Satanspaar

Hi lexi,

Ich finde die Todesstrafe als zu human.

das finde ich auch, aber aus einem anderen Grund. Nach der
Bestrafung ist die Strafe für den Hingerichteten nämlich
vorbei.

Gruß
Christian

Das meinte ich ja auch damit. Viel zu kurz und mitunter wenn
es mit Giftspritze passiert viel zu schmerzlos. Den
Todeszeitpunkt würd ich Gott überlassen

Warum überlassen wir nicht gleich die Strafe auch Gott?
Ich halte es irgendwie für etwas merkwürdig sich , eine theoretische Gottesexistenzmal vorausgesetzt, zwar das Recht zu foltern (was anderes sagst du hier nicht) und lebenslänglich einzusperren herauszunehmen aber beim Töten dann plötzlich eine Grenze zu ziehen .

Wo wir gerade dabei sind: Wenn du nun wehrlose Wesen (nichts andere sind bereits inhaftierte Täter) foltern willst wie unterscheidest du dich dann von ihnen und ihren Taten?

SAN

Hallo Lexa,

NEIN ich bin Gegner der Todesstrafe. Nich aus Mitleid für die
Täter. Ich finde die Todesstrafe als zu human.

was würdest du sagen, wenn man mit deinen Verwandten, die du im Rechtsbrett als Verfolgte der DDR darstellst, ähnlich hart umgesprungen wäre?

JA sie ist naiv weil ich weiss das es nie soweit kommen wird.

Ach, was „naiv“ ist, weißt du also auch nicht, naja dann …

und Ja sie ist rachsüchtig, weil solche individuen es nicht
verdient haben gnade zu erhalten.

Ja, aus deiner Sicht! Und wie ist das mit deinen Verwandten aus der Sicht der DDR-Oberen?

das gesetzt zur aberkennung
der staatsbürgerlichen rechte wäre sehr angebracht, sie sagen
ja selbst sie sind satans jünger also keine staatsbürger, doch
laben sie sich in der sonne des rechtsstaates.

Genau, am besten, wir führen die Sklaverei wieder ein, aber natürlich nur für Leute, die dir nicht passen!

Na danke!

Thomas Miller

offtopic… Vika
Wer oder was bist du eigentlich?
Steht nix über dich in der Vika drin… finde ich ein bisschen arm oder nicht?

@Satanistenpaar (damit mein Beitrag nur halb-offtopic ist): Wenn man die Todesstrafe anwenden würde (die gottseidank seit der Gründung der BRD abgeschafft worden ist), wären diese Irren dann Märtyrer für alle Satanisten… also auch ein falscher Weg. Der richtige Weg m.E. (für alle die diese Abkürzung nicht kennen: meines Erachtens) sie als mutwillige, skrupellose Mörder mit der härtesten Strafe „Lebenslang ohne Bewährung“ zu bestrafen…

Grüsse

Matthias

Das versöhnt mich mit dir
Hallo Matthias,

Wenn man die Todesstrafe anwenden würde (die gottseidank seit
der Gründung der BRD abgeschafft worden ist), wären diese
Irren dann Märtyrer für alle Satanisten… also auch ein
falscher Weg.

sehr richtig. Es gilt aber auch zu bedenken, dass man nicht in solchen Fällen sofort zur härtesten Strafe greift. Gerade bei der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag darf man nicht vergessen, dass man nach oben immer noch Spielraum lassen muss, um nicht die Schwelle für Straftaten zu senken.

Der richtige Weg m.E. (für alle die diese
Abkürzung nicht kennen: meines Erachtens) sie als mutwillige,
skrupellose Mörder mit der härtesten Strafe „Lebenslang ohne
Bewährung“ zu bestrafen…

Das verstehe ich allerdings nicht, wenn du in einem früheren Posting unten schreibst:

„Wenn dieses kranke Pärchen - für mich fehlgeleitete Menschen - wegen ihrer Neigung Strafminderung erhalten, dann haben die Richter bewiesen, dass es den Satan gibt…“

Das widerspricht sich. Wenn sie krank sind, sind sie nicht voll schuldfähig. Wenn sie fehlgeleitet sind, sind sie ebenfalls nicht voll schuldfähig. Warum soll nicht auch die Strafe gemindert werden, in der Berücksichtigung, dass es Kriegsverbrecher etc. gibt, bei denen man das nicht tun sollte?

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Der Vergleich mit Himmler hinkt, denn die haben Unschuldige
getötet.

Hi lkexa
nein, das tut er nicht
Denn in den Augen von Himmler und seinen Schergen waren das keine Unschuldigen.
Schuld oder Unschuld ist kein absoluter Wert, sondern resultiert aus einem Normensystem, genannt „Gesetze“. Dieses Normensystem ist subjektiv und einem permanenten Wandel unterworfen. und wer nun gegen dieses Normensystem verstösst, wird bestraft.

Wenn ich nun in diesem rechtssystem straftatsbestände einführe, für die dem Täter die Menschlichkeit abgesprochen wird, öffne ich mich selbst der Unmenschlichkeit.

Welche sollens denn sein?
Kindermord?
Satanistenmord?
Hochverrat?
Republikflucht?
Zersetzung der Volksgemeinschaft?
Homosexualität?
Abfall vom Glauben?

Zum Rest meines Postings ist dir nix eingefallen oder hast du mir in dieser Hinsicht nichts zu sagen?

Gruß
Mike

P.S. Wenn Du keine Kommentare zu deinen Postings willst, dann poste auch nicht.

Hallo Günter,

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
Fahrlässigkeit oder unter dem Gesichtspunkt der verminderten
Schuldfähigkeit. Wer absichtlich jemand tötet, wie hier, dies
aus Geldgier macht wird wohl ohne lebenslänglich nicht aus dem
Saal gehen.

Vor dem „Vorsatz“ müßte es eine weitere Kategorie geben, die ausdrückt, daß die Tötung als Selbstzweck und aus innerem Zwang heraus verübt wurde.
Dieser innere Zwang verringert die Schuld des Täters. Die Behauptung, man werde unwiderstehlich vom Satan geführt, ist nicht zu widerlegen. Es ist auch nachvollziehbar, daß Satan am Akt des Mordens Freude hat. Also liegt die Schuld bei Satan.

Trotzdem würde ich für solche Fälle die Todesstrafe einrichten, und zwar aus Gründen der Generalprävention. So ein innerer Zwang zum Morden kann seiner Natur nach nicht durch Behandlungsmaßnahmen zuverlässig und dauerhaft zum Verschwinden gebracht werden. Ein in die Zukunft gerichteter Beweis dafür, daß Satan von diesem Täter keine Verbrechen mehr fordern werde, ist nicht zu erbringen. Der nächste Mordauftrag Satans kann also jederzeit kommen, in der Untersuchungshaft, im Regelvollzug, beim ersten Freigang, Jahre nach der Entlassung usf.

Diesen Täter nicht hinzurichten, bedeutet faktisch also die Todesstrafe, nur nicht für den Täter selbst, sondern (aufgeteilt in kleine Fraktionen der Wahrscheinlichkeit) für alle Personen, die künftig in die Nähe des Täters geraten. Diese aber sind unschuldig.

Gruß

Wolfgang Berger

Der richtige Weg m.E. (für alle die diese
Abkürzung nicht kennen: meines Erachtens) sie als mutwillige,
skrupellose Mörder mit der härtesten Strafe „Lebenslang ohne
Bewährung“ zu bestrafen…

Wenn sie aber auf einen eingebildeten Gottesbefehl hin gehandelt haben , dann müssten sie doch als geistig gestört einzuschätzen sein und damit auf alle Fälle in die Psychatrie einzuweisen sein zur Not eben auch bis ans Lebensende .
oder?

SAN

Hi

Vor dem „Vorsatz“ müßte es eine weitere Kategorie geben, die
ausdrückt, daß die Tötung als Selbstzweck und aus innerem
Zwang heraus verübt wurde.
Dieser innere Zwang verringert die Schuld des Täters. Die
Behauptung, man werde unwiderstehlich vom Satan geführt, ist
nicht zu widerlegen. Es ist auch nachvollziehbar, daß Satan am
Akt des Mordens Freude hat. Also liegt die Schuld bei Satan.

Für dich als Christen ja für mich nicht. Für mich sind das Anzeichen einer psychischen Störung.

Trotzdem würde ich für solche Fälle die Todesstrafe
einrichten, und zwar aus Gründen der Generalprävention. So ein
innerer Zwang zum Morden kann seiner Natur nach nicht durch
Behandlungsmaßnahmen zuverlässig und dauerhaft zum
Verschwinden gebracht werden. Ein in die Zukunft gerichteter
Beweis dafür, daß Satan von diesem Täter keine Verbrechen mehr
fordern werde, ist nicht zu erbringen.

Das ist sicherlich richtig (soweit ich das als Laie beurteilen kann) . Nach einem gottesfreien Weltbild wäre dies also ein nicht-therapierbarer Fall , woraus also lebenslängliche Sicherheitsverwahrung folgen würde . Todesstrafe nicht da ja eine psychische Störung offenbar vorliegt.

Diesen Täter nicht hinzurichten, bedeutet faktisch also die
Todesstrafe, nur nicht für den Täter selbst, sondern
(aufgeteilt in kleine Fraktionen der Wahrscheinlichkeit) für
alle Personen, die künftig in die Nähe des Täters geraten.
Diese aber sind unschuldig.

Nein.(s.oben)

Thats all folks
SAN

Halt Stopp
Hallo Wolfgang
erst schreibst Du, diese Leute seinen möglicherweise nur bedingt für Ihre Tat zur Verantwortung zu ziehen, und zwar wg eins Inneren zwanges, also einer Persönlichkeitsstörung.

gerade dies würde sich ja strafmildernd auswirken.

Gleichzeitig verlangst Du dafür die Todesstrafe, und zwar wegen der nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer Resozialisierung.

Hm: Also einen verrückten Mörder umbringen, einen geistig klaren nicht?

Zum einen ist dein Argument in die Zukunft gerichtet, Ein Mensch muss wegen einer blossen Möglichkeit sterben. Nicht wegen einer aktuell begangenen Tat. Das ist moralisch in meinen Augen verwerflich. Sozusagen eine prophylaktische Hinrichtung… könnte ja doch nochmal was anstellen…

Zum anderen ist dies eine Umkehrung der Regel, dass diejenigen, die aufgrund einer geistigen Störung nicht für ihre Tat verantwortlich gemacht werden können, nicht zu bestrafen sind, sondern geeigneter psychiatrischer Unterbringung zuzuführen sind.

Darf ich einen Verrückten töten, von dem keine aktuelle Gefahr ausgeht, um weiteres mögliches (sic!) Unheil zu verhüten? Und wer soll das entscheiden?
wer entscheidet, ob ein gestörter Schwerstverbrecher nicht therapiebar ist und überantwortet ihn dem Tod…
Sollen wieder geistig Gestörte getötet werden, auch wenn sie grausame Verbrechen begangen haben? Sind das nicht auch Menschen?

Welche Dämonen würden wir damit wieder freilassen, wenn wir Menschen ihre Menschlichkeit absprechen.

Gruß
Mike

Todesstrafe, nur nicht für den Täter selbst, sondern
(aufgeteilt in kleine Fraktionen der Wahrscheinlichkeit) für
alle Personen, die künftig in die Nähe des Täters geraten.
Diese aber sind unschuldig.

Nein.(s.oben)

Natürlich unschuldig! Was ist Dein Schuldvorwurf an das aktuelle Mordopfer?

Gruß

Wolfgang Berger

egal wie das Gericht urteilt, sooo schnell sehen wir die nicht
wieder.

Hi Günther
Ansonsten stimme ich dir glatt mal zu.

Hi, heisst hoffentlich nicht, dass Du mir aus Prinzip widersprichst, auch wenn Du sonst zustimmen würdest . Oder ?

Gruss Günter

wenn die in die psychatrie kommen, ist das sicherlich kein zuckerschlecken.

Hallo Michael,

erst schreibst Du, diese Leute seinen möglicherweise nur
bedingt für Ihre Tat zur Verantwortung zu ziehen, und zwar wg
eins Inneren zwanges, also einer Persönlichkeitsstörung.

Erstens sprach ich nicht von Verantwortung, sondern von Schuld, und zweitens spricht aus der Verwendung des verharmlosenden Ausdrucks „Persönlichkeitsstörung“ Verachtung für das Mordopfers.

Gleichzeitig verlangst Du dafür die Todesstrafe, und zwar
wegen der nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer
Resozialisierung.

Ein zwanghafter Mörder mordet aus Zwang und nicht etwa wegen eines reparablen Defekts seiner Sozialisierung. Ein resozialisierter zwanghafter Mörder ist genauso gefährlich wie wenn er in der Gosse leben würde.

Hm: Also einen verrückten Mörder umbringen, einen geistig
klaren nicht?

Wie gesagt: wer unter dem Zwang steht, zweckfrei zu morden, und diese Tat aus diesem Grunde auch schon verübt hat, muß aus Gründen der Generalprävention selbst getötet werden, obwohl diese Zwanghaftigkeit die Schuldfähigkeit vermindert.

Zum einen ist dein Argument in die Zukunft gerichtet, Ein
Mensch muss wegen einer blossen Möglichkeit sterben. Nicht
wegen einer aktuell begangenen Tat. Das ist moralisch in
meinen Augen verwerflich. Sozusagen eine prophylaktische
Hinrichtung… könnte ja doch nochmal was anstellen…

Wegen dieser „Möglichkeit“ mußte ein Mensch bereits sterben. Da diese Mordtat durch Zwanghaftigkeit und Selbstzweck gekennzeichnet ist, muß Dein „könnte ja doch nochmal was anstellen…“ erneut als ein gegen das Opfer gerichteter Sarkasmus erscheinen.

Zum anderen ist dies eine Umkehrung der Regel, dass
diejenigen, die aufgrund einer geistigen Störung nicht für
ihre Tat verantwortlich gemacht werden können, nicht zu
bestrafen sind, sondern geeigneter psychiatrischer
Unterbringung zuzuführen sind.

Es war falsch von mir, den Begriff „Todesstrafe“ zu verwenden, denn die Tötung wäre nicht als Strafe gemeint, sondern als generalpräventive Maßnahme.

Darf ich einen Verrückten töten, von dem keine aktuelle Gefahr
ausgeht, um weiteres mögliches (sic!) Unheil zu verhüten? Und
wer soll das entscheiden?

Das Gericht. Die Kriterien sind, ich sagte es schon, Tötung zum Selbstzweck aus innerem Zwang.

wer entscheidet, ob ein gestörter Schwerstverbrecher nicht
therapiebar ist und überantwortet ihn dem Tod…

Das Gericht anhand der erwähnten Kriterien. Leichter wird diese Entscheidung nach dem zweiten Mord.

Sollen wieder geistig Gestörte getötet werden, auch wenn sie
grausame Verbrechen begangen haben? Sind das nicht auch
Menschen?

Die Opfer sind auch Menschen.

Welche Dämonen würden wir damit wieder freilassen, wenn wir
Menschen ihre Menschlichkeit absprechen.

Es geht mir darum, solche Dämonen eben nicht wieder auf die Menschheit loszulassen.

Gruß
Wolfgang Berger

Warum überlassen wir nicht gleich die Strafe auch Gott?

Ich halte es irgendwie für etwas merkwürdig sich , eine
theoretische Gottesexistenzmal vorausgesetzt, zwar das Recht
zu foltern (was anderes sagst du hier nicht) und
lebenslänglich einzusperren herauszunehmen aber beim Töten
dann plötzlich eine Grenze zu ziehen .

Wo wir gerade dabei sind: Wenn du nun wehrlose Wesen (nichts
andere sind bereits inhaftierte Täter) foltern willst wie
unterscheidest du dich dann von ihnen und ihren Taten?

SAN

Ja ja setz ihnen ein Denkmal, huldige den Verbrechern, Mördern, Kinderschändern. Pass auf das man denen nich weh tut. Ich kann es nicht mehr hören. Viele ändern ihre Meinung doch ehh erst wenn sie selbst von diesem „Rechtsstaat?!“ jämmerlich eine gesemmelt kriegen. Das haben sie dann auch nicht anders verdient. Ich bleibe bei meiner Meinung und die heisst. Null Mitleid mit Verbrechern, doch alle Fürsorge für die Opfer und Hinterbliebenen.

Es ist ziemlich krank DDR Opfer mit solchen Irren gleichzustellen. Und glaub mir mit ihnen wurde umgesprungen was Du Dir in Deinem Hirn nicht annähernd vorstellen kannst. Und keine Sau hat es interressiert. Und bei solchen brutalen kaltschnäutzigen Mördern reisst man das Maul auf und schreit nach Gerechtigkeit. Hat hier jeder vergessen das sie ihr Opfer geschlachtet haben ? Und nochwas in der Anfangszeit der DDR musstest Du als politisch gefangener damit rechnen das du mit nem Genickschuss hingerichtet wirst. Also erzähl Du mir nich was da los war sondern bilde dich erstmal in Ostdeutscher Geschichte. Mein Bruder z.B. musste Stundenlang mit 12 Jahren in eiskalten Wasser aufrecht in seiner Zelle stehen. Als er rauskam aus dem Knast lief er im Zimmer auf und ab genau die Länge wie seine Zelle war. Du hast keine Ahnung und mit solchen wie Dir erübrigt sich jede Diskussion. Schick dem Päärchen doch ein Päckchen mit Bewunderungsschreiben.

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Grenzen

Ja ja setz ihnen ein Denkmal, huldige den Verbrechern,
Mördern, Kinderschändern. Pass auf das man denen nich weh tut.

Meine Lieblingsfrage: wo willst Du die Grenze ziehen? Daß einem Kinderschänder sein Fortpflanzungsorgan versehentlich irgendwo hinein rutscht, ist auszuschließen. Daß man versehentlich ein Kind überrollt, weniger. Insofern: Welche Straftat ist denn bei Dir hinreichender Grund, jemanden lebenslang in den Steinbruch zu schicken?

Gruß
Christian

Sind dann also Mörder die ihre Tat zugeben auch unschuldige ja? Warum wurden wohl in Deutschland in kürzester Zeit immer wieder Kinder verschleppt vergewaltigt oder gar getötet ? Klar weil das Rechtssystem funktioniert! Ach nein man sollte vieleicht die Eltern bestrafen weil sie nicht ihre Kinder auf Schritt und Tritt begleiten. Man sollte doch ehern dieses Paar mit Himmler gleichstellen. Denn der Mann den sie abgeschlachtet haben war ein unschuldiger. Genau wie die die Himmler damals ermordet hat. Und überlasse doch bitte mir worauf ich antworte oder nicht okay ? Oder gehört das zur Rechtsstaatpolitik Menschen dies vorschreiben zu dürfen. Und ob ich poste oder nicht ist auch meine Entscheidung selbst wenn ich keine antworten haben möchte denn ich zwinge auch niemanden es zu lesen oder darauf zu antworten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also Nochmal…
Hi lexa

  1. Frage: Würde eine brutalere Bestrafung Kinderverschleppungen verhindern?
    Alle ernstzunehmenden Studien zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Bei derartigen Verbrechen, deren Zahl sich übrigens nicht signifikant erhöht hat, man achtet seitens der Presse nur mehr drauf, wird eh häufig Sicherheitsverwahrung angeordnet, sprich, die Täter kommen kaum mehr auf 2 Beinen raus. (Wegsperren und Schlüssel wegwerfen nennt man das auch) Diejenigen, die als „unzurechnungsfähig, gefährlich, kaum Heilungschancen“ in die Psychiatrie eingeliefert werden, wrden auch kaum mehr entlassen. Die Fälle kann man an den Fingern eines blinden Metzgers abzählen.

  2. Dieses Paar hat ein extrem Schweres und verwerfliches Verbrechen Begangen, das habe ich auch niemals bestritten. dafür gehört es gemäß der Gesetze bestraft.
    Aber die Menschlichkeit darf man ihnen niemals und unter keinen Umständen absprechen.
    Ein Mensch ist ein Mensch. Immer!
    Und haargenau darum geht es.

Wer diese moralische Schranke überschreitet, begibt sich in einen Irrgarten, der in den Killing Fields Kambodschas einen der vielen Ausgänge hat. Wie gesagt, wo lege ich die Grenze zwischen Menschlich und Nichtmenschlich. Es gibt dafür kein objektives Kriterium.

  1. Du hast Uschi gesagt, du hättest keine Kommentare erbeten…
    Wer hier postet, muss auch damit rechnen, Widerspruch zu ernten.

Gruß
Mike

Sind dann also Mörder die ihre Tat zugeben auch unschuldige
ja? Warum wurden wohl in Deutschland in kürzester Zeit immer
wieder Kinder verschleppt vergewaltigt oder gar getötet ? Klar
weil das Rechtssystem funktioniert! Ach nein man sollte
vieleicht die Eltern bestrafen weil sie nicht ihre Kinder auf
Schritt und Tritt begleiten. Man sollte doch ehern dieses Paar
mit Himmler gleichstellen. Denn der Mann den sie
abgeschlachtet haben war ein unschuldiger. Genau wie die die
Himmler damals ermordet hat. Und überlasse doch bitte mir
worauf ich antworte oder nicht okay ? Oder gehört das zur
Rechtsstaatpolitik Menschen dies vorschreiben zu dürfen. Und
ob ich poste oder nicht ist auch meine Entscheidung selbst
wenn ich keine antworten haben möchte denn ich zwinge auch
niemanden es zu lesen oder darauf zu antworten.

IMHO siehst Du die Sache zu emotional (sicher ist es schwer bei so einem Fall ruhig zu bleiben). Aber ein Rechtssystem, das einem zivilisierten Staat zugrunde liegt, kann auf Emotion nur sehr begrenzt eingehen.
Die wichtigste Aufgabe ist nicht, möglich grausam und öffentlich Rache zu nehmen für die Taten, die jemand begangen hat, sondern die Gesellschaft zu schützen. Das ist mit lebenslanger Haft gewährleistet. Und wenn Dir die Haftbedingungen zu lasch sind, schau mal in ein Gefänglis und rede dann. Abgesehen davon sollte der Staat, der von Verbrechern „soziales“ Verhalten verlangt,mit gutem Beispiel vorangehen, denn die Regel „der Stärkere hat Recht und nützt dieses auch schamlos aus“ ist gerade unter Verbrechern eine weitverbreitete Weltanschauung.
Klar sind damit manche archaische Rachegelüste nicht befriedigt, aber dafür ist in einer modernen Gesellschaft halt kein Platz - und das ist auch gut so.

LG
Stefan

Hallo Wolfgang
Wer an einer Tat nicht schuld ist, kann auch dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. das ist ein allgemeines Rechtsprinzip

Im übrigen ist der Ausdruck: „resozialisierter zwanghafter Mörder“ ein Widerspruch in sich. entweder Resozialisiert, dann ist er eben kein Zwanghafter Mörder mehr, oder eben nicht.

Auch empfinde ich deine Unterscheidung zwischen Hinrichtung aus Strafe und Hinrichtung aus Präventiven Gründen etwas eigenwillig.
Tot ist Tot.

Wenn bei einem Täter festgestellt wird, dass eine Resozialisierun unmöglich erscheint, dann kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. (Eine Maßnahme, die insbesondere bei Pädophilen Sexualserienstraftätern häufiger angewendet wird) So jemnd verlässt den Knast dann üblicherweise erst im Sarg oder am Beatmungsgerät (Sprich, wenn er eh bald stirbt).
Warum diesen Menschen (sic!) umbringen?
Bringt doch nix. Schreckt nicht ab und weggesperrt richtet er nix mehr an.

Generell zu Tötung aus generalpräventiven Gründen:
Ich spinne mal den Gedanken weiter…

Man könnte natürlich jetzt bei allen Personen im 18 Lebensjahr einen psychologischen Test machen, und alle diejenigen, die eine Starke Neigung zu Straftaten zeigen, prophylaktisch wegsperren oder umbringen… würde die Rate an Straftaten sicherlich senken.

oder Menschen, die an einer tödlichen, übertragbaren und unbehandelbaren Krankheit erkrankt sind.
Könnte man auch alle umbringen… Sterben müssen Sie eh und so stecken sie sicher niemanden mehr an.
Unheilbare gefährliche körperlich Erkrankte leben lassen und tatsächlich versuchen, Sie trotzdem zu heilen, aber unheilbare, gefährliche Geisteskranke töten?
hm :-///

Gut das war jetzt ein bisschen krass, aber dahin könnten deine Gedankengänge führen. Mich haben sie zumindest dahin geführt.

Eine Staatliche Zwangsmaßnahme gegenüber einem Menschen rein aufgrund der potenziellen Möglichkeit eines Vergehens dieses Menschens ist eines Rechtsstaates unwürdig, er untergräbt damit sein eigenen moralisches Fundament und stellt sich auf die gleiche Stufe wie totalitäre Staaten, in denen das Prinzip „Schuldig bei Verdacht“ gilt.

Auch wenn du das jetzt als „Generalprävention“ verkaufst, es ist nichts anderes.

Die Möglichkeit eines Fehlurteils ist dabei noch gar nicht behandelt. Was mache ich in so einem Fall? Kopf wieder annähen?

Gruß
Mike