Hallo Michael,
erst schreibst Du, diese Leute seinen möglicherweise nur
bedingt für Ihre Tat zur Verantwortung zu ziehen, und zwar wg
eins Inneren zwanges, also einer Persönlichkeitsstörung.
Erstens sprach ich nicht von Verantwortung, sondern von Schuld, und zweitens spricht aus der Verwendung des verharmlosenden Ausdrucks „Persönlichkeitsstörung“ Verachtung für das Mordopfers.
Gleichzeitig verlangst Du dafür die Todesstrafe, und zwar
wegen der nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer
Resozialisierung.
Ein zwanghafter Mörder mordet aus Zwang und nicht etwa wegen eines reparablen Defekts seiner Sozialisierung. Ein resozialisierter zwanghafter Mörder ist genauso gefährlich wie wenn er in der Gosse leben würde.
Hm: Also einen verrückten Mörder umbringen, einen geistig
klaren nicht?
Wie gesagt: wer unter dem Zwang steht, zweckfrei zu morden, und diese Tat aus diesem Grunde auch schon verübt hat, muß aus Gründen der Generalprävention selbst getötet werden, obwohl diese Zwanghaftigkeit die Schuldfähigkeit vermindert.
Zum einen ist dein Argument in die Zukunft gerichtet, Ein
Mensch muss wegen einer blossen Möglichkeit sterben. Nicht
wegen einer aktuell begangenen Tat. Das ist moralisch in
meinen Augen verwerflich. Sozusagen eine prophylaktische
Hinrichtung… könnte ja doch nochmal was anstellen…
Wegen dieser „Möglichkeit“ mußte ein Mensch bereits sterben. Da diese Mordtat durch Zwanghaftigkeit und Selbstzweck gekennzeichnet ist, muß Dein „könnte ja doch nochmal was anstellen…“ erneut als ein gegen das Opfer gerichteter Sarkasmus erscheinen.
Zum anderen ist dies eine Umkehrung der Regel, dass
diejenigen, die aufgrund einer geistigen Störung nicht für
ihre Tat verantwortlich gemacht werden können, nicht zu
bestrafen sind, sondern geeigneter psychiatrischer
Unterbringung zuzuführen sind.
Es war falsch von mir, den Begriff „Todesstrafe“ zu verwenden, denn die Tötung wäre nicht als Strafe gemeint, sondern als generalpräventive Maßnahme.
Darf ich einen Verrückten töten, von dem keine aktuelle Gefahr
ausgeht, um weiteres mögliches (sic!) Unheil zu verhüten? Und
wer soll das entscheiden?
Das Gericht. Die Kriterien sind, ich sagte es schon, Tötung zum Selbstzweck aus innerem Zwang.
wer entscheidet, ob ein gestörter Schwerstverbrecher nicht
therapiebar ist und überantwortet ihn dem Tod…
Das Gericht anhand der erwähnten Kriterien. Leichter wird diese Entscheidung nach dem zweiten Mord.
Sollen wieder geistig Gestörte getötet werden, auch wenn sie
grausame Verbrechen begangen haben? Sind das nicht auch
Menschen?
Die Opfer sind auch Menschen.
Welche Dämonen würden wir damit wieder freilassen, wenn wir
Menschen ihre Menschlichkeit absprechen.
Es geht mir darum, solche Dämonen eben nicht wieder auf die Menschheit loszulassen.
Gruß
Wolfgang Berger