Bedeutung der Todesstrafe
Hallo Michael,
Wer an einer Tat nicht schuld ist, kann auch dafür nicht zur
Verantwortung gezogen werden. das ist ein allgemeines
Rechtsprinzip
Oh, man könnte auch argumentieren, daß die bewußte Entscheidung, sich Satan in die Hand zu geben und zum Selbstzweck zu morden ein so großes Maß an Schuld konstituiert, daß man sich damit in Gegensatz zur Menschheit setzt und darum den Tod verdient hat, den man womöglich auch selbst will.
Im übrigen ist der Ausdruck: „resozialisierter zwanghafter
Mörder“ ein Widerspruch in sich. entweder Resozialisiert, dann
ist er eben kein Zwanghafter Mörder mehr, oder eben nicht.
Ein zwanghafter Mörder hat nicht unbedingt täglich den Zwang zu morden. Satan ist geduldig.
Wenn bei einem Täter festgestellt wird, dass eine
Resozialisierun unmöglich erscheint, dann kann
Sicherungsverwahrung angeordnet werden. (Eine Maßnahme, die
insbesondere bei Pädophilen Sexualserienstraftätern häufiger
angewendet wird) So jemnd verlässt den Knast dann
üblicherweise erst im Sarg oder am Beatmungsgerät (Sprich,
wenn er eh bald stirbt).
Warum diesen Menschen (sic!) umbringen?
Hier ist das Strafmaß so abzustufen:
a) Strafbare sexuelle Handlung ohne Gewalt
b) Vergewaltigung
c) a oder b mit Mord zum Zwecke der Vertuschung, ergo Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung
d) Mord aus Lust am Morden und Quälen, das ist schlimmer als C, muß also noch strenger bestraft werden.
Bringt doch nix. Schreckt nicht ab und weggesperrt richtet er
nix mehr an.
Ein Staat, der nicht einmal den schlimmsten aller Kriminellen, von der Art, wie sie vielleicht nicht mal pro Jahr einmal auftreten, die Aussicht darauf verwehrt, nach einem ruhigen Leben an Altersschwäche zu sterben, der macht sich gegenüber allen Verbrechern zum Trottel.
Und wenn er in seiner Hilflosigkeit immer mehr dem Psychotherapeutenpack übergibt, dann macht er sich zum Irrenhaus.
Beide Tendenzen sind in Deutschland in raschem Fortschreiten begriffen.
Ein solcher Staat verwirkt i.ü. auch das Recht, zu seiner Verteidigung den Einsatz des Lebens von Wehrpflichtigen zu fordern, d.h. er macht sich gegenüber jedem (potentiellen) Feindstaat zum Trottel.
oder Menschen, die an einer tödlichen, übertragbaren und
unbehandelbaren Krankheit erkrankt sind.
Könnte man auch alle umbringen… Sterben müssen Sie eh und so
stecken sie sicher niemanden mehr an.
Das könnte in Extremsituationen, wie z.B. bei Seuchen in einem Gefangenenlager sinnvoll werden, wenn z.B. eine Übermacht gegen das Land einen Vernichtungskrieg führt, und die knappen Resourcen für die kämpfende Truppe gebraucht werden.
Bei guter Versorgung kann meines Wissens nach keine ansteckende Krankheit 100% der Befallenen töten.
Gut das war jetzt ein bisschen krass, aber dahin könnten deine
Gedankengänge führen. Mich haben sie zumindest dahin geführt.
Das ist vor allem eine blöde Argumentationsstrategie.
Die Möglichkeit eines Fehlurteils ist dabei noch gar nicht
behandelt. Was mache ich in so einem Fall? Kopf wieder
annähen?
Wieviele „Lebenslänglich“ sind denn tatsächlich bisher als Fehlurteile in Freisprüche umgewandelt worden?
Wieviele Fehlurteile von Psychotherapeuten, wieviele Fehlurteile von Wachleuten haben zu Morden durch entflohene oder als resozialisiert entlassene, gemeingefährliche Irre geführt? Was hat wer dann diesen Mordopfern wieder angenäht?
Gruß
Wolfgang Berger