Scharia in Europa

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es Länder in Europa gibt die planen, bzw. schon eingeführt haben, die Scharia neben der eigenen Gesetzgebung zuzulassen?
Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.
Danke für Aufklärung.
MfG.,Rüdiger.

Hallo Rüdiger!

kann mir jemand sagen, ob es Länder in Europa gibt die planen,
bzw. schon eingeführt haben, die Scharia neben der eigenen
Gesetzgebung zuzulassen?
Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.

Nach der demnächst zu erwartenden Wiedereinführung von Stadtmauern, Schuldturm und Scheiterhaufen planen etliche deutsche Fürstentümer, diesen Rückschritt nicht mitzumachen, statt dessen innovativ zu werden und die Scharia einzuführen.

Rüdiger, Du hast schon wieder Deine Pillen vergessen!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
meine Anfrage war durchaus ernst gemeint!
Auslöser ist:http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=1351
und:Forum: Koran kontra BGB - Rechtfertigung für eheliche Gewalt?
Sooo absurd ist der Gedanke nicht und meine Pillen habe ich auch genommen.
Es geschen inzwischen Dinge i.d.u.L., die hat man sich vor einiger Zeit nicht vorstellen können.
Lies’ mal schön in SPON und Du wirst staunen, was inwischen möglich ist.
Und-immer schön sachlich bleiben.
In diesem Sinne,
Grüße,Rüdiger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rüdiger!

meine Anfrage war durchaus ernst gemeint!
Auslöser ist:http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=1351
und:Forum: Koran kontra BGB - Rechtfertigung für eheliche
Gewalt?
Sooo absurd ist der Gedanke nicht…
Es geschen inzwischen Dinge i.d.u.L., die hat man sich vor
einiger Zeit nicht vorstellen können.

Bei menschlichem Handeln kann ich mir grundsätzlich jede Dummheit vorstellen und nichts spricht gegen die Annahme, daß es unter Richtern ebenso viele Fehlbesetzungen und Spinner wie in jedem anderen Berufsstand gibt.

Nach einem Rundfunkbericht auf NDR-Info begründete die Richterin ihre Entscheidung mit einer Koran-Sure. Aber genau das führte auf Antrag der Anwältin der die Scheidung begehrenden Frau dazu, daß der Befangenheitsantrag gegen die Richterin durchging. Das nützt zwar der verprügelten Frau nicht mehr viel, weil sich der Fall schon seit Monaten hinzieht und das normale Trennungsjahr in ein paar Wochen ohnehin vergangen ist. Wir haben nun mal unabhängige Richter, die sich an Gesetze zu halten haben, aber ansonsten in ihrer Entscheidung frei sind. Das ist grundsätzlich in Ordnung und als Risiko müssen wir dabei hinnehmen, daß der eine oder andere Richter mal nicht richtig tickt. Das kam schon immer vor und wird sich nicht ändern lassen.

Gruß
Wolfgang

Quatsch…

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es Länder in Europa gibt die planen,
bzw. schon eingeführt haben, die Scharia neben der eigenen
Gesetzgebung zuzulassen?

Das ist doch totaler Quatsch.

Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.

Du liest die falschen Weblogs.

Gruß
Mike

Hi!

kann mir jemand sagen, ob es Länder in Europa gibt die planen,
bzw. schon eingeführt haben, die Scharia neben der eigenen
Gesetzgebung zuzulassen?
Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.
Danke für Aufklärung.
MfG.,Rüdiger.

In Europa ist mir ein derartiger Fall nicht bekannt. Etwas anders sieht es in der kanadische Provin Ontario aus.

Dort gibt es seit 1991 das sog. „Streitschlichtungsgesetz“. Es regelt die außergerichtliche Verfahrensweise für Schlichtungen bei Streitigkeiten im Handels- und Wirtschaftsrecht, bei Familienstreitigkeiten, Ehescheidungen und Unterhalts- und Sorgerechtsentscheidungen. Die Freiwilligkeit aller beteiligten Parteien ist dabei der oberste Grundsatz.

Dieses „Streitschlichtungsgesetz“ wurde sehr schnell von Glaubensgemeinschaften angewendet, von orthodoxen Juden wie auch von Mennoniten. 2003 gründete dann der islamische Jurist Syed Mumtaz Ali das „Islamische Institut für zivile Gerichtsbarkeit“, das unter Nutzung des „Streitschlichtungsgesetzes“ Streitfälle nach islamischem Recht auf Basis der Scharia entscheiden sollte.

Die Provinzregierung von Ontario wurde durch den Begriff „Scharia“ aufgeschreckt und wies nachdrücklich darauf hin, dass die Schlichtungsregelungen nur Zivilstreitigkeiten regeln dürfe, keinesfalls aber strafrechtliche Belange. Außerdem müssten alle Entscheidungen konform zu den staatlichen Rechtsvorschriften gefällt werden.

Aufgrund massiver Proteste muslimischer Frauen, die befürchteten, im Rahmen einer Rechtsprechung durch die Scharia benachteiligt zu werden, untersagte der Gouverneur der Provinz Ontario religiösen Gemeinschaften - also neben den Muslimen auch den orthodoxen Juden und den Mennoniten -, das „Streitschlichtungsgesetz“ für sich in Anspruch zu nehmen.

Das ist m.W. der weitestgehende Versuch, in einem demokratischen westlichen Land die Scharia zu etablieren. In Schweden gibt es seitens der dortigen Muslime Forderungen nach Einführung einer eigenen Gesetzgebung für Muslime, was die schwedische Regierung aber abgelehnt hat.

Grüße
Heinrich

Hi!

kann mir jemand sagen, ob es Länder in Europa gibt die planen,
bzw. schon eingeführt haben, die Scharia neben der eigenen
Gesetzgebung zuzulassen?
Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.
Danke für Aufklärung.
MfG.,Rüdiger.

Das ist m.W. der weitestgehende Versuch, in einem
demokratischen westlichen Land die Scharia zu etablieren. In
Schweden gibt es seitens der dortigen Muslime Forderungen nach
Einführung einer eigenen Gesetzgebung für Muslime, was die
schwedische Regierung aber abgelehnt hat.

Grüße
Heinrich

Danke Heinrich, für Deine Erklärung.
Das ist eine wohltuend sachliche Antwort auf meine Frage.
Ganz anders als bei gewissen Forumsteinehmern, die mich sofort „abbürsten“, meine Frage als „Quatsch“ bezeichnen und mir am liebsten vorschreiben würden, welche Weblogs ich zu lesen hätte.
Wie schon erwähnt- soooo absurd ist meine Frage also nicht gewesen.
Auch wenn der Fall in Übersee stattfand.
Wer weiß, vielleicht wird so ein Versuch auch mal (bald ?)in Europa gestartet. Bei der entsprechenden politischen-und gesellschaftlichen Konstellation, durchaus denkbar.
Wenn der entsprechende Druck auf die Entscheidungsträger groß genug ist, kann ich mir das durchaus vorstellen.
Merkwürdige Urteile in diesem Zusammenhang, sind ja schon ergangen.Siehe Schächtungsurteil und der letzte Fall wg. der Scheidungsklage des deutsch/marokkanischen Ehepaares.
Also doch Kniefall vor bestimmten Religionen???
Mit freundlichem Gruß,
Rüdiger.

Hi Rüdiger

Das ist eine wohltuend sachliche Antwort auf meine Frage.
Ganz anders als bei gewissen Forumsteinehmern, die mich sofort
„abbürsten“, meine Frage als „Quatsch“ bezeichnen und mir am
liebsten vorschreiben würden, welche Weblogs ich zu lesen
hätte.

*grins*
Nicht die Frage war „Quatsch“ sondern ich wollte damit deutlich machen, dass ich den Versuch, in irgendeinem Land, welches sich dem Europarat angeschlossen hat, die Scharia einzuführen, für herzlich lächerlich halte. Denn mit der gegenwärtigen Form der Sharia fällt ein socher Versuch spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte definitiv durch den Lach-Test.
Von irgendwelchen staatlichen Stellen gab und gibt es dazu keine Bestrebungen.

Allerdings wird gerne in gewissen Weblogs dies ignoriert, und derartige Falschmeldungen werden zu Propagandazwecken gerne mal aufgeblasen.
Da wird dann irgendein Event in Hinterhugelhapfing zum Untergang des Abendlandes hochstilisiert.

Locker bleiben.

Gruß
Mike

Hallo Rüdiger!

Wer weiß, vielleicht wird so ein Versuch auch mal (bald ?)in
Europa gestartet. Bei der entsprechenden politischen-und
gesellschaftlichen Konstellation, durchaus denkbar.

Einfluß religiöser Gruppen auf das Tagesgeschehen war und ist bei uns alltäglich. Glaube war schon immer ein Machtinstrument und wenn sich Glaube organisiert, wird er zur handfesten Interessengruppe, zur Lobby. Unsere Amtskirchen sind das beste Beispiel, eng mit dem Staat verflochten, die Chefs (nennen sich Bischöfe) der Glaubensgruppen stehen auf den Gehaltslisten der Bundesländer, nehmen zu allen möglichen Sachverhalten Stellung und üben auf allen Ebenen des Gemeinwesens Einfluß aus.

Es ist völlig normal, daß Gerichte Herkunft und Lebensumstände von Leuten berücksichtigen, über die sie zu urteilen haben. Es fängt damit an - ist in keiner Weise zu beanstanden - daß die persönlichen Einkommensverhältnisse bei der Bemessung einer Geldstrafe berücksichtigt werden. Bis hin zum Geisteszustand wird ein Gesamtbild berücksichtigt und selbstverständlich auch die durch Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft bedingten Umstände.

Ein Beispiel: Wenn ich in Hamburg einen Polizisten duze und ihn mit „du Dackel“ anrede", bin ich vermutlich wegen Beleidigung dran. Wenn aber jemand, der überall jeden duzt und aus einer Gegend kommt, wo „du Dackel“ als vertraulich-zuneigungsvolle Anrede gilt, den Hamburger Polizisten so anspricht, wird es vielleicht auch wegen Beleidigung vor Gericht gehen, aber es wird zu keiner Bestrafung kommen, wenn der Richter ein lebenserfahrener Mensch ist.

Wenn eine Frau den Angehörigen einer christlichen Gruppe heiratet, die z. B. bestimmte ärztliche Behandlungen ablehnt, kann die Frau diesen Umstand nicht benutzen, um wegen besonderer Härte die sofortige Scheidung zu verlangen, obwohl die Gepflogenheit der Glaubensgruppe mit Menschenrechten und unserer Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen ist. Schließlich hat sie das alles vorher gewußt. Es gibt (nicht nur) christliche Gruppen, die es als Sünde betrachten, wenn ihre Kinder in der Schule etwas von Sexualkunde mitbekommen. Das ist abstrus, rational überhaupt nicht nachvollziehbar und der kindlichen Entwicklung abträglich. Trotzdem sind Glaubensgruppen als Lobby mit diesem Unfug über sehr lange Zeit erfolgreich gewesen. Hätte eine Ehefrau die Scheidung verlangt, weil ihr gläubiger Göttergatte mit seinen christlich-fundamentalistischen Vorstellungen die Entwicklung der Tochter gefährdet, wäre sie damals vor jedem Gericht gescheitert. Wenn Du mir bis hierher gefolgt bist, wirst Du die Entscheidung der Richterin vielleicht mit anderen Augen sehen. Die Muslima hat vorher gewußt, auf was sie sich bei einem Moslem einläßt, der den Koran wörtlich nimmt. Zahllose Ebay-Anbieter schreiben, man möge sich ansehen, was man sich einhandelt und hinterher nicht ankommen, daß man sich die Sache aber ganz anders vorgestellt hätte :smile:.

Man begibt sich auf diesem Feld auf eine schwierige Gratwanderung, wenn man jedem Menschen mit seinen individuellen Lebensumständen gerecht werden will. Die Richterin hat ihren Job gemacht. Mit ihrem Ergebnis muß man nicht einverstanden sein, aber es ist kein Anlaß für Aufregung und je nach Sichtweise vertretbar. Mit Islamisierung der Rechtsprechung hat das nichts zu tun, nur mit (grenzwertiger) Berücksichtigung individueller Lebensumstände.

Natürlich ist Gewalt - egal ob in einer Ehe oder sonstwo - justitiabel und nicht akzeptabel. Daran kann auch irgendein religiöser Leitfaden nichts ändern. Es ist aber gerade das Kennzeichen vieler (aller) Glaubensgemeinschaften, daß sie die Freiheit ihrer Mitglieder einschränken oder dies mindestens versuchen, sich um die Rechtsordnung nicht scheren und auch nicht davor zurück schrecken, ihrer Ideologie folgend Leid zu erzeugen.

Gruß
Wolfgang

hihi…wer weiss. Diesen Irren Links-Liberalen in westeuropa wär’s jedenfalls zuzutrauen. Diese Verbrecher zerstören noch unsere ganze abendländische Kultur und Identität mit ihrem längst gescheiterten Multi-Kulti-Blödsinn!

hihi…wer weiss. Diesen Irren Links-Liberalen in westeuropa
wär’s jedenfalls zuzutrauen. Diese Verbrecher zerstören noch
unsere ganze abendländische Kultur und Identität mit ihrem
längst gescheiterten Multi-Kulti-Blödsinn!

Könntest Du die Gruppen und Leute mal benennen?
Nur mal so am Rande gefragt?

Gruß
Mike

was hat…
…eigentlich die Scharia mit links-liberalen Gedankengut zu tun? Ja,ja unsere schöne abendländische Kultur… sabel sabel quak…

ab nach Braunau mit dir!

Stilgestanden!

Leo

Hallo,

Wenn eine Frau den Angehörigen einer christlichen Gruppe
heiratet, die z. B. bestimmte ärztliche Behandlungen ablehnt,
kann die Frau diesen Umstand nicht benutzen, um wegen
besonderer Härte die sofortige Scheidung zu verlangen, obwohl
die Gepflogenheit der Glaubensgruppe mit Menschenrechten und
unserer Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen ist.
Schließlich hat sie das alles vorher gewußt.

Fraglich allerdings, ob die Frau tatsächlich vorher wusste, das ihr Mann sie schlagen wird - im Koran ist das nicht so eindeutig. Eindeutig wird es erst in der scharia - und die ist für Moslems nicht bindend.

Grüße,

Anwar

Hallo Mike

Das ist doch totaler Quatsch.

Ich habe gehört (Gerücht?), daß Schweden sowas plant.

Du liest die falschen Weblogs.

Du solltest die richtigen Zeitungen lesen:
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A18…
Gruß an alle Zeitungsleser
Jochen

Und in welcher Form steht dieses Urteil jetzt mit der nicht angedachten Einführung der Scharia als Parallelrecht in Zusammenhang?
Eine derartige Einführung wäre ja ein Gesetzgeberischer Akt, und den kann ein Amtsgericht ja wohl hierzulande nicht machen.

Über Schweden steht da übrigens gar nichts drinnen.

(das die Begründung für die Nichtschnellscheidung völliger Quark ist, habe ich hier bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht)

Etwas rätselnd ob des logischen Zusammenhanges
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Anwar.

Fraglich allerdings, ob die Frau tatsächlich vorher wusste,
das ihr Mann sie schlagen wird - im Koran ist das nicht so
eindeutig
.

Die Koranübersetzungen der entsprechenden Sure unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
sprechen eindeutig von einem Züchtigungsrecht des Mannes
gegenüber seiner Frau. Je nach Übersetzung ist hier auch das Schlagen
inklusive.

Insofern ist „Züchtigung“ ein den Männern vom Koran zugestandenes Recht. Schlagen ist je nach Übersetzung explizit erlaubt, zumindest nicht verboten. Ein Moslem, der seine „widerspenstige“, „auflehnende“ Frau schlägt handelt also im Sinne des Koran und nicht nur der Scharia
oder hab ich was falsch verstanden?

Fragende Grüße,
-Andreas.

Hallo Andreas,

Die Koranübersetzungen der entsprechenden Sure unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
sprechen eindeutig von einem Züchtigungsrecht des Mannes
gegenüber seiner Frau. Je nach Übersetzung ist hier auch das
Schlagen inklusive.

Da ist eben die Krux: In dem Moment, in dem es übersetzt wird ist es nicht mehr der Koran und hat keinerlei Gültligkeit für auch nur irgendeinen Moslem.

Schlagen ist je nach Übersetzung explizit
erlaubt, zumindest nicht verboten.

„Je nach Übersetzung“, genau. Explizit verboten sind in unserem Grundgesetz übrigens auch nur wenige Dinge, damit kann man also kaum argumentieren.

Ein Moslem, der seine
„widerspenstige“, „auflehnende“ Frau schlägt handelt also im
Sinne des Koran und nicht nur der Scharia
oder hab ich was falsch verstanden?

Wir kennen nur Übersetzungen und die sind eben nicht zulässig. Was dort genau steht müsste ich auch erst recherchieren.

Grüße,

Anwar

Hallo,

Und in welcher Form steht dieses Urteil jetzt mit der nicht
angedachten Einführung der Scharia als Parallelrecht in
Zusammenhang?
Eine derartige Einführung wäre ja ein Gesetzgeberischer Akt,
und den kann ein Amtsgericht ja wohl hierzulande nicht machen.

Das stimmt zwar, dennoch gibt es natürlich auch das vielzitierte „Richterrecht“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht). Das hat zwar keinen Geltungs anspruch , aber es existiert dennoch. Insofern kann man hier schon von dem Versuch sprechen die Scharia „durch’s Hintertürchen“ einzuführen - zumindest für bestimmte Bereiche des Rechts. Das der Versuch gescheitert ist, stimmt zuversichtlich, ändert aber nichts am Versuch selbst.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar.

Ein Moslem, der seine
„widerspenstige“, „auflehnende“ Frau schlägt handelt also im
Sinne des Koran und nicht nur der Scharia
oder hab ich was falsch verstanden?

Wir kennen nur Übersetzungen und die sind eben nicht zulässig.

Das Hintertürchen, dass man eine heilige Schrift (Bibel, Koran etc.)
nur im Original verstehen kann, kommt mir bekannt vor. Ist
ein beliebtes Instrument seine Gläubigen buchstäblich für dumm
zu verkaufen und sie abhängig vom lesen könnenden Klerus zu machen.

Was dort genau steht müsste ich auch erst recherchieren.

Wie willst Du das machen? Kannst Du arabisch oder fragst Du
einen arabischen Muttersprachler? Der liefert Dir dann seine
persönliche Adhoc-Übersetzung, die aufgrund der Fehler
noch weniger legitim ist, als eine mühevolle, von einem
Fachmann erstellte Übersetzung.

Was besagt denn angesichts dieser Schwierigkeiten die Sure
nach Deinen Recherchen?

Gruß,
-Andreas.

Hallo,

Das Hintertürchen, dass man eine heilige Schrift (Bibel, Koran
etc.)nur im Original verstehen kann, kommt mir bekannt vor. Ist ein :beliebtes Instrument seine Gläubigen buchstäblich für dumm
zu verkaufen und sie abhängig vom lesen könnenden Klerus zu
machen.

Das ist nur die christliche Version davon. Im jüdischen und islamischen Glauben ist es eine Aufforderung sich zu bilden, damit man die Schriften selbst lesen kann. Schließlich gibt es im Islam gar keinen institutionalisierten Klerus, der die Macht an sich reißen könnte.

Wie willst Du das machen? Kannst Du arabisch

Ja. Allerdings nicht genug, um eine sichere eigene Interpretation zu liefern. Allerdings eben doch genug, damit ich mir zumindest ein Bild machen kann und erst DANN werde ich entscheiden, ob die Interpretation nicht (wie so oft) völliger Bullshit ist (denn das traue ich mir gerade noch zu).
oder fragst Du

Was besagt denn angesichts dieser Schwierigkeiten die Sure
nach Deinen Recherchen?

Werde Dich informieren, sobald ich soweit bin.

Grüße,

Anwar