Hallo …
Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung.
Letzt habe ich mich verhoben und es ist mir in den Rücken gefahren.
Ich fragte eine PDL ob sie für mich Schmerzmittel hätte, Sie gab mir eine 100 Packung Diclofenac Retard Kapseln N3 aus deren MediSchrank eines verstorbenen Bewohner aus.
Meine Frage … machte Sie sich damit strafbar und könnte Ihr das den Job kosten?
Unabhängig davon, ob ja oder nein: nachdem sie dir geholfen hat, AUF DEINE FRAGE HIN, willst du ihr jetzt ans Bein pinkeln, oder was ist dein Problem?
Bitte einfach nur meine Frage beantworten und bitte nichts hineininterpretieren!
Ich habe schon meine Gründe warum mich das interessiert.
Danke
Hallo,
ich denke schon dass sie sich strafbar gemacht hat und das es auch den Job kosten könnte.
Strafbar, weil es schlicht und einfach Diebstahl ist, meine ich - zudem kommt hinzu, dass hierdurch auch das Vertrauen, dass ein Arbeitgeber in einen Mitarbeiter setzt, vorsätzlich missbraucht wurde und natürlich liegt dann auch der Verdacht nahe, dass dies nicht die erste „erste Hilfe“ dieser Art war. Also, natürlich ohne Jurist zu sein, ich sehe das schon als schlimme Sache - kommt aber auch darauf an wie es der Arbeitgeber sieht - Personal soll ja gerade in diesem Bereich knapp sein.
Gruss
Czauderna
Danke Dir.
Davon abgesehen, daß Reste von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten für eine Weiterverwendung aufgehoben werden, hat sie nichts anderes gemacht, als einem Bedürftigen, im Rahmen des Möglichen geholfen. In diesem Sinne haben wir hier keine Straftat vorliegen.
Das kann´s garnicht sein weil die garnicht im Bestand der Einrichtung gelistet sind. Wenn überhaupt, dann gehören die Tabletten den Angehörigen der Patientin von der sie stammen! Und wenn die Medikamente von den Angehörigen nicht mitgenommen wurden als deren Eigentum abgeholt wurde, dann haben die das Eigentum daran aufgegeben. ramses90
Das ist in dem Fall falsch den Diclofenac retard sind 75 oder100mg Tabletten oder Kapseln und die sind immer rezeptpflichtig! Nur 25 mg sind in der Apotheke rezeptfrei zu bekommen. Beim Rest bin ich aber vollkommen bei Dir. ramses90
Hallo ramses 90,
wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn ich lese, dass selbst Lebensmittel aus Mülltonen von Supermärkten als Diebstahl geahndet werden, obwohl doch auch hier das Eigentum aufgegeben wurde, dann ist es doch Diebstahl. Sicher, es kann auch so gewesen sein, dass die Angehörigen gesagt haben, dass über das Medikasment frei verfügt werden kann - das wissen wir ja nicht - so wie geschildert, sehe ich es als Diebstahl - du siehst es anders - auch okay.
Gruss
Czauderna
PS: Die Medikamente mögen zwar nicht im Bestand des Pflegeheims direkt gelistet sein, aber ich ich weiss, dass das Heim natürlich weiss und vermerkt hat, welche Medikamente ein Bewohner nimmt bzw. nehmen muss., das aber nur nebenbei.
Hast Recht.
Hast Recht.
Die Frage ist auch blöd formuliert:
aus deren
eines verstorbenen Bewohner
Was trifft nun zu?
Aus deren MediSchrank - steht ihr zur verfügung, die Herkunft ist ziemlich egal.
Wie ist das, gibt es in der neuen Beta eigentlich auch die Möglichkeit, Punkte für Arschlochfragen zu vergeben? Und neue Abzeichen?
ja, neeee … klar auch!
Vielleicht kann man mal versuchen zu überlegen, woher man üblicherweise Medikamente bekommt. Damit es für Dich nicht zu schwer wird:
-
Aus dem kombinierten Zigaretten-, Kaugummi-, Kondom- und Medikamentenautomat.
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Aus der bunt zusammengewürfelten Box. die einem der Arbeitgeber als geldwerten Vorteil monatlich zukommen lässt, weil das Gehalt alleine ja zugegebenermassen nicht besonders üppig ist
-
Am Späti oder Nachtkiosk
-
In der Apotheke oder vom behandelnden Arzt
Wenn Du ein oder zwei Stündchen über die Frage nachgedacht hast, dann wirst Du unter Zusammennahme Deines gesamten Scharfsinnes möglicherweise zu recht zu dem Schluss kommen. dass hier nicht alles 110%-ig korrekt abgelaufen ist. Immerhin hat Dich die aufmerksame PDL davor geschützt, dass Du Dich offenbar nicht aus den Beständen, aus dem Eigentum Deines Arbeitgebers bedient hast, was in derartigen Einrichtungen in derlei Situationen meiner Erfahrung nach durchaus üblich und in kleinem Rahmen auch geduldet ist.
Was Arbeitsgerichte entscheiden, vermag ich nicht vorherzusehen. Derjenige, der sich wider besseren Wissens Medikamente erschnorrt und dann eine Welle macht hat eine schnelle Verabschiedung aus dem Betrieb mindestens ebenso verdient. Ich kann ja nicht einmal einen potenziellen dritten geschädigten erkennen: Die Erben des Patienten werden zumindest wohl kaum auf ihr Diclofenac-Erbe Wert legen (obwohl ihnen die Tabletten tatsächlich de jure gehören)
Es ist eine gute Geste, wenn sich ein Arbeitnehmer nicht gleich krank meldet, um sich Schmerzmittel verschreiben zu lassen und es ist eine ebenso gute Geste, wenn der Arbeitnehmer das unbürokratisch ermöglicht.
Man kann mit Klagen, Androhung von Arbeitsplatzverlust und hundertfünfzigprozentiger Korrektheit unglaublich viel kaputt machen. Ich kann nur warnen, da ein Fass aufzumachen.
Sebastian
Arschlochfragen??
Sag mal geht’s noch?
Hast Du vllt zuviel von den falschen Pillen genommen?
Bisschen mehr Netiquette … aber vllt denkst ja mal scharfsinnig ein/zwei Stunden drüber nach.
Rübennase
Ob Arschlochfrage oder nicht kann Euch doch letztendlich sch***egal sein, was für Gründe ich auch immer habe.
Das es immer irgendwelche unreflektierte Tieflieger gibt die Ihren Senf dazu geben müssen.
Kann man nicht einfach sachlich bleiben und bestmöglich antworten?
kopfschüttel
Die Frage war doch ganz klar und einfach gestellt.
Darf eine PDL fremde rezeptpflichtige Medikamente an Mitarbeiter rausgeben?
Auch wenn die Angehörigen die Medis zur freien Verfügung überlassen haben, denke mal sie dürften das gar nicht entscheiden, da ja wie bereits schon richtig erkannt… rezeptpflichtig.
Ob ich damit ein Fass auf mache oder nicht, möchte ich ja hier rausfinden
P.S.:
Beste Antwort kam bisher nur von Czauderna
Und das zu Recht weil die Lebensmittel sich immer noch auf (Grundstück) und in dem Eigentum (Container) des Ladens befinden.
Wer sich die also holt, begeht durch das Betreten des Grundstückes nicht nur Diebstahl aus dem Container des Disconters sondern auch noch Hausfriedensbruch.
Im geschilderten Fall ist die Situation aber eine ganz andere! ramses90
Die leider auch nicht ganz richtig ist.
Kannste, denn dürfen, darf die PDL das nicht. ramses90
Dumm nur, dass sich dann die Pflegeeinrichtung bzw. die verantwortlichen Mitarbeiter selbst erst einmal wegen Unterschlagung strafbar gemacht haben könnte, wenn die Medikamente einem Bewohner gehört haben und nach dessen Tod im Zweifel Bestandteil der Erbmasse geworden sind.
Hallo,
es dürfte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorliegen (Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments), zudem Diebstahl (aus dem Schrank des Verstorbenen) bzw. Unterschlagung (wenn das Medikament des Verstorbenen in der Obhut der Pflegekräfte aufbewahrt wurde). Das Eigentum eines Verstorbenen geht ja an die Erben über, es wird nicht herrenlos.
Nun ja, mit den wenigen Angaben ist halt eine Interpretation zwingend.
Genau aus diesem Grund ist eine seriöse Beantwortung überhaupt nicht möglich.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass in deinem Posting einige, sehr wichtige, Details fehlen. Und, noch ein bisschen Lesestoff, um zu verstehen, was ich meine.
Soon
Hmm…
Warum sollte ich denn noch mehr Angaben zum Sachverhalt machen?
Das wichtigste ist doch beschrieben worden.
Es wurden von einer PDL, verschreibungspflichtige Medis aus dem Arzneimittelschrank der Einrichtung, die einem verstorbenen Bewohner gehören, jemanden anderen gegeben.
Was fehlt hier an weiteren Infos?
Meine tieferen Gründe, warum mich dies interessiert, ist doch zur Klärung der eigentlichen Frage, irrelevant.