Schreckschusswaffen mitführen ?!

Hallo,

wie verhält es sich mit dem Führen einer Schreckschusswaffe?
Da der Erwerb ohne weiteres möglich ist, und als Mittel der
Notwehr (soweit es das mildeste ist) zulässig ist, sollte man die
doch mit sich führen dürfen.
Ist das richtig oder irre ich mich.
Wäre schön, wenn nicht nur Meinungen, sondern auch konkrete
Gesetzesanfaben gemacht werden könnten.

MfG

Erlaubt außer…
Wenn Du 18 Jahre alt bist, darfst Du Schreckschußwaffen mit PTB - Zeichen erwerben und mitführen, außer bei:

Versammlungen und Aufzügen (also Demos, Kundgebungen etc.) oder auf dem Weg dorthin. Hier ist es gemäß § 2 Versammlungsgesetz verboten Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen.
Strafbar nach § 27 VersG

Veranstaltungen (Rummel, Kirmes, Volksfeste, Fußballspiele, Konzerte, etc.). Hier ist es gemäß § 39 waffengesetz verboten eine Waffe im Sinne des WaffenG (also auch Schrechschußwaffe) mitzuführen.
Strafbar gemäß § 53 WaffenG.

Meine prsönliche Menung ist, daß es Unsinn ist als Bürger überhaupt eine Waffe mitzuführen, da dies oft zu einer sinnlosen Eskalation von Situationen führt, da sich der waffeninhaber besonders stark fühlt.
Aber bis jetzt ists leider noch erlaubt…

Gruß,

M.

Hallo,

da hast du prinzipiell schon Recht. Wenn man jedoch schon öfters
Opfer wurde, ist es eine logische Konsequenz, dass von seinem Notwehrrecht auch Gebrauch machen möchte. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Und so lange das staatlich Gewaltmonopol hier Lücken aufweist, ist man selber leider genötigt, Maßnahmen der Sicherung zu ergreifen.
Obgleich natürlich die Argumentation hinkt, denn auch die Täter rüsten auf, und die haben i.d.R. nicht nur Schreckschuss, sondern richtige Pistolen :frowning:.

Schöne heile Welt.

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Meine prsönliche Menung ist, daß es Unsinn ist als Bürger
überhaupt eine Waffe mitzuführen, da dies oft zu einer
sinnlosen Eskalation von Situationen führt, da sich der
waffeninhaber besonders stark fühlt.
Aber bis jetzt ists leider noch erlaubt…

Gruß,

M.

Hallo,

da hast du prinzipiell schon Recht. Wenn man jedoch schon
öfters
Opfer wurde, ist es eine logische Konsequenz, dass von seinem
Notwehrrecht auch Gebrauch machen möchte. Das Recht braucht
dem Unrecht nicht zu weichen. Und so lange das staatlich
Gewaltmonopol hier Lücken aufweist, ist man selber leider
genötigt, Maßnahmen der Sicherung zu ergreifen.
Obgleich natürlich die Argumentation hinkt, denn auch die
Täter rüsten auf, und die haben i.d.R. nicht nur
Schreckschuss, sondern richtige Pistolen :frowning:.

Schöne heile Welt.

Notwehr mit Waffen durch Ungeübte ist nicht nur uneffektiv (bis man das Spray endlich unten aus der Tasche ausgegraben hat) sondern auch gefährlich. Viel zu schnell kann der eher vorbereitete Angreifer, dem Opfer die Waffe entwenden und diese dann gegen das Opfer selbst einsetzen (lernt man in jedem Selbstverteidigungskurs).

Hat der Angreifer eine scharfe Pistole, wird ihn deine Schreckschusswaffe mit Sicherheit auch nicht abschrecken, sondern eher motivieren.

Zur Abwehr von unbewaffneten Angreifern eignen sich Dinge, die man sowieso dabei hat viel eher (Schlüsselbund, Schirm, zusammengerollte Zeitung etc.). Ich halte die Anschaffung einer Schreckschusspistole daher für überflüssig und gefährlich.

Gruß
Jeanny

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Hiho

  1. Das mitführen der Schreckschußwaffe ist erlaubt. Sie sollte aber auf jeden Fall ein PTB Zeichen haben, ansonsten begehst du eine Straftat nach dem Waffengesetz ( § 53 o.ä. ).
    Das grundlose Schießen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  2. Ansonsten wäre ich damit sehr vorsichtig, denn wenn du so eine Waffe dabei hast kann es sein das man im Falle eines Falles schneller dazu greift um ein Problem zu lösen als man es selber eigentlich will. So nach dem Motto " Ich weiß jetzt nicht mehr weiter, aber ich hab da ja noch meine Knarre ". Außerdem solltest du dich nicht wundern fallls du in polizeiliche Maßnahmen gerätst ( Standkontrolle o.ä. ) und die Waffe entdeckt wird bevor du es sagst, wenn du plötzlich am Boden liegst oder in mehrere „Läufe“ guckst. Ob die Waffe scharf ist oder nicht ist in diesem Fall erstmal egal. Das läßt sich in bruchteilen von Sekunden immer schwer sagen. Deswegen laß sie lieber zu Hause.

MfG

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Meine prsönliche Menung ist, daß es Unsinn ist als Bürger
überhaupt eine Waffe mitzuführen, da dies oft zu einer
sinnlosen Eskalation von Situationen führt, da sich der
waffeninhaber besonders stark fühlt.
Aber bis jetzt ists leider noch erlaubt…

Gleiche Meinung, andere Begruendung:
Sobald Du abgedrueckt hast, wirst Du von der
Justiz schlimmer in die Mangel genommen als
wenn Du Dich zusammenschlagen laesst.

Marco

Hi Kevin

da hast du prinzipiell schon Recht. Wenn man jedoch schon
öfters Opfer wurde, ist es eine logische Konsequenz, dass
von seinem Notwehrrecht auch Gebrauch machen möchte.

Imho ist es nicht die logische Konsequenz, sich eine Waffe zuzu-
legen.
Es könnte uU sogar sehr gefährlich für Dich werden.
Wenn Du jemandem gegenüberstehst, der eine echte Waffe zieht
siehst Du alt aus.
Wenn derjenige nicht weiß, daß Deine „nicht echt“ ist drückt er
erst mal ab.
Wenn man Dir die Waffe abnimmt hast Du auch schlechte Karten.

Und sollte Dein Gegenüber keine „echte Waffe“ ziehen ist auch
noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten.

…ist man selber leider genötigt, Maßnahmen der Sicherung zu
ergreifen.

Mag sein - aber eine Schreckschußwaffe ist imho nicht der
richtige Weg.

Nicht zu vergessen - wenn Du eine Waffe ziehst solltest Du auch
in der Lage sein abzudrücken.
Genau da allerdings liegt die Schwierigkeit.
Es ist nämlich gar nicht so einfach, auf einen Menschen zu
schießen.

Für empfehlenswerter hielte ich da eine Ausbildung in waffenlosem
Kampf, bei dem auch der Umgang mit Alltagsgegenständen gelehrt
wird.
Ein Schirm, ein Handy, selbst eine zusammengerollte Zeitung
können ziemlich schmerzhafte Verletzungen hinterlassen.

Gruß, masc

1 Like

Mahlzeit,

ganz kurz, da ja eigentlich schon alles geschrieben wurde.
Wenn Du es Deiner Meinung nach wirklich nötig haben solltest, Dich mittels Waffen o. ä. verteidigen zu müssen (ich stimme übrigens Jeanny und masc zu), dann hol Dir 'ne kleine Dose Reizgas, weil:

  • billiger in der Anschaffung
  • genauso effektiv
  • leichter zu verstauen/tragen

Gruß

Michael

ein grooooßes ABER …
Hi Michael

>…dann hol Dir 'ne kleine Dose Reizgas, weil:
>- billiger in der Anschaffung
>- genauso effektiv
>- leichter zu verstauen/tragen

Der Tip mit dem Reizgas ist insoweit schon richtig, aber…

Es gibt auch Nachteile:

  1. Wenn man den Wind gegen sich hat bekommt man eine Portion
    des eigenen Verteidigungssystems ab.
    Und das kann ganz schön zwiebeln.

  2. Viel schlimmer ist aber, daß man sich auf eine solche Dose
    verläßt. Übrigens wäre es bei einem Gasrevolver ebenso.
    Bis man die Dinger aus der Tasche hat ist man im E-Falle tot.
    Wenn sich das Ding dann noch in der Tasche verhakelt ist alles
    vorbei. Man ist dann abgelenkt und reagiert viel zu langsam.
    Einen Angriff könnte man dann nicht mehr abweisen.

  3. Es gibt vielleicht Situationen, bei denen man solch eine Dose
    nicht mit sich herumschleppen mag. (Sommer - leichte Kleidung)
    Oder man vergißt das Ding einfach.
    Oder…
    Der Möglichkeiten sind gar viele.

Ich empfehle weiterhin einen Kurs in waffenloser Selbstverteidigung.
Sowas hat natürlich Vor- und Nachteile.
Der Nachteil ist natürlich der Kostenfaktor.
Dazu kommt noch, daß man diese Selbstverteidigung natürlich nicht
innerhalb kürzester Zeit lernt.

Aber es hat auch große Vorteile.
Der Körper wird geschult.
In einem guten Selbstverteidigungskurs wird auch der Geist
geschult.
Man lernt dadurch auch sich selbst und Gefahrensituationen einzuschätzen.
Außerdem ist es auch gut für’s Selbstvertrauen.

All das sind Dinge, die man eigentlich gut gebrauchen kann.

Gruß, masc

Hallo masc,

der Artikel sollte nur verdeutlichen, dass es eine Alternative zum Gasrevolver gibt - wenn man meint, dass man so etwas benötigt. Soll aber nicht heißen, dass ich etwas in so einer Art überhaupt favorisiere.

mfg

Michael

Hi Michael

Entschuldige - das sollte nicht als Angriff gemeint sein. :smile:

Ich bin nur immer bemüht aufzuzeigen, daß eine Gaswaffe mehr
Schaden als Nutzen bringt.

Gruß, masc

der Artikel sollte nur verdeutlichen, dass es eine Alternative
zum Gasrevolver gibt - wenn man meint, dass man so etwas
benötigt. Soll aber nicht heißen, dass ich etwas in so einer
Art überhaupt favorisiere.

mfg

Michael

Für empfehlenswerter hielte ich da eine Ausbildung in
waffenlosem
Kampf, bei dem auch der Umgang mit Alltagsgegenständen gelehrt
wird.
Ein Schirm, ein Handy, selbst eine zusammengerollte Zeitung
können ziemlich schmerzhafte Verletzungen hinterlassen.

Richtig, und nach dem Einsatz eines ganz normalen Gebrauchsgegenstandes zur Selbstverteidigung steht man juristisch sehr viel besser da (sofern man ihn nicht irgendwie zur Waffe umgebaut hat).
Ich empfehle, Ju Jutsu zu lernen. Das wird auch bei der Polizei gelernt und angewendet, und es wird ständig weiterentwickelt und den gängigen und neu „in Mode kommenden“ Angriffen draußen auf der Straße angepaßt.
Das ist viel besser als eine Schreckschusswaffe!

Grüße
Sebastian

Hallo,

wie verhält es sich mit dem Führen einer Schreckschusswaffe?
Da der Erwerb ohne weiteres möglich ist, und als Mittel der
Notwehr (soweit es das mildeste ist) zulässig ist, sollte man
die
doch mit sich führen dürfen.
Ist das richtig oder irre ich mich.

Die Frage ist, ob so eine Waffe fuer Dich unverzichtbar ist. Wenn ja, dann sollte es doch egal sein was im Gesetz steht, schliesslich ist es Dein Leben was Du da verteidigst. Wenn Du tot bist ist es ja auch allen egal ob Du das Gesezt gehalten hast oder nicht. Ebenso denke ich wenn es um die Frage einer echten Waffe geht. Manchmal kann es eben auch falsch sein sich an das Gesetz zu halten. Ich kenn da das Beispiel eines Freundes, der wurde von einer Bande Jugendlicher terrorisiert. Bei der Polizei sagte man ihm: solange keine konkrete Tat vorliegt koenne man nicht eingreifen. Sehr witzig, also wenn er dann Krankenhausreif geschlagen wird, darf die Polizei ermitteln…

Was das Gesetzt angeht habe ich mich da mal kundig getan. So weit ich mich erinnern kann, duerfen wir zwei Dinge unterscheiden:
a) Konkrete Gesetze
b) Abstrakte Gesetzliche Grundprinzipien

Konkrete Gesetze sind z.B. solche die das Tragen einer Schusswaffe ohne Waffenschein verbieten. Aber es gibt auch abstrakte Grundprinzipien, eines davon ist, dass Du im Recht bist wenn eine andere Verhaltensweise als die du zu Tage gelegt hast nicht von Dir erwartbar waere. Also im Klartext, man kann von Dir nicht erwarten oder verlangen dass Du auf effektiven und angemessenen Selbstschutz verzichtest auch wenn ein konkretes Gesetz dies so vorschreiben sollte.

Theoretisch koenntest Du Dich vor Gericht darauf berufen, aber ob Du recht bekommen wuerdest ist eine andere Frage…besser einen Rechtsanwalt fragen…

Hallo, zusammen,

zunächst zum Reizgas:
Es gibt Sprühgeräte (oder Dosen), die im Strahl sprühen, nicht als Nebel. Damit stellt sich das Problem bei Wind nicht. CS ist allerdings gegen stark angetrunkene Personen oder Personen unter Drogeneinfluß eh annähernd nutzlos. Besser Pfefferspray, wenn auch in Deutschland nicht zur Verwendung gegen Personen zugelassen.
Zu den Waffen: Grundsätzlich führen ja, aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen. Solltest Du also Deine Waffe im Holster bei Dir haben, darfst Du nicht auf die Kirmes, das Straßenfest etc. Zudem ist das Ding zumeist groß, schwer, neigt zu Ladehemmungen, sofern Pistole, und der Agressor, der ja eigentlich nur Deine Kohle wollte, aber illegalerweise im Besitz einer scharfen Schußwaffe ist, fühlt sich nun so bedroht, daß er auch davon Gebrauch macht…Schade für Dich.
Ich würde keine tragen.
Zur waffenlosen Selbstverteidigung: Ein Kurs nützt gar nichts!!! Jede Form einer solchen muß konsequent und über einen längeren Zeitraum trainiert werden, um effektiv zu sein. Zudem kenne ich ausreichend Leute mit hohen Dangraduierungen im Teakwondo oder sonstwas (ich selbst habe den 1. Dan Aikido), die seit 10 Jahren auf der Matte stehen und fleißig trainieren, aber von jemandem, der seit 10 Jahren seinen Lebensunterhalt durch Straßenschlägereien verdient bzw. in dessen (zumeist südländischem) Kulturraum die Anwendung von Gewaltmitteln wesentlich ungehemmter erfolgt, aus den Schuhen geholt wird.

Liebe Grüße,

Marcus

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Selbstverteidigungsseminare…
Hi!

  1. Wenn man den Wind gegen sich hat bekommt man eine Portion
    des eigenen Verteidigungssystems ab.
    Und das kann ganz schön zwiebeln.

Da die teile im Gegensatz zu einer Schußwaffe das Zeug in einem gebündelten Strahl und nicht als Nebel versprühen (zumindest die guten), ist die Gefahr zwar gegeben, aber geringer!

  1. Viel schlimmer ist aber, daß man sich auf eine solche Dose
    verläßt. Übrigens wäre es bei einem Gasrevolver ebenso.
    Bis man die Dinger aus der Tasche hat ist man im E-Falle tot.
    Wenn sich das Ding dann noch in der Tasche verhakelt ist alles
    vorbei. Man ist dann abgelenkt und reagiert viel zu langsam.
    Einen Angriff könnte man dann nicht mehr abweisen.

GENAU!

Ich empfehle weiterhin einen Kurs in waffenloser
Selbstverteidigung.
Sowas hat natürlich Vor- und Nachteile.
Der Nachteil ist natürlich der Kostenfaktor.

Seriöse Anbieter ziehen einem garantiert nicht das GEld aus der Tasche, das beispielsweise eine Gaspistole kostet!

Dazu kommt noch, daß man diese Selbstverteidigung natürlich
nicht
innerhalb kürzester Zeit lernt.

VETO! Es kommt zum einen nicht unbedingt darauf an, die Verteidigung mit Kampftechniken zu lernen, sondern viel mehr ein Bewußtsein für solche Situationen zu entwickeln. Wenn ich eine bedrohliche Situation erkenne, kann ich sie vielleicht eher verhindern! Und wenn nicht, dann weiß ich wenigstens, dass einfaches Schreien oft schon reichen kann um den Anfgreifer zu vertreiben!

Zum anderen ist es doch so, dass gute SV-Kurse nicht mit irgendwelchen hochkomplizierten Techniken daherkommt (zumindest nicht in einem KURS - dafür ist dann das langjährige Training zuständig). Es wird vermittelt, dass einfache Dinge sehr schmerzhaft sind (Tritt gegens Schienbein) und ach so hoch gelobte Sachen nicht so einfach sind (Tritt in die Hoden - ist ein eher kleines Ziel!). Ein guter Kurs beinhaltet imho auch die „Lehre der Rücksichtslosigkeit“ (ich nenne das mal so)! Es bringt sehr wenig, mit einen schreienden Angreifer Mitleid zu bekommen! Entweder er rennt weg, oder ich setze ihn matt!

Außerdem mangelt es den meisten Kursen an Theorie (Rechtslehre, etc.)

Aber es hat auch große Vorteile.
Der Körper wird geschult.
In einem guten Selbstverteidigungskurs wird auch der Geist
geschult.

Das dauert meiner Meinung nach etwas länger…

Man lernt dadurch auch sich selbst und Gefahrensituationen
einzuschätzen.

Ja, genau (ich sollte erst komplett lesen, bevor ich antworte) :wink:

Außerdem ist es auch gut für’s Selbstvertrauen.

Stimmt!!!

All das sind Dinge, die man eigentlich gut gebrauchen kann.

Immer und überall!!!

Gruß
Guido

Moin Abe

Die Frage ist, ob so eine Waffe fuer Dich unverzichtbar ist.
Wenn ja, dann sollte es doch egal sein was im Gesetz steht,
schliesslich ist es Dein Leben was Du da verteidigst.

Dein Argument hinkt nicht nur - das kriecht schon auf dem Zahnfleisch dahin.

Gesetze sind imho dazu da, daß man sich dran hält.
Zumindest im großen Ganzen.

Wenn man ihn mit ner scharfen Zimmerflak erwischt ist er dran.
Soviel ist ja wohl klar.

Wenn Du tot bist ist es ja auch allen egal ob Du das Gesezt
gehalten hast oder nicht.

Spitzenargument. :-/
Wenn er mit einer scharfen Waffe jemanden aus Versehen erschießt
geht ihm der A… aber ganz schön auf Grundeis.

Bei der Polizei sagte man ihm: solange keine konkrete Tat
vorliegt koenne man nicht eingreifen.

Naja - wollen wir doch mal ehrlich sein.
Was hätte die Polizei denn machen sollen?
Es ist nun mal (leider?) so, daß die Polizei in der Regel erst
dann kommt, wenn schon was passiert ist.
Wieviele Leute hätten die denn zum Schutz Deines Kumpels abstellen sollen?

Sehr witzig, also wenn er dann Krankenhausreif geschlagen wird,
darf die Polizei ermitteln…

So makaber das auch ist - aber genau so ist es.

Konkrete Gesetze sind z.B. solche die das Tragen einer
Schusswaffe ohne Waffenschein verbieten.

Genau.

Aber es gibt auch abstrakte Grundprinzipien…
Also im Klartext, man kann von Dir nicht erwarten oder
verlangen dass Du auf effektiven und angemessenen Selbstschutz
verzichtest auch wenn ein konkretes Gesetz dies so vorschreiben
sollte.

Schon klar.
Und ab morgen rennen haufenweise Leute mit einer geladenen 38er
durch die Gegend.

Theoretisch koenntest Du Dich vor Gericht darauf berufen, aber
ob Du recht bekommen wuerdest ist eine andere Frage…

Zumindest würde es zur Erheiterung des Richters beitragen.
Und nachdem der Angeklagte und der Richter mal so richtig herzhaft
gelacht haben wird’s eng für den Angeklagten.

Stell Dir mal vor, der Angeklagte steht da und sagt vielleicht
das folgende:
„Herr Richter - ist mir doch sch…egal, was im Gesetz steht.
Ich wollte mich verteidigen und berufe mich auf ein abstraktes
Grundprinzip.“

Ich glaube, so ein richterlicher Holzhammer eitert ziemlich
schlecht aus dem Gesicht.

…besser einen Rechtsanwalt fragen…

Das ist mal ein vernünftiger Rat. *lob*

Gruß, masc

Moin Mogli

Außerdem solltest du dich nicht wundern fallls du in
polizeiliche Maßnahmen gerätst ( Standkontrolle o.ä. ) und die
Waffe entdeckt wird bevor du es sagst, wenn du plötzlich am
Boden liegst oder in mehrere „Läufe“ guckst. Ob die Waffe
scharf ist oder nicht ist in diesem Fall erstmal egal. Das
läßt sich in bruchteilen von Sekunden immer schwer sagen.

Da stimme ich Dir zu.
Es ist ein saublödes Gefühl, in den Lauf einer Waffe zu schauen.
Sowas hab’ ich schon des öfteren erlebt und hätte gut drauf
verzichten können.

Sollten Polizisten die Waffe in einer Stressituation entdecken
reicht schon eine falsche Bewegung und es macht peng.
Nur lauter. Und aus einer scharfen Waffe.
Im Hinblick auf die Tode mehrerer Polizisten in den letzten
Jahren kann man den Polizisten den Drang zur Eigensicherung
auch wohl kaum verbieten.

Also nochmal mein Tip.
Finger weg.

Lieber Selbstverteidigung lernen.

Gruß, masc

Moin Abe

Die Frage ist, ob so eine Waffe fuer Dich unverzichtbar ist.
Wenn ja, dann sollte es doch egal sein was im Gesetz steht,
schliesslich ist es Dein Leben was Du da verteidigst.

Dein Argument hinkt nicht nur - das kriecht schon auf dem
Zahnfleisch dahin.

Ach wirklich? Kannst Du mir mal sagen was an dem Argument so falsch ist?

Gesetze sind imho dazu da, daß man sich dran hält.
Zumindest im großen Ganzen.

Dein Problem scheint blinde Obrigkeitshoerigkeit zu sein. Ich denke auch im „grossen Ganzen“ hast Du recht. Doch es ist leider so dass im Gesetz nicht an alle Einzelfaelle und Moeglichkeiten der komplexen Realitaet gedacht wurde. Insofern gibt es immer wieder konkrete Situationen in denen das Einhalten eines gewissen Gesetzes widersinnig waehre.

Wenn man ihn mit ner scharfen Zimmerflak erwischt ist er dran.
Soviel ist ja wohl klar.

Nun, zwischen einer Schreckschusswaffe und einer Zimmerflak ist ja auch ein grosser Unterschied oder?

Naja - wollen wir doch mal ehrlich sein.
Was hätte die Polizei denn machen sollen?

Weiss ich nicht, vielleicht mal bei den boesen Kumpels vorbeischauen. Aber ich gebe ja auch zu dass die Polizei nicht ueberall sein kann. Hier haben wir ja das Problem, einerseits gibst Du selbst zu, dass die Polizei eingeschraenkt ist, andererseits erschwert das Gesetz einem den persoenlichen Selbstschutz.

Sehr witzig, also wenn er dann Krankenhausreif geschlagen wird,
darf die Polizei ermitteln…

So makaber das auch ist - aber genau so ist es.

Genau! Deswegen bleibt einem ja keine andere Wahl als selbst das Messer in die Hand zu nehmen.

Theoretisch koenntest Du Dich vor Gericht darauf berufen, aber
ob Du recht bekommen wuerdest ist eine andere Frage…

Zumindest würde es zur Erheiterung des Richters beitragen.
Und nachdem der Angeklagte und der Richter mal so richtig
herzhaft
gelacht haben wird’s eng für den Angeklagten.

Weiss ich nicht, bist Du denn Jurist um das so genau sagen zu koennen. Also ich weiss von schlimmeren Faellen wo der Angeklagte gut wegkam, lies mal die Zeitungen.

Gruss…

Moin Abe

Ach wirklich? Kannst Du mir mal sagen was an dem Argument so
falsch ist?

Ganz einfach - es ist eben _nicht_ egal, was im Gesetz steht.
Und da im Gesetz eben eindeutig steht, das das Tragen von
scharfen Waffen ohne Schein verboten ist…

Gesetze sind imho dazu da, daß man sich dran hält.
Zumindest im großen Ganzen.

Dein Problem scheint blinde Obrigkeitshoerigkeit zu sein.

Ich weiß zwar nicht, wie Du darauf kommst - aber Recht hast Du
damit nicht.

Ich denke auch im „grossen Ganzen“ hast Du recht.

Nun, wenn Du auch im großen Ganzen denkst kannst Du Dir ja
bestimmt vorstellen, was passiert, wenn jeder, der sich bedroht
fühlt aufrüstet.
Da kämen dann Leute ins Waffengeschäft und würden dem Verkäufer
erzählen, sie würden bedroht. Und nun her mit ner 38er.
Oder einer anderen - Hauptsache ne scharfe Knarre.
Wie sollten die denn nachprüfen, ob das, was der Kunde da
erzählt der Wahrheit entspricht???

Da könnte doch jeder Gestörte kommen. Resultat?
Wir hätten Tausende bewaffnete Grenzdebile mit ner scharfen
Waffe draußen rumlaufen.

Dann hätten wir Verhältnisse wie in den USA, wo schon Kids
mit ner Kanone in die Schule kommen und erst durch einen
Metalldetektor durchmüssen.

Wollen wir sowas wirklich?
Ìch nicht.

Doch es ist leider so dass im Gesetz nicht an alle Einzelfaelle
und Moeglichkeiten der komplexen Realitaet gedacht wurde.

Das mag wohl sein - wäre auch schwer möglich, für jeden Einzel-
fall ein Gesetz zu verabschieden.
Auch wenn dem so ist - dran halten müssen wir uns trotzdem.

Insofern gibt es immer wieder konkrete Situationen in denen das
Einhalten eines gewissen Gesetzes widersinnig waehre.

Ich stimme Dir ja insofern zu, daß es widersinnige Situationen
gibt, aber wenn sich jeder einfach so ne Knarre kaufen könnte
wäre es noch schlimmer.

Nun, zwischen einer Schreckschusswaffe und einer Zimmerflak
ist ja auch ein grosser Unterschied oder?

Stimmt.
Allerdings hast Du die Anschaffung einer scharfen Waffe empfohlen
und nicht einer Schreckschußwaffe.
Der Kauf einer Schreckschußwaffe ist ja nicht verboten, solange
der Käufer über 18 ist.
Und auch das Tragen einer solchen Waffe ist mit Einschränkungen
erlaubt.
Völliger Schwachsinn, das.
Ich hab’s schon erlebt, daß ein Durchgeknallter in ner Disco
eine Gaswaffe gezogen hat und die Leute bedrohte.
Ich hab’ ebenso schon ne Geiselnahme mit ner Schreckschußwaffe
erlebt.
Man erkennt ja den Unterschied nicht, wenn man nicht grade in
den Lauf schauen kann.
Imho sollten auch Schreckschußwaffen unter Kontrolle gestellt werden.
Auch mit diesen Dingern wird viel zu viel Unfug getrieben.

Nicht vergessen - auch mit einer Schreckschußwaffe kann man
Leute umbringen.

Was hätte die Polizei denn machen sollen?

Weiss ich nicht, vielleicht mal bei den boesen Kumpels
vorbeischauen.

Beweise Watson.
So ganz ohne Beweise mal bei denen vorbeischauen?
Und dann?

andererseits erschwert das Gesetz einem den persoenlichen
Selbstschutz.

Kommt doch immer darauf an, was man unter persönlichem Selbst-
schutz versteht.
Wenn man sich selbst schützen möchte gibt es doch mehrere
Möglichkeiten.
Die Anschaffung einer scharfen Knarre gehört imho nicht dazu.
Und die Anschaffung eines Messers btw auch nicht.
Mit so nem Kartoffelschäler sollte man umgehen können - und das
können die Wenigsten.

Hinzu kommt noch, daß aus Selstschutz auch ganz schnell
Selbstjustiz werden kann.

Genau! Deswegen bleibt einem ja keine andere Wahl als selbst
das Messer in die Hand zu nehmen.

Muß ja nicht gleich ein Messer oder eine scharfe Kanone sein.
Selbstverteidigung tut’s doch auch.
Der größte Vorteil der Selbstverteidigung ist, daß der Gegner
sie nicht gegen Dich verwenden kann.
Das ist aber bei Messer, Pistole, Reizgas sehr gut möglich.
Und auch wahrscheinlich.
Außerdem hat man seine Selbstverteidigung ständig bei sich, was
bei einer „externen“ Waffe nicht zwangsläufig der Fall sein kann.
Oder hast Du schon mal jemanden gesehen, der mit ner Kanone ins
Freibad geht?
Oder in die Sauna?

Weiss ich nicht, bist Du denn Jurist um das so genau sagen zu
koennen.

Nein - bin ich nicht.

Also ich weiss von schlimmeren Faellen wo der Angeklagte gut
wegkam, lies mal die Zeitungen.

Scheinbar lese ich die Zeitungen sorgfältiger als Du.
Sicherlich kommen viele Straftäter bei einer Verhandlung gut
weg, aber die haben sich wohl eher nicht auf ein abstraktes
Gesetz gestützt. Schließlich wollen die die Verhandlung gewinnen.
Das Hervorrufen von Heiterkeitsausbrüchen gehört nicht zum Plan.
Diese Straftäter nutzen die Gesetzeslücken für sich.

Oder sie werden noch von Gutachtern unterstützt, die eine
schlimme Kindheit attestieren. *bullshit*
Aber das ist ein anderes Thema - bei dem mir allerdings immer
wieder der Blutdruck in ungeahnte Höhen steigt.

Gruß, masc

ich kann fast alle bisher genannten argumente nachvollziehen, doch wurde eines bisher vergessen: das subjektive sicherheitsgefühl. ich selbst wohne in einem kampfhunde/türken/drogen geprägten bezirk berlins und es ist mir zwar klar, daß im wirklichen ernstfall mir eine (gas-)waffe nichts nützt und nichtsdestotrotz läuft man (laufe ich) mit einem anderen gefühl durch die gegend!

mfg