Schreiben über bestandene Probezeit rechtskräftig?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Und zwar geht es ums Arbeitsrecht. Wenn man Anfang November 2012 einen Minijob angenommen hat, eine Probezeit bis Ende April 2013 hat und man schon Ende März eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bekommt, das man die Probezeit erfolgreich bestanden hat, ist das dann rechtskräftig und man wurde somit vorzeitig aus der Probezeit entlassen? Die Frage stelle ich darum, weil wenn man dann doch, völlig unerwartet, 2 Wochen später die Kündigung im Briefkasten hat und diese sich auf eine fristgerechte Kündigung in der Probezeit bezieht ohne weitere Stellungnahme, ob das dann alles rechtens ist.
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Danke im Voraus.

Liebe Grüße

Daniel

Hallo Daniel,

ein Arbeitsverhältnis kann immer gekündigt werden, ob jetzt mit oder ohne Probezeit. Maßgeblich ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Kündigungsfrist eingehalten ist. Die bestimmt sich nach Tarifvertrag oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (oft sind die Bestimmungen identisch). Eine Begründung muss nicht abgegeben werden, erst in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Wenn dein Arbeitgeber aber die Kündigungsfrist eingehalten hat, erscheint mir eine Kündigungsschutzklage nutzlos. Meine Meinung: Hake es ab.

Hallo Daniel,

m.E. hat man die Probezeit bestanden, wenn der Arbeitgeber einem das schriftlich gibt. Allerdings hilft das überhaupt nicht weiter, da das Kündigungsschutzgesetz erst greift, wenn man länger als sechs Monate beschäftigt ist.
Also kannst Du eigentlich gegen die Kündigung nichts ausrichten.

Schöne Grüße
phantomin

Auf dem ersten Blick ist das so in Ordnung, kann jedoch nicht 100% weiterhelfen.
Gruß
Cress

Hallo,
also einmal ist die Probezeit bei Dir beendet. Ohne Begründung mit 14-Tages-Frist kündigen kann der AG aber noch bis zum Ablauf des 6. Beschäftigtenmonats. Erst ab dem 7. Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, ab da muss der AG eine Kündigung auch begründen (totalen Schutz vor Kündigungen gibt es nie - aber gegen die Folgen eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtssachen).
Gruß
U.Daniel

Hallo, es gilt immer die im Vertrag vereinbarte Probezeit. Ja, die Kündigung innerhalb der Probezeit ist rechtsgültig. Viel Erfolg und liebe Grüße

Wenn ich sie richtig verstehe, dann wurde bei Einstellung eine Probezeit von einem halben Jahr vereinbart. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Probezeit besteht oder nicht, die Probezeit geht dann bis Ende April. Innerhalb dieser Probezeit kann man natürlich grundlos gekündigt werden. In ihrem Fall würde ich jedoch nach dem Grund fragen. Oftmals stecken finanzielle Probleme des Arbeitgebers dahinter.

hallo,
wenn die vertraglich vereinbarte probzeit 6 monate dauert, ist diese nach 6 monaten beendet, es sei denn es gibt in der probezeit eine vertragsveränderung (verkürzung der probezeit durch ag und übergang in ein befristetes/unbefristetes arbeitsverhältnis).
ihr ag bestätig ja nur die erfolgreiche absolvierung der probezeit, somit ist die kündigung ohne aufführen von gründer seitens des ag zulässig und er hält die 14-tägige kündigungsfrist ein.
sorry
mfg
sn

Hallo,

eine Bestätigung über eine bestandene Probezeit innerhalb des begrenzten Zeitraumes der Probezeit heißt letzendlich nur, das die Leistungen des AN stimmen und der AG bereit ist das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Es ändert aber noch nichts an der Frist für die Probezeit (6 Monate). Da die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses noch nicht vorrüber sind greift noch kein Kündigungsschutzgesetz. D.h. es kann ohne Angaben von Gründen schriftlich mit 14 Tage Kü-frist gekündigt werden.
Ich würde einfach mal nach den Gründen für die Kündigung fragen.

Gruß Svalroph

Ich habe nun mittlerweile die Info bekommen das die vorzeitige bestandene Probezeit rechtskräftig ist. Mit Erhalt des Schreibens bin ich aus der Probezeit entlassen. Das Punkt eins.

Punkt 2 ist: Der Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten. Das heißt man kann vorher ohne Grund gekündigt werden, allerdings nach der gesetzlichen Kündigungsfrist, die nunmal 1 Monat beträgt…

Hallo, wenn sie Dich nicht haben wollen. Dann wird es nicht einfach.
Wenn die Kündigung in der Probezeit nicht rechtens ist. Dann kündigen sie Dich später ordentlich mit einer monatlichen Frist.
Ich würde mich nicht streiten , sondern was neues suchen.

Es geht NICHT darum das ich gegen die Kündigung ansich angehen will sondern um die Zeit. Ein Monat mehr Geld haben oder nicht macht schon was aus! Es geht mir allein um die Fristen in meinem Fall!

ok,

Verstehe!
So einen Fall kenne ich nicht, wo man schriftlich die Info bekommt, dass man die Probezeit bestanden hat und auf der anderen Seite eine Kündigung in der Probezeit bekommt.
Du kannst höchstens versuchen auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen und fordern, dass sie Dir noch ein Monatsgehalt bezahlen.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Sorry

Es geht NICHT darum das ich gegen die Kündigung ansich angehen
will sondern um die Zeit. Ein Monat mehr Geld haben oder nicht
macht schon was aus! Es geht mir allein um die Fristen in
meinem Fall!

Ich habe das Schreiben ja nicht gelesen und kann daher nicht sagen, ob es nicht doch einen Zusatz enthält, dass damit die „reguläre“ Probezeit gemeint war.
Sollte dem nicht so sein, scheint jemand etwas verwirrt gewesen zu sein. Schreibe Ende Probezeit :wink: gleich Ende!
eine Kündigung kann sich also nicht auf die Probezeit beziehen, da es außerhalb ist. Rechtsanwalt aufsuchen.

Also ich schicke dir mal alles was Fakt ist:

Eingestellt: 1.11.2012 (Vertragliche Probezeit bis 30.4.13)

  1. Schreiben am 21. März 2013:

Betreff: Probezeit

Sehr geehrter Herr …
seit dem 01. November 2012 sind Sie bei XXX beschäftigt.

Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass Sie die Probezeit erfolgreich bestanden haben.
Mit freundlichen Grüßen

  1. Schreiben am 13.4. Zustellversuch, abgeholt am 15.4.

Betreff: Kündigung innerhalb der Probezeit

Sehr geehrter Herr…

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum 30. April 2013, vorsorglich zum nächst möglichen Termin.

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen

somit ist die Probezeit beendet, vorzeitig und es gilt die normale Kündigungsfrist.

Ahoi Refugium,
IHMHO…
aus dem AV geht hervor wann die Probezeit endet, sollte wie in Deinem Fall, der AG vorher schon das Bestehen der Probezeit ( hier ende März ) schriftlich bestätigen, kann er sich später nicht auf eine Probezeitkündigung im Nachhinein berufen.

Im Zweifelsfall RA konsultieren.

Jack

Die Frage ist nur was man machen kann, denn in der Kündigung steht selber zum 30.04., vorsätzlich zum nächstmöglichen Termin. Also bin ich zum 15.5. nun gekündigt oder ist die ganze Kündigung wegen dem „falschen Betreff“ ungültig?

Die Frage ist nur was man machen kann, denn in der Kündigung
steht selber zum 30.04., vorsätzlich zum nächstmöglichen
Termin. Also bin ich zum 15.5. nun gekündigt oder ist die
ganze Kündigung wegen dem „falschen Betreff“ ungültig?

sorry, aber die Kündigung ist erstmal rechtens…

Jack

Hallo Refugium,

wenn der AG das so schreibt, dann ist die Probezeit beendet.

Mit 14-Tages-Frist kündigen (ohne Begründung)kann der AG noch bis zum Ablauf des (gesetzlich definierten) Halbjahres.

Danach gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Ich würde auf jeden Fall den Betriebsrat kontaktieren (wenn es einen gibt) oder eine im Betrieb tätige Gewerkschaft (auf deren Geschäftsstelle).

Hilfreich ist immer, wenn man sich als Arbeitnehmer organisiert, dies beinhaltet u.a. auch einen Arbeitsrechtschutz!

Gruß
pleitier