Hallo!
So ist es. Oder musst du mir begründen, wenn du mich nicht in
deine Wohnung lassen willst?Es besteht ein unterschied zwischen öffentlich zugänglichen
Einrichtungen wie Supermarkt, Schwimmbad oder Diskotheken und
einer privaten Wohnung. Dies scheint nicht mal Ihnen bekannt
zu sein?
Benvolio nicht und mir auch nicht. Jedenfalls nicht in Bezug auf die Frage, wie ein Besitzer einer Räumlichkeit mit seinem Besitz umgehen darf und ob er verpflichtet werden kann, gegen seinen Willen Leute reinzulassen. Bei Schwimmbädern könnte an eine andere Regelung gedacht werden, sofern sie von der Kommune betrieben werden, aber im Ergebnis dürfte hier kein Unterschied bestehen.
Diesen Fakt können Sie überall nachlesen.
Leider bezieht Benvolio seine juristischen Kenntnisse aber aus juristischer Fachliteratur, iund da kann man so etwas nicht lesen.
Und dies wird auch
so in der Rechtssprechung so gehandhabt.
Fundstelle?
Wenn sie also keinerlei Ahnung von der Materie habe, so hätten
sie bitte auch Ihren Beitrag hier verkneifen können.
Das ist wirklich spaßig. Ich kenne keinen fähigeren Juristen bei wer-weiss-was. Aber wenn Du nur das akzeptieren kannst, was Du auch wirklich lesen willst, dann gebe ich Dir einen Tipp: Man darf seine Anfragen auch selbst beantworten.