Fundstelle?
ist angegeben. Bitte mal den gesamten Thread durchlesen.
Äh, sorry. Ich meinte „Fundstelle“ im Sinne von „Datum und Aktenzeichen einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung“, nicht „Meinung eines Feldjägers mit Pädagogikstudium“.
Jep. Die Masche ist hier mitlerweile bekannt. Erst bekommt man
ein völlig, falsche Antwort, die eigentlich nichts anders ist
als ein persönliche Rechtseinschätzung und dann springen von
allen Seiten auf einmal irgendwelche andere Poster daher, die
diesen also super fähigen Juristen bezeichnen (ich will ja
nicht behaupten, dass es hier Poster gibt, die mehrere
Fake-Profile dringend nötig haben)
Ich kann Dir versichern: Benvolio und ich sind grundverschiedene Leute, die aber, das gebe ich zu, sehr oft eine Meinung teilen, und wenn, dann vornehmlich hier bei wer-weiss-was.
Im Übrigen, bin ich auch von der Ansicht von Herrn behavlio
(oder so) zu überzeugen. Nur leider fehlt diesem Artikel genau
das wonach ich gefragt habe: Verweise auf Gesetzte, die eben
hierzu eine Aussage her geben.
Das Gesetz findest Du zB in den §§ 858, 859 oder auch in § 903 BGB. Wer etwas besitzt oder in seinem Eigentum hat, ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, wen er wann und wie an seinem Besitz teilhaben lässt. Das dürfte doch eigentlich auch selbstverständlich sein.
Schließlich wird niemand jemanden erfolgreich wegen Diebstahl
einzeigen können, wenn es nicht irgendwo ein Gesetzt gibt, der
Diebstahl verbietet, bzw. ein Gesetzt gibt, daß wenn man es
interpretiert, obiges her gibt.
Es gibt nun einmal kein Gesetz, das für ein Hausverbot die Schriftform vorsieht. Wie soll man das denn dann zitieren?
Soweit dürften Sie auch denken
können oder?
Glaubst Du, noch viele ernsthafte Antworten zu bekommen, bei dem Ton?