Schriftliches Hausverbot - Dauer -Paragraph hierzu

Wenn sie also keinerlei Ahnung von der Materie habe, so hätten
sie bitte auch Ihren Beitrag hier verkneifen können.

Mann… Benvolio hat eine einwandfreie und fundierte Antwort
gegeben!

Wollte man deiner Argumentation folgen, so müsste man auch der
Schwalbe sagen, dass sie keine Ahnung vom Fliegen und dem
Fisch, dass er keine Ahnung vom Schwimmen hat.

Urteile nicht so abwertend über andere, nur weil dir deren
Antwort nicht passt.

Oh, ich urteile nicht über andere, nur weil mir die Antwort nicht passt! Es gibt zig Urteile, die man jederzeit im Internet recharchieren kann, die exakt das Gegenteil sagen. Vorallem der Verweis von Benvolio, daß ein offentlich zugängliches Geschäft exakt das gleiche ist, wie eine private Wohnung ist nun mal leider völlig falsch.

Und genau deswegen komme ich zu diesem Urteil.

sadran

Da Sie mir ja sowieso nicht glauben werden, hier ein Zitat aus
anderer Quelle:
aus: /t/hausverbot–5/2282623

Ich bin verwundert. Warum glaubst Du dem Autor dieses wer-weiss-was-Artikels von 2004 mehr als dem heute von Benvolio ebenfalls bei wer-weiss-was verfaßten Artikel?

Liegt es daran, daß Dir der eine Artikel in den Kram paßt und der andere nicht?

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Moin,

aus: /t/hausverbot–5/2282623

a) wird wohl eindeutig sein:

nö, das ist eine private Meinung eines Nichtjuristen, der diese Behauptung in keiner Weise belegt.

Man darf niemand willkürlich von
einem öffentlich betriebene Geschäft aussperrren.

Was ist ein öfentlich betriebenes Geschäft?

Hierzu habe
ich selbst etliche Urteile gefunden. Eine Hausverbot mit
Begründung, die nicht der Wahrheit entsprechen, ist eine
willkürliche Aussperrung.

Dann gib doch mal die Aktenzeichen dieser Urteile und schau genau hin, ob die auch rechtskräftig sind.

Gandalf

Ich bin verwundert. Warum glaubst Du dem Autor dieses
wer-weiss-was-Artikels von 2004 mehr als dem heute von
Benvolio ebenfalls bei wer-weiss-was verfaßten Artikel?

Weil er als Diplom-Pädagoge einfach viel mehr Ahnung vom Leben hat als jeder Jurist?

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Und dies wird auch
so in der Rechtssprechung so gehandhabt.

Fundstelle?

ist angegeben. Bitte mal den gesamten Thread durchlesen.

Wenn sie also keinerlei Ahnung von der Materie habe, so hätten
sie bitte auch Ihren Beitrag hier verkneifen können.

Das ist wirklich spaßig. Ich kenne keinen fähigeren Juristen
bei wer-weiss-was. Aber wenn Du nur das akzeptieren kannst,
was Du auch wirklich lesen willst, dann gebe ich Dir einen
Tipp: Man darf seine Anfragen auch selbst beantworten.

Jep. Die Masche ist hier mitlerweile bekannt. Erst bekommt man ein völlig, falsche Antwort, die eigentlich nichts anders ist als ein persönliche Rechtseinschätzung und dann springen von allen Seiten auf einmal irgendwelche andere Poster daher, die diesen also super fähigen Juristen bezeichnen (ich will ja nicht behaupten, dass es hier Poster gibt, die mehrere Fake-Profile dringend nötig haben)

Im Übrigen, bin ich auch von der Ansicht von Herrn behavlio (oder so) zu überzeugen. Nur leider fehlt diesem Artikel genau das wonach ich gefragt habe: Verweise auf Gesetzte, die eben hierzu eine Aussage her geben.

Schließlich wird niemand jemanden erfolgreich wegen Diebstahl einzeigen können, wenn es nicht irgendwo ein Gesetzt gibt, der Diebstahl verbietet, bzw. ein Gesetzt gibt, daß wenn man es interpretiert, obiges her gibt. Soweit dürften Sie auch denken können oder?

sadran

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aus: /t/hausverbot–5/2282623

a) wird wohl eindeutig sein:

nö, das ist eine private Meinung eines Nichtjuristen, der
diese Behauptung in keiner Weise belegt.

Aha… Dann lesen sie sich bitte mal die bisherigen Beiträge hier durch: Wo sind die Behauptung der angeglich äußerst fähigen Juristen auch nur ansatzweise belegt???

Man darf niemand willkürlich von
einem öffentlich betriebene Geschäft aussperrren.

Was ist ein öfentlich betriebenes Geschäft?

Ein Geschäft, was für jeder man zugänglich ist.

sadran

Nö… Es liegt einfach daran, daß ich die Meinung von dem Artikel aus 2004 wesentlich öfters gelesen habe und auch in Urteilen wieder gefunden habe.

Noch fragen?

sadran

Auch sowas solls geben.

Im übrigen würde ich von einem tatsächlichen Juristen erwarten, daß er seine Auffassung mit Gesetztestexten oder zumindetens durch gesprochene Urteile belegen kann.

Aber man hat ja keinerlei Ahnung, welchen zeitvertreibern man hier gegenüber sitzt.

sadran

ob und wie das Hausverbot ausgestaltet ist, das ist alleine
die Entscheidung des Hausherrn. Es gibt keine gesetzliche
Verpflichtung, Hausverbote zu befristen oder zu begründen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Nicht das Hausverbot, sondern
ein Betretensrecht muss begründet und gerechtfertigt werden.

Okey…

Was mir hier wiedermal fehlt, sind verweise auf Gesetztestexte bzw. auf gesprochene Urteile.

Genau die gegenteilige Meinung, habe ich wesentlich öfters im Netz gelesen und habe ich auch in einigen Urteilen gelesen.

sadran

Fundstelle?

ist angegeben. Bitte mal den gesamten Thread durchlesen.

Äh, sorry. Ich meinte „Fundstelle“ im Sinne von „Datum und Aktenzeichen einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung“, nicht „Meinung eines Feldjägers mit Pädagogikstudium“.

Jep. Die Masche ist hier mitlerweile bekannt. Erst bekommt man
ein völlig, falsche Antwort, die eigentlich nichts anders ist
als ein persönliche Rechtseinschätzung und dann springen von
allen Seiten auf einmal irgendwelche andere Poster daher, die
diesen also super fähigen Juristen bezeichnen (ich will ja
nicht behaupten, dass es hier Poster gibt, die mehrere
Fake-Profile dringend nötig haben)

Ich kann Dir versichern: Benvolio und ich sind grundverschiedene Leute, die aber, das gebe ich zu, sehr oft eine Meinung teilen, und wenn, dann vornehmlich hier bei wer-weiss-was.

Im Übrigen, bin ich auch von der Ansicht von Herrn behavlio
(oder so) zu überzeugen. Nur leider fehlt diesem Artikel genau
das wonach ich gefragt habe: Verweise auf Gesetzte, die eben
hierzu eine Aussage her geben.

Das Gesetz findest Du zB in den §§ 858, 859 oder auch in § 903 BGB. Wer etwas besitzt oder in seinem Eigentum hat, ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, wen er wann und wie an seinem Besitz teilhaben lässt. Das dürfte doch eigentlich auch selbstverständlich sein.

Schließlich wird niemand jemanden erfolgreich wegen Diebstahl
einzeigen können, wenn es nicht irgendwo ein Gesetzt gibt, der
Diebstahl verbietet, bzw. ein Gesetzt gibt, daß wenn man es
interpretiert, obiges her gibt.

Es gibt nun einmal kein Gesetz, das für ein Hausverbot die Schriftform vorsieht. Wie soll man das denn dann zitieren?

Soweit dürften Sie auch denken
können oder?

Glaubst Du, noch viele ernsthafte Antworten zu bekommen, bei dem Ton?

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Hic Rhodos, hic salta!

Nö… Es liegt einfach daran, daß ich die Meinung von dem
Artikel aus 2004 wesentlich öfters gelesen habe und auch in
Urteilen wieder gefunden habe.

Noch fragen?

Immer noch die selbe: Wo findet man diese Urteile?

2 Like

Du hast Dir aber schon auch den Widerspruch durchgelesen, den
dieses Posting hervor gerufen hat? Und wo findest Du da eine
zitierfähige (sprich Gesetz, Urteil, wenigstens Fachliteratur)
Stelle zu dieser von einem x-beliebigen Forumsteilnehmer
geposteten Meinung?

Im Brustton der Überzeugung wird hier immer viel gepostet.
Leider oft an dem vorbei, was in Gesetzen, … steht.

Nur mal ein Urteil, welches ich auf die schnelle wiedergefunden habe:

nächstes Urteil:

„VG Neustadt: Wiederholter Verstoß gegen Badeordnung – Stadt darf Hausverbot für Schwimmbad erteilen
Hausverbot zur Gewährleistung eines geordneten Badebetriebs zulässig
Verstößt jemand im Schwimmbad mehrfach gegen die Haus- und Badeordnung, ist ein gegen ihn verhängtes Schwimmbadverbot zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.“

Wodraus man umgekehrt schließen kann, daß man gegen eine Badeordnung verstoßen muss, um Hausverbot erteilt zu bekommen.

„Die Richter der 6. Kammer haben jetzt den sofortigen Vollzug des Benutzungsverbots gestoppt. Das Verbot sei allein schon deshalb rechtswidrig, weil die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Anhörung des Antragstellers fehle. Die Stadt hätte dem Mann die ins Auge gefasste Maßnahme mitteilen und ihm Gelegenheit geben müssen sich dazu zu äußern. Hiervon abgesehen bestünden auch Bedenken, ob das Verbot ermessensgerecht sei. Es gehe hier allein um die Benutzung des Freibads. Dort habe der Antragsteller aber nach den Angaben der Stadt nur an zwei Tagen das Springverbot missachtet und dabei zudem Dritte offensichtlich nicht gefährdet. Es sei zweifelhaft, ob dieses Fehlverhalten ein Hausverbot für die gesamte restliche Freibadsaison rechtfertige, zumal nicht ersichtlich sei, dass die Stadt generell bei zweimaligem verbotswidrigem Springen Hausverbote für die gesamte Freibadsaison verhängt.“

Hier wird sogar im Zusammenhang eines Hausverbotes über die Verhältniss mäßigkeit eingegangen.

Eigentlich wäre das ja die Aufgabe der angeblichen Topjuristen solche konkreten belege für ihre Aussagen herbei zu bringen :smile:

Hi,

Genau die gegenteilige Meinung, habe ich wesentlich öfters im
Netz gelesen und habe ich auch in einigen Urteilen gelesen.

wo? Verlinke doch bitte diese Urteile, denn ich habe kein einziges Urteil gefunden, das Deine Auffassung bestätigt.

Gruß
Tina

Schließlich wird niemand jemanden erfolgreich wegen Diebstahl
einzeigen können, wenn es nicht irgendwo ein Gesetzt gibt, der
Diebstahl verbietet, bzw. ein Gesetzt gibt, daß wenn man es
interpretiert, obiges her gibt.

Es gibt nun einmal kein Gesetz, das für ein Hausverbot die
Schriftform vorsieht. Wie soll man das denn dann zitieren?

ZB Urteile zitieren, die eben solche Gesetzte interpretieren. so wie ich es gemacht habe. Aber eigentlich sollten ja solche Begründung geliefert werden, von den Leuten, die eben eine andere Ansicht vertreten.

Soweit dürften Sie auch denken
können oder?

Glaubst Du, noch viele ernsthafte Antworten zu bekommen, bei
dem Ton?

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus! Oder denken sie, ich finde es spaßig wie ich hier angegangen werde!

sadran

Bitte im Beitrag sadran, 20.12.2011 14:38
weiterlesen.

Danke

Bitte im Beitrag „sadran, 20.12.2011 14:38“
weiterlesen.

Danke

Ich hatte es ja bereits angedeutet: Für ein Schwimmbad, wenn(!) es denn kommunal betrieben wird, können andere Regelungen gelten, da es in wohl jedem Bundesland einen Anspruch der Bürger auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen gibt. Dann muss natürlich wie bei jedem staatlichen Handeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Aber wo gibt es denn städtische Discotheken oder gar Supermärkte? Selbst städtische Schwimmbäder sind mittlerweile nur noch handverlesen zu finden.

nur weil man es häufig liest, ist es noch lange nicht korrekt. man liest auch viel über den nahen weltuntergang (jaja, die mayas…). hat man auch 1999. die welt ist nicht untergegangen…

Ich hatte es ja bereits angedeutet: Für ein Schwimmbad,
wenn(!) es denn kommunal betrieben wird, können andere
Regelungen gelten, da es in wohl jedem Bundesland einen
Anspruch der Bürger auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen
gibt. Dann muss natürlich wie bei jedem staatlichen Handeln
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Sie hatten es angedeutet. Bahavlio (oder so ähnlich) sagte ausdrücklich, daß es überhaupt keinen unterschied zwischen private Wohnung und sonstigen Einrichtungen gibt.

Im übrigen, bin ich überzeugt, daß es nicht daran liegt, daß es Einrichtung ist, die von einer Kommune betrieben wird, sondern der Grund hierfür darin zu suchen ist, daß die Einrichtung von jeder beliebigen, fremden Person besucht werden kann, dh. öffentlich zugänglihc ist. Auch hierzu meine ich ein Urteil gelesen zu haben, so exakt dies drinnen stand. Ich werde es nachreichen, wenn ich es finde.

Desweiteren habe ich nach Begründungen gefragt und was passiert: ich werde hier auf diese Weise angefahren mit anderen Rechtsauffassungen, die keinerlei Begründungen enthalten!!!

Finde Sie, daß dies eine vernüftige Art ist, wie man mit einander diskutieren sollte?

sadran

nur weil man es häufig liest, ist es noch lange nicht korrekt.
man liest auch viel über den nahen weltuntergang (jaja, die
mayas…). hat man auch 1999. die welt ist nicht
untergegangen…

Der Aussage stimme ich zu.

Nur genauso gilt: Wenn man es häufig liest, folgt daraus nicht automatisch das es falsch ist!
Insbesondere wenn man Urteile liefern kann, die eine Willkürlichkeit ausschließen.

willySadran