Hallo.
Ich habe mehrmach im Internet gelesen das ein schriftliches Hausverbot für eine öffentliche Disco, Supermarkt oder Schwimmbad grundsätzlich zeitliche befristet ist. Teilweise ist hier die Rede von einem Jahr.
Kann mir jemand den Paragraphen in einem Gesetzbuch nennen, wo genau dies erwähnt wird???
Hintergrund ist, dass derjenige sich direkt mit der Nennung des Paragraphen rechtfertigen möchte, dem das Hausverbot erteilt wurde, wenn er einem Jahr nach Erteilung des Hausverbots dort wieder hin geht.
Schließlich beruht die mündlich erteilte Begründung des Hausverbots auf nicht wahren Tatsachen, in schriftlicher Form ist dort nur eine ganz allgemeine Formulierung gewählt in der Form „wir müssen keine Begründung liefern und tun dies auch nicht“, weshalb man dagegen auch sicherlich hätte Klagen können. Demjenigen, denn das Hausverbot erteilt wurde, ist dennoch das Risiko zu hoch dabei zu unterliegen und auf den Kosten des Rechtsanwalts bzw. Gerichts sitzen zu bleiben.
Wäre klassen, wenn mit jemand den konkreten Paragraphen nennen könnte.
Danke und Gruß
sadran