Hallo,
Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).
Auch mich würde interessieren wo das steht.
Zum Einen in der Dienstordnung, in der in jedem Fall steht,
dass körperliche Züchtigung verboten ist.
Züchtigung und Körperkontakt sind aber zwei sehr verschiedene Dinge.
Was genau das ist, ist vermutlich Auslegungssache,
Das stimmt auf jeden Fall.
aber ich garantiere dir, dass das Packen am Hals jeder Anwalt dazu rechnen würde.
Jeder Anwalt der danach evtl. einen Prozess führen darf vielleicht, ob das jeder Richter auch so sieht, ist zu bezweifeln, vor allem wo dass immer auf die Umstände ankommt.
Ich habe auch schon einen renitenten Schüler gepackt und hinter mir her zum Direktor geschleppt. Man kann extremes Fehlverhalten eines Schülers auch als Nötigung der Mitschüler auffassen, gegen die man einschreiten muss.
Und wenn mir einer erzählt man könne das unter den real existierenden Bedingungen unserer Schulen immer mit ruhiger Gelassenheit erreichen, dann lebt der in einer Scheinwelt.
Zum anderen hat man uns schon vor 30 Jahren in der
Referendarzeit beigebracht, dass jegliche Form von
körperlicher Annäherung als Nötigung und ggf. als sexuelle
Annäherung verstanden werden kann und vermieden werden muss.
Zum Selbstschutz, um Missverständnisse und ärger zu vermeiden würde ich das genau so sagen, aber m.E. gibt es kein dahingehendes Verbot und bestimmt kein TABU.
Das geht so weit, dass man jungen männlichen Lehrern rät, nie
allein mit einer Schülerin bei geschlossener Tür im Raum zu
sein.
Das vermeide ich auch. Nur was mache ich wenn eine Schülerin mich um ein Gespräch unter vier Augen bittet?
Wer will mich daran hindern
Die Schulordnung.
Das bloße Hereinplatzen in den Unterricht stellte m. E. noch keine Hausfriedensbruch dar. Dazu ist eine Schule ein zu öffentliches Gebäude. Wenn man allerdings im Klassenraum steht, müsste man sich den Anweisungen des anwesenden Lehrers beugen, der jeweils in Vertretung des Hausherren (Direktor) handelt.
und welches Vergehen wiegt:schwerer,:das körperliche Maßregeln oder das hineinplatzen in den Unterricht.
Das ist eine ähnliche Frage wie: Was wiegt schwerer,
Schwarzfahren in der Bahn oder Klauen im Supermarkt. Das sind
zwei verschiedene Verstöße, die man nicht vergleichen kann.
Vergleichen nicht, aber gegeneinander aufwiegen wenn es einen zeitlichen Zusammenhang gibt. Wenn also das Hineinplatzen in den Unterricht (wohl so etwas wie eine Ordnungswidrigkeit) eine Tätlichkeit des Lehrers (Straftat) verhindern oder beenden könnte, dann würde der Schutz des höheren Rechtsgutes die Ordnungswidrikgeit sicher rechtfertigen. Nur ist dieser Fall hier nicht anzunehmen. Die Tätlichkeit wird in aller Regel schon vorbei sein und den Eltern stünden dann andere Mittel z. B. unter Einhaltung des Dienstweges zur Verfügung.
Gruß
Werner