Schulbesuch in einer Moschee

Richtig, da war ich auch noch nie drin, denn die Hosen meiner Freundin waren zu kurz. :confounded:

Die „Türsteher“ dort sind wirklich sehr konsequent.

Glückauf!

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IMHO: wurde. Dem Träger IZR sagte man nach, eine zentrale Bedeutung für die IGMG zu haben, was sich aber nicht erhärtete. Die IGMG selbst wird noch beobachtet http://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-milli-goerues-koennte-aus-der-beobachtung-herausfallen/11990882.html

Interessanter ist wohl http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGSH2007pP26

§ 4 Pädagogische Ziele

(8) Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die Schule das
verfassungsmäßige Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6
Abs. 2 des Grundgesetzes) zu achten. Sie darf die religiösen und
weltanschaulichen Grundsätze nicht verletzen, nach denen die Eltern ihre
Kinder erzogen haben wollen.

Und ein Gebäude, dass primär der Religionsausübung dient, zu betreten oder nicht, dürfte wohl durchaus gegen diese Grundsätze verstossen können. Ich für meinen Teil käme niemals auf die Idee, einen Muslim, Juden, Atheisten, Hindu etc. zu zwingen, eine Kirche zu betreten, falls er das nicht möchte. Ebensowenig darf ich ihn prinzipiell davon abhalten. Gilt selbstredend auch für Katholiken im Zusammenspiel mit evang. Kirche oder umgekehrt.

Gruß
vdmaster

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Gut, ich auch nicht. Hindert aber nicht daran, auch mal zu differenzieren. So z.B. bei den Aufgaben unseres Demokratischen Gemeinwesens (Staat). In dem Fall halte ich es für vertretbar der Glaubens- und Gewissensfreiheit schon mal Grenzen zu stecken.

Grüße mki

:smiley: Jetzt verstehe ich endlich, warum man den Rundfunkbeitrag auch „Demokratie-Abgabe“ nennt.

Zwar total OT, aber dankeschön!

Glückauf!

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Nee?! In Echt?! Fiele in die Kategorie Soli-Beitrag. Nicht falsch verstehen. Ist witzig gemeint. :sweat_smile:

Grüße mki

Hallo Ultra,

das sind Machtdemonstrationen auf den Rücken von Kindern ausgetragen.

Schulleiterin Fritzsche betont, dass die Schulpflicht für ausnahmslos alle gelte - und dass es an ihrer Schule keinerlei Ausnahmen gebe, egal für wen. „Wir haben natürlich auch muslimische Kinder bei uns. Auch die muslimischen Eltern erfahren, dass es keine Ausnahme gibt: Man muss zum Schwimmen gehen, man muss in den Sexualkundeunterricht, man muss sich im Philosophieunterricht auch andere Theorien zur Entstehung der Welt anhören, als sie im Islam gelehrt werden.“ Ziel der Schulerziehung sei es auch, die Bereitschaft der Kinder zu fördern, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren. Sie unterstreicht: „Unsere muslimischen Schüler kommen übrigens auch in unsere Kirche zum Weihnachtskonzert und singen und musizieren da mit.“
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schulbesuch-in-einer-Moschee-sorgt-fuer-Streit,moscheebesuch100.html

Mit Zwang eine Bereitschaft fördern wollen, da hat die Schulleiterin das Ziel der Schulerziehung gewaltig verfehlt.
Nicht beim Moscheebesuch und nicht wenn muslimische Schüler in einer Kirche singen und musizieren wenn sie es freiwillig machen.
Klar muss ein Kind andere Theorien zur Entstehung der Welt im Unterricht anhören, auch andere Religionen und Kulturen sollen erklärt werden.
Aber wenn es massive Vorbehalte gegen einen Moschee- oder Kirchenbesuch gibt, die Eltern dazu zwingen zu wollen und dadurch das Kind in eine Zwangslage zu bringen, ist der falsche Weg.

Grüße Selina

Laut Link aus dem UP soll jeder Elternteil des fraglichen Schülers 150 Euronen als Bußgeld zahlen, Genau deswegen haben sie ja einen Anwalt beauftragt :wink:.

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:no_mouth: Würde so der Elternschaft nicht dann letztlich alle Entscheidungsmacht übertragen? Ganz nach „Laune“ der Eltern?

Grüße mki

Eventuell wird ein Gericht die rechtliche Problematik klären:

http://familien-u-erbrecht.de/2016/10/23/rendsburger-schulschwaenzer-fallverteidigerschrift/

Selbstverständlich stehe ich auf Seite der Selbstbestimmung. Und in diesem Sinne auf Seite der verantwortlichen Eltern.

Franz

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Ja, würde ich. Dennoch freilich unter gewissen relativierenden Gesichtspunkten.

Vom Judentum geht kein internationaler Terrorismus aus. Anders als alle (!) islamisch geprägten Staaten dieser Erde bietet der jüdische Staat (Israel) die Gewähr für Demokratie, Glaubensfreiheit und wirtschaftliche Prosperität.

Zudem kann bei einer Synagoge tatsächlich ein starker Zusammenhang zwischen dem Besuch dieser Stätte und einem weltlichen Unterrichtsfach bestehen, nämlich Geschichte. Was mit den Synagogen in der Geschichte unseres Landes geschah, ist bekannt.

Dagegen besteht kein Zusammenhang zwischen Erdkundeunterricht und einer Moschee. Es handelt sich ausschließlich um einen Vorwand, denn würde man den Moscheebesuch korrekt als „Werbeveranstaltung“ für den Islam bezeichnen, dann stünde der religiöse Charakter im Vordergrund uns es gäbe enetsprechende Befreiungsmöglichkeiten. Da man aber mit unerbittlicher Vehemenz seine Toleranz-Doktrin auf ausnahmslos alle Schüler anwenden möchte, bastelt man sich einen Bezug zu einem weltlichen Fach, in diesem Fall das klassische „alles und nichts“-Fach Erdkunde.

Bezeichnend dann auch der Bußgeldbescheid. Welche Schule geht denn zum Beispiel einer Krankmeldung des Schülers durch seine Eltern nach? Ab wann führt Schulschwänzen zu 150 Euro Strafe? Würde eine verpasste Erdkundestunde mit dem Thema „Permafrostböden in der russischen Taiga“ ebenfalls einen solchen Bußgeldbetrag nach sich ziehen? Der Erlass des Bußgeldbescheids im vorliegenden Fall ist nichts anderes als eine Strafe dafür, dass die Eltern dem Kind womöglich eine islamkritische Einstellung vermitteln und nicht systemtreu beim allgemeinen „Wir sind bunt“-Zwang mitmachen.

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Das ist nicht korrekt. Eine religiöse Verpflichtung wird der Allgemeinheit aufgedrängt. Und wenn sich in Schulen oder Kitas so viele islamische Schüler befinden, dass niemand mehr Schweinefleisch ist, ist das erst recht ein Warnzeichen. Ein ganz deutliches sogar.

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Wieso das Kind? Die 300 Euro zahlen doch hoffentlich die Eltern. Die Lage ist doch klar, weshalb dem Spross wohl eher nix „zustoßen“ wird.

Die Eltern sind nicht ganz dicht, würde ich meinen. Da (in meinem Weltbild) Juden, Christen und Moslems zum gleichen Gott beten, allerdings auf unterschiedliche (aber in vielen Belangen auch gleiche) Art und Weise, kann einem „Gläubigen“ doch das Umfeld egal sein. Wahrscheinlich zu einfach?!

Und einem Atheisten oder Agnostiker kann es erst recht egal sein. Was soll dem schon passieren?

So ein Unsinn, Glückauf!

Dann würde in diesem Fach neutral und berichtend, nicht missionierend über den Islam gelehrt. Hierzu gehört auch, dass der von den Muslimen verehrte Prophet Mohammed Widersacher umbringen ließ. Hierzu gehört auch, dass Juden im Koran als Affen und Schweine betrachtet werden. Und hierzu zählen die nicht enden wollenden Gewaltakte und Ungerechtigkeiten im Namen dieser Religion, die wir in diesen Ausmaßen aktuell nur beim Islam erleben.

Von alledem wirst du in einer Moschee nichts hören. Daher ist Wolfgangs Argumentation höchst widersprüchlich. [Mod: Pöbeleien del.]

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Hallo mki,

es gibt für die Schulleitung und Behörden immer Spielraum um einen Fall nicht eskalieren zu lassen. Eine Machtdemonstration von einer Schulleitung wie in diesem Fall ist nicht verhältnismäßig und so sinnlos wie ein Kropf, wenn man mit Zwang und Abstrafung eine Bereitschaft von Kindern und deren Eltern für Verständnis und Toleranz anderer Kulturen fördern will.

Es stellt sich dann in der Folge die Frage, mit welchen Mitteln diese Schulleitung z.B. auch das Mitwirken von muslimischen Schülern in Kirchen bei Weihnachtsfeiern durchsetzt, auch mit Zwang und drohender Abstrafung?

Die Rektorin hätte nach erfolgloser „Bearbeitung“ der Eltern und ihrer Ansichten, das Kind einfach für die Zeit des Ausflug in eine Unterrichtsklasse setzten können und gut wäre es gewesen, wie tagtäglich viele Schulleitungen solche Probleme lösen.

Es ist gut wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Grüße Selina

Hallo Selina,

das sehe ich soooo (in der der Folge) eigentlich nicht. Erdkunde stand auf dem Unterrichtsplan nicht etwa Weihnachtsfeier oder so.

Grüße mki

Hallo GrubeSonne,

naja die Eltern müssen nicht in diese Schule gehen, das Kind schon.
Wie sich verhärtete Streitigkeiten zwischen Erziehungsberechtigten auf Kinder auswirken ist doch nicht neu. Um die 300 Eure geht es weder den Eltern noch den Behörden!

Ja ganz sicher.
Mir geht es nicht um die Sinnhaftigkeit Moscheen zu besuchen oder nicht, ich würde Junior ohne weiteres diese Eindrücke zubilligen. Mir geht es um einen Machtkampf zwischen Erziehungsbeauftragen und Erziehunberechtigten der Schaden anrichtet.

Grüße Selina

Hallo mki,

ja so einfach kann man es auch sehen, :smirk:

nach deiner Lust und Laune!

Schade wenn das alles ist was zum Thema von dir kommt.
Selina

Selbstbestimmung sollte dort seine Grenzen finden, wenn gemeinsame Werte (umfassende Bildung)aus dem Blick geraten.

Selbstverständlich sind jugendliche Muslime im Erdkundeunterricht genau so verpflichtet, sich christliche Kirchen von Innen anzusehen, und zwar ohne abschätzige Kommentare.

Halloooo

Nichts ist passiert, Lautes Denken! Es sollten alle Möglichkeiten ergriffen werden, die es den Menschen erschwert, sich einfach so von einander zurückzuziehen. Das gilt selbstverständlich für Muslime genauso. Die Schule wäre ein entsprechender Faktor. Unter Verweis auf den Bildungsauftrag (dazu zählen selbstverständlich keine Schulfeiern) hätten alle Eltern mit ihren Vorstellungen sich einzureihen…

Grüße mki

Wofür? Sollte bei uns nicht ein Jeder nach seiner Fasson selig werden dürfen?
Zitat:„alle Religionen Seindt gleich und guht wan nuhr die leüte so sie profesiren Erliche leüte seindt, und wen Türken und Heiden kähmen und wolten das Land Pöpliren, so wollen wier sie Mosqueen und Kirchen bauen.“ - Friedrich II. von Preußen, Rand-Verfügung des Königs zum Immediat-Bericht des General-Directoriums. Berlin 1740 Juni 15