Schule: ärztliches Attest erforderlich?

Hallo,
mein 15-jähriger Sohn besucht eine Hauptschule in der achten
Schulstufe in Bayern. Es ist sein 10. Schuljahr.
Ich bin mit meinem Sohn zu einem Energetiker gefahren, um
bestimmte Probleme bei ihm aufzulösen. Mein Sohn ist sehr viel krank, medizinisch ist alles abgeklärt, ich versuche deshalb, die Sache alternativ anzugehen. Da dieser Energetiker über 100km entfernt arbeitet und nur wenige Termine anbietet, hab ich meinen Sohn mit einer schriftlichen Entschuldigung eine Stunde früher von der Schule gehen lassen, damit wir den Termin wahrnehmen können. Ich habe in die Entschuldigung geschrieben, dass wir einen Arzttermin haben. Die Lehrerin (Religion), bei der er die Stunde versäumt hat, verlangt nun
ein ärztliches Attest. Meine Frage: bin ich dazu verpflichtet? Bin ich als Erziehungsberechtigte nicht befugt, die Entscheidung selbst zu
treffen, dass er eine Stunde früher die Schule verläßt?

Danke für die Antwort(en)!
Liebe Grüße, Irene

P.S.: Ich habe diese Frage auch unter „Behörden und Ämter“ gepostet, da ich erst hinterher gesehen habe, dass es auch ein Brett „Schule und Universität“ gibt.

Hi,
Schulen haben das Recht in diesem Fall ein ärtzl. Attest zu verlangen. Sie müssen es nicht verlangen, aber sie dürfen es.
Diese Auskunft gilt für Hessen, ich nehme an in anderen BL ist es ähnlich geregelt.
Nebenbei: Ärtze wissen das und stellen solche Bestätigungen routinemäßig aus.

xxx
T.

Hi,

ein Schüler hat zwei Pflichten, egal wie alt er ist: körperlich anwesend zu sein und sich so zu verhalten, dass der Unterricht geordnet ablaufen kann. Ein Schüler unterliegt der Schulpflicht, uhnd über die Befolgung selbiger entscheidet das LEhrpersonal aufgrund gesetzlicher Festlegungen (Art. 56 BayEUG http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm).

§36 VSO schreibt für die Hauptschulen vor, dass ein Schüler nur aus zwingenden Gründen fehlen darf. Zwingende Gründe sind solche, in denen ein Schüler gar nciht anders kann: weil er krank ist in der Regel. Die anderenMöglichkeiten will man sich lieber nciht vorstellen: Unfall auf dem SChulweg, Tod eines nahen Verwandten.

Wenn man aus einem sonstigen Grund den Schüler aus dem Unterricht nehmen möchte, muss man mit der Klassleitung sprechen. Punkt.Und wenn man rechtzeitig fragt, und es sich um so etwas wie diesen speziellen Arzttermin handelt, dann wird das schon bewilligt.

Wenn man aber auf die Art und Weise, wie du das grad gemacht hast, einfach Tatsachen schafft, macht man sich schnell unbeliebt. Nicht die Mutter entscheidet, ob ein Kind fehlen darf, sondern die Lehrkraft.

die Franzi

Nebenbei: Ärtze wissen das und stellen solche Bestätigungen
routinemäßig aus.

Das dürfte der Knackpunkt sein. Energetiker sind keine Ärzte, insofern dürfte er es schwer haben so einen Attest auszustellen.

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Hallo,

was ist denn überhaupt mit Attest gemeint? Wirklich ein Attest über eine Krankheit oder vielmehr eine Bestätigung dafür, dass das Kind beim Arzt oder meinetwegen beim Energetiker war und nicht auf dem Rummel. Das kann der Mensch doch ausstellen.

LG Barbara

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Moin,

dass
das Kind beim Arzt oder meinetwegen beim Energetiker war und
nicht auf dem Rummel. Das kann der Mensch doch ausstellen.

das wird der Energetiker sicher ausstellen können, nur ob die Lehrkraft bzw. die Schulleitung dieser Bescheinigung eine höhere Wertschätzung geben wird als der eines Rummelbudenbesitzers sei dahingestellt.

Gandalf

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Ich gehe davon aus, dass der Energetiker nicht kostenlos arbeitet.Demzufolge muss es möglich sein, einen Termin außerhalb der Schulzeit zu bekommen, zumal der 15- Jährige sicher oft genug wegen Krankheit fehlt. Als Eltern sollte man auch an der Bildung seines Sohnes Interesse zeigen. Vielleicht wird dann der Energetiker überflüssig!!!

Hi,

ein Attest ist für einen Schüler das, was für einen Berufstätigen er gelbe Zettel ist. Wird manchmal auch Schulunfähigkeitsbescheinigung genannt - bzw. das ist die korrekte Bezeichnung. Der Arzt attestiert (sic) die Schulunbfähigkeit.

Für einen Arztbesuch i.S.v. ein geplanter Besuch zur Kontrolle oder Prophylaxe hingegen gibt es keine Schulunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt - das Kind ist ja dann nciht unfähig, zur Shcule zu gehen. Mutti möchte nur aus irgendeinem Grtund genau zu der Zeit mit dem Kind zum Arzt und nicht in die Schule. Und da muss man dann die Lehrkraft vorher um eine Befreiung bitten.

die Franzi

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kommt auf die Lehrkraft an.
Ich kenne da auch andere…

Im Ernst.
Man hätte so einen Termin im Vorfeld absprechen können. Bei meinen Kindern waren stundenweise Schulbefreiungen z.B. wegen sportlichen Wettkampfterminen immer möglich.

Ich habe mit Esoterik nichts am Hut. Wenn diese Mutter aber einen Vorteil in der Behandlung ihres „austherapierten“ Kindes sieht, sei es ihr zugestanden.

Sie bemüht sich um ihr Kind. Das könnte auch von der Lehrerschaft respektiert werden.

Ich hätte die Lehrkraft auch vor dem Termin angesprochen, manches weiß man aber auch erst hinterher.

LG

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Hi,

ich sehe das Versäumnis schlimmstenfalls darin, dass die Mutter diesen Termin nicht vorher angekündigt hat.

Egal, ob Eso. Einen Termin beim Herzspezialisten kannst du dir auch nicht so ohne weiteres aussuchen.

Wäre deine Reaktion die gleiche?

LG

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Hallo!

Im Prinzip ist die Antwort ganz leicht: Du hättest beim Klassenlehrer deines Sohnes vor dem Termin um Beurlaubung für die betreffende Stunde bitten müssen. Dann könnte auch kein Fachlehrer irgendetwas zusätzliches verlangen. Es ist entgegen der Meinung vieler Eltern eben nicht möglich ein schulpflichtiges Kind eigenmächtig vorfristig aus der Schule zu entlassen! Suche bitte das Gespräch mit dem Lehrer und lege deinen Fehler dar. Sicher lässt sich das bereinigen.

Grüße,
sonne

Hallo

Mutti möchte nur aus irgendeinem Grtund genau zu der Zeit mit dem Kind zum Arzt und nicht in die Schule. Und da muss man dann die Lehrkraft vorher um eine Befreiung bitten.

Als ob die Lehrkraft einen Schaden erleiden würde, wenn das Kind nicht in ihrem Unterricht teilnimmt! Als ob sie einen persönlichen Anspruch auf dessen Anwesenheit hätte! Sie ist für die Kinder da, nicht umgekehrt! Dafür wird sie gut bezahlt!

Und die Mutte möchte auch nicht ‚nur aus irgendeinem Grund‘ genau zu der Zeit zum Arzt, das ist absolut unverschämt das so darzustellen.

MfG

Ganz einfach: entweder es gibt eine Schulpflicht oder
eben nicht.

T.

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Als ob die Lehrkraft einen Schaden erleiden würde, wenn das
Kind nicht in ihrem Unterricht teilnimmt! Als ob sie einen
persönlichen Anspruch auf dessen Anwesenheit hätte! Sie ist
für die Kinder da, nicht umgekehrt! Dafür wird sie gut
bezahlt!

Es geht bei der Regelung nicht um die Lehrkraft, sondern um die entsprechenden Schüler. Viele Eltern gehen völlig sorglos mit der Schulpflicht ihrer Kinder um - da wird von Tante Ernas Geburtstag mitten in der Woche über die bequemere Abreise drei Tage vor Beginn der Sommerferien bis hin zu noch belangloseren Gründen alles mögliche herangezogen, um das Kind aus der Schule zu nehmen.

Das kann halbwegs akzeptabel sein, wenn das Schulkind fleißig genug ist, die verpassten Inhalte nachzuarbeiten. Sind viele aber nicht. Und die hängen dann oft genug bei der nächsten Arbeit und kratzen sich am Kopf.

Unsere Schule entscheidet bei Freistellungen sehr genau im Einzelfall. Urlaub: grundsätzlich keine Freistellung. Familienfeste: bei Hochzeiten - ja. Bei Beerdigungen - ja. Alles andere - nein, keine Diskussion.

Und bei Arztbesuchen? Natürlich gibt man da frei. Vielleicht sogar bei Esoterikern, wenn die Eltern die Dringlichkeit darlegen können. Der Punkt ist: man lässt den Schüler nicht einfach schwänzen, um sich im nachhinein zu wundern, Lehrer und Schulleitung davon nicht begeistert sind.

Irgendwo muss man eben die Grenze ziehen. Und es ist nicht zu viel verlangt, VOR einem (offensichtlich geplanten, nicht notfallmäßigen) Termin mit der Schule zu reden.

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Hallo,
warum alles so kompliziert machen? Ein ärztliches Attest wird es nicht geben, da ihr nicht beim Arzt wart. Also der Lehrerin genau sagen was sie braucht und es ihr dann geben. Der Lehrerin geht es doch nur darum, dass er, wie schon beschrieben nicht auf dem Rummel war. Auch ein Ergenetiker kann eine formlose Bescheinigung ausstellen, dass er dort einen Termin hatte - das machen Psychologen und andere Therapeuten ohne ärtzlichen Status auch.

Viele Grüße

Falscher Ton?
Hallo,
ganz schön hochtragender Ton den Du da hast.
Sie hat doch geschrieben, dass es schwer ist einen Termin zu bekommen - und es ging hier um die letzte Stunde und nicht mitten am Tag.
Der Grund für den Termin ist sein häufiges Fehlen wegen Krankheit und ärztliche Untersuchungen haben nichts ergeben.

Jetzt willst Du so aus dem Off beurteilen, dass man alle Versuche dem labilen Gesundheitszustand des Kindes auf den Grund zu gehen ad acta legen soll, damit der Junge sich noch die letzten zwei Monate durch die missglückte Schulzeit schleppt?

Das finde ich frech und noch dazu ohne Gruß - hast Du das in der Schule nicht gelernt??

Viele Grüße

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Hallo,

Vor allem ging es um Religionsunterricht. Da das Wissen um unsichtbare Teekannen, die um die Sonne kreisen, Den großen Arkelanfall, Odin, Sonnengötter in TakaTukaland, Nymphen und so weiter mit einer guten Ausbildung nichts zu tun haben, würde ich mir als Elternteil generell die Teilnahme an dieser Zeitverschwendung verbitten. Gibt es da keine sinnvollen Alternativen? Ich meine, selbst in Bayern?

Fragt sich

Fritze

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Hi,

in Deutschland herrscht Schulpflicht, die ist gesetzlich festgelegt. Das Kind geht also zur Schule, weil das Gesetz es verlangt, und nciht weil es der Mutter grad in den Kram passt.
Mein Dienstherr ist der Freistaat Bayern, und der hat mich damit beauftragt, den im BayEUG festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen. Nicht die Mutti. Ich muss also nicht dankebar sein, dass gerade sie ihr Kind in meinen Unterricht schickt. Für mich ist in der Hinsicht eins wie das andere - schulpflichtig.

Und mir passiert sehr wohl was, wenn die Kinder nicht da sind und ich nciht weiß, wo sie sind. Ich habe nämlich Aufsichtspflicht, solange die Kinder auf dem Schulgelände sind. Ich kann, darf und will nicht davon ausgehen, dass das kind bei den Eltern ist, wenn es nicht pünktlich zum Unterricht erscheint. Wo kämen wir denn da hin? Wenn ich (odfer jeder andere Lehrer) verlange, dass Abwesenheiten, sofern es geht, vorher bei mir angemeldet werden, geht es in allererster Linie darum, sicherzustellen, dass das Kind nciht verlorengeht. Lass das Kind auf dm Schulweg verunglücken - Mutti glaubt, es ist in der Schule, ich glaube, es ist bei Mutti… Nicht auszudenken.

Variante zwei: wir kümmern uns gar nicht darum, wann und wie oft das Kind weg ist, die Mutti wird schon einschätzen können ob es sich die FEhlzeiten leisten kann. Was glaubst Du, wer dann schuld ist, wenn die Leistungen sinken? Kleiner Tip: nicht dier Mutti, und das Kind auch nicht.

Es gehört eben zu genau dem am Afang erwähnten Bildungs- und Erziehungsauftrag das ich dafür sorge, dass das Kind so wenig Unterricht wie möglich versäumt: es ist meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Kind bestmöglich lernen kann. Und ich wiederhole nochmal: Für Arztbesuche wird i.d.R. schon freigestellt, wen die Eltern glaubhaft machen können, dass das gerade in der Unterrichtszeit notwendig ist. Bei uns zB hat ein bestimmter Facharzt vor Ort eine artezeit von 3 Monaten, egal ob neuer Patient oder Stamm, ob Ersttermin oder Folgetermin. Zum nächsten Arzt der gleichen Fachrichtung muss man eine Stunde reisen. Da stelle ich frei, diskussionslos. Aber sagen muss man es mir.

die Franzi
PS: warum interessieren in so einem Fall eigentlich keinen die Steuergelder?

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Hi,

überleg doch mal: es handelt sich um Religion in einer Randstunde.
Was glaubst du, wie oft die Lehrerin da mit fehlenden Schülern konfrontiert wäre, wenn sie nicht ganz klar machen würde, dass das ohne wirklich trifftigen Grund nicht akzeptabel ist?

T.

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Hallo

Es war weniger der Inhalt, der mich an dem Beitrag gestört hatte, als der Ton.

Viele Grüße