Schulunfall Kind fremdverschuldet- wer erstattet mir die Kosten?

Hallo,

meine Tochter (9) hatte im November 2017 einen Unfall in der Schule, fremdverschuldet durch eine Mitschülerin. Das Bein war gebrochen. Daher hatte ich natürlich diverse Aufwendungen wie Parkgebühren fürs Krankenhaus, gefahrene Kilometer und den Umstand, dass ich als Alleinerziehende aufgrund der Situation mittags zu Hause sein musste, d. h., früher Feierabend gemacht habe und dadurch Minusstunden machen musste.
Ich habe all das der KK im Dezember mitgeteilt, die wollten auch den Verursacher wissen etc., aber sonst ist nichts weiter passiert. Wer erstattet mir denn nun meine Mehrkosten? Muss ich mich an die Eltern direkt wenden und diese dann an ihre Haftpflicht? Kann ja nicht sein, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe. Man wird überhaupt nicht informiert, das ärgert mich! Eine Unfallversicherung hat meine Tochter leider nicht.
Danke und viele Grüsse!

Achso, ich war auch noch 7 Tage aufs Kind krankgeschrieben, was bedeutet, viel weniger netto zu haben. Also im Grunde ein kleiner Verdienstausfall. Das würde ich mir auch gerne wiederholen.

Hm. Ich glaube da brauchts ein bisserl mehr Begleitumstände um das bewerten zu können. Aufsichtspflicht? Fahrlässig? Vorsätzlich? Was genau ist denn passiert?

Ja, natürlich. Oder dachtest Du die KK oder sonst wer kümmert sich darum, das deine Ausgaben als Schadenersatz bezahlt werden ?
Auf den Kosten sitzen bleiben ? Möglich, wenn Eltern zahlungsunfähig wären und keine Haftpflicht haben .

über die Schule sollte eine solche aber bestehen !
Mag sein, hier zahlt die nicht, weil es eine vorsätzliche Tat eines Mitschülers war und den Lehrern auch kein Verschulden nachzuweisen war

Da ich diesen Fall leider noch nicht hatte, weiß ich eben nichts und deshalb frage ich ja! Zumindest hätte ich von der KK erwartet, dass sie mir einen Hinweis geben, was ich noch alles machen kann. Ich hatte mehrmals mit denen telefoniert. Für die ist es täglich Brot, aber ich kenne mich da nicht aus. Da es ein Schulunfall war, dachte ich, dass es sowieso anders geartet ist als zum Beispiel irgendwo auf dem Spielplatz.

Ist in der Pause passiert, Lehrerin nicht anwesend, aber die ganze Klasse. Meine Tochter wurde von der Fensterbank weggezogen, das Bein steckte zwischen Wand und Heizung.

Ist das so? Zunächst mal klingt das so als hätten sich alle Beteiligten nicht so verhalten, wie das normalerweise angebracht ist. Was hat das Bein zwischen Heizung und Wand verloren? Gab es einen Streit? War das nur der Versuch die Mitschülerin „schnell wegzuziehen“?

Vorsatz ist zwar möglich aber durch die Beschreibung bisher nicht belegt. Das ist aber entscheidend für die Frage wer nun haftet (Unfallversicherung oder Haftpflicht).

Hallo,

frag doch mal bei der Schulsekretärin nach. Die haben so was doch tatsächlich öfter und wissen sehr wohl, an wen man sich wenden kann und soll und wie das gehandhabt wird. Du beschwerst dich, dass dich niemand informiert. Es ist schon eine Hol-Schuld, d.h. du musst die Initiative ergreifen. Wenn du dich nirgends meldest, dann trägt dir niemand Informatin oder gar Geld nach.

Grüße
Siboniwe

Wahrscheinlich ist es wohl so, hinterher ist man immer schlauer.

Ganz bestimmt nicht, warum sollten sie auch? Wenn, dann sind sie für die Krankheits- und ggf. Folgekosten zuständig, bzw. für deren Behandlung, aber was haben sie mit deinem Verdienstausfall zu schaffen?

Ja, natürlich. Sie wollen den Verursacher wissen, weil sie ggf. gegenüber dem Verursacher Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten haben (für die sie aber erstmal in Vorleistung gehen müssen).

Das ist insofern anders geartet, als dass eben die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die Krankenkasse dafür zuständig ist, sowohl für die Behandlungs- als auch für eventuelle Folgekosten (wenn z. B. nach dem Beinbruch irgendwelche Schäden bleiben oder später noch Beschwerden auftreten).

Ich wundere mich überhaupt, dass du von der Krankenkasse schreibst, eben weil es ein Schulunfall war. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland ihr wohnt, in Niedersachsen ist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband oder die Landes-Unfallkasse dafür zuständig, in anderen Bundesländern ist es ähnlich. Hier ist eine Liste der Unfallkassen, nach Bundesländern sortiert:
http://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp

Wie duck bereits geschrieben hat, für die Schule und den Weg dorthin und von der Schule nach Hause ist deine Tochter automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, ganz ohne dein Zutun.

Hat dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen, oder warum?

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Hallo Die Dame,

vielleicht hilft das:


Gruß
RHW

???

Wieso soll dabei „viel weniger netto“ herauskommen?

Erzählt doch mal bitte, was auf der Abrechnung für diesen Monat im Vergleich zu den Vormonaten steht.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Naja, es wird ein Fall gem. § 45 SGB V sein - oder halt die Begleitung des Kindes ins Krankenhaus (wird ja gerne mal in einen Topf geworfen).

Grüße
Guido

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Was hat das Bein deiner Tochter zwischen der Wand und der Heizung zu suchen?

Unabhängig davon, wie sich der Unfall zugetragen hat, trägt deine Tochter daran eine Mitschuld.

Bedeutet dann auch, dass deine Ausgaben nicht ersetzt werden.

Außerdem fehlt mir ein Hinweis, wen du überhaupt zivilrechtlich verklagen willst.

Gruß Apolon

Ich meinte eine zusätzliche Krankenversicherung. Dass sie in der Schule versichert ist, ist mir klar.

Nein, aber Kinderkrankengeld ist nicht 100% gleich dem Netto

Habe für 7 Tage 250 Euro erhalten und das entspricht nicht meinemnormalen Netto. Also ist es wohl weniger und somit ein Verlust.

Ich wohne in Niedersachsen. Mit H habe ich auch gesprochen. Das war im November.

Wen will ich denn verklagen? Habe lediglich gefragt, wer mir die Kosten erstattet. Vielleicht hat meine Tochter eine Mitschuld, klar, aber ohne die Mitschülerin wäre es nicht passiert und die daraus resultierenden Umstände musste ich regeln. Da ist es doch legitim zu fragen, ob die Kosten erstattet werden!?

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