Hallo,
Und inwiefern stört sie den Schulfrieden?
Hast du den Link geslesen?
Ja.
Zitat:
Die Mädchen, die zuvor nicht einmal ein Kopftuch getragen
haben sollen, waren am Montag erstmals von Kopf bis Fuß
verhüllt zur Schule gekommen. Seitdem sei an der Gesamtschule
kein „vernünftiger Unterricht“ mehr möglich gewesen, sagte die
Sprecherin. „Das hat die übrigen Schüler psychisch belastet,
es wurde über nichts anderes mehr gesprochen, und keiner hat
sich mehr auf den Unterricht konzentriert.“
Aha. Wenn sich also Leute über mich aufregen, bin ich schuld. Ganz neue Ansätze in der Strafverfolgung werden da eröffnet: Nicht der Vergewaltiger, sondern die (vermeintlich) aufreizende Frau ist Schuld! Nicht schlecht.
Ich finde es sagt schon eine ganze Menge über die 18(!)-jährigen Schüler aus, wenn sie sich durch sowas „psychisch belasten“ lassen. Wir sind doch nicht im Kindergarten, da könnte ich sowas verstehen.
Oder anders gefragt:
Wenn „Ali“ in die Oberstundbandführer-Gessler-Gesamtschule in
Brandenburg eingeschult wird, muss er dann auch gehen, weil
die „lieben“ Mitschüler sich über ihn aufregen?
Wenn er den Schulfrieden stört hat die Schulleitung das recht
ihn der Schule zu verweisen.
Die Frage ist doch: Stört er den Schulfrieden, wenn sich, sagen wir mal Gunter, Adolf und Hasso, seine Schulkameraden sich über ihn aufregen. Oder stören nicht eher die den Schulfrieden. Analog hier: Wer stört denn den Unterricht: Die ruhig dasitzenden Mädchen (jedenfalls wurde nicht gesagt, dass sie aktiv den Unterricht stören) oder die präpubertären Idioten, die sich während der Unterrichtsstunde über sie aufregen?
In anderen Ländern mußt du dich auch an die dortigen Sitten
halten.
In Deutschland muss man sich, Gott sei Dank, an Gesetze
halten.
In anderen Ländern auch wo ist da das Problem?
Das Problem ist, dass eines der deutschen Gesetze, eines der höchsten sogar, die freie Religionsausübung vorsieht.
Mir haben sie nichts getan.
Sie haben aber bewußt durch ihre plotzliche Kleiderwahl
provoziert.
Klar. Z.B. so, wie die Juden auch bewusst durch -insert any unreasonable statement here- in den 1930er bewusst provoziert haben. Das was dann kam, haben sie sich wahrscheinlich auch selbst zuzuschreiben.
Ist entgangener Unterricht nicht auch ein Schaden?
Auf jeden Fall. Doch erscheint es mir reichlich seltsam, wenn ich (als derjenige, der den Unterricht stört) mich über den selbstverursachten Schaden aufrege. Auch juristisch wird das nix: Wenn ich jetzt vor lauter Wut über diese Entscheidung die Wohnungseinrichtung demolieren würde, könnte ich nicht die Medien oder den rektor verantwortlich machen.
Grüße,
Anwar