Schwanger mit 15

Hallo,

soeben beichtete mir mein 17jähriger Sohn, dass seine 15jährige Freundin im 2. Monat schwanger ist. Die Pille habe offenbar nicht gewirkt, so sagte sie…

Meine Fragen sind nun, was von mir als sein Vater, von seiner Mutter, ihm und besonders seiner mj Freundin zu beachten ist.

Wer erhält das Sorge-, Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht, welche Vor- und Nachteile hat es, wenn man dies oder jenes beantragt, was kann, sollte und muss beantragt, gemeldet, veranlasst, … werden, gäbe es die Möglichkeit auf eine gemeinsame Wohnung? Etc etc

Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Nicht zielführende Kommentare könnt ihr zwar gern schreiben, aber bitte nicht auf Senden klicken!

Liebe Grüße,

Marcel

Hallo

Wer erhält das Sorge-, Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht, …

M. W. das Jugendamt.

gäbe es die Möglichkeit auf eine gemeinsame Wohnung? Etc etc

Darf ich fragen, ob die beiden denn in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollen?
Und wie groß wird denn die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass die beiden in sagen wir 5 Jahren noch ein Paar sind? Ich würde eher davon abraten, dass sie jetzt schon zusammenziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie so eine schwierige Situation alleine geregelt kriegen werden.

Ich kenne nur ganz wenige Leute, die so früh Eltern geworden sind, und in den Fällen wurde das Kind mehr oder weniger von den Großeltern erzogen. Was mit den jeweiligen Vätern war und ob da überhaupt noch ein Kontakt bestand, weiß ich nicht, aber das wäre natürlich sehr wünschenswert, besonders für das Kind.

Nicht zielführende Kommentare könnt ihr zwar gern schreiben, aber bitte nicht auf Senden klicken!

Ich weiß nicht genau, ob mein Beitrag zielführend ist. Die eigentlichen Fragen werden ja nicht damit beantwortet. Da weiß ich leider keine Antwort, außer dass das Jugendamt bestimmt beratend zur Seite stehen wird, wenn man es fragt.

Viele Grüße

Hallo!

Wer erhält das Sorge-, Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht,

Dein Sohn hat, selbst wenn sie nicht zusammenbleiben, als Vater auf jeden Fall ein Umgangsrecht (außer bei Kindeswohlgefährdung, aber davon gehen wir mal jetzt nicht aus). Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt. Die Eltern der Mutter oder die Eltern des Vaters können es jedoch beantragen. Sprecht möglichst schnell darüber - man kann das Sorgerecht bereits vor der Geburt des Kindes beantragen! Das erspart den Eltern und Großeltern oft sehr viel Stress. Sobald die Mutter 18 wird, hat sie selbst das Sorgerecht.

welche Vor- und Nachteile hat es, wenn man dies oder jenes
beantragt, was kann, sollte und muss beantragt, gemeldet,
veranlasst, … werden,

Es kann sein, dass sie das REcht auf ein Erstausstattungsgeld hat. Das gibts beim Arbeitsamt. Ein teil wird schon für Umstandskleidung ausgezahlt, der Rest kurz vor der Geburt des Babys.
Wichtig ist auch, dass dein Sohn nach der Geburt die Vaterschaft anerkennt. Sonst gilt er nicht als Vater.

All das ist aber nur wichtig, wenn sie das Baby auch bekommen will…

LG ,Sarah

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist eine Abtreibung nicht im Gespäch? Wäre ja zeitlich noch möglich.

Abgesehen davon kann ich Simsy nur zustimmen. Da die Kinder noch in der Ausbildung sein werden, wird den Großeltern wohl ein großer Teil der Verantwortung zufallen - was vielleicht auch besser ist.

Ich denke, Ihr solltet Euch alle zusammensetzten (Eure Kinder und Ihr zukünftigen Großeltern) und überlegen, wie die Betreuung des Babys am besten zu gewährleisten ist, ohne das die jungen Eltern ihre Ausbildungen abbrechen oder vernachlässigen.

Die beiden „Kinder“ in eine gemeinsame Wohnung ziehen zu lassen, halte ich für keine gute Idee. Die werden schlicht überfordert sein mit den Ansprüchen eines Babys oder Kleinkindes und den Einschränkungen, die das für ihr eigenes Leben mit sich bringt.
In dem Alter wollen die noch etwas erleben und mit Freunden unterwegs sein, was mit einem kleinen Kind schlicht nicht geht.
Auch wenn Sie jetzt vielleicht glauben, dass alles schaffen zu könnnen - nach zwei/drei Monaten mit Baby sieht das sicher anders aus.

Gruß und viel Glück, Paran

Hallo,

abgesehen von den ganzen Formalitäten - da habe ich keine Ahnung, geht es um die Zukunft der Kinder und des Ungeborenen.

Traumsituation wäre demnach, wenn sich alle Eltern (also ihr und die der Freundin des Sohnes) gut verstehen. Zumindest wäre es schön wenn ihr es schafft gemeinsam an einen Tisch platz zu nehmen, um die Sitaution zu besprechen. Das wäre nämlich für alle Beteiligten einfach großartig, wenn ihr Omas und Opas es hinbekommt, dass die jungen Eltern so weit entlastet werden, dass sie ihre Schule beenden und eine Ausbildung machen können.

Viele Grüße

Hallo

Wichtig ist auch, dass dein Sohn nach der Geburt die Vaterschaft anerkennt.
Sonst gilt er nicht als Vater.

Na ja, ganz so einfach ist es nicht, nicht als Vater zu gelten.

Ich denke aber, er sollte auch das Sorgerecht beantragen. Er ist zwar auch noch minderjährig, aber erstens ist er zum Zeitpunkt der Geburt ja schon volljährig, und zweitens muss der Vater es doch so um diesen Zeitpunkt herum das Sorgerecht beantragen (wenn er es haben will), sonst wird es komplizierter. Da gibt es doch so ein neues Gesetz.

Das hier fand ich noch interessant in dem Zusammenhang:
http://www.uni-due.de/~gvo400/materialien/FamR1/FamR…

Viele Grüße

wenn ich das richtig verstehe, ist eine Abtreibung nicht im
Gespäch? Wäre ja zeitlich noch möglich.

Ich finde auch, dass wir hier über das Leben und Ableben wildfremder Kinder bestimmen sollten. Schließlich haben wir die dazu nötige emotionale Distanz.

Eine Schwangerschaftsunterbrechung stellt schließlich keinerlei Risiko für die werdende Mutter da und wird gemeinhin als wirksame Alternative zu vorherigen Verhütungsmaßnahme empfohlen.

Es ist auch überflüssig, über Adoptionsfreigabe nachzudenken, da Leute, bei denen es das Kind materiell besser hätte, die aber keine eigenen Kinder haben können, sicher aus guten, wennauch noch unerforschtem Grunde von der Evolution von der Fortpflanzung freigestellt sind.!

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Und ich finde es völlig richtig, dass man nicht alle Optionen andenken darf…

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Guten Tag,

Vor 15 Stunden habe ich meinen neugeborenen Sohn zum ersten mal in den Armen gehabt, habe erlebt, wie er nach meiner Hand greift und meiner Stimme lauscht und wie er mit einem Grinsen einschlaeft.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand so was umbringen will.

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Hallo,

zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen. Geh mit beiden Kids zu pro Familia, Caritas oder Jugendamt, oder was noch besser ist mehrere Anlaufstellen.

Jede Einrichtung ist nur so gut wie der Mitarbeiter der hinter dem Schreibtisch sitzt. Und leider sind auch die nicht immer auf dem neuesten Stand. Von daher ist es gut möglich der eine erzählt von Förderung A, der nächste sagt die gibt es nicht mehr.

Zudem ist es möglich, das weiss ich leider nicht, dass gewisse Einrichtungen Einmalzulagen für die werdende Mutter gewähren.

Optimal wäre es, wenn ihr immer zu viert auftaucht, ein Elternteil des Mädchens, du und die beiden zukünftigen Eltern. So ist immer jeder informiert was möglich ist, was nicht.

Eine eigene Wohnung für die beiden wäre super, wenn diese im Elternhaus von dir oder dem Mädchen ist. So sind die beiden unter Aufsicht und dennoch für sich. Es muss ja nicht unbedingt eine komplette Wohnung sein. Ein großes oder zwei kleinere Zimmer tun es auch.

Wenn die zukünftigen Großeltern keine Zeit für Babysitting haben, schaut euch nach einer Tagesmutter um. Fragt beim Jugendamt, welche finanzielle Unterstützung es dafür gibt.

Überlegt euch auch erstmal verschiedene Lösungen:

das Mädchen setzt nur paar Wochen mit der Schule aus
das Mädchen setzt ein ganzes Jahr mit der Schule aus und macht dann weiter

Zu jedem Fall egal wie ihr euch entscheidet immer nach den finanziellen Hintergründen, Fördermöglichkeiten etc fragen.

Alles Gute!
Kati

Moin!

Vor 15 Stunden habe ich meinen neugeborenen Sohn zum ersten
mal in den Armen gehabt, habe erlebt, wie er nach meiner Hand
greift und meiner Stimme lauscht und wie er mit einem Grinsen
einschlaeft.

Und dann bist du schon wieder hier?

Egal:
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!!

Ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand so was umbringen
will.

Tja, hinterher ist man immer schlauer.

Gruß, Fo

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Herzlichen Glückwunsch!

Vor 15 Stunden habe ich meinen neugeborenen Sohn zum ersten
mal in den Armen gehabt, habe erlebt, wie er nach meiner Hand
greift und meiner Stimme lauscht und wie er mit einem Grinsen
einschlaeft.

Alles Gute und dir und deiner Familie!

Kati

Tanti auguri!
.

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Unterstützung
Hallo,

Geh mit beiden Kids zu pro Familia, Caritas oder Jugendamt, oder was noch besser ist mehrere Anlaufstellen.

Ich ergänze noch um Donum Vitae und möchte die Idee, zu einer Schwangeren(konflikt)beratung zu gehen, kräftig unterstützen.

Auch wenn ein Abbruch überhaupt nicht in Frage kommt, sind diese Beratungsstelle eine schier unerschöpfliche Quelle an Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind. Neben umfassenden rechtlichen Informationen gibt es jede Menge praktische Tipps (auch zu Anträgen, Hebamme etc.) und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung.

Ich lege aus diesem Grund einen Besuch dort jeder Schwangeren und jedem werdenden Elternpaar ans Herz.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo!

Ich denke aber, er sollte auch das Sorgerecht beantragen. Er
ist zwar auch noch minderjährig, aber erstens ist er zum
Zeitpunkt der Geburt ja schon volljährig,

Woher weißt du, ob er zum Zeitpunkt der Geburt volljährig ist? Eine Schwangerschaft dauert 9 Monate, von denen noch 7 übrig sind. Also ist die Chance relativ hoch, dass er noch 17 ist.

und zweitens muss
der Vater es doch so um diesen Zeitpunkt herum das Sorgerecht
beantragen (wenn er es haben will), sonst wird es
komplizierter. Da gibt es doch so ein neues Gesetz.

Aber nur, wenn die Mutter sich wehrt. Eine gemeinsame Sorgerechtserklärung kann man jederzeit problemlos abgeben. Nur das rückgängig machen ist dann nicht mehr so einfach.

LG, Sarah

liebes Forum, es tut mit leid, wenn ich jetzt mal ganz krass fragen muss: was wird aus dem 15-jährigen Mädchen? 15! Ein Kind noch.

Ich kann nicht begreifen, dass Ihr oder einige von Euch eilfertig die Arbeitsverteilung der Kindesbetreuung plant und bereits jetzt die Großeltern verpflichtet, weil ja schon klar ist, dass es die eigentlichen Eltern nicht schultern können.

Noch ist es Zeit für einen Schwangeschaftsabbruch und es ist auch noch Zeit, die Kinder und auch die Großeltern zu fragen, was sie eigentlich gerne möchten.

Können/wollen/müssen die Großeltern ran? Was sagen überhaupt die Eltern des Mädchens?

Was ist mit der Schulausbildung/Berufsausbildung der werdenden Mutter? Den jungen Vater wirds ja wahrscheinlich nicht so hart treffen.

Hat sich vielleicht jemand mal vorgestellt, dass eine 15- und ein 17-jähriger sich vielleicht in einem Jahr gar nicht mehr kennen wollen?

In dieser Situation finde ich es legitim, über einen Abbruch wenigstens nachdenken zu dürfen.

Ich selbst würde meiner Tochter diesen Kelch ersparen. Ja.

Sylvia, mit einer Tochter und 2 Enkelinnen ausgestattet

Hallo

… aber erstens ist er zum Zeitpunkt der Geburt ja schon volljährig,

Woher weißt du, ob er zum Zeitpunkt der Geburt volljährig ist?

Da habe ich das eigentlich eingeplante Wort ‚vielleicht‘ vergessen.

und zweitens muss der Vater es doch so um diesen Zeitpunkt herum das Sorgerecht beantragen …

Aber nur, wenn die Mutter sich wehrt.

Ja ich weiß, wollte es nur erwähnen, dass das nicht vergessen wird. Ich weiß die Details ja nicht.

Viele Grüße

Hallo

Ich kann nicht begreifen, dass Ihr oder einige von Euch eilfertig die Arbeitsverteilung der Kindesbetreuung plant und bereits jetzt die Großeltern verpflichtet, …

Hast du wirklich das Gefühl, dass wir die Großeltern zu irgendwas verpflichten können?

Noch ist es Zeit für einen Schwangeschaftsabbruch …

Ist es vorstellbar, dass die Betroffenen gerade auf diese Idee noch nicht selber gekommen sind?

In dieser Situation finde ich es legitim, über einen Abbruch wenigstens nachdenken zu dürfen.

Danach war aber nicht gefragt. Wenn der UP nicht danach fragt, dann nehme ich an, dass er zu diesem Thema keine Ratschläge braucht.

Viele Grüße

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Hallo!

liebes Forum, es tut mit leid, wenn ich jetzt mal ganz krass
fragen muss: was wird aus dem 15-jährigen Mädchen? 15! Ein
Kind noch.

Ja. Ein Kind, das das Kind eventuell austragen will.

Ich kann nicht begreifen, dass Ihr oder einige von Euch
eilfertig die Arbeitsverteilung der Kindesbetreuung plant und
bereits jetzt die Großeltern verpflichtet, weil ja schon klar
ist, dass es die eigentlichen Eltern nicht schultern können.

Es wurde danach gefragt. Und die eigentlichen Eltern können das oft sehr gut schultern.

Noch ist es Zeit für einen Schwangeschaftsabbruch und es ist
auch noch Zeit, die Kinder und auch die Großeltern zu fragen,
was sie eigentlich gerne möchten.

Richtig. Was will das Kind? Wohl nicht abtreiben, sonst würde der UP hier nicht nach all diesen Dingen fragen.

Was ist mit der Schulausbildung/Berufsausbildung der werdenden
Mutter?

Naja die macht sie fertig.

Hat sich vielleicht jemand mal vorgestellt, dass eine 15- und
ein 17-jähriger sich vielleicht in einem Jahr gar nicht mehr
kennen wollen?

Das kann auch bei zwei 30jährigen passieren.

In dieser Situation finde ich es legitim, über einen Abbruch
wenigstens nachdenken zu dürfen.

Hat doch gar niemand was gegenteiliges gesagt. War nur nicht die Frage.

Ich selbst würde meiner Tochter diesen Kelch ersparen. Ja.

Selbst wenn sie ihn trinken will?

LG, Sarah

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Hallo, Silvia!

Deine Überlegungen haben sicher etwas für sich!

Aber: ich kenne ein Paar, die in etwa dem gleichen Alter waren als sich Nachwuchs einstellte - die sind mittlerweile seit über 40 Jahren ein glückliches Ehepaar!

Andrerseits haben wir einige Bekannte, die wohl in reiferem Alter heirateten, inzwischen aber wieder längst geschieden sind.

Man kann einfach nicht mit gutem Gewissen raten - Abtreibung ja oder nein. Das muß wirklich jeder für sich entscheiden!

LG
Mannema