bei 6 Verletzten und der Gewissheit, dass im betreffenden rheinland-pfälzischen Haus zum Zeitpunkt der Tat sich zahlreiche Bewohner aufhielten. So lautet der Haftbefehl. Ist das nicht, auch wegen der Heimtücke, versuchter Mord?
Oder greift hier bereits doch eher schon der Maassche "„nachvollziehbarer Verzweiflungsakt“, im Vorgriff auf die Judikative?
Ich denke mal, es fehlt bei Unzufriedenheit mit der kostenlos zur Verfügung gestellten Unterkunft überhaupt an den typischen Mordmotiven. Der wollte ja nicht die Leute da umbringen, sondern durch Abfackeln der Unterkunft eine neue haben.
Was jetzt natürlich echt blöd ist, dass die Statistik wieder um ein paar fremdenfeindliche/rechte Taten bereinigt werden muss und dass man sich so leicht hat zu Mahnwachen und Demonstrationen gegen rechts hat motivieren lassen, bevor die Ermittlungen zu Ende gebracht worden sind. Wirklich arm diese Leute.
Ohne genaue Kenntnis der Tatumstände (Presseberichte reichen nicht) wird dazu niemand etwas sagen können.
Die geplante Neufassung des § 211 StGB geht ursprünglich nicht auf Herrn Maas zurück, ist vielmehr schon seit vielen Jahren Thema unter Strafrechtlern. Die Überarbeitung hat zum Ziel, den Straftatbestand Mord und Mordmerkmale zu beschreiben, statt wie bisher den Täter „Mörder ist…“ Außerdem soll Gerichten bei bestimmten Tatumständen mehr Freiraum bei der Strafzumessung zugebilligt werden.
So sinnvoll/erforderlich/überfällig die Überarbeitung auch sein mag, wird sie von manchen Leuten genutzt, Ignoranz und Unkenntnis zu demonstrieren und von anderen Gruppen, irgendwelche Süppchen zu kochen. In welche Kategorie Dein Einwand gehört, weiß ich nicht; Sachkenntnis und Auseinandersetzung mit der Problematik sind jedenfalls nicht erkennbar.
„Nach anfänglichem Bestreiten der Tat, räumte er sie schließlich doch
ein. Er hatte alleine im Keller des Anwesens den Brand gelegt. Auch die
Hakenkreuze wurden von ihm angebracht, um nach eigenen Angaben von der
Tat abzulenken. Als Motiv gab der 26-Jährige die beengten
Wohnverhältnisse in der Unterkunft an sowie die fehlende
Zukunftsperspektive. Er wollte auf die Gesamtsituation aufmerksam
machen, hatte dabei selbst die Dimension des Brandausbruches nach seinen
Angaben jedoch unterschätzt. Er selbst war nach dem Brand durch die
Stadt Bingen in der Palmsteinhalle untergebracht.“
Mindestvoraussetzung für einen Mord wäre, dass der Täter den Tod anderer Menschen für möglich gehalten und diese Möglichkeit billigend in Kauf genommen hat. Nach seiner Einlassung hat er hingegen die Kraft des Feuers unterschätzt. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kommt nur in Betracht, wenn das zu widerlegen ist. In Abgrenzung zu dem sogenannten Eventualvorsatz, wie ich ihn eben beschrieben habe, käme hier Fahrlässigkeitsstrafbarkeit in Betracht, aber nur beim Tod von Menschen, denn ein versuchter fahrlässiger Mord ist nicht möglich. Allerdings dürfte hier mindestens fahrlässige Körperverletzung vorliegen.
Demnach hat der Vorfall mit Mord oder Mordversuch nichts zu tun. Ist aber auch nebensächlich, ging es dem Verfasser des Ursprungspostings doch offensichtlich darum, unter irgend einem Vorwand gegen die von ihm nicht verstandene Neufassung des 211 StGB zu stänkern.
Wenn die wirtschaftlich abhängige, jahrelang erniedrigte und täglich windelweich geprügelte Frau ihrem besoffen in den Seilen hängenden oder eingeschlafenen Peiniger die schwere Gußbratpfanne über den Schädel zieht und sie handelt in dem Moment vorsätzlich so, dass der Mann sofort tot ist, liegt Heimtücke und damit ein Mordmerkmal vor. Immerhin nutzte sie die Wehrlosigkeit ihres Opfers. Strafmaß lebenslänglich. Notwehr lag nicht vor und vermutlich hätte ein Außenstehender andere Lösungsmöglichkeiten gesehen, aber die betroffene Frau eben nicht. Einem Gericht soll nun die Möglichkeit gegeben werden, in solchen Fällen von der Höchststrafe abzusehen und ein geringeres Strafmaß zu bestimmen.
In der Mehrzahl aller Fälle wird sich aber an lebenslänglich für die vorsätzliche Tötung eines Menschen nichts ändern.
eröffnet wurden die Ermittlungen wg. gef. BS. Denn anfangs war unklar, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen. Die Staatsanwaltschaft wird aus den jetzigen Ermittlungsergebnissen ihre Schlüsse ziehen. Mittlerweile mmuss von Vorsatz ausgegangen werden, womit versuchter Mord ins Spiel kommt.
Allerdings muss auch noch geklärt werden, ob der Täter den Tod billigend in Kauf nahm. Wo war er selbst nach Brandlegung? Hat er selbst vielleicht die Bewohner gewarnt? Etc. pp. Und dann wäre da noch die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, die oben drauf kommt.
Seine Pseudoschutzbehauptungen sind lächerlich, sein Geständnis wird sich IMHO strafmildernd auswirken.
Interessanterweise wird hier häufig der „Haustyrannenmord“ angeführt, um diese Neufassung zu begründen. In diesem Fall sehe ich den Reformbedarf ebenfalls. Nun lese ich aber auf Spiegel Online folgendes:
Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter
-aus "Verzweiflung" handelte,
-um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,
-durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung (...) zum Zorn gereizt" wurde oder
-von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.
Sorge macht mir da insbesondere der dritte Punkt. Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der da einen Muselmann vor Augen hat, der, aus welchen Gründen auch immer, den Propheten verunglimpft sieht, den vermeintlichen Verunglimpfer tötet und am Ende mit 5 Jahren nach Hause geht.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) besuchte den Brandort. „Das ist nicht nur schockierend, das ist wirklich auch beschämend“, sagte sie. „Natürlich können wir heute nicht absolut sagen, es ist tatsächlich eine rechtsmotivierte Straftat, aber es gibt viele Hinweise, die das befürchten lassen.“ Sie sprach von einer neuen Dimension und sagte: „Das wollen wir nicht in diesem Land.“
Vielleicht sollten sich die Empörungstouristen der pol. Eliten endlich mal dazu durchringen, keine voreiligen Statements abzugeben oder sie wenigstens mit „falls es so sein sollte“ zu kennzeichnen .
Wo die Dreier (aktualisierte Schreibweise wg. Ampelkoalition eingeführt) viele Hinweise sah, erschliesst sich mir nicht. Hakenkreuzschmierereien sind nur ein einziger Hinweis. Nicht erstmals vorsätzlich als Camouflage der wahren Motive angebracht, weswegen die Polizei dies nie überbewertet.
Und eine „neue Dimension“ hat ihr wohl ein PR-Berater für Worthülsen in den Mund geschoben. So wie derzeit die Nebelkerze „Fluchtursachen bekämpfen“ ja auch traurige und inhaltsleere Hochkonjunktur hat.
Manche „Gemütsbewegung“ kann man hier gar nicht so ohne weiteres nachvollziehen, da die Beleidigungskultur ganz anders sein kann. „Du Hund“ ist schon ziemlich schlimm, da der Koran Hunde als unrein o.ä. ansieht. Über „Hundesohn“ würde man normalerweise lachen oder sogar als Kompliment ansehen (im Islam tödliche Beleidigung, da einmal Vergleich mit Hund und zum anderen vermeintliche Beleidigung der „sakrosankten“ Mutter). „Hundesohn“ ist ähnlich: bei uns kanns so etwas wie „Teufelskerl“ bedeuten, im Islam im Zweifel „ein Messer zwischen die Rippen“.
Genau deshalb wird das eingängige Beispiel bemüht. Es gibt eben Fälle, denen man mit der bisher sturen gesetzlichen Strafzumessungsvorgabe nicht gerecht wird. Wiederholungsgefahr ist nicht zu sehen, die Gesellschaft muss vor dem Täter/der Täterin nicht geschützt werden und zur Nachahmung auffordernde falsche Signale werden nicht gesetzt … wozu in solchem Fall lebenslänglich, was durchschnittlich über 20 Jahre bedeutet?
Natürlich stellen sich dabei grundsätzliche Fragen, z. B. nach dem Sinn von Haftstrafen, soweit es nicht um den Schutz der Gesellschaft vor dem Täter geht. Wohl nur selten führt längere Haft zur Besserung von Straftätern. Die Wahrscheinlichkeit, endgültig gebrochene Existenzen zu schaffen, mit denen das Gemeinwesen umgehen muss, ist jedenfalls deutlich größer. Wir wissen um die Unsinnigkeit von Haft in manchen Fällen, aber es fehlt die bessere Idee. Außerdem gibt es die von Dir geäußerten Bedenken, die ich ausdrücklich teile. Als Schutz vor Richtern mit seltsamem Weltbild und seltsamen Entscheidungen gibt es aber immer noch die nächste Gerichtsinstanz.
Ich denke, dass die geplante Änderung eher auf die Motivation des Täters ausgerichtet werden soll. Und (noch) weniger auf die Opfer. Im Nachgang einer Tat wird mehr Augenmerk auf eine gute Begründung für die Tat gelegt werden. Und da wird dann alles von schwerer Kindheit über traumatische Erlebnisse vorgetragen.
Die neue Gesetzesvorlage wird diesem Einwand deutlich mehr Gewicht geben. Frag mal die Opfer, weshalb sie in solchen Situationen zukünftig noch stärker als „Mitschuldige, Mitverursacher“ betrachtet werden. Ich sehe keine Veranlassung, diesem Vorschub zu leisten.
Es geht nicht darum die Tat zu begründen/entschuldigen!
Was dazu führte, dass ein Mensch eines unnatürlichen Todes starb, war doch schon immer entscheidend für die Beurteilung des Sachverhalts.
Das ist auch bislang so und muss so sein. Ein Gericht muss wissen, wie es um die Persönlichkeit des Angeklagten steht. Davon hängt u. a. ab, ob von ihm/ihr vorhersehbar dauerhaft eine Gefahr ausgeht und nach der Haft Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Mindestzeit von lebenslänglich (15 Jahre) unsinnig ist, niemandem nützt, nur schadet. Um die Fälle geht es. Ereignisse lassen sich nicht ungeschehen machen, aber man kann wenigstens versuchen, zusätzlichen und vermeidbaren Schaden zu verhindern.