Seele und Abtreibung

Bindung und Verteidigung

Kategorienverwechslung gefallen lassen müßte.

Es geht eben gerade nicht allein nur um angeblich wertfreie „Kategorien“, es geht vielmehr um Identitätsgefühle, die von der Sprache abhängen bzw. damit gesteuert werden, das zeigt die unfassbar (!) große Zustimmung von Sternchen-Geber zu deinem Post. Es geht um die den Gläubigen weitgehend unbewusst verinnerlichten religiösen Dogmen. Es geht hier um religiöse Gefühle, die sich als emotionale Bindung und Verteidigung des religiösen Glaubens offenbaren.
Penso

… Denn bekanntlich
hat jedes irdische Leid den Sinn, dass es Schuld mindert.

Das ist mir so nicht bekannt.

Kreuztod Jesu?


(Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.)

Also müsste aus christlicher Sicht die Abtreibung nicht als
„Verbrechen an ungeborenem Leben“ abgelehnt werden,

Nein. Die Sünde (Verbrechen möchte ich hier nicht sagen, da
dies ein juristischer Begriff ist) besteht ja nicht in einer
Beschädigung der Seele - die ich ja verneine -, sondern in der
Tötung eines Menschen.

Wobei wir wieder das Problem der Deifinition von „Mensch“ haben. Aus religiöser Sicht ist der Mensch ein Mensch, sobald er eine Seele besitzt.
Aus naturwissenschaftlicher Sicht kann bei einer frisch befruchteten Eizelle nicht die Rede von einem Menschen sein.
„Verbrechen an ungeborenem Leben“ ist eine Phrase die von christlichen Abtreibungsgegner verwendet wird. Und da sich die Debatte um die staatliche Gesetzgebung dreht, ist die Verwendung von juristischen Begriffen zwingend.

…sondern als Eingriff in den Plan Gottes,

Das kommt noch dazu.

Was aber der Plan Gottes genau sein soll, lässt sich wohl auch
nicht auf einen gemeinsamen christlichen Nenner bringen, oder?

Dazu sind sich alle darin einig, dass er dem Menschen
weitgehend unbekannt und wahrscheinlich auch grundsätzlich
unbegreiflich ist.

Wie kann sich jemand gegen den Plan Gottes wenden, wenn keiner begreifen kann was dieser Plan ist? Man könnte einen Verstoss gegen die göttlichen Gebote als einen Eingriff in den Plan Gottes bezeichnen, aber bezüglich der Abtreibung gibt es kein eindeutigen Gebote. „Du sollst nicht töten“, gilt nur für menschliches Leben - ab wann ein Embryo ein Mensch ist, wird aus der Bibel nicht ersichtlich.

Überhaupt erscheint mir die Sache mit dem Plan Gottes absurd. Wenn Gott allmächtig und allwissend ist und wenn er einen Plan hat, kann unmöglich etwas oder jemand die Umsetzung dieses Plans verhindern.

Hallo,

… Denn bekanntlich
hat jedes irdische Leid den Sinn, dass es Schuld mindert.

Das ist mir so nicht bekannt.

Kreuztod Jesu?

Das ist nun gerade nicht „jedes Leiden“, sondern ein ganz einzigartiges.
Es gibt zwar die Haltung, dass letztlich alles - also auch jedes Leiden - einen Sinn im Plan Gottes hat, dass Leiden dabei aber immer Buße ist, hat m. E. noch kein Theologe behauptet.
Zum Teil wird darin ja auch eine Prüfung gesehen oder eine Folge der Sündhaftigkeit der Welt, die die Vergebung notwendig macht.
Etwa beim Leiden neugeborener Kinder, würde ich es allenfalls als Ausdruck großer Hilflosigkeit durchgehen lassen, wenn jemand dies als Beitrag zur Minderung von Schuld interpretieren würde.

Gruß
Werner

Hallo,

Wobei wir wieder das Problem der Deifinition von „Mensch“
haben. Aus religiöser Sicht ist der Mensch ein Mensch, sobald
er eine Seele besitzt.

Damit ist das Problem aus religiöser Sicht gelöst.

Aus naturwissenschaftlicher Sicht kann bei einer frisch
befruchteten Eizelle nicht die Rede von einem Menschen sein.

Wer sagt das?
Mir ist keine Definition bekannt die geeignet wäre, den Menschen in seiner Entwicklungs- und Existenzbreite zutreffend zu beschreiben.
Definition heißt ja Abgrenzung, darin steckt also von vornherein eine Grundannahme, die nicht zweckfrei ist.
Wenn ich den Menschen in der Biologie definiere, dann um ihn von anderen Lebewesen und hier vor allem wohl anderen höheren Säugetieren unterscheiden zu können. Dabei wird aber schon letztlich unbegründbar gesetzt, dass es wesentliche Unterschiede z. B. zwischen Affe und Mensch gibt.
Wenn man den Menschen nun z. B. astrophysikalisch definieren wollte, dann käme dabei wohl heraus, dass es keine wesentlichen Kriterien zur Unterscheidung von Affen und Menschen gibt. Astrophysikalisch sind beide gleich irrelevant.

Wenn nun der Anfang und das Ende eines Menschen definiert werden sollen, dann geschieht dies auch vor dem keineswegs trivialen Hintergrund der Annahme, dass es dafür überhaupt Kriterien gibt.
Welche dabei gültig sind, lässt sich letztlich mit naturwissenschaftlichen Mitteln nicht feststellen.

„Verbrechen an ungeborenem Leben“ ist eine Phrase die von
christlichen Abtreibungsgegner verwendet wird.

Diese „Phrase“ führst du hier gerade neu in die Diskussion ein.

Und da sich die Debatte um die staatliche Gesetzgebung dreht, ist die
Verwendung von juristischen Begriffen zwingend.

Hier ging es nicht um die staatliche Gesetzgebung, sondern um eine theologische Fragestellung (Folgen für die Seele abgetriebener Embryos).

Wie kann sich jemand gegen den Plan Gottes wenden, wenn keiner
begreifen kann was dieser Plan ist?

Als sündhaftes Handeln kann dies natürlich nur dort geschehen, wo der Plan Gottes dem Menschen offenbart wurde, z. B. in diversen sogenannten Geboten.
Insofern es dem Menschen aufgrund seiner beschränkten (Er)Kenntnis nicht möglich ist, sich dem Willen Gottes entsprechend zu verhalten, trät er daran keine Schuld.

  • ab wann ein Embryo ein Mensch ist, wird
    aus der Bibel nicht ersichtlich.

Ich würde dir zustimmen, dass es nicht klar ersichtlich ist, dass heißt aber nicht, dass es nicht wichtige Orientierung auch in dieser Frage gibt.

Wenn Gott allmächtig und allwissend ist und wenn er einen Plan
hat, kann unmöglich etwas oder jemand die Umsetzung dieses
Plans verhindern.

Darin steckt eine Interessante Frage, die aber keine Antwort auf das hier vorgelegte Problem darstellt.

Gruß
Werner

Dann Butter bei die Fische
Hallo Penso

Deshalb ist es aus humanistischer Sichtweise auch das Recht
jeder Frau, selbst über einen Abort zu entscheiden.

OK. Deine Sicht ist ja nachvollziehbar. Wer das Leben erschafft, darf auch bis zu einem gewissen Punkt darüber bestimmen. Bis zu welchem? Z.B. bis zu wievielen Stunden, Tagen oder Monaten vor oder nach der Geburt? Und woraus ergibt sich dieser Punkt?

Gruß
achim

religiöse Argumente vs. Geltungsanspruch

Ich meinte generell alle Gläubigen die wegen ihrem Glauben gegen Abtreibung sind.

Das geht aber aus deiner Frageformulierung nicht hervor. Du hast ja ein ganz spezielles Argument zitiert, und das findet sich keineswegs so bei „allen Gläubigen“ jedweder Religion und auch innerhalb der christlichen Religion nur bei bestimmten Bekenntnissen, nicht bei allen.

Ich hab deiner Frage entnommen, daß du verstehen wolltest, wie diejenigen, die so argumentieren, ihr Argument selbst verstehen …

Aber wie genau ist das ein Argument gegen Abtreibung? Die Seele ist doch unsterblich, oder?

… worin du (nicht ganz zu unrecht) einen gewissen Widerspruch, zumindest eine Ungereimtheit zu erkennen kundtust.

Deshalb mein Abriss einer diesbezüglichzen Begriffsgeschichte. Das zitierte Argument kommt aus einer bestimmten Tradition nicht nur immanent christlicher Konvenienz, sondern auch aus Zeiten weltlicher Rechtsprechung. Der hier in Anspruch genommene Seelenbegriff hat seinen Ursprung nämlich gar nicht im Christentum und er wurde auch in weltlichen Kontexten verwendet: Zu bestimmten Zeiten stand auf Abtreibung ggf. die Todesstrafe: Und deshalb wurde darüber verhandelt, von welchem Zeitpunkt an der Abort eines Foetus als Mord zu beurteilen ist: Von weltlicher Rechtsprechung.

Das änderte sich erst, als sich im 19. Jhdt allmählich der Seelenbegriff auflöste. Nur in der westlichen (= lateinischen) christl. Kirche blieb er bis heute erhalten.

Aber das hab ich alles umfangreich bereits erklärt.

Da es dir aber nun offenbar gar nicht darum ging, dieses bestimmte Argument zu verstehen, sondern generell um religiös begründete Anti-Abtreibungsargumente, war meine Nachzeichnung der Begriffsgeschichte (im Sinne dieses Brettes) wohl für dich nicht nützlich.

Ich teile es eh nicht, insbesondere den darin verwendeten ganz speziellen Sellenbegriff nicht. Und du offenbar auch nicht.

Ob in der staatlichen Abtreibungsgesetzgebung generell religiös gebundene Argumente berücksichtigt werden müßten oder nicht, ist eine ganz andere Fragestellung (die aber glaube ich auch gar nicht in dieses Brett gehört).

Denn was mich interessiert, ist konkret die logische Argumentation die aus religiöser Sicht zu einer Ablehnung von Abtreibung führt.

In diesem speziellen Fall ist das Argument durchaus in sich (sic!) schlüssig:
Es hat Prämissen (ob andere, du oder ich, die teilen ist hier völlig unwesentlich)

  1. Es gibt eine je individuelle Seele (egal, wie die definiert ist), durch die ein Foetus als Mensch definiert ist
  2. Eine solche Seele (woher die kommt ist hier ebenfalls irrelevant) verbindet sich bereits unmittelbar nach der Fertilisation mit der Eizelle
    Und die Conclusio:
    Die Abtötung einer fertilisierten Eizelle ist Homicid (Mord an einem Menschen)

In der Debatte bringen religiöse Abtreibungsgegner immer die selben Floskeln: „Nur Gott darf über Leben und Tod entscheiden.“, „Abtreibung ist Mord an ungeborenem Leben.“

Das sind aber ganz andere Argumente. Ich habe mich nur um diese spezielle von dir zitierte gekümmert.

Aus deinem Text wird aber ersichtlich, dass die diversen Definitionen reine Spekulationen sind. Klare und verbindliche Definitionen werden eher willkürlich von einzelnen Institutionen festgelegt.

Natürlich „Spekulation“. Was kann es denn bei einem Ding, das per def. immateriell ist und folglich ein Objekt (hier als Gedankending) einer empirischen Überprüfung nicht zur Verfügung steht, anders sein?

Darüber hinaus ist er daher seitdem ausschließlich ein religionsimmanenter Begriff, der auch nur religionssprachlich kommunikabel ist.

Das bedeutet allerdings auch, daß eine Argumentation aus psychologischer bzw naturwissenschaftlicher Perspektive gegen diesen religionssprachlichen Terminus sich den Vorwurf der Kategorienverwechslung gefallen lassen müßte.

Die Kategorienverwechslung findet doch eher bei denen statt, die religiöse Argumente in Diskussionen zur Gesetzgebung einbringen.

Nicht „doch eher“, sondern „ebenfalls“. Genau das macht diesbezügliche Diskussionen, wie sie bei der Verabschiedung der heute geltenden Rechtsprechung geführt wurden, so schwierig - und im Grunde unentwirrbar.

Daß ein religionssprachliches Argument immanent konsistent ist (wie es bei deinem Beispiel der Fall ist), sagt noch nichts aus über dessen Geltungsanspruch. Aber in diesem Fall gerät die Abweisung eines religiös begründeten Geltungsanspruchs, wie es bei der wünschenswerten radikalen Trennung von Staat und Religion impliziert ist, ggf. in Konflikt mit dem Grundgesetz. Deshalb war die Diskussion ja gerade so zäh …

Speziell die christliche Argumentation hat - im Unterschied zu manchen anderen Religionen - nämlich die Eigenart, daß sie einen Geltungsanspruch über die Religionsimmanenz hinaus erweitert. Das ist der Kern des Konfliktes.

Ein staatliches Gesetzt, das den Schwangerschaftabbruch bis zu
einem gewissen Zeitpunkt erlaubt, muss ja keine individuellen
Auswirkungen auf Gläubige haben, die Abtreibung (für sich) aus
religiösen Gründen ablehnen.

So ist es. Und so wird es doch auch gehandhabt. Oder?

Aber war der Limbus nicht Teil der offiziellen katholischen Lehre?

Sagte ich doch explizit. Nein, war nicht. Er kam aus der Volksmythologie und wurde nur offiziell „geduldet“, auch hier und da in theologischen Disputen behandelt. Zuerst ausführlich von Abaelard. Die immenente theologische Behandlung der Frage „Seele gestorbener ungetaufter Kinder“ wurde mit ganz anderen Begriffen behandelt.

Gruß

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Begriffsgeschichte
Hallo,

es geht vielmehr um Identitätsgefühle, die von
der Sprache abhängen bzw. damit gesteuert werden, das zeigt
die unfassbar (!) große Zustimmung von Sternchen-Geber zu
deinem Post.

Ich kann deine etwas wirre Argumentation (wogegen eigentlch?) nicht nachvollziehen.

Es war vielleicht nicht für jeden nachzuvollziehen, aber ich habe lediglich die Frage des UP, wie man dieses spezielle religiöse Argument verstehen könne (da er darin eine immanente Inkonsistenz vermutete), in den begriffshistorischen Kontext gestellt, aus dem es kommt. Und dabei gezeigt, daß es begriffshistorisch durchaus konsistent ist. Und daß es seinen Ursprung in spätantiken und mediävalen Fragestellungen weltlicher Rechtsprechung hat.

Um sog. „religiöse Gefühle“ oder sowas in der Art geht es bei der Frage und per def. in diesem Brett gar nicht.

Metapher

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Ich kann deine etwas wirre Argumentation (wogegen eigentlch?)
nicht nachvollziehen.

Offensichtlich habe ich gegen deine „Begriffsgeschichte“ polemisiert, es ist ja nicht schwer, dies zu erkennen, hat nichts mit „etwas wirrer Argumentation“ zu tun, sondern vielmehr mit der Frage:

Wollte der UP denn eine „Begriffsgeschichte“ wissen?

Um sog. „religiöse Gefühle“ oder sowas in der Art geht es bei
der Frage und per def. in diesem Brett gar nicht.

Nein? Das ist ja schon sonderbar, dass es keine Gefühlsbindung zu den jeweils religiösen Dogmen geben soll, wo doch gerade bei diesem Thema offensichtlich eine starke emotionale Wortbindung besteht, wenn man den ständigen Streit darum berücksichtigt. Der UP will deine gegenwärtige Meinung also gar nicht wissen, sondern er will nur Worthülsen lesen, faktisch aufgelistet, wie ein Sammelsurium? Sorry, dann hab ich die Frage des UPs leider missverstanden, ich dachte, er wolle Argumente wissen, von gegenwärtig religiös Gläubigen.
u&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:enso

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Hallo El Borbah,

Meine Frage ist aber, ob man der Seele eines „Zellklumpens“
durch dessen Abtreibung einen Schaden zufügt.

Du kannst einer Seele keinen Schaden zufügen.
Und fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, doch die Seele nicht töten können“ (Matth.10,28)

Aber Du fügst Deiner Seele Schaden zu durch die Tötung eines Menschen. Dafür wirst Du aber auch von weltlichen Gerichten verurteilt.

Die Definition, ab wann ein Mensch ein Mensch ist, ist vielschichtig.
Als Grundlage für den christlich Gläubigen steht in der Bibel:
Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe.“ (Ps.139,13)

Gruss Harald

Hallo,

Als Grundlage für den christlich Gläubigen steht in der Bibel:
"Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im
Mutterleibe.
" (Ps.139,13)

Der Vielschichtigkeit des Problems wird aber ein solcher Psalmschnipsel in keiner Weise gerecht. Letztlich sagt er der nämlich zur Sache nichts aus.

Gruß
Werner

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Hallo,

Von Gläubiger Seite wird oft das Argument gegen Abtreibung
hervorgebracht, dass eine befruchtete Eizelle bereits eine
Seele enthalte.
Aber wie genau ist das ein Argument gegen Abtreibung? Die
Seele ist doch unsterblich, oder? Was geschieht mit der Seele
nach der Abtreibung?

Mit dieser impliziten Ansicht könnten auch „ganz normaler“ Mord und Totschlag bagatellisiert werden.
Und in der Bhagavad Gita argumentiert Krishna tatsächlich in diese Richtung um Arjuna zum kämpfen im Krieg zu bewegen.
Wenn man dieser Idee der unsterblichen Seele folgt, gibt es aber dennoch einen Grund Mord und im weiteren Sinne Abreibung abzulehnen.
Die Seele erlebt ja die Welt. Und es gibt schlimmes Erleben und gutes Erleben. Und schlimmes Erleben soll natürlich vermieden werden. Genauso soll vermieden werden das andere einer Seele „schlimmes Erleben“ zufügen. Die östlichen Religionen kennen als kausale Folge für „böse Taten“ das Karma - quasi eine naturgesetzliche Strafe im nächsten Leben. Bei den Offenbahrungsreligionen wird diese „Strafe“ anschaulicher mit Richter (Gott), Gericht, Hölle etc. beschrieben.
Also, auch wenn man von einer unsterblichen Seele ausgeht bleiben Mord und Totschlag - und damit auch Abtreibung - schlimme Dinge. Für Täter und Opfer.
Das man bei dieser Ansicht aus gesellschaftlich, politischen Gründen gerne mal Ausnahmen macht ist aber selbstverständlich und kann jeder Militärpfarrer abstreitend bestätigen. :o)
Grüße
K.

Hallo,

Von Gläubiger Seite wird oft das Argument gegen Abtreibung
hervorgebracht, dass eine befruchtete Eizelle bereits eine
Seele enthalte.
Aber wie genau ist das ein Argument gegen Abtreibung? Die
Seele ist doch unsterblich, oder? Was geschieht mit der Seele
nach der Abtreibung?

Mit dieser impliziten Ansicht könnten auch „ganz normaler“
Mord und Totschlag bagatellisiert werden.
Und in der Bhagavad Gita argumentiert Krishna tatsächlich in
diese Richtung um Arjuna zum kämpfen im Krieg zu bewegen.
Wenn man dieser Idee der unsterblichen Seele folgt, gibt es
aber dennoch einen Grund Mord und im weiteren Sinne Abreibung
abzulehnen.
Die Seele erlebt ja die Welt. Und es gibt schlimmes Erleben
und gutes Erleben. Und schlimmes Erleben soll natürlich
vermieden werden. Genauso soll vermieden werden das andere
einer Seele „schlimmes Erleben“ zufügen. Die östlichen
Religionen kennen als kausale Folge für „böse Taten“ das Karma

  • quasi eine naturgesetzliche Strafe im nächsten Leben. Bei
    den Offenbahrungsreligionen wird diese „Strafe“ anschaulicher
    mit Richter (Gott), Gericht, Hölle etc. beschrieben.
    Also, auch wenn man von einer unsterblichen Seele ausgeht
    bleiben Mord und Totschlag - und damit auch Abtreibung -
    schlimme Dinge. Für Täter und Opfer.
    Das man bei dieser Ansicht aus gesellschaftlich, politischen
    Gründen gerne mal Ausnahmen macht ist aber selbstverständlich
    und kann jeder Militärpfarrer abstreitend bestätigen. :o)

Tatsächlich hatte in den USA eine Mutter ihre drei(?) kleinen Kinder umgebracht, weil sie der Überzeugung war, die Kinder kämen so sofort ins Paradies. Jedes Aufwachsen und Erwachsensein berge die Gefahr Sünden zu begehen die zur Strafe in der Hölle führen können. Diese Frau war also der Auffassung mit dem Mord an ihren Kindern etwas moralisch Gutes zu tun, auch wenn es für sie selbst das Höllenfeuer zur Konsequenz haben musste. Da könnte man auch wieder überlegen, ob die Bereitschaft für andere in die Hölle zu gehen, nicht schon wieder mit dem Paradies belohnt werden müsste.

In manchen islamischen Ländern soll es auch Mütter geben die ihre Söhne gezielt auf das Märtyrertum hin erziehen. Was kann sich eine Mutter besseres wünschen, als dass die Seele ihres Kindes die Ewigkeit im Paradies verbringen wird?

Sorry, dann hab
ich die Frage des UPs leider missverstanden, ich dachte, er
wolle Argumente wissen, von gegenwärtig religiös Gläubigen.

Du hast meine Frage schon richtig verstanden, aber einfach irgendwelche individuellen Meinungen von einzelnen Gläubigen würden wie immer nur belegen, dass jeder das glaubt was er will.
Von daher war Metaphers Begriffsgeschichte und die kleine Zusammenfassung der Entwicklung von theologischen Lehrmeinungen durchaus interessant.

Aber du hast auch dahingehend recht, dass mich der „Versuch“ einer logischen Argumentation eines Abtreibungsgegners aus religiösen Gründen interessieren würde. Metapher hat dem sozusagen einen Riegel vorgeschoben, indem er/sie mehr oder weniger deutlich macht, dass jegliche Argumentation nur auf reinen Spekualtionen gründen kann.

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Meine Frage ist aber, ob man der Seele eines „Zellklumpens“
durch dessen Abtreibung einen Schaden zufügt.

Du kannst einer Seele keinen Schaden zufügen.
"Und fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, doch
die Seele nicht töten können
" (Matth.10,28)

Aber Du fügst Deiner Seele Schaden zu durch die Tötung eines
Menschen. Dafür wirst Du aber auch von weltlichen Gerichten
verurteilt.

Die Definition, ab wann ein Mensch ein Mensch ist, ist
vielschichtig.
Als Grundlage für den christlich Gläubigen steht in der Bibel:
"Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im
Mutterleibe.
" (Ps.139,13)

Das würde bestätigen, dass der Vorwurf des Verbrechens an ungeborenen Leben ungerechtfertigt ist. Religiöse Abtreibungsgegner müssten dann eher am Schutz der Abtreibungsärzte interessiert sein, wenn sie ein Verbot fordern, denn diese sind es die am Ende den Schaden durch die Strafe Gottes haben werden.

Hallo,

Das würde bestätigen, dass der Vorwurf des Verbrechens an
ungeborenen Leben
ungerechtfertigt ist.

So wenig der Satz ein klares Abtreibungsverbot enthält, so wenig stützt er auch diese These.

… denn diese sind es die am Ende den Schaden durch die
Strafe Gottes haben werden.

Das ist nicht logisch.
Wenn deines Erachtens religiös gar kein „Verbrechen“ vorliegt, dann gäbe es keinen Strafanspruch Gottes.
Und selbst wenn, würde ein Gläubiger doch keinen Schutz vor der Gerechtigkeit Gottes fordern, diese ist doch das Ziel seines Glaubens.
Außerdem kann es keinen Schutz davor geben, wo sollte dieser also gefordert werden?

Gruß
Werner

Hallo,

Sagen wir Psyche, das ist aber nur ein etikettierter Begriff.

Nein. Psyche ist etwas grundsätzlich anderes. Indem du hier nicht mehr von Seele reden willst, sprichst du über etwas ganz anderes.

Das heißt, es gibt einen Willen zur Selbsterhaltung jeder
einzelnen „intelligenten Zelle“.

Damit hast du aber höchst eigenwillige Begriffe vom Willen und Intelligenz gebildet.

Hat nichts damit zu tun, macht keinen Unterschied, ob
sterblich oder unsterblich, ist völlig irrelevant.

Für dich vielleicht, im Rahmen der Theologie - und da gehört diese Diskussion hier nunmal hin - ist das ein sehr wesentlicher Punkt.

Aus humanistischer (atheistischer) Weltanschauung ist jede
Tötung eine Verletzung gegen den Willen zum Leben, selbst bei
primitivstem Leben.

Hier geht doch etwa durcheinander. Weder ist Humanismus gleich Atheismus, noch ist ein abstrakter Wille zum Leben in der einen wie der anderen Weltanschauung ein charakteristischer Wert.

Deshalb ist es aus humanistischer Sichtweise auch das Recht
jeder Frau, selbst über einen Abort zu entscheiden.

Das ergibt sich notwendigerweise weder aus dem Humanismus, noch aus dem was du hier ausgeführt hast.

Gruß
Werner

Hallo,

ich möchte auf Deine Meinung eingehen, die Du weiter unten im Thread geäußert hast, daß es keine logische Argumentation gegen Abtreibung aus religiöser Sicht geben könne, weil jede religiöse Argumentation auf reiner Spekulation gründet.

Ich bin nämlich nicht dieser Ansicht:

Im römisch-katholischen Glauben wird argumentiert, daß das menschliche Leben von der Empfängnis an heilig ist

Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt" (Jer 1,5).

Wegen der besonderen Beziehung des menschlichen Lebens zu seinem Schöpfergott ist es zu achten und zu schützen. Deshalb darf es nicht zerstört werden (außer im Fall der Selbstverteidigung). Aus diesem Grund ist die willentliche direkte Abtreibung im römisch-katholischen Glauben ein schwerwiegender Verstoß gegen das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“.

Ich sehe darin eine folgerichtige Argumentation, die auch nicht auf Spekulation gründet, sondern auf der Annahme, daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt, und der religiös formulierten normativen Setzung, daß es ein Recht auf Leben gibt. Ersteres dürfte abgesehen von der religiösen Setzung auch biologisch gesehen unzweifelhaft sein, letzteres findet sich auch im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“).

Die politisch und juristisch diskutierte Frage, ob der befruchteten Eizelle bereits dieses Recht zukommt (ist das schon ein Mensch?) oder ab welchem Entwicklungsstadium man von einer menschlichen Person sprechen kann, der das Menschenrecht auf Leben zukommt, führt meiner Ansicht nach zu nicht stringent durchzuhaltenden Unterscheidungen („faule Kompromisse“), so daß die in der katholischen Lehre getroffene Setzung, daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt und bereits der Embryo ein Mensch und eine Person ist, dessen Leben zu achten und zu schützen ist, die einzige konsequent durchzuhaltende Position ist.

Beste Grüße

Oliver

Das ist nicht logisch.
Wenn deines Erachtens religiös gar kein „Verbrechen“ vorliegt,
dann gäbe es keinen Strafanspruch Gottes.

Die Seele des Ungeborenen erleidet zwar keinen Schaden, aber wenn ein Zellklumpen mit Seele ein Mensch ist, dann ist Abtreibung Mord. Mord verstösst gegen Gottes Gebot.
Die Sünde die damit ein Abtreibungsarzt begeht, ist der Ungehorsam gegenüber Gott, er mißachtet Gottes Gebot.

Und selbst wenn, würde ein Gläubiger doch keinen Schutz vor
der Gerechtigkeit Gottes fordern, diese ist doch das Ziel
seines Glaubens.
Außerdem kann es keinen Schutz davor geben, wo sollte dieser
also gefordert werden?

Ich bin mir nicht sicher ob ich verstehe was du meinst, aber grundlegend kann man die Sache mit Gott als Erlöser in Frage stellen. Von was will Gott die Menschen erlösen? Von seinem eigenen Zorn?
Wollen Religiöse, die sich in Debatten zu Gesetzgebungen einmischen, die Menschen vor der Strafe Gottes schützen oder wollen sie Gott vor dem Ungehorsam der Menschen schützen? Oder wollen sie nur sich selbst schützen indem sie versuchen Gott zu gefallen?
Bei göttlichen, absoluten Geboten ist doch die Frage nicht, ob sie für den Menschen einen Sinn ergeben. Sie sind unhinterfragbar und müssen strikt befolgt werden.

Die politisch und juristisch diskutierte Frage, ob der
befruchteten Eizelle bereits dieses Recht zukommt (ist das
schon ein Mensch?) oder ab welchem Entwicklungsstadium man von
einer menschlichen Person sprechen kann, der das Menschenrecht
auf Leben zukommt, führt meiner Ansicht nach zu nicht
stringent durchzuhaltenden Unterscheidungen („faule
Kompromisse“), so daß die in der katholischen Lehre getroffene
Setzung, daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt
und bereits der Embryo ein Mensch und eine Person ist, dessen
Leben zu achten und zu schützen ist, die einzige konsequent
durchzuhaltende Position ist.

Ich möchte hier garnicht so sehr für oder gegen Abtreibung diskutiern, sondern nur die religiöse (z.B. katholische) Logik hinterfragen.
Die katholische Lehre als einzig konsequent durchzuhaltende (durchhaltbare?) Position zu bezeichnen, halte ich als Atheist für ziemlich gewagt. Denn diese Position kann nur gelten, wenn es tatsächlich auch einen Gott gibt und wenn dieser der Gott der katholischen Kirche ist. Also um diese Position durchalten zu können, müsste man zuerst die Existenz Gottes beweisen.

Die „faulen Kompromisse“, die du ansprichst, sind dem prinzipiellen Dilemma der Freiheit geschuldet. Bekanntlich hört meine Freiheit da auf, wo sie die Freiheit anderer einschränkt. Nun könnte man, sofern man kein Katholik ist, der Frau das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper einräumen. Klar entsteht dadurch wieder ein neuer Konflikt, denn ist der Körper des Ungeborenen Teil des Körpers der Mutter, oder handelt es sich um ein Individuum, dessen Rechte gegen die eventuellen Interessen der Mutter geschützt werden müssen?
Der „faule Kompromiss“ ist, dass man die Frau selbst entscheiden lassen muss, da man diese Frage nicht eindeutig beantworten kann, und dass man ihre Entscheidungsfreiheit soweit einschränkt, dass ein bestimmtes Zeitfenster gegeben ist in dem eine Abtreibung moralisch vertretbar sei.
Die Konsequenz der katholischen Kirche zu loben, weil sie Abtreibung in jedem Fall ablehnt - auch wenn das Kind schwerst behindert oder krank auf die Welt kommen wird und nur wenige Tage in Leid leben wird, auch wenn die Mutter Opfer einer Vergewaltigung ist, und auch wenn die Mutter bei der Geburt sterben wird - halte ich für zynisch.

Und wie uns Metapher bereits dargelegt hat, gründet die katholische Position zur Frage, ab wann es sich um einen Menschen handelt, auf purer Spekulation. Die Bibel gibt darüber keine Auskunft.