Seniorengerechtes Bad. Zuschüsse?

Hallo Wissende,

so langsam komme ich in die Jahre und es bereitet mir Mühe mit meiner kaputten Hüfte in die Dusche zu klettern. Noch schlimmer ist es raus. Auch mein Mann ist mit seinen 80 Jahren und diversen Krankheiten nicht mehr der Fitteste.

Jetzt dachten wir uns, wir lassen einfach das Bad in unserem Haus entsprechend umbauen. Der Kostenvoranschlag der Sanitärfirma hat uns aber umgehauen: mehr als 10.000 € für den Einbau einer begehbaren Dusche, ein seniorengerechtes Toilettenbecken (etwas höher als normal, aber sonst nix Besonderes) und ein passendes Waschbecken, wobei noch nicht mal neu gefliest werden oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssten.

Frage: Gibt es da nicht Zuschüsse von der Krankenkasse? Mein Mann hat einen Schwerbehindertenausweis (80%), ich nicht (nie beantragt).

Wer weiß Bescheid?

Schöne Grüße
Ann da Cava

kann es geben von der Pflegeversicherung. Lass dich dazu mal kostenlos von einerm Pflegeberater beraten.

Die 10k finde ich übrigens nicht wirklich teuer. Wobei ich mich frage, wie man eine Dusche umbaut, ohne die Fliesen zu erneuern. Vielleicht also noch eine Reserve dafür einplanen…

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Hallo!

Es gibt auch vom Staat (der KfW-Bank) Zuschüsse bzw., verbilligte Kredite für den behindertengerechten(barrierefreien) Umbau eines Bades.

Wichtig: Das muss unbedingt vor der Baumaßnahme(Beauftragung des Handwerkers) beantragt werden, sonst gibt es nichts !

Erstinfo: Ggf. muss das noch aktualisiert werden.

Und ich glaube, es würde nichts schaden, wenn Du noch mind. ein weiteres Angebot einholst. Mir erscheinen 10.000 € recht hoch, wenn ich höre, es sind gar keine Fliesenarbeiten nötig oder im Preis enthalten.
Wobei letzteres wohl der Fall sein dürfte, denn wenn Du von einer normalen Duschmulde auf eine bodenebene oder bodennahe (Minischwelle) umstellst,so fehlt ja gut 1 Fliesenreihe mind. Bei neuem Waschtisch und neuem WC-Becken mag man keine Fliesenschäden haben.

mfG
duck313

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Alte Dusche raus, neue Dusche rein.

Hallo,
richtig, von der Pflegeversicherung kann es einen Zuschuss für behindertengerechten Wohnungsumbau geben, z.B. Badewanne raus und Dusche rein. Allerdings reicht da ein Schwerbehindertenausweis alleine nicht aus. Es muss die Anerkenntnis als Pflegefall und die entsprechende Zuordnung eines Pflegegrades vorhanden sein.
Bezüglich der Pflegebedürftigkeit empfehle ich, sich von der Pflegekasse beraten zu lassen. Wenn gewünscht, kann auch hier das entsprechende Procedere beschrieben werden.
Gruss
Czauderna

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Schon klar. Aber eine begehbare (eigentlich: befahrbare) Dusche ist ebenerdig und größer. Da sind die Glaswände nicht am gleichen Platz wie vorher. Und die Anschlüsse haben auch eine andere Höhe. Und irgendwas geht bei solchen Umbauten immer kaputt, wenn man also keine alten Fliesen mehr hat…

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Hallo,

wenn es keine Pflegestufe gibt, aber der Umbau aus behinderungsbedingten Gründen notwendig ist, gibt es „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ für den behindertengerechten Umbau von Wohnraum gem. § 77 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__77.html

Wenn Dein Mann Rentner ist, ist wahrscheinlich die KK der Kostenträger.

Alberca

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Hallo,
hier dazu das entsprechende Rundschreiben der GKV - Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Gemeinsames Rundschreiben zu Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 18. Juni 2001 i.d.F. vom 01. April 2019

https://www.google.com/search?q=%C2%A7+77+sgb+ix+leistungstr%C3%A4ger+Krankenkasse&hl=de&sxsrf=ALeKk02SoYzntJhY_V-aPJQ0KEMkK3_HqQ:1588266241302&source=lnt&tbs=li:1&sa=X&ved=2ahUKEwi1iPzo0JDpAhWkSRUIHamzBpkQpwV6BAgMECU&biw=1652&bih=916

Gruss
Czauderna

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Frage beantwortet, danke!

Es wird jetzt Folgendes gemacht: Weil kein Pflegegrad vorhanden ist und der MDK z.Z. coronabedingt keine Hausbesuche macht (wodurch auch @LaAlbercas und @Guenter_Czauderna Antwort leider nicht weiterhilft) und der KfW meine 3 cm hohe Duschwanne um 1 cm zu hoch und damit nicht förderungswürdig ist, ziehen wir das Ganze jetzt in Eigenleistung durch. Dadurch spare ich mehr als ich von irgendwoher Zuschüsse bekäme.

Danke für eure Tipps. Ich weiß jetzt zumindest was geht und was nicht.

Schöne Grüße
Ann da Cava

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Nicht so schnell, junge Frau,

aufgrund der Pandemie gibt es derzeit viele Entscheidungen im Bereich der Teilhabe nach Aktenlage. Alternativ stellen Kostenträger auch vorläufige Bescheide aus, nach denen ein Beginn der Arbeiten vor Bescheidung unbedenklich für den Anspruch ist.

Und auch bei Eigenleistung fällt ja einiges an Material und Fachhandwerker an, das zuschußfähig ist.
Ich würde es zumindest mal probieren.

Alberca

hi,

dann wäre sie aber gleichhoch wie die Alte.
Das geht technisch nicht so einfach.

Praktisch ist es natürlich gar kein Problem die Dusche aus zu bauen, ne neue rein zu bauen und die fehlenden Fliesen einfach irgendwie zu ergänzen.

Das mag ein paar Jahre halten, vielleicht sogar bis die Gewährleistung rum ist, aber es ist Pfusch.

Technisch einwandfrei geht eine bodengleiche Dusche leider nur mit komplett neuem Bad. Wenn ihr darauf nicht zumindest hingewiesen wurdet, sollte man schon stutzig werden.

grüße
lipi

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Nö. Die alte ist mit hohem Sockel, die neue nicht.

Warum das denn? Wir sind eine Familie mit Handwerkern fast aller Gewerke. Nur eben kein GWS-Techniker, aber Maurer und Fliesenleger schon. U.a.

hi,

Dann werden die das schon richtig einschätzen können.

Ich ging von einer Firma aus, die schön blöd wäre, wenn sie sowas ohne Rücksprache und Unterschrift bauen würde.
Es ist nahezu keine Situation denkbar, bei der ein ‚Wanne raus - Wanne rein - Spalt zu‘ normgerecht möglich ist.
Je nach Bauweise des Hauses und dem verwendetem Material kann man hier aber das eine oder andere Auge zudrücken. Bei mehr als 2 Augen zu ist es dann aber meist Pfusch.

verstehe ich nun wieder nicht.
Das rein heben und anschließen der Wanne ist das einfachste am ganzen Umbau.
Das ist üblich auch nur ne Frage der Gewährleistung und des vorrätigen Materials.

grüße
lipi

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Ja. Und wie dichtest du das vorne ab, wenn die Bodenfliesen liegen bleiben? Und was ist mit dem Geruchsverschluss, ist da Platz? Sitzt der Abfluss überhaupt an der richtigen Stelle? Ist der Estrich im Bereich der Dusche ausgespart? Wie änderst du die Höhe der Wasserhähne ohne die Fliesen zu beschädigen? Und was ist mit den Fliesen an der Wand innerhalb der Dusche, bleibt die Wand da nackt? Und wie dichtest du diesen Bereich ab, wenn die alten Fliesen dran bleiben sollen? Wie soll das ganze denn hinterher aussehen, wie selber gebastelt?

Es ist nicht so einfach, wie man sich das auf den ersten Schnellschuss hin vorstellt. Frag mal bei deinem Fliesenleger GENAU nach, wie das funktioniert.

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Hallo Ann da Cava,
soll ich dir auch noch etwas dazu schreiben, welche handwerklichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen - ich hatte nänlich das gleiche Problem auch in meiner direkten Umgebung, aber ich dachte, es geht dir nur um die Frage ?
Gruss
Czauderna

Ist bereits dicht. Zur Sicherheit wird aber noch ein Dichtungsanstrich aufgetragen.

Ja.

Man bekommt heute Duschwannen mit Abflüssen an jeder beliebigen Stelle.

Nö, kommt Mosaik hin.

Es ist bereits dicht.

Kaum etwas von dem, was ich in Angriff nehme, sieht hinterher aus wie selber gebastelt :rofl:

Hab ich getan. Der Fliesenleger bin ich.

Das kannst du gern machen. Dankeschön :slight_smile:

Hallo,
na gut, wenn du willst - es war eigentlich genau das Problem - alte Dusche ( 26 Jahre alt)sollte neuer Dusche (niedriger Einstieg) weichen. Dazu wurden Installateur und Fliesenleger gebeten, sich die Sache anzuschauen. Beim Ortstermin war der Installateur sichtlich daran interessiert eine Gesamt Badsanierung durchzuführen und sprach wiederholt von „Stückwerk“, die auch im Verhältnis viel zu teuer wäre. Der Fliesenleger wollte auch nur die komplette Wand neu machen, weil vor 26 Jahren mit Sicherheit die heutigen Standards (Wasserdurchlässigkeit") nicht vorhanden gewesen wären und da könne man nicht nur eine Teilsanierung vornehmen.
Nachdem aber seitens der evtl. Auftraggeber auf die konkrete Wunschsanierung bestanden wurde, versprach man einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Das ist jetzt 10 Monate her.
Was ich damit sagen will - eigentlich nichts Besonderes, außer der Tatsache, dass es hier nicht mehr um Zuschüsse für eine Sanierung geht, sondern um handwerkliche Fragen.
Gruss
Czauderna

hi,

das sind rechtliche Fragen.

können im Sinne von: ist ein Mangel, die Zahlung könnte verweigert werden.

Das geht also nur bei Stammkunden, denen man vertraut.

grüße
lipi

Hallo,
diese Antwort verstehe ich nicht - von rechtlich war nie die Rede, nur vom möglichst machbarem.
Ein Rechtsanwalt war übrigens nicht anwesend.
Gruss
Czauderna

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