"Sie können sich denken warum wir sie anhalten?"

HI,

Herr A hat es eilig und fährt auf der Autobahn 165 wo eigentlich nur 120 erlaubt sind. Den Zivilwagen der Polizei bemerkt er erst als er sich vor ihn setzt und sein „Polizei - Bitte folgen“ anmacht. Auf dem Rastplatz kommt nun also der Polizist ans Fenster und sagt „Guten Tag, Meier, Autobahnpolizei. Sie können sich denken warum wir sie anhalten?“. Was ist hier jetzt die Antwort? „Ja…ich war zu schnell. Aber wissen Sie, ich habe es doch so eilig“ wäre doch Vorsatz (er wusste dass er zu schnell ist). „Nein… ich habe NULL Ahnung warum sie mich anhalten! Ist mein Blinker kaputt?“ (um Vorsatz zu vermeiden) könnte doch als Hinweis dafür ausgelegt werden das man gar nicht fit genug ist für den Strassenverkehr (kann er keine Verkehrszeichen lesen?).

Oder sagt man gleich von Anfang an: „Ich mache Angaben zu meiner Person, aber keine weiteren zur Sache“ ohne dass das irgendwelche negativen Folgen hat?

Was ist hier die „korrekte“ Antwort?

Gruss
K

Hallo!

Herr A hat es eilig und fährt auf der Autobahn 165 wo
eigentlich nur 120 erlaubt sind.
„Sie können sich denken warum wir sie anhalten?“ Was ist hier die „korrekte“ Antwort?

Immer schön bei der Wahrheit bleiben: „Ich hab’s eilig. Wenn Sie mir noch länger meine Zeit stehlen, muss ich das gleich mit dem Gasfuß wieder 'rausholen.“

Gruß
Wolfgang

Hi,
gerne würde gerne helfen.

  1. leider bin ich blond
  2. mein Auto schafft keine 165 Kilos in Stücken
    LG

du must nur mit ihm sprechen, nicht ihn einholen :wink:

ich sag da immer, das ich gern helfe, wann man sich verfahren hat

"Guten Tag,

mein Name ist Kasi. Sie werden mir sicher gleich sagen, wieso sie mich angehalten haben."

Kasi, es ist doch nur eine 08/15-Floskel. Ungeschickt wäre eine Antwort wie „haben sie wegen dem Kokain einen Tipp bekommen?“ :wink:

Gruß
vdmaster

Hi,

Kasi, es ist doch nur eine 08/15-Floskel.

Also hätte die Antwort „Klar, ich war zu schnell. Ich hatte das Schild zwar gesehen, aber ich hatte es eilig“ keine weiteren Konsequenzen? Das wage ich stark zu bezweifeln.

Gruss
K

Hi,

es könnte eine Konsequenz haben, muss es aber nicht. Darauf warst Du ja aber bereits selbst gekommen wie ich dem UP entnehmen kann.

Gruß
vdmaster

nein

Also hätte die Antwort „Klar, ich war zu schnell. Ich hatte
das Schild zwar gesehen, aber ich hatte es eilig“ keine
weiteren Konsequenzen? Das wage ich stark zu bezweifeln.

Na klar könnte das Konsequenzen haben. Die bekannten Bußgelder und weitere Strafen sind auf Fahrlässigkeit ausgelegt, bei Vorsatz werden die Strafen höher. Außerdem würden ein eventueller Widerspruch und weitere Rechtsmittel durch so ein Geständnis erschwert.

Wenn ich sowas gefragt werde, antworte ich natürlich immer mit „nein“. Die Polizisten versuchen doch gerade damit, Angaben zu bekommen.

Gruß
Paul

PS:

Kasi, es ist doch nur eine 08/15-Floskel.

Also hätte die Antwort „Klar, ich war zu schnell. Ich hatte
das Schild zwar gesehen, aber ich hatte es eilig“ keine
weiteren Konsequenzen? Das wage ich stark zu bezweifeln.

In dem Moment ist der Fahrer noch nicht belehrt worden, dass er sich als Beschuldigter nicht äußern muss. Insofern hätte diese Aussage tatsächlich keine Konsequenzen.

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Hallo,

nun das wäre eine zutreffende Antwort…:smile:

Nur, wenn man ein Idiot ist.

Andererseits ist das bei 165 km/h in nem 120er-Bereich irgendwie schon implizit.

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Daran hab ich ja noch garnicht gedacht! Eigentlich sonnenklar, dass das zu erfolgen hat, für den Hinweis ein Sternchen =)
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mich jemals ein Polizist bei einer Kontrolle belehrt hätte bzw. an seine Frage angeschlossen hätte, dass mir eine Antwort freistünde.

Meistens lief das eher andersrum ab; dass ich den Polizisten klarmachen musste, dass ich nicht auf deren Fragen antworten muss. Als ich konsequent die Angaben außer der Personalien verweigerte, hat mir ein Polizist sogar mal gesagt, ich solle mit solchem unkooperativem Verhalten aufpassen.

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Hallo,

„Sie können sich denken warum wir sie anhalten?“

Ja!

Und das ohne Kommentar.Lass doch die Polizei die Beschuldigungen erklären.
Stimmt diese nicht,kann derjenige immer noch Widerspruch einlegen.

Die Aussprachen unserer Ordnungshüter:

„Warum sind wir denn zu schnell gefahren…“

„Warum waren wir nicht angeschnallt…“

„Warum haben wir denn kein Warndreieck oder Sanikasten dabei…“

hat bestimmt schon ein jeder gehört,der damit betroffen war.

Die Polizei hat bestimmt keinen leichten Beruf(genau wie die Krankenschwester oder die Altenpflegerin),hat sich aber an bestimmte Regeln zu halten.

Die Aussage " Sie können sich denken warum wir sie anhalten?"

kann man ja auch mit der Aussage:Vielleicht bist du schwul/lesbisch,hast nichst Besseres zu tun,etc.

beantworten.

Die einzig normale Antwort müsste lauten:

„Ich weiß nicht was Sie denken bzw. wissen und warum ich angehalten wurde.
Klären Sie mich über meine Rechte und Pflichten auf,alles andere werden die Bußgeldstelle oder Anwälte klären.“

LG Bollfried

PS:smiley:as sollte kein Freibrief für Raser,Drängler,etc. sein,aber niemand ist Freiwild unser
Polizei und muß sich als Autofahrer als melkende Kuh der Nation betrachtet fühlen"

Hallo,

Als ich konsequent die Angaben außer der Personalien
verweigerte, hat mir ein Polizist sogar mal gesagt, ich solle
mit solchem unkooperativem Verhalten aufpassen.

Da gibt es die http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Auch sofern sie ergebnislos im Sande verläuft, so wird IMHO der fragliche Beamte zukünftig mit überflüssigen und zudem patzigen Kommentaren weit sparsamer umgehen.

Selbst die bloße Andeutung der Möglichkeit einer DAB hat bei mir bzgl. eines Mitarbeiters einer anderen Behörde Wunder gewirkt. Sein Verhalten war anschliessend tadellos und wir einigten uns nach einer Entschuldigung seinerseits darauf, dass wir beide wohl keinen guten Tag erwischt hätten und verabschiedeten uns freundlich und per Handschlag.

Merke: Es sind auch nur Menschen, die mal mies drauf sind.

Gruß
vdmaster

Hi,

Herr A hat es eilig und fährt auf der Autobahn 165 wo eigentlich nur 120 erlaubt sind.

Und uneigentlich?

Den Zivilwagen der Polizei bemerkt er erst als er sich vor ihn setzt und sein „Polizei - Bitte folgen“ anmacht. Auf dem Rastplatz kommt nun also der Polizist ans Fenster und sagt „Guten Tag, Meier, Autobahnpolizei. Sie können sich denken warum wir sie anhalten?“. Was ist hier jetzt die Antwort? "Ja…ich war zu schnell.

Zu 99%, ja.

Aber wissen Sie, ich habe es doch so eilig" wäre doch Vorsatz (er wusste dass er zu schnell ist). „Nein… ich habe NULL Ahnung warum sie mich anhalten! Ist mein Blinker kaputt?“ (um Vorsatz zu vermeiden) könnte doch als Hinweis dafür ausgelegt werden das man gar nicht fit genug ist für den Strassenverkehr (kann er keine Verkehrszeichen lesen?).

So oder zumindest in dieser Richtung. Gefährlicher als Raser sind nur noch die, die es nicht mal mehr merken.

Oder sagt man gleich von Anfang an: „Ich mache Angaben zu meiner Person, aber keine weiteren zur Sache“ ohne dass das irgendwelche negativen Folgen hat?

Das hat auch keine negativen Konsequenzen.

Was ist hier die „korrekte“ Antwort?

Das hängt von den Gesamtumständen ab. Dazu gehört eben nicht nur die Überschreitung und deren unmittelbare Umgebung (Straßen- und Verkehrsverhältnisse) sondern auch das bereits bestehende Punktekonto, ob man von denen erst gestern and er gleichen Stelle rausgefischt worden ist usw.
Auch wenn ihr einige den Anschein erwecken, die Polizei macht das um Geld zu kassieren oder aus Spaß an der Freude, geht es denen, die beinahe täglich Unfälle sehen und während ihrer Tätigkeit dabei auch mit Schwerstverletzten und Toten zu tun haben, tatsächlich um etwas anderes.
Die hören sich dann nämlich auch immer das Geheul der Opfer und auch das der „Täter“ an. Denen wäre es am liebsten, wenn sich alle an die Regeln halten und sie nicht mehr soviel „Blut“ sehen müssen. Ein Unfall bei 160 km/h hat nunmal deutlich gravierendere Folgen als einer bei 120km/h, von der Eintrittswahrscheinlichkeit mal ganz abgesehen.
Insofern zielt die o.g. Frage tatsächlich auf die Einsicht des Deliquenten ab. Die haben nämlich auch einen Ermessenspielraum, wie sie das Ganze weiterverfolgen. Die können es auch mit einem „Dudu und beim nächsten mal ordentlich fahren“ bewenden lassen und da einfach nur gefahrenabwehrend eingreifen.
Wenn sich natürlich der Deliquent vollkommen uneinsichtig zeigt, dann können die naturgemäß auch anders. Letztlich im Interesse aller, die sonst noch unterwegs sind.

Ich weiß, dass die Strafen lächerlich sind und kaum etwas bewirken, aber das kann man den Polizisten sicher nicht vorwerfen. Vielleicht wäre es statt Geldbuße und/oder Fahrverbot wirkungsvoller, solche Leute mal eine Woche mitfahren und etwas Blut sehen und anpacken zu lassen.

Grüße

aha, wieso sollte die unbedingt nötig sein, wenn jemand freiwillig die vorsätzlichkeit oder ein verbrechen gesteht? diese informative übersichtsverschaffung setzt nach hm meine belehrung voraus. wir sind hier nicht in einem krimi…

Hallo,

diesen Satz hörte ich auch schon mal. Es handelt sich hierbei wohl um den plumpen Versuch, den Fahrer zu einer Aussage zu verleiten, bevor man ihn auf seine Rechte hingewiesen hat.

„Ja nun, da Sie hier ganz offensichtlich keine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen und ich auch nicht über Rechte als Beschuldigter aufgeklärt wurde, wollen Sie mich offensichtlich als Zeuge befragen. Worum geht es denn?“

Das dürfte dann aber eine längere Kontrolle werden…

Also belässt man es besser beim freundlichen „Nein.“ und passt höllisch auf, was man den Beamten sagt - am besten sagt man gar nichts mehr.

Früher, als ich den Schein frisch hatte und mit ner alten Karre durch die Gegend fuhr, wurde ich recht häufig angehalten (passte halt ins Beuteschema) und in der Zeit haben sich einige Verhaltensmuster weniger Polizeibeamter derart negativ in mein Gehirn gebrannt, dass sich daraus meine Ressentiments ergaben.

Das fängt schon damit an, dass ich meist den Spruch „allgemeine Verkehrskontrolle“ hörte. Bei einer Standkontrolle: Ja, sicher, stimmt. Wenn man aber aus dem fließenden Verkehr gefischt wird, dann dürfte in 90% der Fälle (oder auch 10% mehr) ein Ereigniss oder ein Anlass vorhanden sein, den die Beamten einem eigentlich nennen sollten - aber dann wäre man ja sofort der Beschuldigte / Verdächtige. Statt dessen kommt dann lieber die Lüge von der „allgemeinen“ Kontrolle.

Ich find das nicht OK, ich bin für Fair Play.
Ein einfaches: „Guten Tag, Hoffmann von der Autobahnpolizei Sylt, wir halten Sie an, weil Sie uns durch Ihre hohe Geschwindigkeit aufgefallen sind. Zu dem Vorwurf brauchen Sie keine Angaben zu machen. Ich hätte gerne zunächst einmal…“
Witzig:
In Dokus im TV geschieht dies immer genau so, freundlich, direkte Ansprache, Rechtshinweis. Hab ich im echten Leben kaum so erlebt. Aber da ist ja keine Kamera dabei.
Honi soit qui mal y pense.

Womöglich verwechselst du da etwas. Die Beamten dürfen den Fahrer natürlich alles mögliche fragen. Jedoch dürfen sie es vor der Belehrung nicht gegen ihn verwerten. Sie haben ja sowieso ihre eigenen Messungen. Und die Frage der Vorsätzlichkeit kann auch anhand anderer Kriterien beurteilt werden (zB Nichtbeachtung gleich mehrerer gleichlautender Schilder). Oder man belässt es eben bei der Fahrlässigkeit, das ist ja trotzdem nicht ganz billig.

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Hallo,

weil Batman und Robin die richtigen Verbrecher fangen?

Mit Polizisten spricht man nicht, bis auf die Höflichkeitsformeln.

Gruß

Nostra