Moin!
Du hast es doch ohnehin bereits klar erfasst und beschrieben.
Herr A hat es eilig und fährt auf der Autobahn 165 wo
eigentlich nur 120 erlaubt sind.
Dann war also das Limit sinnlos, denn 165 waren ja offenbar gefahrlos möglich.
Dies würde ich in dieser Situation allerdings für mich behalten…
Den Zivilwagen der Polizei
bemerkt er erst als er sich vor ihn setzt und sein „Polizei -
Bitte folgen“ anmacht. Auf dem Rastplatz kommt nun also der
Polizist ans Fenster und sagt „Guten Tag, Meier,
Autobahnpolizei. Sie können sich denken warum wir sie
anhalten?“. Was ist hier jetzt die Antwort? „Ja…ich war zu
schnell. Aber wissen Sie, ich habe es doch so eilig“ wäre doch
Vorsatz (er wusste dass er zu schnell ist).
Richtig.
„Nein… ich habe
NULL Ahnung warum sie mich anhalten! Ist mein Blinker kaputt?“
(um Vorsatz zu vermeiden) könnte doch als Hinweis dafür
ausgelegt werden das man gar nicht fit genug ist für den
Strassenverkehr (kann er keine Verkehrszeichen lesen?).
Man könnte sagen: „Nein. Möglicherweise ist ihnen langweilig, oder mein Auto gefällt ihnen und sie wollen die Farbe der Sitze sehen, oder aber sie wollten ihren frisch kurierten Tennisarm mit der Kelle testen. Für mich ist der Grund unerheblich, ich habe wenig Zeit und bitte sie, das was sie tun müssen schnell zu tun“.
Oder sagt man gleich von Anfang an: „Ich mache Angaben zu
meiner Person, aber keine weiteren zur Sache“ ohne dass das
irgendwelche negativen Folgen hat?
Welche Folgen sollte das haben? Ausser vielleicht eine verlängerte Überpüfung der Papiere.
Was ist hier die „korrekte“ Antwort?
Was ist mit „korrekt“ gemeint?
Mein interesse wäre es, möglichst schnell und billig aus der Sache heraus zu kommen.
Insofern gebe ich generell nichts zu, bin aber sehr höflich und nicht arrogant. Manchmal kommt man mit entspannter Freundlichkeit aus der Sache heraus und es bleibt bei einer "mündlichen " Verwarnung.
Kommt der Cop mir blöd, lasse ich mir seine Daten geben, notiere mir Kennzeichen und Uhrzeit und übergebe die Sache einem Anwalt.
Einmal kam ich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde aus einem „Rechtsüberholer“ heraus. Beides wurde eingestellt, Ziel erreicht, fertig.
Es kommt also darauf an. Zugeben sollte man jedoch generell nichts. Ausser es geht um ein Parkticket für 25 Eur. Das kann einem wurscht sein.
Gruß,
M.