"Sie können sich denken warum wir sie anhalten?"

wie kommst du auf das dünne brett, bei dieser befragung ist die person verdächtiger und wir haben ein bußgeldverfahren. 136 ist die hausnummer für beschuldigte in der stpo.
jedes lehrbuch und jeder kommentar sagen eindeutig, das die belehrung ausdrücklich bei diese befragung nicht nötig ist

(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

lerne!

unterschied zwischen verdächtigen und beschuldigten
owig und straftat

und was ein bußgeldverfahren ist. dann nimm dir den kommentar zum gesetz und schau dir die kommentierung zur 55 an, da siehst du dann auch das x mal, das es keine belehrungspflicht für den verdächtigen im bußgeldverfahren gibt und erst rest kein beweisverwertungsverbot, von dem du immer noch die quelle schuldig bist

wie kommst du auf das dünne brett, bei dieser befragung ist
die person verdächtiger und wir haben ein bußgeldverfahren.

was genau hast du an §55 OWiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/55.html) nicht verstanden?

136 ist die hausnummer für beschuldigte in der stpo.

was genau hast du an §55 OWiG abs.2(http://dejure.org/gesetze/OWiG/55.html) nicht verstanden?

jedes lehrbuch und jeder kommentar sagen eindeutig, das die
belehrung ausdrücklich bei diese befragung nicht nötig ist

was genau hast du an meinem link nicht verstanden?

(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden,
daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu
wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Abs. 1 Satz 3 der
Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

und was genau hast du am unterschied zwischen ‚belehrung‘ und ‚hinweis auf eigenen verteidiger‘ nicht verstanden? und konntest du nicht bis drei zählen oder kennst du auch den unterschied zwischen ‚belehrung‘ und ‚beweiserhebung‘ nicht?

du glänzt hier wirklich durch abwesenheit jeglichen leseverständnisses. das ist mir zu albern. lern erst mal lesen.

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was hast du an der hm und der hl nicht verstanden? nur weil du mantramässig was wiederholst wird es dadurch nicht wahr.

Ja was denn nun?

Man könnte sagen: „Nein. Möglicherweise ist ihnen langweilig,
oder mein Auto gefällt ihnen und sie wollen die Farbe der
Sitze sehen, oder aber sie wollten ihren frisch kurierten
Tennisarm mit der Kelle testen. Für mich ist der Grund
unerheblich, ich habe wenig Zeit und bitte sie, das was sie
tun müssen schnell zu tun“.

Insofern gebe ich generell nichts zu, bin aber sehr höflich
und nicht arrogant
.

Ja was denn nun?

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Der Typ (Genius malignus) wird es nie kapieren. Daher hier nur der Hinweis für alle anderen, die mitlesen:

_Wird ein Beschuldigter durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft einvernommen, besteht gemäß § 163a IV StPO iVm § 136 I StPO die Verpflichtung, den Beschuldigten vor Vernehmung im Ermittlungsverfahren über sein Aussageverweigerungsrecht zu belehren; dies gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (von Brüssow, StraFo 98,395; Häcker, NJW 97, 1833) […]

Bereits bei der Anhörung vor Ort wird regelmäßig darüber belehrt, dass es dem Betroffenen freisteht, Angaben zur Sache zu machen oder sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zu berufen. Unterbleibt eine solche Belehrung, kann -im Rahmen einer Hauptverhandlung bis zum Ende der Beweisaufnahme, dem Zeitpunkt nach § 46 I OWi i.V.m. § 257 StPO - ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Verwertbarkeit von Angaben, die ohne vorherige polizeiliche Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht gemacht worden sind, geltend gemacht werden._

http://www.my-anwalt.info/strafsachen-ordnungswidrig…

Das ganze ist also vollkommen eindeutig und unzweifelhaft.

ok, eine webseite als quelle und der was eine anhörung voraussetzt ist zwar nicht bekannt, aber damit kann man natürlich jeden juristischen kommentar widerlegen…

vor allem, da es ohne konkreten tatvorwurf noch als spontanaußerung bewertet wird.
solange man keine owig oder straftat vorgeworfen bekommen hat, woher soll dann eine anhörung kommen?

es kann dich zwar keiner zwingen, der polizei etwas ohne vorwurf zu sagen, aber wenn man es trotzdem macht, ist man selbst schuld.

aber ich bring dann mal eine quelle dazu, damit du siehst, das man nicht nur webseiten lesen kann
Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NJW 1990, 461.

Hallo,

Dann war also das Limit sinnlos, denn 165 waren ja offenbar gefahrlos möglich.

Kannst Du diese Offenkundigkeit der Sinnlosigkeit mal für alle Nichtblicker kurz darstellen? Die wenigsten hier werden wissen, um welchen Autobahnabschnitt es sich handelt.
Ich werfe schonmal ein, dass Geschwindigkeitslimits auch aufgrund baulicher Mängel oder des Lärmschutzes eingerichtet werden können. Und Gefahr bedeutet auch nicht, dass jedesmal etwas passiert, wenn man schneller ist.

Kommt der Cop mir blöd, lasse ich mir seine Daten geben, notiere mir Kennzeichen und Uhrzeit und übergebe die Sache einem Anwalt.
Einmal kam ich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde aus einem „Rechtsüberholer“ heraus. Beides wurde eingestellt, Ziel erreicht, fertig.

Wie muss man sich das vorstellen? Der Cop wird einer Dienstaufsichtsbeschwerde ausgesetzt und lässt dann den Vorgang verschwinden bzw. der Vorgesetzte sorgt dafür, dass der Deliquent seine Beschwerde zurückzieht und im Gegenzug die Regelübertretung nicht mehr geahndet wird?

Grüße

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hm… wenn ich den Text des von dir genannten Urteils lese

Der BGH (Urteil vom 27.09.1989 - 3 StR 188/89) hat entschieden, dass
spontane Äußerungen, die freiwillig - allerdings ohne vorherige Belehrung -
gegenüber einem Polizeibeamten gemacht wurden,
keinem Verwertungsverbot unterliegen:

Zur Verwertbarkeit eines spontanen, vor der Beschuldigtenbelehrung
abgelegten polizeilichen Geständnisses.

deckt sich dies mit dem Text den Ultra geschrieben hat.

Und warum dann diese Diskussion ?

Gruß Merger

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wei ler glaubt, das jeder vor dem „guten tag“ schon belehr sein muss, weil es sonst ein allumfassendens bweisverwertungsverbot gibt (das wenn es in de mal zum einsatz kommt, meistens null wirkung hat)

Moin!

Dann war also das Limit sinnlos, denn 165 waren ja offenbar gefahrlos möglich.

Kannst Du diese Offenkundigkeit der Sinnlosigkeit mal für alle
Nichtblicker kurz darstellen? Die wenigsten hier werden
wissen, um welchen Autobahnabschnitt es sich handelt.
Ich werfe schonmal ein, dass Geschwindigkeitslimits auch
aufgrund baulicher Mängel

dann wären die 165 nicht gefahrlos möglich gewesen.

oder des Lärmschutzes

Inakzeptabel. Wer neben der Autobahn baut, weiß was er tut.
Lediglich bei Strecken, die nahe(!) an vorhandenen Häusern vorbei gebaut werden, wäre ein Lärmschutz-Limit von 130 Km/h diskutabel.

Wir sprechen hier über eine Autobahn, nicht über den ALDI-Parkplatz.

eingerichtet
werden können. Und Gefahr bedeutet auch nicht, dass jedesmal
etwas passiert, wenn man schneller ist.

Das ist klar.

Kommt der Cop mir blöd, lasse ich mir seine Daten geben, notiere mir Kennzeichen und Uhrzeit und übergebe die Sache einem Anwalt.
Einmal kam ich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde aus einem „Rechtsüberholer“ heraus. Beides wurde eingestellt, Ziel erreicht, fertig.

Wie muss man sich das vorstellen? Der Cop wird einer
Dienstaufsichtsbeschwerde ausgesetzt und lässt dann den
Vorgang verschwinden bzw. der Vorgesetzte sorgt dafür, dass
der Deliquent seine Beschwerde zurückzieht und im Gegenzug die
Regelübertretung nicht mehr geahndet wird?

Es war klar, dass er aufgrund seines Verhaltens mir gegenüber vor Gericht als vollkommen unglaubwürdig gelten würde. Wie genau der Entscheidungsweg bzw. die Befehlskette aussah, aufgrund welcher die Geschichte nicht an die Staatsanwalt übergeben wurde, weiß ich nicht und ist mi auch egal.
Das Ergebnis zählt.

M.

Klarer Fall für Entzug der Fahrerlaubnis oder Einladung zur MPU

oder des Lärmschutzes

Inakzeptabel. Wer neben der Autobahn baut, weiß was er tut.
Lediglich bei Strecken, die nahe(!) an vorhandenen Häusern
vorbei gebaut werden, wäre ein Lärmschutz-Limit von 130 Km/h
diskutabel.

Oh wie ich solche Typen liebe. Wissen alles besser, halten sich für Fachleute auf ausnahmslos allen Gebieten, haben die Weisheit mit Löffeln gefressen und machen daher ausnahmslos das, was sie selbst für richtig halten. Regeln werden grundsätzlich aus o.g. Gründen für unsinnig gehalten und deswegen natürlich auch nicht beachtet. Schließlich weiß man als Fachmann für alles sowieso viel besser was man tun und lassen könne.

Leuten, die so drauf sind, kann man wohl pauschal unterstellen, dass ihnen die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.

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Moin!

oder des Lärmschutzes

Inakzeptabel. Wer neben der Autobahn baut, weiß was er tut.
Lediglich bei Strecken, die nahe(!) an vorhandenen Häusern
vorbei gebaut werden, wäre ein Lärmschutz-Limit von 130 Km/h
diskutabel.

Oh wie ich solche Typen liebe. Wissen alles besser, halten
sich für Fachleute auf ausnahmslos allen Gebieten, haben die
Weisheit mit Löffeln gefressen und machen daher ausnahmslos
das, was sie selbst für richtig halten. Regeln werden
grundsätzlich aus o.g. Gründen für unsinnig gehalten und
deswegen natürlich auch nicht beachtet. Schließlich weiß man
als Fachmann für alles sowieso viel besser was man tun und
lassen könne.

Tja, ich bin eben mit offenen Augen durchs Leben gegangen und dabei nicht ganz blöd geblieben.
Des Weiteren erlaube ich mir, den Amtsschimmel ab und an zu hinterfragen.

Die unkritische Mehrheit hat die Nazis möglich gemacht…

Leuten, die so drauf sind, kann man wohl pauschal
unterstellen, dass ihnen die charakterliche Eignung zur
Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.

Nun, dieser Satz zeigt, dass Du vom Straßenverkehr keine Ahnung und möglicherweise noch nicht einmal die charakterliche Eugnung für die Teilnahme an Diskussionen in einem Internetforum hast…

M.

Bingo! Da ist er, der Nazivergleich. 100 Godwin Punkte.

Des Weiteren erlaube ich mir, den Amtsschimmel ab und an zu
hinterfragen.

Die unkritische Mehrheit hat die Nazis möglich gemacht…

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

Du bist ja ein echter Held und Rebell. In dem Du Dich nicht an Verkehrsregeln hältst und diese hinterfragst siehst Du Dich offensichtlich als geborenen Widerstandskämpfer, der SA und SS selbstverständlich die Stirn geboten hätte.

Leute, die die allgemein gültigen Regeln beachten, sind natürlich alles Duckmäuser und Mitläufer.

Was fürn´n Zeug hast Du denn geraucht?

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Moin!

Des Weiteren erlaube ich mir, den Amtsschimmel ab und an zu
hinterfragen.

Die unkritische Mehrheit hat die Nazis möglich gemacht…

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

Du bist ja ein echter Held und Rebell. In dem Du Dich nicht an
Verkehrsregeln hältst und diese hinterfragst siehst Du Dich
offensichtlich als geborenen Widerstandskämpfer, der SA und SS
selbstverständlich die Stirn geboten hätte.

Ja, ich bin noch besser als der Hulk…!

Leute, die die allgemein gültigen Regeln beachten, sind
natürlich alles Duckmäuser und Mitläufer.

In vielen Fällen ist das eine ein Symptom für das andere, ja.

Was fürn´n Zeug hast Du denn geraucht?

Schon lange nix Illegales mehr.

M.

Einfach ignorieren
Lass gut sein, der ist hier schon länger bekannt.

Immer, wenn es um Tempolimits geht, kommt er hervor, faselt was von „Mitdenken“ und dass er selbst bestimmen könne, wie schnell er fahren darf.

Bei Hinterfagen kommt nur heiße Luft. Den muss man einfach ignorieren…

Leute, die die allgemein gültigen Regeln beachten, sind
natürlich alles Duckmäuser und Mitläufer.

Warte bis jemand anderes der Meinung ist, dass ein bestimmtes ihn schützendes Gesetz nur zur Unterdrückung der Gesellschaft gemacht wurde und ihm im übertragenen Sinn (oder auch ganz direkt) zwischen die Beine tritt. Da wird er ganz schnell zum Nazimitläufer…

Solche Leute sind im wahrsten und ursprünglichen Sinn des Wortes asozial.

Grüße,
.L

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