Skilager, Schule, Alkohol?

Hallo Karlheinz,

Alkohol bei einer Schulveranstaltung ist absolut Tabu - besonders bei Schülern unter 16!!
Hier liegt eindeutig eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, spricht unbedingt mit den Lehrern bzw. wenn nötig mit dem Rektor.

Gruß,
M.

Ihr Zwei macht mir ja Mut…
mein Sohn ist 14 und fährt nächste Woche mit der 9. Klasse zum Skifahren… *grusel*

Ich hab ihm zwar gesagt, dass wenn er abgeholt werden muss, er die Kosten zu tragen hat… aber wenn die Lehrer das Trinken auch noch unterstützen *kopfschüttel*

Ich denke unabhängig von Alter oder Klassenstufe, dass Skifahren und Alkohol einfach nicht zusammenpassen. Ich mache mir da mehr Gedanken um Unfälle, die immer passieren können (und bei meinem bewegungsfaulem Flachländer auch noch wahrscheinlicher sind), und wenn er sich ein Bein bricht? Unter Alkohol kann er nicht operiert werden und auch keine Schmerzbehandlung bekommen…

Da helfen auch keine Prinzipien weiter.

LG
Gerlinde

*die jetzt noch mal mit Sohn über Alkohol auf der Klassenfahrt diskutieren wird*

ach wo!

*die jetzt noch mal mit Sohn über Alkohol auf der Klassenfahrt
diskutieren wird*

… was sicherlich sinnvoll ist …

aber unabhängig davon solltest Du das spätpubertäre Geseier, das einige hier von sich geben hinsichtlich „cool“ und „uncool“, auch nicht als in Stein gemeißelt betrachten,

meint Eillicht zu Vensre

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Ich war früher in der 7. Klasse im Schullandheim, wo ähnliches stattgefunden hat (ich hoffe, die Sache ist verjährt, nicht daß ich jetzt mit meinem Coming-Out dem Lehrer im NAchhinein schade): Abenddisco mit Bier, und nicht nur 1 Kasten für alle. Wir waren in der 11. (Durchschnittsalter 17) in Prag, das war vor der Wende, als das Bier im U Fleku umgerechnet 1,50 DM gekostet hat. Die Bars hatten auch noch andere Sachen zu Dumping-Preisen.

Daher halte ich deine Geschichte a) für wahr (was ja hier irgendwo mal angezweifelt wurde) b) für juristisch nicht OK und c) persönlich für hinnehmbar. Ich würde einem Lehrer deswegen nicht an die Eier gehen, denn wenn mein 14-jähriger Sohn mit Alkohol nicht umgehen kann, ist es in erster Linie mal mein Problem als Vater, dafür zu sorgen, daß er es kann. Ich kann mich in einen Lehrer reinversetzen, der permanent auf dem schmalen Grat zwischen der Zivilisierung seiner Brut und der Förderung von Kooperation und Vertrauen durch Kompromisse balanciert. Da kann mal schon mal Neune gerade sein lassen.

Dazu gehört auch – um es hier mal ganz klar zu sagen – ihm mit 14 mal was zu trinken zu geben, um den Reiz des Verbotenen ein wenig zu nehmen. Das ist natürlich nicht das Recht und die Aufgabe des Lehrers, das ist richtig. In dem Sinne ist es eben ein Risiko, daß er eingeht: wenn durch Alkoholkonsum der ihm anvertrauten Zöglinge ernste Probleme verursacht werden (Amoklauf, gesundheitliche etc.), ist er eben dran.

Formale und juristische Argumente sind für sich genommen alle richtig und korrekt, aber nicht immer dienlich. Geht es darum, primär ein Verhaltensverstoß des Lehrers zu ahnden, darum, den Schülern im Nachhinein das Ding zu versauern, oder darum, mal die Prinzipienreiterei bleiben zu lassen und seinem eigenen Kind ein wenig Vertrauen entgegenzubringen. Und das würde für mich in dem Fall heißen: „Selbst wenn es beim Skifahren (widerrechtlich) Alkohol gibt, dann geh wenigstens vernünftig damit um.“

Viele Grüße

OT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

offtopic:Skifahren und Alkohol

Ich denke unabhängig von Alter oder Klassenstufe, dass
Skifahren und Alkohol einfach nicht zusammenpassen.

Hallo Gerlinde – *rotfl*
das ist einfach … ehhh… du weißt schon, dass du
hier Generationen gegen dich hast?

Gruß + Ski Heil!

Elke

PS zum Thema: Ich werde es verkraften, wenn meine
Söhne ein Bier trinken, aber hoffe trotzdem, dass sie
Lehrer haben, die nicht von dem Bedürfnis „cool“ zu
sein, getrieben werden.

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hach… jetzt wo du es sagst… das war nur ein Schw***-Vergleich? das beruhigt mich jetzt ungemein…

LG
Gerlinde

Hallo Elke,

Hallo Gerlinde – *rotfl*
das ist einfach … ehhh… du weißt schon, dass du
hier Generationen gegen dich hast?

Damit kann ich leben… da wo ich wohne wachsen keine Berge, von daher ist Skifahren eine ernstzunehmende Angelegenheit :o)
und Klassenfahrten sowieso… die Lehrerin meines Sohnes ist eh etwas weltfremd, und von daher MUSS sich das Mutterherz schon Sorgen machen, ich hab auch schon mal geschaut, welches KH in Frage kommt, wenn er einen Unfall hatte, und wie man den Rücktransport regeln könnte (holt der ADAC eigentlich auch nur Kinder nach Hause, oder muss dann ein Elter bei ihm sein? )

PS zum Thema: Ich werde es verkraften, wenn meine
Söhne ein Bier trinken, aber hoffe trotzdem, dass sie
Lehrer haben, die nicht von dem Bedürfnis „cool“ zu
sein, getrieben werden.

Das seh ich ähnlich… ich „erlaube“ kontrollierten GENUSS, aber ich dulde kein Komasaufen. Wenn er Besuch bekommt, oder eine Party ansteht gilt bei uns eine 30%-Grenze, es darf nur konsumiert werden, was drunter ist. Drüber wird eingezogen… ebenso angebrochene Flaschen. Und bislang halten die Teenies sich daran, sogar die, die schon über 18 sind finden das gut.
Man kann sich auch Probleme zurechtreden, wenn gar keine da sind, wir wohnen nicht auf dem Mond, und wer sich einbildet, seine Kinder von ALLEM Übel fernzuhalten wäre gut, sollte mal nachdenken, ob seine Teenie-Kinder mit ihm wirklich über alles ehrlich reden können.

LG
Gerlinde

Hi Gerlinde,

jetzt wird’s wirklich off topic, denn vom Thema her,
verstehen wir einander schon.

Aber deine Befürchtungen bezüglich des Skifahrens
wecken in mir Erinnerungen an unsere Klassenfahrt
(wir waren allerdings fast alle über 18).
Eine Mutter machte sich schreckliche Sorgen,
ich glaube, aus den gleichen Gründen wie du
(= Null Ski- und Bergerfahrung). Sie rief bei
allen Eltern an und versuchte, die Klassenfahrt
zu verhindern, in dem sie Horrorszenarien entwarf:
„Was ist, wenn ihre Tochter meinem Sohn mit
dem Skistock ein Auge aussticht?“ Inzwischen ist
es 25 Jahre später, besagter Sohn hat noch beide
Augen, aber in der richtigen Runde kriegt er
noch immer mit Ski- oder Nordic Walking -Stock oder
auch einem Regenschirm in Richtung Augen gestoßen.

Gruß
Elke

PS: Skifahren ist so gefährlich wirklich nicht,
glauben Sie mir, ich war Skilehrerin!

Hallo Oliver,

Ich war früher in der 7. Klasse im Schullandheim, wo ähnliches
stattgefunden hat (ich hoffe, die Sache ist verjährt, nicht
daß ich jetzt mit meinem Coming-Out dem Lehrer im NAchhinein
schade): Abenddisco mit Bier, und nicht nur 1 Kasten für alle.
Wir waren in der 11. (Durchschnittsalter 17) in Prag, das war
vor der Wende, als das Bier im U Fleku umgerechnet 1,50 DM
gekostet hat. Die Bars hatten auch noch andere Sachen zu
Dumping-Preisen.

Du kennst aber schon den Unterschied im Jugendschutzgesetz zwischen 15 Jahren und 17 Jahren? Genauer gesagt ist die Grenze bei 16 Jahren, ab der die „weichen“ Alk-Getränke erlaubt sind.

Gruß, Karin

Hallo Oliver,

Ich war früher in der 7. Klasse im Schullandheim, wo ähnliches
stattgefunden hat (ich hoffe, die Sache ist verjährt, nicht
daß ich jetzt mit meinem Coming-Out dem Lehrer im NAchhinein
schade): Abenddisco mit Bier, und nicht nur 1 Kasten für alle.
Wir waren in der 11. (Durchschnittsalter 17) in Prag, das war
vor der Wende, als das Bier im U Fleku umgerechnet 1,50 DM
gekostet hat. Die Bars hatten auch noch andere Sachen zu
Dumping-Preisen.

Du kennst aber schon den Unterschied im Jugendschutzgesetz
zwischen 15 Jahren und 17 Jahren? Genauer gesagt ist die
Grenze bei 16 Jahren, ab der die „weichen“ Alk-Getränke
erlaubt sind.

Hallo KUHmax,

zum einen gilt das ja wohl für den Verkauf in Gaststätten und Läden. Was du deinem Kind privat verabreichst, geht zunächst mal auf deine Kappe.

Ich gebe aber zu, daß ich kein Jurist bin, von demher bin ich mir nicht sicher, ob a) das in Tschechien relevant war/ist und b) im privaten Kreise in Abwesenheit der Eltern. Aber egal, weil das für mich die falsche Frage ist.

Die Frage ist, was Eltern ihrem Kind zugestehen und ihm an Vertrauen gegenüberbringen. Das können sie dann eben auch auf die Zeiten ihrer persönlichen Abwesenheit extrapolieren. Es gibt Eltern, die ihrem 14-jährigen Sproß ein Glas Bier, ein Glas Wein genehmigen, oder sie auch mal von harten Dingen nippen lassen. Das wäre auch OK für mich. Dann ist für mich persönlich auch OK, wenn sie das ohne mich tun, wenn sich Art und Umfang des Konsums eben nicht davon drastisch unterscheiden. Warum soll ich den Lehrer dann am Kragen packen?

Dann gibt es natürlich Eltern, die ihren Kindern das überhaupt nicht gestatten, erst recht nicht woanders. Diese Eltern haben dann das Instrument des Gesetzes bei der Hand, welches im Ernstfall immer auf ihrer Seite steht. Damit muß der Lehrer halt rechnen. Auf welcher Seite meine Sympathien stehen, ist dann aber auch klar: auf der des Lehrers. Ist eben Typsache. Ein pubertierender Jüngling, der sich mit 14 auf einer Schulveranstaltung auf Kosten des Lehrers einen Rausch ansäuft, bis er kotzen muß, hat eben im Vorfeld schon keinen Umgang mit Alkohol gelernt. Die Frage ist, wer daran schuld ist.

Für mich persönlich gilt:
Ich bin überhaupt kein Anhänger von moralinsaurem und gesetzestreuem Regelpietismus. Wenn Menschen „mit der Hausordnung in der Tasche“ (wie irgendwo hier als Zitat gefallen ist) oder mit der Bibel rumlaufen, weil sie ihnen Sicherheit im Chaos des modernen Lebens verschafft, bitte. Ich halte diese Art des Miteinanders für wenig dienlich.

Viele Grüße

OT

Hallo Oliver,

zum einen gilt das ja wohl für den Verkauf in Gaststätten und
Läden.

ich zitiere mal von der offiziellen Website des Familienministeriums:

„Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.“

Und tatsächlich beginnt der einschlägige Paragraph mit: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Alkoholische Getränke oder branntweinhaltige"

und weiter heißt es nach der Aufzählung, was erlaubt wird: "weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Da steht erst mal nichts von „nur in Gaststätten“. Und Skilager ist für mich schon reichlich öffentlich.

Was du deinem Kind privat verabreichst, geht zunächst
mal auf deine Kappe.

Das ist so richtig, aber wenn das im Skilager für rund 15-jährige erlaubt gewesen hätte sein sollen, dann hätten schon die Eltern vorher um eine entsprechende Unterschrift gebeten werden müssen.

Ich gebe aber zu, daß ich kein Jurist bin, von demher bin ich
mir nicht sicher, ob a) das in Tschechien relevant war/ist und
b) im privaten Kreise in Abwesenheit der Eltern. Aber egal,
weil das für mich die falsche Frage ist.

Wie gesagt: Die Schule ist für mich eine öffentliche Einrichtung, da ist nichts mit „in privatem Kreis“. Zu allem Überfluss haben Lehrer im besten Falle auch für die ihnen anvertrauten Schüler eine Vorbildfunktion, der sie aber müglichst auch gerecht werden sollten.

Und ob ihr in der Tschechoslowakei (die gab es zu Deiner Jugendzeit vermutlich noch) nicht erst über 18 Alkohol hättet trinken dürfen, weiß ich auch nicht.

Die Frage ist, was Eltern ihrem Kind zugestehen und ihm an
Vertrauen gegenüberbringen. Das können sie dann eben auch auf
die Zeiten ihrer persönlichen Abwesenheit extrapolieren.

Das funktioniert wegen der besonderen Rolle, die Lehrer oft im Leben Halbwüchsiger spielen dann doch nicht so, wie Du Dir das vorstellst.

Für mich persönlich gilt:
Ich bin überhaupt kein Anhänger von moralinsaurem und
gesetzestreuem Regelpietismus.

Dich möchte ich mal Auto fahren sehen.

Gruß, Karin

Da steht erst mal nichts von „nur in Gaststätten“. Und
Skilager ist für mich schon reichlich öffentlich.

Ist es das? Sehe ich nicht so, aber wie gesagt: das ist für mich die falsche Frage.

Was du deinem Kind privat verabreichst, geht zunächst
mal auf deine Kappe.

Das ist so richtig, aber wenn das im Skilager für rund
15-jährige erlaubt gewesen hätte sein sollen, dann hätten
schon die Eltern vorher um eine entsprechende Unterschrift
gebeten werden müssen.

Gut, da gebe ich dir grundsätzlich recht. Dennoch kann man sich fragen, welches denn nun eigentlich das primäre Ziel ist: dem Lehrer grundsätzlich wegen des Gesetzesverstoßs an den Karren zu gehen, oder seine eigene nennen wir es mal Liberalität auch hier zum Zuge kommen zu lassen. Ich sage ja: es ist Typsache. Und Lehrer, die ein derartiges Risiko eingehen, müssen eben damit rechnen, sich im Nachhinein mit Eltern auseinandersetzen zu müssen, die das nicht toll finden und das Gesetz eben auf ihrer Seite haben.

Ich gebe aber zu, daß ich kein Jurist bin, von demher bin ich
mir nicht sicher, ob a) das in Tschechien relevant war/ist und
b) im privaten Kreise in Abwesenheit der Eltern. Aber egal,
weil das für mich die falsche Frage ist.

Wie gesagt: Die Schule ist für mich eine öffentliche
Einrichtung, da ist nichts mit „in privatem Kreis“. Zu allem
Überfluss haben Lehrer im besten Falle auch für die ihnen
anvertrauten Schüler eine Vorbildfunktion, der sie aber
müglichst auch gerecht werden sollten.

Eine sehr allgemeine Aussage, die für sich genommen richtig ist, aber konkret null Hilfestellung liefert. Geradezu mathematisch korrekt, sozusagen.

Schon mal einen Haufen Pubertierender beaufsichtigt?

Und ob ihr in der Tschechoslowakei (die gab es zu Deiner
Jugendzeit vermutlich noch) nicht erst über 18 Alkohol hättet
trinken dürfen, weiß ich auch nicht.

Die Frage ist, was Eltern ihrem Kind zugestehen und ihm an
Vertrauen gegenüberbringen. Das können sie dann eben auch auf
die Zeiten ihrer persönlichen Abwesenheit extrapolieren.

Das funktioniert wegen der besonderen Rolle, die Lehrer oft im
Leben Halbwüchsiger spielen dann doch nicht so, wie Du Dir das
vorstellst.

Ich verstehe an dieser Stelle leider nicht, was du meinst.

Für mich persönlich gilt:
Ich bin überhaupt kein Anhänger von moralinsaurem und
gesetzestreuem Regelpietismus.

Dich möchte ich mal Auto fahren sehen.

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite. Hast du Kinder? Wenn nicht: Kennst du Eltern, die Kinder haben? Wie oft meinst du, überschreiten Kinder das Gesetz? Ich rede hierbei nicht von 3-jährigen, sondern von Jugendllichen. Meinst du, das geeignete Argument, deine Kinder sagen wir mal vom Klauen abzuhalten ist, weil das im Gesetz so steht? Oder schlimmer: Töten ist falsch, weil es gegen §§ soundso im StGB geht? Sind das die Gründe, die man heranführen muß?

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein 14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. Und was würde sich für dich ändern, wenn das Gesetz so ginge, daß der Pornoverleih ab 16 legal wäre?

Gruß

OT

Da steht erst mal nichts von „nur in Gaststätten“. Und
Skilager ist für mich schon reichlich öffentlich.

Ist es das? Sehe ich nicht so, aber wie gesagt: das ist für mich die falsche Frage.

Was du deinem Kind privat verabreichst, geht zunächst
mal auf deine Kappe.

Das ist so richtig, aber wenn das im Skilager für rund
15-jährige erlaubt gewesen hätte sein sollen, dann hätten
schon die Eltern vorher um eine entsprechende Unterschrift
gebeten werden müssen.

Gut, da gebe ich dir grundsätzlich recht. Dennoch kann man sich fragen, welches denn nun eigentlich das primäre Ziel ist: dem Lehrer grundsätzlich wegen des Gesetzesverstoßs an den Karren zu gehen, oder seine eigene nennen wir es mal Liberalität auch hier zum Zuge kommen zu lassen. Ich sage ja: es ist Typsache. Und Lehrer, die ein derartiges Risiko eingehen, müssen eben damit rechnen, sich im Nachhinein mit Eltern auseinandersetzen zu müssen, die das nicht toll finden und das Gesetz eben auf ihrer Seite haben.

Ich gebe aber zu, daß ich kein Jurist bin, von demher bin ich
mir nicht sicher, ob a) das in Tschechien relevant war/ist und
b) im privaten Kreise in Abwesenheit der Eltern. Aber egal,
weil das für mich die falsche Frage ist.

Wie gesagt: Die Schule ist für mich eine öffentliche
Einrichtung, da ist nichts mit „in privatem Kreis“. Zu allem
Überfluss haben Lehrer im besten Falle auch für die ihnen
anvertrauten Schüler eine Vorbildfunktion, der sie aber
müglichst auch gerecht werden sollten.

Eine sehr allgemeine Aussage, die für sich genommen richtig ist, aber konkret null Hilfestellung liefert. Geradezu mathematisch korrekt, sozusagen.

Schon mal einen Haufen Pubertierender beaufsichtigt?

Und ob ihr in der Tschechoslowakei (die gab es zu Deiner
Jugendzeit vermutlich noch) nicht erst über 18 Alkohol hättet
trinken dürfen, weiß ich auch nicht.

Die Frage ist, was Eltern ihrem Kind zugestehen und ihm an
Vertrauen gegenüberbringen. Das können sie dann eben auch auf
die Zeiten ihrer persönlichen Abwesenheit extrapolieren.

Das funktioniert wegen der besonderen Rolle, die Lehrer oft im
Leben Halbwüchsiger spielen dann doch nicht so, wie Du Dir das
vorstellst.

Ich verstehe an dieser Stelle leider nicht, was du meinst.

Für mich persönlich gilt:
Ich bin überhaupt kein Anhänger von moralinsaurem und
gesetzestreuem Regelpietismus.

Dich möchte ich mal Auto fahren sehen.

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite. Hast du Kinder? Wenn nicht: Kennst du Eltern, die Kinder haben? Wie oft meinst du, überschreiten Kinder das Gesetz? Ich rede hierbei nicht von 3-jährigen, sondern von Jugendllichen. Meinst du, das geeignete Argument, deine Kinder sagen wir mal vom Klauen abzuhalten ist, weil das im Gesetz so steht? Oder schlimmer: Töten ist falsch, weil es gegen §§ soundso im StGB geht? Sind das die Gründe, die man heranführen muß?

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein 14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. Und was würde sich für dich ändern, wenn das Gesetz so ginge, daß der Pornoverleih ab 14 legal wäre?

Gruß

OT

Schon mal einen Haufen Pubertierender beaufsichtigt?

Schon mal einen Haufen angetüdelter Pubertierender beaufsichtigt?

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein
14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. […]

Eben. Beim Kumpel. Beim Lehrer, Pfarrer, Jugendgruppenbetreuer würde genau dieses Verhalten einen Mordsskandal auslösen … verstehe ich Dich richtig - Deiner Auffassung nach zu Unrecht?

Gruß Eillicht zu Vensre

Schon mal einen Haufen Pubertierender beaufsichtigt?

Schon mal einen Haufen angetüdelter Pubertierender
beaufsichtigt?

Nein, bin auch gottfroh drum. Allerdings: es war eingangs nicht die Rede von vollgetankten Jugendlichen. Es ging um 1 Kasten Bier für die Klasse, also: lassen wir mal die Kirche im Dorf.

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein
14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. […]

Laß mal nicht die Hälfte von dem weg, was ich gesagt habe. Das Argument ging ja weiter: was würde sich für dich ändern, wenn es per Gesetz ab 14 erlaubt wäre? Oder wie sieht es aus, wenn dein Junge schon 17 ist?

Eben. Beim Kumpel. Beim Lehrer, Pfarrer, Jugendgruppenbetreuer
würde genau dieses Verhalten einen Mordsskandal auslösen …
verstehe ich Dich richtig - Deiner Auffassung nach zu Unrecht?

Ich würde daraus keinen Skandal machen. Aber ich kann mich nur wiederholen: der Lehrer, Pfarrer oder was auch immer, der seinen anvertrauten Jugendlichen was einschenkt, tut dies eben auf eigenes Risiko, denn im Ernstfall hat er das Gesetz gegen sich. Nur sehe ich eben nicht die Notwendigkeit eines Automatismus der Art: Gesetz gebrochen --> Strafanzeige. Ich muß doch auch einmal sehen, in welchem Maße das Ganze vonstatten ging oder?

Wenn man Alkoholkonsum jeglicher Intensität, sowohl den Nipper, als auch die Flasche Bier als auch die Schnapsorgie gleich behandelt, indem man in jedem Fall die Keule JSchG rausholt, tut man sich und den Kindern langfristig keinen Gefallen. Die Botschaft, die nämlich daraus entsteht ist die: „Wenn ich erst mal 18 bin, dann darf ich das alles, und zwar richtig.“ Durch eine derartige Pauschalverteufelung entsteht doch überhaupt keine Fähigkeit zum quantitativen Einschätzen.

Aus Elternsicht ist mir wichtiger, dem eigenen Kind klarzumachen, was die Gefahren des Alkohols sind, welche Risiken damit verbunden sind, und das ein vernünftiger Umgang damit notwendig ist. Und genau aus diesem Grunde finde ich es besser, wenn Jugendliche den ersten Schluck zu Hause bekommen und nicht woanders, das hat 2 Vorteile: die Eltern haben die Kontrolle und sehen, wie der Alkohol beim Jugendlichen anschlägt.

Gruß

OT

Hallo Oliver,

nur noch einmal eine Antwort:

Ich bin überhaupt kein Anhänger von moralinsaurem und
gesetzestreuem Regelpietismus.

Dich möchte ich mal Auto fahren sehen.

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite.

Auf einmal sind da Killerargumente, wenn Dir vor Augen geführt wird, wie unsinnig Deine sture Haltung gegenüber Gesetzen ist.

Hast du Kinder?

Ja, eine Tochter.

Wenn nicht: Kennst du Eltern, die Kinder haben?

Stell Dir vor, ich kenne auch noch Eltern, die Kinder haben, obwohl ich selber eine Tochter habe. (Ansonsten habe ich hier nicht verstanden, warum das nur interessant sein sollte, wenn ich selber kein Kind habe. Schließlich sind unterschiedliche Vorstellungen in der Kindererziehung nur durch verschiedene Elternpaare zu kriegen.)

Wie oft meinst du, überschreiten Kinder das Gesetz?

Und deswegen müssen Eltern das billigen?

Ich rede hierbei nicht von 3-jährigen,

die ja sowieso nicht schuldfähig sind. Aber das ist wahrscheinlich auch wieder so eine blöde gesetzliche Regelung…

sondern von Jugendllichen. Meinst du, das
geeignete Argument, deine Kinder sagen wir mal vom Klauen
abzuhalten ist, weil das im Gesetz so steht?

Unter anderem, ja. Meine Tochter hat sich schon dafür interessiert, ob ein Verbot nur von mir ausging oder ob da noch mehr dahinter steht.

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein
14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. Und
was würde sich für dich ändern, wenn das Gesetz so ginge, daß
der Pornoverleih ab 14 legal wäre?

Also Pornos waren nach meiner Kenntnis für meine Tochter kein Thema. Und Gewaltfilme hat sie sich nach dem ersten Versuch nicht mehr anschauen mögen. Und stell Dir vor, ich habe dann auch noch drauf hingewiesen, dass sie dann evtl versteht, warum das verboten ist.

Was das alles aber mit dem Lehrer zu tun hat, der als Aufsichtsperson und Vorbild (auch wenn Du mit dieser Ansicht nichts anfangen kannst) das Alkoholisieren bei Jugendlichen unter 16 Jahren nicht genehmigen sollte und auch nicht darf, habe ich jetzt nicht mehr verstanden.

Gruß, Karin

2 Like

Hallo.

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite.

Auf einmal sind da Killerargumente, wenn Dir vor Augen geführt
wird, wie unsinnig Deine sture Haltung gegenüber Gesetzen ist.

Das handhabt er immer so :wink:

sondern von Jugendllichen. Meinst du, das
geeignete Argument, deine Kinder sagen wir mal vom Klauen
abzuhalten ist, weil das im Gesetz so steht?

Unter anderem, ja. Meine Tochter hat sich schon dafür
interessiert, ob ein Verbot nur von mir ausging oder ob da
noch mehr dahinter steht.

Zumal das eine der bedenklichsten „rhetorischen“ Fragen ist, die man bei diesem Themenkreis stellen kann - wie kann ich denn bitte ernsthaft den prinzipiellen Nutzen von Gesetzen in Frage stellen?
Daß es viele stumpfsinnige Gesetze etc. gibt, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

Dennoch haben Gesetze zusammen mit der Bestrafung bei Nichteinhaltung ja gerade die Aufgabe, bereits abschreckend zu wirken.
Es ist doch ein reines Problem der verkorksten Gesellschaft und einer katastrophalen Erziehung, wenn vor dem Gesetz im allgemeinen kein grundlegender Respekt vrhanden ist. Er versucht hier doch nur, die spürbare Verrohung und den steten Respektsverlust vor Autoritäten zu rechtfertigen.

Was das alles aber mit dem Lehrer zu tun hat, der als
Aufsichtsperson und Vorbild (auch wenn Du mit dieser Ansicht
nichts anfangen kannst) das Alkoholisieren bei Jugendlichen
unter 16 Jahren nicht genehmigen sollte und auch nicht darf,
habe ich jetzt nicht mehr verstanden.

Genau das ging mir auch durch den Kopf. Die Aktion der Lehrer dort ist doch nur zu rechtfertigen, wenn man Schule als kumpelhafte Einrichtung ansieht. Lehrer müssen aber schon von Natur aus eine gewisse Distanz zwischen sich und den Schüler bringen, so daß die klassische Rollenverteilung Lehrer-Schüler überhaupt noch greifen kann. Auch wenn das so einige Leute heutzutage nicht wahrhaben wollen, aber der Lehrer ist nunmal kein Kumpel oder Freund, mit dem man nach dem Stundenklingeln einfach 'mal ein Bier trinken geht. Das kann man machen, wenn man aus der Schule raus ist.
Darüber hinaus kenne ich eigentlich nur Lehrer, die sich so eine Nummer wie bei dem Skiausflug gar nicht getrauen wird - eildieweil Lehrer auf solchen Exkursionen als Aufsichtspersion quasi immer im Dienst sind. Man kann sich - schon gar nich angesichts heutiger Gesetzeslagen und allgemeiner Prozeßmentalität - das gar nicht leisten, die Schüler rein auf Vertrauensbasis umherlaufen zu lassen.
Zu DDR-Zeiten mag das noch eher gegangen sein, da braucht man sich nur die Anekdoten der Eltern usw. anhören, wie auf solche „Störfälle“ reagiert wurde.

Niemand redet hier davon, daß ein bißchen Nippen an einem Glas Rotwein oder dergleichen der Weltuntergang ist, hier war aber die Rede davon, daß bereits ZU DEN MAHLZEITEN alkoholhaltige Getränke im Spiel waren, vermutlich abends beim Aprés-Ski fleißig gekottelt wurde und dann auch noch der Kasten dazukam.

Wenn man sowas liest, klappt einem unweigerlich das Messer in der Tasche auf. Darüber hinaus bleibt es dabei, daß man auch sehr, sehr viel Spaß ohne Alkohol haben kann. Es ist also gar keine Berechtigung gegeben, warum es nun ein Muß sein soll, daß die Kinder dort trinken dürfen.

Man kann sich diese ganzen verwaschenen Diskussionen, was denn nun noch okay ist, was nicht geht, wer was warum wieso und weshalb schlechgt oder gut findet sparen, indem man einfach postuliert:
KEIN Alkohol.

Damit räumt man mit einem Schlag alles vom Tisch, weil eine Regel mit entsprechenden Konsequenzen formuliert ist. Keine Spezialfälle, keine Sonderbehandlung.

Daß natürlich dann der Lehrer - wenn wirklich ein klitzekleiner Ausrutscher passiert, oder vielleicht heimlich eine relativ geringe Menge genippt wurde - eine Auge zudrücken kann, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist auch selbstverständlich.

Nun machen die Lehrer mit dem Bierkasten aber gerade NICHT diesen Eindruck, daß sie es unter Kontrolle gehabt hätten und nach einer etwas strengeren Ermahnung, sich nicht noch einmal erwischen zu lassen, wieder ins Lot hätten bringen können.

Ich kann der Karin also nur beipflichten. Es ist erschreckend, wie allergisch hier auf eine einfache Prinzipiendiskussion reagiert wird, welche Ausreden, Verwischungen und halbgare Erklärungen gefunden werden.

MfG :smile:

Hallo KUHmax,

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite.

Auf einmal sind da Killerargumente, wenn Dir vor Augen geführt
wird, wie unsinnig Deine sture Haltung gegenüber Gesetzen ist.

mit Killerargumente bezeichne ich Argumente der Art: „Das sind die Regeln. So will es das Gesetz. Punkt aus.“ Und auf den Einwand, im Umgang miteinander helfe der sehr formale Verweis auf diese Vorschriften oft nicht weiter, konterst du mit: „Dich möchte ich Autofahren sehen.“

Fortsetzung siehe weiter unten.

Hast du Kinder?

Ja, eine Tochter.

Gut, ich deren 2.

Wie oft meinst du, überschreiten Kinder das Gesetz?

Und deswegen müssen Eltern das billigen?

Natürlich nicht. Aber das ist doch nicht der Punkt. Ich komme unten dazu.

Ich rede hierbei nicht von 3-jährigen,

die ja sowieso nicht schuldfähig sind. Aber das ist
wahrscheinlich auch wieder so eine blöde gesetzliche
Regelung…

Ich komme gleich dazu.

sondern von Jugendllichen. Meinst du, das
geeignete Argument, deine Kinder sagen wir mal vom Klauen
abzuhalten ist, weil das im Gesetz so steht?

Unter anderem, ja. Meine Tochter hat sich schon dafür
interessiert, ob ein Verbot nur von mir ausging oder ob da
noch mehr dahinter steht.

Was heißt „unter anderem“? Haben denn beispielsweise Ehrlichkeit oder vergleichbare Tugenden ihre Grundlage in einem Gesetz? Ist beispielsweise Anwendung von Gewalt nur deswegen schlecht, weil das Gesetz es so will?

Wenn du die Wertevermittlung an Kinder auf einer gesetzlichen Grundlage stellst, was machst du dann, wenn sich die Gesetze ändern? Weil du beispielsweise im Ausland bist, in dem Dinge erlaubt sind, die es zu Hause nicht dürtfe? Deine Argumentationsgrundlage deinem Kind gegenüber bricht genau dann nämlich weg.

Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du herausfindest, dein
14-jähriges Kind schaut sich beim Kumpel einen Porno an. Und
was würde sich für dich ändern, wenn das Gesetz so ginge, daß
der Pornoverleih ab 14 legal wäre?

Also Pornos waren nach meiner Kenntnis für meine Tochter kein
Thema. Und Gewaltfilme hat sie sich nach dem ersten Versuch
nicht mehr anschauen mögen. Und stell Dir vor, ich habe dann
auch noch drauf hingewiesen, dass sie dann evtl versteht,
warum das verboten ist.

Gut, in dieser Reihenfolge ist es ja auch sinnvoll. Der Punkt ist nämlich, daß Kinder den Hintergrund von Gesetzen verstehen sollen, und das geht nur, indem ich als Eltern GENAU NICHT mit dem Gesetz argumentiere, sondern erkläre, warum es dieses denn überhaupt gibt.

Was das alles aber mit dem Lehrer zu tun hat, der als
Aufsichtsperson und Vorbild (auch wenn Du mit dieser Ansicht
nichts anfangen kannst) das Alkoholisieren bei Jugendlichen
unter 16 Jahren nicht genehmigen sollte und auch nicht darf,
habe ich jetzt nicht mehr verstanden.

Weil ich das gleiche Argument auf diesen Fall anwende: der Punkt ist doch, daß es ja primär um die Schüler geht und nicht um den Lehrer. Wenn es nun der Fall wäre, daß sich aufgrund des beschriebenen Alkoholkonsums nicht Aussprechbares ereignet hätte, läge der Fall auch aus meiner Sicht anders. Das scheint mir doch aber hier nicht der Fall zu sein.

Also geht es darum, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, ob man es nun OK findet, wenn sein eigener 14-jähriger Sohn eine Flasche Bier in der Gruppe trinken darf oder nicht. WENN ich nichts schlimmes dabei finde, warum soll ich dann von meinem Recht qua Gesetz Gebrauch machen und den Lehrer anklagen? Und was ist die Botschaft, die beim Kid ankommt: „Du darfst mit 14 kein Bier trinken, weil das Gesetz das so will?“ – was formaljuristisch sicherlich so nicht ganz korrekt ist. Ich sagte ja: wenn Eltern für sich entscheiden, ihre Kinder kriegen keinen Alkohol, bevor sie 18 sind – bitte. Das ist eben das Risiko, das Lehrer eingehen. Im Ernstfall sind sie dran.

Viele Grüße

OT

Hallo.

Jetzt laß die Killerargumente mal beiseite.

Auf einmal sind da Killerargumente, wenn Dir vor Augen geführt
wird, wie unsinnig Deine sture Haltung gegenüber Gesetzen ist.

Das handhabt er immer so :wink:

Was handhabe ich immer so, bitte? Bleibst du im weiteren sachlich, oder tauschst du diese nun gegen Persönlichkeiten aus?

Zumal das eine der bedenklichsten „rhetorischen“ Fragen ist,
die man bei diesem Themenkreis stellen kann - wie kann ich
denn bitte ernsthaft den prinzipiellen Nutzen von Gesetzen in
Frage stellen?

Habe ich das? Lerne lesen. Ich sagte, daß es sinnlos ist, Kinder auf die Weise zu erziehen, indem ich den Sinn meiner Anweisungen und Regeln auf Gesetze basiere. Umgekehrt wird eben ein Schuh draus: „Dieses Gesetz gibt es, WEIL…“ Und nicht: „Du darfst das nicht, weil es im Gesetz so steht.“

Daß es viele stumpfsinnige Gesetze etc. gibt, steht dabei auf
einem ganz anderen Blatt.

Aha, und welche Autorität bist du denn, der über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen urteilst? Oder relativierst du klammheimlich eben doch auch und stellst das Klammern an Formalien in Frage, gebärdest dich nach außen aber wie der Ordnungshüter der Nation?

Dennoch haben Gesetze zusammen mit der Bestrafung bei
Nichteinhaltung ja gerade die Aufgabe, bereits abschreckend zu
wirken.
Es ist doch ein reines Problem der verkorksten Gesellschaft
und einer katastrophalen Erziehung, wenn vor dem Gesetz im
allgemeinen kein grundlegender Respekt vrhanden ist. Er
versucht hier doch nur, die spürbare Verrohung und den steten
Respektsverlust vor Autoritäten zu rechtfertigen.

Wer ist „er“? Bleibst du jetzt sachlich, oder was soll ich von deinem Argumentationsstil halten?

Eines der Probleme der heutigen Gesellschaft ist nämlich auch, daß auch im Umgang miteinander nicht mehr grundlegender Respekt vorhanden ist, und den vermisse ich bei deinen vor kategorischen Wahrheiten nur so strotzenden Postings durchweg.

Genau das ging mir auch durch den Kopf. Die Aktion der Lehrer
dort ist doch nur zu rechtfertigen, wenn man Schule als
kumpelhafte Einrichtung ansieht. Lehrer müssen aber schon von
Natur aus eine gewisse Distanz zwischen sich und den Schüler
bringen, so daß die klassische Rollenverteilung Lehrer-Schüler
überhaupt noch greifen kann. Auch wenn das so einige Leute
heutzutage nicht wahrhaben wollen, aber der Lehrer ist nunmal
kein Kumpel oder Freund, mit dem man nach dem Stundenklingeln
einfach 'mal ein Bier trinken geht. Das kann man machen, wenn
man aus der Schule raus ist.

Mit dir geht garantiert keiner was trinken, soviel steht fest. Deine Äußerungen quer in diesem Forum zeigen, daß du der Typ bist, den man früher nie mitspielen ließ.

Darüber hinaus kenne ich eigentlich nur Lehrer, die sich so
eine Nummer wie bei dem Skiausflug gar nicht getrauen wird -
eildieweil Lehrer auf solchen Exkursionen als Aufsichtspersion
quasi immer im Dienst sind. Man kann sich - schon gar nich
angesichts heutiger Gesetzeslagen und allgemeiner
Prozeßmentalität - das gar nicht leisten, die Schüler rein auf
Vertrauensbasis umherlaufen zu lassen.

In Sachsen war ja damals ohnehin alles besser, wenn ich dich immer so höre.

Niemand redet hier davon, daß ein bißchen Nippen an einem Glas
Rotwein oder dergleichen der Weltuntergang ist, hier war aber
die Rede davon, daß bereits ZU DEN MAHLZEITEN alkoholhaltige
Getränke im Spiel waren, vermutlich abends beim Aprés-Ski
fleißig gekottelt wurde und dann auch noch der Kasten dazukam.

Hörst du dich eigentlich jemals selber reden? Nein, dein Problem ist: du hörst dich selbst ZU gerne reden. Was mutmaßtst du mit „vermutlich…“? Weißt du mehr als wir anderen hier? Ich möchte mir gerne vorstellen, wie du mal Kinder erziehst. Aber es gelingt mir nicht. Eltern, die derart kategorisch und radikal daherkommen wie du, sind das Übelste, was man einem Kind antun kann.

Wenn man sowas liest, klappt einem unweigerlich das Messer in
der Tasche auf. Darüber hinaus bleibt es dabei, daß man auch
sehr, sehr viel Spaß ohne Alkohol haben kann. Es ist also gar
keine Berechtigung gegeben, warum es nun ein Muß sein soll,
daß die Kinder dort trinken dürfen.

Man kann sich diese ganzen verwaschenen Diskussionen, was denn
nun noch okay ist, was nicht geht, wer was warum wieso und
weshalb schlechgt oder gut findet sparen, indem man einfach
postuliert:
KEIN Alkohol.

Damit räumt man mit einem Schlag alles vom Tisch, weil eine
Regel mit entsprechenden Konsequenzen formuliert ist. Keine
Spezialfälle, keine Sonderbehandlung.

Gut, gut, es reicht: du darfst wieder in deine Amish-Farm zurück. Den Rest mußte ich ungelesen lassen, es war einfach nicht mehr auszuhalten.

OT

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Hallo Oliver,

Also geht es darum, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, ob
man es nun OK findet, wenn sein eigener 14-jähriger Sohn eine
Flasche Bier in der Gruppe trinken darf oder nicht. WENN ich
nichts schlimmes dabei finde, warum soll ich dann von meinem
Recht qua Gesetz Gebrauch machen und den Lehrer anklagen?

Ich zitiere aus dem Eingangsposting dieses Threads: „Seinem Mitbewohner auf dem Zimmer und meinem Sohn, wurde von den Lehrern ein Kasten Bier spendiert, da Sie, Vorbereitungen für die Abend Disco, übernommen haben“
Es ist also wohl nicht so zu verstehen, dass die ganze Klasse mit 30 Mann zusammen einen Kasten Bier geleert haben, sondern dass der Lehrer an 2 Schüler einen ausgegeben hat. Und es ging auch nicht darum, ob ein Vater das für seinen Sohn ok findet, sondern ob ein Lehrer sich grundsätzlich so verhalten darf.

Ich sagte ja: wenn Eltern für sich entscheiden, ihre Kinder
kriegen keinen Alkohol, bevor sie 18 sind – bitte. Das ist
eben das Risiko, das Lehrer eingehen. Im Ernstfall sind sie
dran.

Erfahrungsgemäß sind es diejenigen Eltern, deren Kinder zuhause nie trinken dürfen (und auch sonst sehr behütet werden), die am Tag nach dem Skilager den Schulleiter anrufen und ihm erklären, dass er einen verlotterten Haufen Lehrer unter sich hat, die die Schüler mit Bier abfüllen. (Obwohl ihr eigener Sprössling vielleicht nicht mal betroffen war, sondern nur davon erzählt hat). Das Problem, das der Chef dann hat ist, dass der Lehrer „formaljuristisch“ tatsächlich Fehlverhalten gezeigt hat und er reagieren muss.
Natürlich ist die Situation eine andere, wenn man mit einem Oberstufenkurs unterwegs ist (da gilt bei mir immer die Regel: Alkohol ist nicht verboten, es ist verboten, betrunken zu sein…)und da kann man mit dem Prinzip „Vertrauen gegen Vertrauen“ viel erreichen. Mit einer 8.Klasse ist die Sache wesentlich schwieriger, und das meistens wegen der Eltern, weniger wegen der Schüler. Wie ich in einem anderen Posting schon geschrieben habe: der Lehrer muss sich halt an die Gesetze halten. Das verlangen die Eltern von ihm.
Gruß Orchidee

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