Snowden: Asyl in D ?

Hallo,

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-wistleblower-…

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D beantragt haben.

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?

  2. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D ein sonstiger Flüchtlingsstatus einzuräumen ?

  3. Sollte man ihm nicht aus politischen Gründen den Status eines Einwanderers gewähren,
    sofern seine Angaben, dass politische Institutionen aus D und der EU von US-Nachrichtendiensten abgehört wurden, einer Überprüfung standhalten ?

  4. Sollte man ihm, sofern 1-3 nicht bejaht werden können, aus humanitären Gründen einreisen lassen, da bei einer eventuellen Abschiebung in die USA aus D heraus, die USA rechtlich bindend auf die Todesstrafe verzichten müssten, sofern es zu einer Verurteilung käme ?

Gruß
vdmaster

Hi

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?

Ja.
Soweit ich weiß, sind die Grünen bisher die einzige Partei, die ihm ausdrücklich Asyl gewähren möchte.
Gruß,
B.

Moin,

Ja.

Warum? Wo siehst du eine politische Verfolgung?

Gruß

TET

Hallo,

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?

Ja.

Sicher?

Artikel 16, Absatz 2:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Ich bin mir jetzt weder sicher, aus welchem Land er technisch gesehen einreist (Rusland? Hong Kong/China?) und welche Konventionen diese Länder unterzeichnet haben.

Gruß

Anwar

Auch Moin,

Warum? Wo siehst du eine politische Verfolgung?

Ich denke, dass kann man schon so sehen. Aus wikipedia (Hervorhebungen von mir):

„Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt hiernach vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Überzeugung oder vergleichbare persönliche Eigenschaften oder Verhaltensweisen gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen.“

Ich denke die beiden hervorgehobenen Punkte sind zu bejahen. Im droht die Todesstrafe und zwar aufgrund seiner politischen Überzeugung, dass die massive Mißachtung von Persönlichkeitsrechten seitens der US-Regierung nicht rechtens sein kann - und ich denke da sind die meisten von uns einer ähnlichen Ansicht, sie fußt mithin auf unserem Rechtsverständnis.

Gruß

Anwar

Hallo!

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D
beantragt haben.

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?

Glaub ich nicht, weiß ich nicht, finde ich auch ziemlich uninteressant, auf welche Weise er in D ‚erhöhten Ausweisungsschutz‘ erlangen kann. Über das Instrument der „Ermessenseinbürgerung“ ist das allemal zu erreichen, wenn der politische Wille dafür gegeben ist.
http://www.bva.bund.de/nn_2172994/DE/Aufgaben/Abt__I…

Ich kann mir denken, dass in der Medienberichterstattung halt einfach „Asyl“ gesagt wird, ohne dass speziell das Instrument „Asylrecht“ gemeint ist. Deshalb müssen wir jetzt nicht gleich an unserem www-Stammtisch ein Oberseminar Asylrecht veranstalten.
Wir sind eh viel zu intellektuell hier :wink:

Gruß
Tyll

Hallo,

„Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt
hiernach vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch
Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in
Anknüpfung an seine Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische
Überzeugung oder vergleichbare persönliche Eigenschaften
oder
Verhaltensweisen gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden,
die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde
verletzen
.“

über die politische Verfolgung ließe sich streiten, aber da ihm die Todesstrafe eben nicht droht, wäre er schneller abgeschoben als der Asylantrag genehmigt wäre. Mal ganz davon abgesehen, daß er einen Asylantrag schwerlich in Rußland stellen kann und keine gültigen Papiere hat, um hier einzureisen.

Gruß
C.

Mal ganz davon
abgesehen, daß er einen Asylantrag schwerlich in Rußland
stellen kann und keine gültigen Papiere hat, um hier
einzureisen.

Das ist ja rein subjektiv. Entweder man ist politisch gewillt, Asyl zu gewähren, dann geht das von überall und es interessiert auch nicht ob ein gerade noch gültiger Pass irgendwo auf der Welt für ungültig erklärt wird. Die Daten die drin stehen, stimmen ja noch.

Gruß
T.

Mal ganz davon
abgesehen, daß er einen Asylantrag schwerlich in Rußland
stellen kann und keine gültigen Papiere hat, um hier
einzureisen.

Das ist ja rein subjektiv. Entweder man ist politisch gewillt,
Asyl zu gewähren, dann geht das von überall und es
interessiert auch nicht ob ein gerade noch gültiger Pass
irgendwo auf der Welt für ungültig erklärt wird.

Immer diese doofen Gesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__13…

Immer diese doofen Gesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__13…

Wie gesagt, wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Gesetz:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#22

Immer diese doofen Gesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__13…

Wie gesagt, wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Gesetz:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#22

Ich hätte es wie Du machen sollen: immer nur den Teil eines Artikel zitieren, auf den man sich mit seiner Antwort bezieht:
Das ist ja rein subjektiv.

Durchaus auch sprachlich so gekennzeichnet, stand der entscheidende Teil meines Artikels vor „mal abgesehen davon“. Allerdings ist es natürlich nicht das erste mal, daß Du aus dem Zusammenhang gerissene Fragmente verwendest, um mir auf den Sack zu gehenzu widersprechen.

Geh mal woanders spielen.

Durchaus auch sprachlich so gekennzeichnet, stand der
entscheidende Teil meines Artikels vor „mal abgesehen davon“.

Und dem ist eben nicht so, wie du es immer so locker darstellst.

Geh mal woanders spielen.

Ich weiss ja, dass du nur ungern Unrecht hast.

Hallo!

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D
beantragt haben.

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?
  2. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze …

Klar, für kleinkarierte Paragraphenreiter und der guten Ordnung halber muß man irgendein Gesetz herauskramen. Wo ein Wille ist, findet sich ein Weg. Aber was man wollen will, will noch keiner wissen.

Erstmal gehts um Wichtigeres, z. B. um die Sessel der Beteiligten und um die bevorstehende Bundestagswahl.

Waren deutsche Dienste, womöglich das Kanzleramt, an der Schnüffelei beteiligt? Wenn ja, ganz übel. Haben sie davon gewußt? Nicht minder übel. Oder haben sie nichts mitbekommen? Auch nicht wirklich gut. Und wie geht man nun mit Briten und Amerikanern um? Welche Show muß veranstaltet werden, um den Flurschaden irgendwie in Grenzen zu halten?

Man sieht, es gibt ganz andere Sorgen.

Ich könnte mir vorstellen, die schillernde Angelegenheit um eine weitere Facette zu bereichern: Wie wär`s, Herrn Snowden für’s Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen? Gute Gründe sehe ich reichlich.

Gruß
Wolfgang

Moin,

über die politische Verfolgung ließe sich streiten

Denke ich nicht. Habe auch ausgeführt warum nicht.

ihm die Todesstrafe eben nicht droht, wäre er schneller
abgeschoben als der Asylantrag genehmigt wäre.

Das ist bisher IMHO noch nicht so ganz klar - Title 18 USC §794 („Gathering or delivering defense information to aid foreign government“) sieht durchaus die Todesstrafe vor. Ob und weswegen er nun endgültig angeklagt wird, ist noch nicht raus, oder?

Mal ganz davon
abgesehen, daß er einen Asylantrag schwerlich in Rußland
stellen kann und keine gültigen Papiere hat, um hier
einzureisen.

Dass ich diese Problematik schlecht einschätzen kann (letzter Aufenthalt, Antragsstellung bei der deutschen Botschaft in Russland etc.), schrieb ich ja bereits.

Gruß

Anwar

Hallo,

Zum Aysl vorweg für alle, die es interessiert: Das kann momentan gar nicht beantragt werden, da Snowden sich außerhalb der BRD befindet. Aber er könnte ja zumindest per Flugzeug in Berlin landen und es dann offiziell beantragen, sofer er nicht aus einem sicheren Drittstaat käme. Da er aber in Moskau offiziell keinen russischen Boden betreten haben soll, wäre er aus Hongkong eingereist. Ob das stets als sicherer Drittstaat gilt, weiß ich nicht.

Über das Instrument der „Ermessenseinbürgerung“ ist das allemal zu erreichen, wenn der
politische Wille dafür gegeben ist.

Ne, sehe ich anders. Weil sich diese Art der Einbürgerung an Personen mit nicht inländischem Wohnsitz wendet. Zwar ist Snowden offiziell in den USA ansässig, aber von dort aus wird er so einen Antrag wohl eher nicht schicken wollen. Außerdem müßte er wohl vorher die Sprachprüfung absolvieren. Jedoch sehe ich keine juristischen Probleme, ihm vorläufg ein Visum auszustellen, selbst wenn die USA (um seine Reisemöglichkeiten zu beschränken) seinen Reisepass für ungültig erklärt haben. Einen Job bekäme er sicher sofort in D, so dass sein Unterhalt gesichert ist. Gibt es da nicht eine „green card“-Lösung ? Solche IT-Spezialisten werden doch in D dringend gesucht. Der BND braucht sicher immer mal ein paar Leute mit Berufserfahrung. :wink:

Die Sprachprüfung holt der doch in 3 Monaten nach.

Gruß
vdmaster

Hallo !

Ja ?

Soviel ich weiß, haben wir noch Gesetze in D. Solange er einen Rechtsanspruch auf Asyl nicht begründen kann, bekommt er auch keins.

Was die Grünen oder die PBC oder sonstwer wollen, interessiert erst mal niemanden. Wenn es nach Vorschusslorbeeren ginge, dann sähe es anders aus.

Gruß
vdmaster

Hallo,

eine Unterzeichnung entsprechender Konventionen ist noch nicht genug. Das reicht nicht, um das von Dir erwähnte Zitat inhaltlich auch auszufüllen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

das Aufenthaltsrecht kann natürlih eingeräumt werden. Aber das wäre dann kein Asyl im Sinne des GG.
Dies steht eben unter besonderem Rechtsschutz.

Und Du selbst hast von Asyl gesprochen. Eine Aufname aus humanitären oder politischen Gründen ist widerrufbar. Politisches Asyl nicht so leicht.

Gruß
vdmaster

Das wird ja immer doller. Erst kommst Du mir im Auslandsbrett mit einem abgedroschenen Franklin-Zitat und sprichst mir gleichzeitig das Recht auf meine eigene Meinung ab und nun reagierst Du auf ein blödes Spielchen, das Du selber ständig spielst (nämlich das Kommentieren von aus dem Zusammenhang gerissenen Fragmente nebst anschließender Verzettelung in Details) mit einer Beleidigung.

Was kommt als nächstes? Androhung von Prügeln bei unterlassener Begrüßung?

Ansonsten: siehe Antwort von vdmaster.

Das wird ja immer doller. Erst kommst Du mir im Auslandsbrett
mit einem abgedroschenen Franklin-Zitat

Das ist kein Franklin-Zitat. Die genaue Urheberschaft ist unklar, aber es gibt keine Quelle, die dieses Zitat Benjamin Franklin zuordnet.

Gruß

Anwar