Snowden: Asyl in D ?

Hallo,

Das wird ja immer doller. Erst kommst Du mir im Auslandsbrett
mit einem abgedroschenen Franklin-Zitat

Das ist kein Franklin-Zitat. Die genaue Urheberschaft ist
unklar, aber es gibt keine Quelle, die dieses Zitat Benjamin
Franklin zuordnet.

kann gut sein (wobei: http://de.wikiquote.org/wiki/Benjamin_Franklin); es hat aber der werte Kollege zuerst auf dieses Zitat/diese Quelle hingewiesen:
/t/hat-snowdon-mehr-chancen-als-julian-asange/727549…

Ich habe das nur wiederverwertet.

Gruß
C.

Hallo,

über die politische Verfolgung ließe sich streiten

Denke ich nicht. Habe auch ausgeführt warum nicht.

ich schrieb, es ließe sich streiten, aber nicht, daß ich will :wink:

ihm die Todesstrafe eben nicht droht, wäre er schneller
abgeschoben als der Asylantrag genehmigt wäre.

Das ist bisher IMHO noch nicht so ganz klar - Title 18 USC
§794 („Gathering or delivering defense information to aid
foreign government“) sieht durchaus die Todesstrafe vor. Ob
und weswegen er nun endgültig angeklagt wird, ist noch nicht
raus, oder?

Die US-Quellen sprechen einheitlich von drei Vorwürfen, die alle jeweils bis zu zehn Jahre Haft nach sich ziehen können. Exemplarisch:
http://news.yahoo.com/understanding-snowden-espionag…

Gruß
C.

Hallo,

Todesstrafe: Darüber scheint es in D noch unterschiedliche Ansichten zu geben.
Wie sich der Punkt verhält, kann sich offensichtlich zumindest bei stern.de stündlich ändern :smile::smile::smile: !

http://www.stern.de/politik/ausland/asylantrag-des-e…
http://www.stern.de/politik/zuflucht-in-deutschland-…

Würden die Juristen ja ohnehin vorher abklären.

Gruß
vdmaster

Er hat sein Studium immer abgebrochen. Daher sieht es schlecht mit Jobs aus. In Deutschland kommt es (fast) nur aufs Papier an.

Hallo,

Todesstrafe: Darüber scheint es in D noch unterschiedliche
Ansichten zu geben.

das mag wohl sein, aber ich hoffe doch, daß man sich am Ende an dem orientiert, was die US-Strafverfolgungsbehörden tatsächlich ins Feld führen.

Gruß
C.

Hallo

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D
beantragt haben.

Das fällt mir schwer zu glauben.

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D Asyl einzuräumen ?

Wahrscheinlich nicht.
Per gesetzlicher Definition ist die USA ein sicheres Drittland. Ein Asylsuchender der über ein sicheres Drittland einreist erhält kein Asyl. Das beschreibt zwar nicht direkt seine Reiseroute würde aber sicherlich eine Rolle spielen.
Der aktuelle haftbefehl ist in Deutschland vollstreckbar. Er beinhaltet einen strafrechtlichen Vorwurf, der keine Basis für ein politisches Asyl bietet.

  1. Wäre ihm gemäß der gültigen Gesetze in D ein sonstiger
    Flüchtlingsstatus einzuräumen ?

Das wäre auf politischer Ebene theoretisch möglich, aber warum sollte sich Deutschland mit den USA überwerfen. Eine politische Entscheidung ist in der Regel so lange gültig, wie der Entscheider im Amt ist.

  1. Sollte man ihm nicht aus politischen Gründen den Status
    eines Einwanderers gewähren,
    sofern seine Angaben, dass politische Institutionen aus D und
    der EU von US-Nachrichtendiensten abgehört wurden, einer
    Überprüfung standhalten ?

…und wehe er hatt nicht die Wahrheit gesagt…
Das ist doch keine seriöse Entscheidungsbasis.

  1. Sollte man ihm, sofern 1-3 nicht bejaht werden können, aus
    humanitären Gründen einreisen lassen, da bei einer eventuellen
    Abschiebung in die USA aus D heraus, die USA rechtlich bindend
    auf die Todesstrafe verzichten müssten, sofern es zu einer
    Verurteilung käme ?

Deutschland hat tatsächlich schon mal die Auslieferung verweigert, weil die Todesstrafe gedroht hätte. Ich weiß leider nicht, was daraus wurde.

Er wird wegen einer strafbaren Handlung gesucht die er definitiv tatsächlich begangen hat.
Einen Spion der Spionage anzuklagen ist allerdings sowas von Slapstick.

Hat sich schonmal jemand gefragt, wo Scheuble die Idee der Vorratsdatenspeicherung her hatte?

MfG Frank

Hallo auch,

sollten wir diesen „Dissidenten“ in Deutschland aufnehmen ? JA !

Damit verschaffen uns in der Welt Respekt und könne dem Ami den Mittelfinger zeigen!

Gruß Angus

Hallo,

ich schätze dies als Vermutung ein.

Snowden wäre dumm, in D „Asyl“ zu suchen.
Mit einer Bundeskanzlerin, die Obama küsst?
Mit einer Bundeskanzlerin, die jetzt erschrocken ist, daß das Bundeskanzleramt ausspioniert wurde?
Nie und nimmer!

Optionen wären Rußland. Dort ist er ja jetzt. Es wurden viele Details seines Wissens schon veröffentlicht und mit Sicherheit kann Rußland etwas damit anfangen.

Eine Option wäre noch Nordkorea.

Schauen wir mal.

Kairn

Hallo,

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-wistleblower-…

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D
beantragt haben.

Nein, da hat der nicht!
Die Süddeutsche in Deinem Link schreibt:

Deutschland SOLLTE ihm Asyl gewähren!

Mit diesen Informationen, die Snowden hat, muß er sich an andere Länder wenden.
Der Kuß in Berlin zwischen Merkel und Obama wird Snowden sicher nicht animiert haben, Asyl in Deutschland zu suchen.

Karin

Hallo,

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-wistleblower-…

Snowden soll nach bislang unbestätigten Angaben Asyl in D
beantragt haben.

Nein, da hat der nicht!
Die Süddeutsche in Deinem Link schreibt:

Deutschland SOLLTE ihm Asyl gewähren!

Der Link war lediglich als eine informative Einleitung gedacht und bezog sich nicht auf den Asylantrag Snowdens.

Hallo,

  1. Der Mann war IT-Systemadministrator, da sehe ich Jobmöglichkeiten
  2. Der BND braucht immer gute Informanten.
  3. Einige Parteien würden ihm stehenden Fußes einen Job anbieten.
  4. Die Künstlerkarriere als Autor steht ihm ebenfalls offen. Der hat doch binnen eines Monats
    einen Vertrag für ein Buch (samt ghost) sowie zur Verfilmung des Buches.

Gruß
vdmaster

Bolivianisches Intermezzo
Hallo,

Interessant wie „sensibilisiert“ F und POR reagieren:
http://de.ria.ru/politics/20130703/266415831.html

Wie skurril ist das denn ? (rhetorische Frage)

Gruß
vdmaster

Hallo,

Per gesetzlicher Definition ist die USA ein sicheres
Drittland. Ein Asylsuchender der über ein sicheres Drittland
einreist erhält kein Asyl. Das beschreibt zwar nicht direkt
seine Reiseroute würde aber sicherlich eine Rolle spielen.

Ne, da in diesem Kontext das Drittland nicht das Herkunftsland sein kann. Das ist Erststaat oder Zweitstaat. Der Drittstaat ist dann wohl die VRC bzw. deren Sonderzone Hongkong, da er in Moskau (offiziell) keinen russischen Boden betreten hat.

  1. Sollte man ihm nicht aus politischen Gründen den Status
    eines Einwanderers gewähren,
    sofern seine Angaben, dass politische Institutionen aus D und
    der EU von US-Nachrichtendiensten abgehört wurden, einer
    Überprüfung standhalten ?

…und wehe er hatt nicht die Wahrheit gesagt…
Das ist doch keine seriöse Entscheidungsbasis.

Sehe ich anders. Es geht ja auch um eine Einwanderung, nicht lediglich um ein Bleiberecht oder reine Duldung.

Einen Spion der Spionage anzuklagen ist allerdings sowas von
Slapstick.

Wird er nicht, ist lediglich eine irreführende, wörtliche Übersetzung. Er wird im Kern wegen Geheimnisdiebstahl und -verrat angeklagt.

Gruß
vdmaster

Moin,

ich schrieb, es ließe sich streiten, aber nicht, daß ich will
:wink:

Schon klar, ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich die Behauptung einfach so in den Raum gestellt habe.

Die US-Quellen sprechen einheitlich von drei Vorwürfen, die
alle jeweils bis zu zehn Jahre Haft nach sich ziehen können.
Exemplarisch:
http://news.yahoo.com/understanding-snowden-espionag…

Aus dem verlinkten Artikel: „More charges can always be filed, since the case is an active investigation.(Section 794 of the act contains the death penalty as possible punishment for giving information to the enemy during war time.)“

So ganz klar scheint das eben nicht zu sein. Was ja auch erst mal in Ordnung ist - aber solange die Anklage noch nicht fest steht, „droht“ ihm schon die Todesstrafe.

Etwas verwundert war ich allerdings über die heutige prompte Absage durch das Innenmisterium. In so kurzer Zeit kann der Antrag doch gar nicht sinnvoll bearbeitet worden sein. Das erinnert etwas an den Patriot Act - über den die Abgeordneten abstimmen sollten, nachdem ihnen am Vortag(!) das 700-Seiten(!)-Dokument ausgehändigt wurde.

Gruß

Anwar

Hallo!

Man kann in Paragraphen kramen oder wie hier …

  1. Der Mann war IT-Systemadministrator, da sehe ich
    Jobmöglichkeiten
  2. Der BND braucht immer gute Informanten.
  3. Einige Parteien würden ihm stehenden Fußes einen Job
    anbieten.
  4. Die Künstlerkarriere als Autor steht ihm ebenfalls offen.
    Der hat doch binnen eines Monats
    einen Vertrag für ein Buch (samt ghost) sowie zur Verfilmung
    des Buches.

… Job- und Einkommenchancen erörtern, um wenn schon nicht Asyl für einen Verfolgten, so doch wenigstens ein Bleiberecht o. ä. zu rechtfertigen. Im Normalfall reicht es, wenn jemand mit einem Ball spielen kann. So bekommt man jeden Deppen ins Land. Pech für Herrn Snowden, daß er sich nicht mit Ballkünsten hervortat. Überhaupt ist das Problem ganz anderer Art:

Herr Snowden hat in einer im Dunklen agierenden Szene aus fragwürdigen Gestalten, die vorgeben, Terrorbekämpfung zu betreiben, tatsächlich aber Verbündete, fremde und eigene Bürger sowie Unternehmen bespitzeln, Licht angeknipst. Die fragwürdigen Gestalten der Nachrichtendienste wohl aller Länder scheren sich einen Scheißdreck um die Rechtsordnung des jeweils eigenen Landes, um fremde Rechtsordnungen schon gar nicht.

Richtervorbehalt vor Schnüffelaktionen ist die Beruhigungspille für die Öffentlichkeit, für den gemeinen Bürger, für gewöhnliche Polizisten und für Rechtsgelehrte, aber eher nichts für’s richtige Leben. Da wird gemacht, was machbar ist. Ein Dienst schnüffelt illegal und ein anderer Dienst bedient sich der Früchte des illegalen Tuns. Kanzleramtsminister, Kanzlerin und natürlich auch Spitzenpolitiker aller möglichen anderen Länder stehen vor ihren Badezimmerspiegeln und üben empörtes Minenspiel. Man hat ja von rein gar nichts gewußt. Kommt mir irgendwie bekannt vor.

Die Laus Snowden setzt sich bestimmt niemand gerne in den Pelz oder nur jemand, dem es nichts ausmacht, Briten, Amerikaner und wer weiß was wen sonstnoch zu brüskieren. Daß der Mann überhaupt noch lebt, hat er gewiß nicht der Tatsache zu verdanken, daß alle beteiligten Staaten ihre Rechtsstaatlichkeit beteuern, sondern einzig der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Schon immer wurde für den Frieden gekämpft, bis kein Stein mehr auf dem anderen liegt. Im Moment werden Freiheit und Bürgerrechte verteidigt, bis davon nichts mehr übrig geblieben ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Ich denke die beiden hervorgehobenen Punkte sind zu bejahen.
Im droht die Todesstrafe und zwar aufgrund seiner politischen
Überzeugung, dass die massive Mißachtung von
Persönlichkeitsrechten seitens der US-Regierung nicht rechtens
sein kann - und ich denke da sind die meisten von uns einer
ähnlichen Ansicht, sie fußt mithin auf unserem
Rechtsverständnis.

Eben das sehe ich anders. ihm droht die Verfolgung nicht aufgrund seiner Ansicht sondern aufgrund seiner Handlungen, die wohl gegen das Gesetz verstossen. Es spricht auch gesetzlich kaum etwas dagegen, der Meinung zu sein, Bankraub sei Notwehr, das Umzusetzen wird auch in Deutschland eher kritisch gesehen. Die darauf folgende Verfolgung ist aber keinesfalls politisch.

Gruß

TET

… und sprichst mir
gleichzeitig das Recht auf meine eigene Meinung ab und nun

Keiner spricht dir das Recht auf deine Meinung ab, ich gebe nur die Sachen am Rande zu bedenken, die du gerne unter den Tisch fallen lässt.

Was kommt als nächstes? Androhung von Prügeln bei
unterlassener Begrüßung?

Dafür gibts doch ganz andere Experten hier bei www.

Hallo,

Aus dem verlinkten Artikel: „More charges can always be filed,
since the case is an active investigation.(Section 794 of the
act contains the death penalty as possible punishment for
giving information to the enemy during war time.)“

So ganz klar scheint das eben nicht zu sein. Was ja auch erst
mal in Ordnung ist - aber solange die Anklage noch nicht fest
steht, „droht“ ihm schon die Todesstrafe.

das Auflieferungsersuchen wird aufgrund bestimmter Vorwürfe gestellt, die natürlich auch zu nennen sind. Das wird bei Snowden auch so sein. Allerdings dürfte es wohl größere Verwicklungen nach sich ziehen, wenn man auf einmal ein paar Vorwürfe nachschiebt.

Generell ist es natürlich immer möglich, daß sich der Tatvorwurf erweitert, wenn sich bspw. im Verlauf der Veranstaltung herausstellt, daß jemand nicht nur ein Ladendieb, sondern auch ein siebzehnfacher Mörder ist.

Etwas verwundert war ich allerdings über die heutige prompte
Absage durch das Innenmisterium. In so kurzer Zeit kann der
Antrag doch gar nicht sinnvoll bearbeitet worden sein.

Einerseits schon, andererseits nicht. Daß ein Asylantrag nicht funktioniert, wurde ja schon erwähnt, und wenn der Innenminister mit sich selbst so schnell ausmachen kann, daß es zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands nicht notwendig ist, Snowden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, dann ist es halt so.

Ich glaube jedenfalls nicht daran, daß sich ein Bundesinnenminister in der aktuellen Situation von einem Anruf aus den USA beeindrucken ließe, was ja schon unterstellt wurde.

Gruß
C.

… und sprichst mir
gleichzeitig das Recht auf meine eigene Meinung ab und nun

Keiner spricht dir das Recht auf deine Meinung ab, ich gebe
nur die Sachen am Rande zu bedenken, die du gerne unter den
Tisch fallen lässt.

Da gehen unsere Meinungen offensichtlich sehr weit auseinander. Das könnte aber auch daran liegen, daß ich nur lesen kann, was Du schreibst und nicht weiß, was Du meinst. Der Großteil Deiner letzten Bemerkungen an mich ließ sich jedenfalls mit „Du hast die falsche Meinung“ übersetzen.