Software-Patente - 'tolle' sache :(

Moin

Wäre SCO nicht so blöde gewesen, gegen IBM zu prozessieren:

Einspruch: bei SCO vs IBM geht es nicht um Patente, sondern um Copyright und Lizenzen. SCO behauptet ja immernoch IBM hätte bei denen abgeschreiben.

Der Rest stimmt.

Softwarepatente werden in erster Linie als Drohkulisse
verwendet um Mitbewerber auszutrocknen.

Und den schnellen Euro zu verdienen.

cu

Hallo,

Wäre SCO nicht so blöde gewesen, gegen IBM zu prozessieren:

Einspruch: bei SCO vs IBM geht es nicht um Patente, sondern um
Copyright und Lizenzen. SCO behauptet ja immernoch IBM hätte
bei denen abgeschreiben.

ja, das ist richtig (und wurde von mir in der Tat unterschlagen).

Der Rest stimmt.

Nun, es ging mir in der Tat primär darum, daß man mit ziemlich dahergesuchten Behauptungen Leuten und ohne wirkliche Beweisen anderen ein gewaltiges finanzielles Problem aufdrücken kann.

Das Beispiel war in der Tat insofern unglücklich gewählt, da es aufgrund der thematischen Nähe (und der fehlenden Abgrenzung) zu einer Vermischung kommen kann …

Gruß,

Sebastian

Du hast die Geschichte rund um den Semicron Explorer
mitbekommen? Da wurden Firmen abgemahnt weil sie den Begriff

Worin besteht der Bezug zu Patenten?

Übrigens waren die
Dünnbrettbohrer-Abmahnanwälte stets als solche zu erkennen,
weil sie unfähig waren, eine Abmahnung hieb- und stichfest mit
verifizierbaren Angaben zu formulieren. Die vergleichsweise

Nun, bei (übrigens wir-haben-da-mal-was-gehört-und-plappern-es-nach)
Symicron hat es ja bestens funktioniert und nicht die angeblich unfähigen Anwälte haben das verbockt, sondern ein Richter hat der Firma Bösartigkeit zugewiesen.

Erst informieren…

Dummerweise gibt es auch noch einen anderen Faktor, der deinen
neoliberalen Behauptungen wiederspricht. Software die unter
GPL steht hat für ein Wirtschaftswachstum gesorgt, auch weil
gerade kleine Firmen die Chance haben hier Geld zu verdienen.

So? In welcher Hinsicht denn? Zeig doch mal ein paar Beispiele!

Was meinst du womit ein Grossteil des Internets läuft? Mit
Open Source Software und nicht mit Closed Source/Patentkram.

Das hat mit Patenten nichts zu tun, oder was glaubst du, wie die Hardware aufgebaut ist? Kann man die Schalpläne dieser irgendwo runterladen? Was ist mit der Net-Switch-technik? Wo gibt es dazu die Schaltpläne, die Firmware? Ohne funktionierende Hardware ist Software nichts weiter als softige Ware, gleichbedeutend mit Luft.

Hallo Jan!

Du hast die Geschichte rund :um den Semicron Explorer
mitbekommen?

Hab ich nicht, spielt hier auch keine Rolle. Dabei geht es um Warenzeichen, nicht um Patente. „Explorer“ würde nach hiesigen Regeln eher nicht als Warenzeichen durchgehen, weil der Begriff der Umgangssprache entstammt und sich daraus ein Freihaltungsbedürfnis ableiten läßt.

Gehört denn auch eine Pflicht :zur Offenlegung der Erfindung
zum Patent?

Noch einmal: Es geht nicht darum, zukünftig in der EU Software zu patentieren. Soetwas gab es in der Vergangenheit in einigen Ländern auch der EU. Software wird durch das Urheberrecht von ganz alleine mit ihrer Entstehung geschützt, ohne daß es irgendeiner Anmeldung bedarf. Das Urheberrecht schützt vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung.

Bei der diskutierten EU-Richtlinie geht es um computerimplementierte Software und das ist im Patentrecht etwas anderes als Software. Jede zum Patent angemeldete Erfindung muß in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, daß ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. „Fachmann“ ist ein dehnbarer Begriff und heißt jedenfalls nicht Bauanleitung für interessierte Laien, die einen Schraubendreher, einen Lötkolben und eine Tastatur bedienen können. Es reicht, wenn der Prüfer des Patentamts die Anmeldung nachvollziehen und verstehen kann. Dabei handelt es sich bei den Prüfern regelmäßig um einschlägig wissenschaftlich ausgebildete Fachleute. Man kann also den Brotkorb bei der Offenlegung gerne etwas höher hängen. Die entscheidenden Punkte, die in den Patentansprüchen auftauchen, müssen in den richtigen funktionalen Zusammenhang gebracht werden können. Was das in der Praxis heißt, hängt vom Einzelfall ab. Es heißt aber nicht unbedingt, endlose Befehlsfolgen und Quellcodes aufschreiben zu müssen. Ein Patent schützt eine neue Problemlösung und die Art und Weise, das Prinzip der technischen Lösung. Zur Patentschrift gehört zwar ein Ausführungsbespiel, aber unterordnete Details sind dabei nicht erwähnt. Wenn man etwa eine bestimmte aus Blech hergestellte technische Lösung patentiert, ist nicht erwähnt, daß die Blechkanten entgratet und das Teil grüngepunktet lackiert wurde. Analog dazu wird man für eine computerimplementierte Software bei der Beschreibung des gesamten Teils nicht jeden einzelnen Befehl auflisten und z. B. nicht extra aufschreiben, daß eine Taste softwaremäßig entprellt wurde. Daß man eine Taste entprellt, weiß der Fachmann auch ohne Erwähnung, sonst ist er keiner.

Nun hab ich aber noch ein paar Fragen: Warum bezeichnest Du meine Sichtweise der Notwendigkeit patentierbarer computerimplementierter Software als neoliberal?
Hast Du jemals einen 5- oder 6stelligen Betrag für eine Neuentwicklung aus eigener Tasche ausgegeben? Warst Du je in Deinem Leben auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, daß die Früchte Deiner selbständigen Arbeit vor beliebiger Nutzung durch Dritte geschützt sind?
Wovon soll ein Buchautor leben, gäbe es keinen Urheberschutz? Wovon soll ein Erfinder/Entwickler leben, gäbe es keinen Patentschutz?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

DAS IST ES JA GERADE: Türen KANN man nicht patentieren. Aber
nun soll mit diesem Gesetz gerade so etwas im Bereich Software
patentiert werden können bzw. wurde schon patentiert! Schau
Dir doch mal die bereits bestehenden(!) Patente auf dieser
Seite an:
http://webshop.ffii.org/

Nein, darum geht es ja garnicht. Lies dir dazu den Beitrag von Wolfgang durch.

Hallo Wolfgang,

Wovon soll ein Buchautor leben, gäbe es keinen Urheberschutz?
Wovon soll ein Erfinder/Entwickler leben, gäbe es keinen
Patentschutz?

Von Liebe, Luft und Spenden, ein Grundgedanke derOpenSource-Szene.

Hi,

Wovon soll ein Buchautor leben, gäbe es keinen Urheberschutz?
Wovon soll ein Erfinder/Entwickler leben, gäbe es keinen
Patentschutz?

Von Liebe, Luft und Spenden, ein Grundgedanke
derOpenSource-Szene.

Du hast ganz offensichtlich nicht die geringste Ahnung davon, was OpenSource bedeutet.
OpenSource hat überhaupt nichts gegen das Urheberrecht, ganz im Gegenteil, es implementiert es sogar, aber heftigst.
Desweiteren muss OpenSource in keinster Weise Patenten entgegenstehen.

Aber das kann man Dir wohl auch noch tausendmal erklären, ohne daß Du es begreifst.

Hallo Sebastian!

Langsam bekomme ich den Eindruck einer sinnfreien Diskussion. Software ist in Deutschland nicht patentierbar! Computerimplementierte Software ist patentierbar, aber das ist im Patentrecht etwas anderes als Software.
Das Problem ist nun, daß einige Länder in der EU und das europäische Patentamt Software bereits patentierten. Die EU-Richtlinie zu computerimplementierter Software lehnt sich an die Handhabung des Deutschen Patentamts an und ermöglicht keine Patente auf Software.

Was aber in dieser Diskussion abläuft, nützt der Sache gar nichts. Es fehlt schlicht an elementarer Sachkenntnis. Da wird Markenrechtliches bunt mit Urheberrecht, Patenten, Softwarepatenten und Patenten auf computerimplementierte Software durcheinander gewürfelt. Das sind aber alles ganz verschiedene Stiefel, die fein säuberlich unterschieden werden müssen! Bunt gemischt werden amerikanische Vorgehensweisen mit denen der EU und schließlich wird unkritisch für bare Münze genommen, was in fragwürdigen Webseiten mit an etlichen Stellen teils frei erfundenen Patentinterpretationen zum Besten gegeben wird. Gewürzt wird das Ganze mit Berichten von Trivialpatenten, die so selbstverständlich wie unzutreffend mit Softwarepatenten gleichgesetzt werden (wobei die einschlägige EU-Richtlinie just Softwarepatente zukünftig in der EU nicht mehr zuläßt). Das i-Tüpfelchen setzen Leute, die ideologiedurchdrungen die Abschaffung gewerblicher Schutzrechte fordern.

Frustrierte Grüße
Wolfgang

Du hast ganz offensichtlich nicht die geringste Ahnung davon,
was OpenSource bedeutet.
OpenSource hat überhaupt nichts gegen das Urheberrecht, ganz
im Gegenteil, es implementiert es sogar, aber heftigst.
Desweiteren muss OpenSource in keinster Weise Patenten
entgegenstehen.

Aber das kann man Dir wohl auch noch tausendmal erklären, ohne
daß Du es begreifst.

Du solltest dich mal reden hören. Als wenn du von einer Sekte sprichst.

Sinn des Patents
Hi,

Du wolltest den Nachweis eines Unsinnigen Patents. Und nu? Endlich erkannt, dass derlei Patente schwachsinnig sind?

Herb

Ob das Patent unsinnig ist, ist fraglich. So wie du es jedenfalls dargestellt hast, ist es nicht nur unsinnig, sondern falsch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

Du hast die Geschichte rund :um den Semicron Explorer
mitbekommen?

Hab ich nicht, spielt hier auch keine Rolle. Dabei geht es um
Warenzeichen, nicht um Patente. „Explorer“ würde nach hiesigen
Regeln eher nicht als Warenzeichen durchgehen, weil der
Begriff der Umgangssprache entstammt und sich daraus ein
Freihaltungsbedürfnis ableiten läßt.

Ist er aber und das ganze sollte ein Beispiel sein, das sich mit einem Patent durchaus wiederholen könnte.

Wenn man etwa eine bestimmte aus Blech
hergestellte technische Lösung patentiert, ist nicht erwähnt,
daß die Blechkanten entgratet und das Teil grüngepunktet
lackiert wurde. Analog dazu wird man für eine
computerimplementierte Software bei der Beschreibung des
gesamten Teils nicht jeden einzelnen Befehl auflisten und z.
B. nicht extra aufschreiben, daß eine Taste softwaremäßig
entprellt wurde. Daß man eine Taste entprellt, weiß der
Fachmann auch ohne Erwähnung, sonst ist er keiner.

Das ist klar, geschützt wird ja dann nicht das ganze Programm, sondern eher ein Teil der eine bestimmte Funktion ausführt. Wenn der Antrag in der jetztigen Form durchkommt, müsste ich dann jedes Programm das ich schreibe auf Patentverletzungen prüfen. Weil es da für jeden Quark Patente geben könnte. Wie soll ich mir das leisten können? Und ich rede nicht vom Hobbyprogrammieren.

Nun hab ich aber noch ein paar Fragen: Warum bezeichnest Du
meine Sichtweise der Notwendigkeit patentierbarer
computerimplementierter Software als neoliberal?

Ups entschuldigung damit tue ich den Liberalen unrecht
http://www.fdp-fraktion.de/pressemitteilung.php?id=3…
http://www.fdp-fraktion.de/pressemitteilung.php?id=3…

Hast Du jemals einen 5- oder 6stelligen Betrag für eine
Neuentwicklung aus eigener Tasche ausgegeben?

Wenn dein Geld nachher nicht für die Patentkosten reicht, nützt dir das auch nichts.

Warst Du je in
Deinem Leben auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, daß die
Früchte Deiner selbständigen Arbeit vor beliebiger Nutzung
durch Dritte geschützt sind?
Wovon soll ein Buchautor leben, gäbe es keinen Urheberschutz?
Wovon soll ein Erfinder/Entwickler leben, gäbe es keinen
Patentschutz?

Ich habe nichts gegen einen vernünftigen Urheber- und Patentschutz, aber das geplant ist, ist nicht vernünftig. http://www.heise.de/tr/artikel/53459/0

Noch ein paar Expertenmeinungen zum Thema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56493
Den letzten Absatz finde ich besonders bemerkenswert.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51132

Gruss Jan

Linux et al.
„Open-Source“-Software wird ohne Patentschutz und Urheberrecht entwickelt. Zu umfassender Patentschutz würde die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Computerprogramme behindern.

Gruß

Gabi

Hallo Jan!

…sollte ein Beispiel sein, :das sich mit einem Patent :durchaus wiederholen könnte.

Wo immer verschiedene Interessen aufeinander treffen, streitet man sich. Dafür gibts den Rechtsweg in allen Lebensbereichen.

Das ist klar, geschützt wird :ja dann nicht das ganze :stuck_out_tongue:rogramm, sondern eher ein :Teil der eine bestimmte :Funktion ausführt.

Bitte tue Dir selbst den Gefallen und mache Dich schlau über Urheberrechte und Patente. Ein Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise, bei einer Software also die Abfolge von Befehlen oder auch den Quellcode. Ein Patent schützt nicht die Ausdrucksweise, also auch nicht den Quellcode, sondern die Funktionalität der gesamten computerimplementierten Software. Ein dieselbe Funktionalität ist i. d. R. auf vielen verschiedenen Wegen erzielbar. Jeder Weg begründet ein eigenes Urheberrecht, aber kein eigenes Patent.

Wenn der Antrag in der :jetztigen Form durchkommt, :müsste ich dann jedes :stuck_out_tongue:rogramm das ich schreibe auf :stuck_out_tongue:atentverletzungen
prüfen.

Noch einmal: Programme waren nicht, sind nicht und werden nicht per Patent schützbar. Wenn Du also ein Programm schreibst (nicht abschreibst!) und es handelt sich um computerimplementierte Software z. B. für einen Lackierautomaten, ein ABS-System o. ä., ist die Funktionalität des Programms entscheidend. Wenn Du also mit völlig anderem Programm die identische Funktionalität eines von Bosch patentierten ABS-Systems realisierst, bekommst Du vermutlich Ärger. Beim Abkupfern von Funktionalität gabs auf allen Technikgebieten schon immer Ärger, solange es Patente gibt.

Wenn dein Geld nachher nicht :für die Patentkosten reicht,
nützt dir das auch nichts.

Seltsames Argument.

Ich habe nichts gegen einen :vernünftigen Urheber- und
Patentschutz, aber das :geplant ist, ist nicht :vernünftig.
http://www.heise.de/tr/artikel/53459/0

Jan, weißt Du überhaupt, was geplant ist? Hast Du Dir je die EU-Richtlinie zur Computerimplementierten Software angesehen? Oder beziehst Du Dein Wissen von Journalisten, die offenkundig nicht wissen, wovon die Rede ist, denen elementare Kenntnisse gewerblicher Schutzrechte fehlen und dennoch Statements aus irgendwo aufgeschnappten und falsch verstandenen Halbwahrheiten zu Papier bringen?

Das stattfindende Laientheater ist grauenhaft. Die im Internet und in der Presse veröffentlichten Stellungnahmen zum Thema sind überwiegend einfach nur Müll, weil mangels Sachverstand wirklich alles durcheinandergewürfelt wird. Bisher fand ich zwischen Trash aus beliebigen Behauptungen und schierer Unkenntnis über alles, was gewerbliche Schutzrechte betrifft, nur einen einzigen weitgehend erschöpfenden, fachlich einwandfreien und dennoch allgemeinverständlichen Aufsatz zum Thema: http://www.jurpc.de/aufsatz/20050006.htm
Der Autor Dr. Wolfgang Tauchert, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, erläutert die Rechtslage und setzt sich mit Einwänden zur EU-Richtlinie auseinander.

Gruß
Wolfgang

Hallo Gabriele!

„Open-Source“-Software wird :ohne Patentschutz und :Urheberrecht entwickelt.

Ohne Patentschutz stimmt. Software ist nämlich nicht patentierbar und wird auch nach der neuen EU-Richtlinie nicht patentierbar sein. Ohne Urheberrecht stimmt allerdings nicht. Das Urheberrecht entsteht automatisch und zwar unabhängig davon, ob es der Urheber will oder nicht. Der Urheber kann sich nur aussuchen, was er mit seinem Urheberrecht anstellt. So kann er z. B. die Benutzung seines Werkes jedermann gestatten, er kann aber auch buchstäblich jeden Preis verlangen. Ob er ihn bekommt, ist eine andere Sache.

Bei der EU-Richtlinie zur computerimplementierten Software geht es nicht um Software. Nur die Tatsache, daß eine Software auf einem Computer läuft, macht daraus keine computerimplementierte Software.

Du befindest Dich in Gesellschaft zahlloser Kritiker, die herummäkeln, ohne überhaupt zu wissen, worum es geht. Restlos alle bisher von mir wahrgenommenen Kritiken von Nachrichtendiensten, Zeitschriften und Postern in diesem Brett zeichneten sich durch Unkenntnis der Sach- und Rechtslage aus. Das ist weiter nicht schlimm, aber die Leute sind erkenntnisresistent, lesen die Richtlinie nicht im Original, plappern jeden in die Gegend gestrullten Sch*** nach und fangen auch noch an, zu streiten. Ich kann gerne gebetsmühlenartig wiederholen, daß es nicht um patentierte Software geht, trotzdem ist in der Antwort wieder von Softwarepatenten die Rede. In schönster Regelmäßigkeit werden die von ahnungslosen Journalisten verfaßten Agenturmeldungen als Link gepostet sowie Webseiten, deren Urheber gegen gewerbliche Schutzrechte schlechthin zu Felde ziehen und/oder sich schon mit dem Wort „Softwarepatent“ disqualifizieren, unentwegt über Mißstände in der Handhabung von Schutzrechten in den USA berichten, die aber im Zusammenhang mit computerimplementierter Software gar nicht zur Debatte stehen oder Patentschriften fehlerhaft interpretieren, in der Hoffnung, daß niemand das Original liest und die entstellende Interpretation bemerkt.

Zur Information empfehle ich folgenden Link:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050006.htm . Der Autor ist unverdächtig, womöglich nicht zu wissen, wovon die Rede ist.

Gruß
Wolfgang

Ich argumentierte nicht. Und da Du hier gleich auf einem unwichtigen Bedeutungsunterschied zwischen „ohne“ und „unter Verzicht auf“ herumhackst, vegeht mir die Lust dazu erst recht.
Es bleibt die Andeutung, dass Du, falls Du Dich tatsächlich für vernünftige Argumente gegen die EU-Richtlinie interessierst, in Richtung „Linux“ schauen solltest.
Man kann die Vertreter dieser Richtung natürlich auch einfach nur für Deppen halten, das ist nicht illegal, und das sind die gewöhnt.

Gabi

Hallo Gabriele!

Es bleibt die Andeutung, dass :smiley:u, falls Du Dich tatsächlich
für vernünftige Argumente :gegen die EU-Richtlinie
interessierst, in Richtung :„Linux“ schauen solltest.

Selbstverständlich ist es möglich, einen unter Linux laufenden PC in einen Radiowecker oder in eine Kaffeemaschine zwecks Steuerung derselben einzubauen. Dann hätte man computerimplementierte Software, deren Funktionalität in der Kaffeemaschine oder im Radiowecker patentierbar wäre, sofern die Funktionalität neu wäre und eines erfinderischen Schrittes bedürfte. Die Software als solche, also die Abfolge von Befehlen, ist selbst als integraler Bestandteil einer technischen Einrichtung nicht patentierbar, sondern nur die Funktionalität. In allen anderen Fällen, nämlich als Betriebssystem von PCs, ist Linux dem Patentschutz nicht zugänglich. Ungeachtet dessen gab es schon immer Urheberrechte an Linux.

Die Unterschiede zwischen Urheberrecht und Patent:

  • Urheberrecht wirkt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, während ein Patent maximal 20 Jahre ab Anmeldung schützt.
  • Das Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise unabhängig von der Funktionalität; ein Patent schützt die Funktionalität unabhängig von der Ausdrucksweise.
  • Das Urheberrecht entsteht automatisch und kostenlos mit der schöpferischen Leistung, ohne daß es irgendeiner Eintragung bedarf; das Patent entsteht nur auf Antrag, nur gegen Entrichtung von Gebühren und nur nach Prüfung nach verschiedenen Kriterien.
  • Beim Urheberrecht muß nicht offengelegt werden, wie das geschützte Werk durch einen Sachkundigen hergestellt werden kann; beim Patent muß der angemeldete Gegenstand so weit offenbart und beschrieben werden, daß er von einem Sachkundigen hergestellt werden könnte.
  • Das Urheberrecht schützt schöpferische Leistungen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit; ein Patent kann nur auf Technisches und wirtschaftlich Verwertbares erteilt werden.

Man kann die Vertreter dieser :Richtung natürlich auch :einfach nur für Deppen :halten…

Nicht liegt mir ferner! Zu Deppen werden solche Leute erst, wenn sie trotz der Information, daß Software nicht patentierbar ist und auch mit der EU-Richtlinie zu computerimplementierter Software nicht patentierbar sein wird, immer noch gegen Softwarepatente Sturm laufen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

  • Das Urheberrecht schützt :schöpferische Leistungen :unabhängig von ihrer :wirtschaftlichen :Verwertbarkeit; ein Patent :kann nur auf Technisches und :wirtschaftlich Verwertbares :erteilt werden.

„Wirtschaftlich verwertbar“ ist nicht korrekt, gewerblich verwertbar trifft besser. Es gibt nämlich Erfindungen, die wirtschaftlich verwertbar sind, aber nicht gewerblich und deshalb nicht patentfähig sind. Der feine Unterschied greift z. B. bei Erfindungen in der Medizin (weil Ärzte kein Gewerbe ausüben), er greift aber nicht in der Pharma- oder Medizingeräteindustrie, weil es sich dabei um Gewerbe handelt.

Gruß
Wolfgang

„Open-Source“-Software wird ohne Patentschutz und Urheberrecht
entwickelt.

Falsch. Ohne Urheberrecht wäre OpenSource-Software (die schon erheblich älter ist als „Linux“) überhaupt nicht machbar.

Gruß,

Malte.