Hallo Jan!
…sollte ein Beispiel sein, :das sich mit einem Patent :durchaus wiederholen könnte.
Wo immer verschiedene Interessen aufeinander treffen, streitet man sich. Dafür gibts den Rechtsweg in allen Lebensbereichen.
Das ist klar, geschützt wird :ja dann nicht das ganze rogramm, sondern eher ein :Teil der eine bestimmte :Funktion ausführt.
Bitte tue Dir selbst den Gefallen und mache Dich schlau über Urheberrechte und Patente. Ein Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise, bei einer Software also die Abfolge von Befehlen oder auch den Quellcode. Ein Patent schützt nicht die Ausdrucksweise, also auch nicht den Quellcode, sondern die Funktionalität der gesamten computerimplementierten Software. Ein dieselbe Funktionalität ist i. d. R. auf vielen verschiedenen Wegen erzielbar. Jeder Weg begründet ein eigenes Urheberrecht, aber kein eigenes Patent.
Wenn der Antrag in der :jetztigen Form durchkommt, :müsste ich dann jedes rogramm das ich schreibe auf atentverletzungen
prüfen.
Noch einmal: Programme waren nicht, sind nicht und werden nicht per Patent schützbar. Wenn Du also ein Programm schreibst (nicht abschreibst!) und es handelt sich um computerimplementierte Software z. B. für einen Lackierautomaten, ein ABS-System o. ä., ist die Funktionalität des Programms entscheidend. Wenn Du also mit völlig anderem Programm die identische Funktionalität eines von Bosch patentierten ABS-Systems realisierst, bekommst Du vermutlich Ärger. Beim Abkupfern von Funktionalität gabs auf allen Technikgebieten schon immer Ärger, solange es Patente gibt.
Wenn dein Geld nachher nicht :für die Patentkosten reicht,
nützt dir das auch nichts.
Seltsames Argument.
Ich habe nichts gegen einen :vernünftigen Urheber- und
Patentschutz, aber das :geplant ist, ist nicht :vernünftig.
http://www.heise.de/tr/artikel/53459/0
Jan, weißt Du überhaupt, was geplant ist? Hast Du Dir je die EU-Richtlinie zur Computerimplementierten Software angesehen? Oder beziehst Du Dein Wissen von Journalisten, die offenkundig nicht wissen, wovon die Rede ist, denen elementare Kenntnisse gewerblicher Schutzrechte fehlen und dennoch Statements aus irgendwo aufgeschnappten und falsch verstandenen Halbwahrheiten zu Papier bringen?
Das stattfindende Laientheater ist grauenhaft. Die im Internet und in der Presse veröffentlichten Stellungnahmen zum Thema sind überwiegend einfach nur Müll, weil mangels Sachverstand wirklich alles durcheinandergewürfelt wird. Bisher fand ich zwischen Trash aus beliebigen Behauptungen und schierer Unkenntnis über alles, was gewerbliche Schutzrechte betrifft, nur einen einzigen weitgehend erschöpfenden, fachlich einwandfreien und dennoch allgemeinverständlichen Aufsatz zum Thema: http://www.jurpc.de/aufsatz/20050006.htm
Der Autor Dr. Wolfgang Tauchert, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, erläutert die Rechtslage und setzt sich mit Einwänden zur EU-Richtlinie auseinander.
Gruß
Wolfgang