Software-Patente - 'tolle' sache :(

Moin

Du kannst mit großer Sicherheit auch die Patentschrift zeigen

EU-Patent Nummer 1 163 612:

http://swpat.ffii.org/patente/txt/ep/1163/612/

Für nichtig erklärt am 3 März 2005:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19613/1.html

Nach über einem Jahren Verhandelungen… ich will nicht wissen was der Scheiss gekostet hat und wieviel Geld der mit dem Patent gemacht hat.

cu

Moin

Allerdings müsstest Du davor erst Lizenz- bzw. Patent-gebühren
für folgende (rechtlich geschützte) Dinge bezahlen, sofern
Dein Haus darüber verfügen soll: Dach, Türen, Fenster,
Treppen, Wände, Briefkasten, Stromzufuhr, Wasserzufuhr,
Heizung etc. pp.

Kann es sein, dass du da was nicht verstanden hast? Was ist
neu an Fenster, Türen usw.?

Das ist ja das Problem: nix, gar nix. Und solche Patente gibt es haufenweise. Und der neue Text schütz nicht vor diesen Patenten, nein, das Ding gibt dem ganzen einen legalen Rahmen.

cu

Du bist also der Meinung die if-Abfrage an und für sich (also
„eine programmiertechnische Einrichtung, um softwareseitig
Fallunterscheidungen zu tätigen“ oder so ähnlich) sei eine
„Errungenschaft anderer“? Das kann ich nicht glauben. Das
entbehrt doch jedem Funken gesunden Menschenverstandes.

Wurde die if-Abfrage patentiert? Du hast mit Sicherheit einen Link parat, um deine These zu untermauern.

Das ist er zum Glück schon, und ich finde das sogar gut.

Kann ich mir vorstellen.

Hallo,

Jede Sache hat zwei Seiten. Ein Patent z.B. schützt den
Erfinder vor Nachahmung und erhält während der Gültigkeit
desselben dessen Auskommen. Andererseits kann ein Patent aber
auch dazu genutzt werden Innovationen zu verteuern oder gar zu
verhindern.
Der Bericht aus der Wikipedia sollte bereits alles dazu sagen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Softwarepatent

Richtig. Wie es schon ausdrücklich heißt, ist es eine temporäre Monopolisierung. Vielleicht sollte man lieber über die Dauer deren Gültigkeit nachdenken, als Patente i.a. zu verteufeln. Ohne Patente würde viele kleine Firmen gar nicht existieren, da sie jedesmal der eigenen innovationen beraubt werden.

Hallo,

Kann es sein, dass du da was nicht verstanden hast? Was ist
neu an Fenster, Türen usw.?

Das ist ja das Problem: nix, gar nix. Und solche Patente gibt
es haufenweise. Und der neue Text schütz nicht vor diesen
Patenten, nein, das Ding gibt dem ganzen einen legalen Rahmen.

Wäre mir neu, dass man Türen patentieren kann. Hast du da einen Link zu einem Patent parat?

Hallo,

http://swpat.ffii.org/patente/txt/ep/1163/612/

Eins verstehe ich jedoch nicht (oder ich ahbe es überlesen). Das patent beschreibt doch das Finden von Seiten mit bestimmten geografischen Merkmalen (hier das KFZ-Zeichen), verbietet jedoch das Betreiben einer solchen Seite nicht. Laut heise:" Die Firma beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen „als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region“ zu nutzen.", steht das aber so nicht im Patent.

Nach über einem Jahren Verhandelungen… ich will nicht
wissen was der Scheiss gekostet hat und wieviel Geld der mit
dem Patent gemacht hat.

zu viel.

If-not Patentantrag von MS am 14. Mai 2003
Hi,

nicht die if-Abfrage, dafür aber die if not:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/new…

Zitat:

Bereits am 14. Mai 2003 haben drei Mitarbeiter von Microsofts Visual-Basic-Team eine Spracherweiterung für die Programmiersprache Basic zum Patent angemeldet. Das United States Patent and Trademark Office hat die Schrift bereits Mitte Oktober veröffentlicht. Das Dokument beschreibt, wie eine Funktion namens IsNot eingesetzt werden kann, um zwei Objekte auf ihre Ungleichheit zu untersuchen, etwa If a IsNot b Then…

Herb

Du bist also der Meinung die if-Abfrage an und für sich (also
„eine programmiertechnische Einrichtung, um softwareseitig
Fallunterscheidungen zu tätigen“ oder so ähnlich) sei eine
„Errungenschaft anderer“? Das kann ich nicht glauben. Das
entbehrt doch jedem Funken gesunden Menschenverstandes.

Wurde die if-Abfrage patentiert? Du hast mit Sicherheit einen
Link parat, um deine These zu untermauern.

http://www.elug.de/projekte/patent-party/patente/EP1…

Warum wehrst Du Dich so sehr gegen die Erkenntnis, daß Trivialpatente heute schon zuhauf existieren und genau dies durch die Bestrebungen der EU noch weiter gesichert werden soll?

Gruß,

Malte.

Vielleicht sollte man lieber über
die Dauer deren Gültigkeit nachdenken, als Patente i.a. zu
verteufeln.

Diejenigen, welche von der Materie weniger Ahnung zu haben scheinen, Seite an Seite mit den finanzstärksten Unternehmen, sind doch gerade dabei, eine gesetzliche Basis für Trivialpatente an jeder vernünftigen Diskussion vorbei zu mogeln.

Was nutzt also die objektivste Argumentation, wenn die Entscheidungsträger von Nicht-Hören-wollen und Einzelinteressen beherrscht sind?

Außerdem finde ich es extrem kurzsichtig, jegliche ethische Diskussion mit einer schwachen, vollkommen veralteten Definition des „geistigen Eigentums“ zu umgehen.

Wer hier nicht weiterdenken möchte, bleibt auf dem Standstreifen der Geschichte stehen.
Und da möchte ich weder Deutschland noch Europa gerne sehen.

Gruß,
Peter

Hallo,

Kann es sein, dass du da was nicht verstanden hast? Was ist
neu an Fenster, Türen usw.?

Das ist ja das Problem: nix, gar nix. Und solche Patente gibt
es haufenweise. Und der neue Text schütz nicht vor diesen
Patenten, nein, das Ding gibt dem ganzen einen legalen Rahmen.

Wäre mir neu, dass man Türen patentieren kann. Hast du da
einen Link zu einem Patent parat?

DAS IST ES JA GERADE: Türen KANN man nicht patentieren. Aber nun soll mit diesem Gesetz gerade so etwas im Bereich Software patentiert werden können bzw. wurde schon patentiert! Schau Dir doch mal die bereits bestehenden(!) Patente auf dieser Seite an:
http://webshop.ffii.org/
Wo ist da irgendetwas was in Richtung Erfindungshöhe geht erfüllt???
Und bitte weich jetzt nicht asu, sondern sag mir explizit, was so schützenswert an der Idee ist, sein Warensortiment nach Artikeln (CDs, filme, Bücher) zu grupieren! Das wird schon seit Jahrhunderten (oder sogar Jahrtausenden so gemacht).

Grüße,

Anwar

Hallo!

Wer bestimmt denn, was
„Erfindungshöhe“ und :„unveröffentlichte Neuheit“ :ist?

Hallo!

Die Aufgabe besteht in der Harmonisierung der Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten der EU und beim Europäischen Patentamt. In Deutschland leben wir diesbezüglich auf einer Insel der Glückseligkeit, denn die Regelungen des nationalen Patentgesetzes und die Handhabung durch das Patentamt halte ich für praxisgerecht. In der Natur der Sache liegend gab es schon immer unterschiedliche Meinungen bezüglich der Erfindungshöhe. Hierzulande sind aber weder Softwarepatente noch Trivialpatente ein Problem. Software an sich ist nämlich in Deutschland definitiv nicht patentierbar, sondern wird vom Urheberrecht geschützt. Trivialpatente kommen auf allen technischen Gebieten durchaus vor, weil sie aufgrund vorhandener Ermessensspielräume unvermeidbar sind. Sie sind aber kein Problem, allenfalls ein Problem der Anmelder, die für angreifbaren Kram Geld und Zeit aufwenden. Triviales kommt zur Anmeldung, weil z. B. in den Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen regelmäßige Veröffentlichungen und Patentanmeldungen zum Image gehören. Wer Unsinniges unbedingt anmelden möchte, versucht es besser nicht im Lande, sondern außerhalb Deutschlands. Die Regelungen des hiesigen Patentamts sind nämlich klar und verhindern Mißbrauch zumindest weitgehend. In diesem Zusammenhang empfehle ich die Lektüre folgender Seiten: http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren11.html http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_pat02… .

Außerhalb Deutschlands, in den USA und in manchen EU-Ländern, ist reine Software patentierbar. Die in diesem Thread aufgeführten teils belustigenden, teils bedenklichen Patente sind Europäische Patente, die erteilt werden konnten, weil es die jetzt geplante EU-Richtlinie nicht gab. Anzumerken bleibt, daß die Beispiele überwiegend aus der gleichen Quelle stammen, die ich für tendenziös, wenn nicht sogar unseriös halte. Etliche Interpretationen haben nämlich mit dem Text des jeweiligen Patents nur wenig zu tun. Um das zu erkennen, muß man sich aber die Mühe machen, sich durch nicht immer einfache Patenttexte in voller Länge zu quälen. Die Wiedergabe willkürlich ausgewählter Textauszüge erlaubt keine Beurteilung. Es ist schon unseriös, wenn im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie von „Softwarepatenten“ die Rede ist. Die EU-Richtlinie computerimplementierter Software will gerade die Patentierbarkeit von reiner Software im EU-Raum zukünftig verhindern. Es geht nicht um Softwarepatente, sondern um Verhinderung derselben! Es geht darum, nur Software als Teil einer technischen Einrichtung dem Patentschutz zugänglich zu halten, wie dies auch vom Deutschen Patentamt gehandhabt wird.

Die Patentierbarkeit computerimplementierter Software halte ich ebenso für unverzichtbar, wie ich den Urheberrechtsschutz für reine Software, Musik, Spiele, Filme etc. für zwingend erforderlich halte.

Zum Einwand, man könne doch nicht dauernd darauf achten, womöglich fremde Schutzrechte zu verletzen: Das kann man nicht nur, das muß man sogar! Wer Bilder verwendet, nimmt eigene oder besorgt sich das Einverständnis des Urhebers. Das Gleiche gilt für Musik. Mir kann niemand erzählen, nicht zu bemerken, wenn er z. B. ein fremdes Foto verwendet oder sich an fremder Software zu schaffen macht. Ich weiß bei meiner Arbeit recht genau, was am Markt vor sich geht, wer noch im gleichen Segment tätig ist. Im übrigen nützen ohne diese Kenntnis auch eigene Schutzrechte nichts, weil man Schutzrechtsverletzungen selbst bemerken muß, sie werden nur auf Antrag und nicht von Amts wegen verfolgt. In Laufe mehrerer Jahrzehnte kam es schon mehrmals vor, daß mir jemand auf die Finger klopfen wollte, weil er angeblich ein Schutzrecht besitzt, das ich verletzte. Es gibt immer wieder Leute, die versuchen, aus alten Hüten Abmahn-Kapital zu schlagen. In solchen Fällen teilt man dem Abmahner mit, daß entweder augenblicklich Ruhe herrscht oder andernfalls das schon lange zum Stand der Technik gehörende vermeintliche Schutzrecht angegriffen wird. Bisher herrschte immer sofort Ruhe. Übrigens waren die Dünnbrettbohrer-Abmahnanwälte stets als solche zu erkennen, weil sie unfähig waren, eine Abmahnung hieb- und stichfest mit verifizierbaren Angaben zu formulieren. Die vergleichsweise geringe Zahl substanzhaltiger Schutzrechte in einem begrenzten Marktsegment sind den dort Tätigen i. d. R. bekannt. Anderer Leute Sachen und Rechte zu beachten, gehört nun mal zum Beruf.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

diese Gefahr besteht immer, wenn man den Text nicht verstehen kann und dann auf gegenwärtige Magazine hört, ohne dies zu verifizieren. So, wie du den Sachverhalt schilderst, ist es schlichtweg falsch. Das Patent beschreibt NICHT den Vergleich zweier Variablen, sondern prüft, ob beide Variablen DENSELBEN Speicherplatz belegen. Dabei können durchaus beide Variablen den gleichen Inhalt haben. Programmtechnisch hat das vermutlich wenig nutzen, ist aber oft für einen Compiler von großer Bedeutung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wurde die if-Abfrage patentiert? Du hast mit Sicherheit einen
Link parat, um deine These zu untermauern.

http://www.elug.de/projekte/patent-party/patente/EP1…

Warum wehrst Du Dich so sehr gegen die Erkenntnis, daß
Trivialpatente heute schon zuhauf existieren und genau dies
durch die Bestrebungen der EU noch weiter gesichert werden
soll?

Die if-Abfrage, so wie sie im Artikel beschrieben wurde, hatte nichts mit dem Patent zu tun. Desweiteren wurde die if-Abfrage schon weit vorher „erfunden“, was dieses Patent, falls es dieselbe if-Abfrage wie in den programmiersprachen beschreiben würde, für nichtig erklären würde.

Warum machen sich die Leute eigentlich nie die Mühe, die Patente mal zu lesen, sondern glauben nur dem, was die Patentgegner schreiben?

Ich bin ja auch gegen Trivialpatente, aber so, wie es die Gegner meistens darstellen, ist es nicht gerade überzeugend.

Hallo,

Die tollste Idee ist ohne Marktzugang keinen Pfifferling wert.

Nehmen wir das Beispiel „Freie Software“. Die hatte keinen Marktzugang, den Programmcode kann man kostenlos bekommen, aber der Einsatz namhafter Firmen läßt erahnan, daß das Zeug sehr wohl den einen oder anderen Pfifferling wert ist.

So brauchen gerade die kleinen Marktteilnehmer den besonderen
Schutz, den Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte bieten
(können).

Die „kleinen Marktteilnehmer“ sind im Bereich der Freien Software Hobby-Programmierer, die neben größeren Firmen an einem Projekt mitatbeiten.

Nun wird patentiert, daß formatierte Texte in einer XML-Datei gespeichert werden können (das ist keine Fiktion, wohlgemerkt). Das ist zwar banal, aber die Androhung eines Grichtsprozesses mit entsprechendem Streitwert verdirbt den Entwicklern vermutlich die Lust, gegen sowas zu prozessieren.

Wäre SCO nicht so blöde gewesen, gegen IBM zu prozessieren: andere Firmen wärer von den durch das Verfahren entsehenden Kosten längst tot.

Softwarepatente werden in erster Linie als Drohkulisse verwendet um Mitbewerber auszutrocknen.

Sebastian

Hallo,

Es gibt immer wieder Leute, die versuchen, aus alten Hüten
Abmahn-Kapital zu schlagen. In solchen Fällen teilt man dem
Abmahner mit, daß entweder augenblicklich Ruhe herrscht oder
andernfalls das schon lange zum Stand der Technik gehörende
vermeintliche Schutzrecht angegriffen wird. Bisher herrschte
immer sofort Ruhe.

Du hast die Geschichte rund um den Semicron Explorer mitbekommen? Da wurden Firmen abgemahnt weil sie den Begriff Explorer verwendet haben und es dadurch zu einer Verwechslung mit dem Explorer von Semicron hätte kommen können. Aber es gab gar keinen Semicron Explorer, es gab 3-4 Mann die ihn angeblich gesehen haben - die ganze Geschichte ist über mehrere Jahre gegangen und da wurden sehr viele Leute erfolgreich abgemahnt. Also erzähl mir nicht, das alles kein Problem ist und Betrüger sofort auffliegen.

Übrigens waren die
Dünnbrettbohrer-Abmahnanwälte stets als solche zu erkennen,
weil sie unfähig waren, eine Abmahnung hieb- und stichfest mit
verifizierbaren Angaben zu formulieren. Die vergleichsweise
geringe Zahl substanzhaltiger Schutzrechte in einem begrenzten
Marktsegment sind den dort Tätigen i. d. R. bekannt. Anderer
Leute Sachen und Rechte zu beachten, gehört nun mal zum Beruf.

Gehört denn auch eine Pflicht zur Offenlegung der Erfindung zum Patent? Wenn ich nicht in den Code schauen kann, wie soll ich dann wissen was geschützt ist?

Dummerweise gibt es auch noch einen anderen Faktor, der deinen neoliberalen Behauptungen wiederspricht. Software die unter GPL steht hat für ein Wirtschaftswachstum gesorgt, auch weil gerade kleine Firmen die Chance haben hier Geld zu verdienen. Was meinst du womit ein Grossteil des Internets läuft? Mit Open Source Software und nicht mit Closed Source/Patentkram. Hätte M$ ein Patent auf TCP/IP oder „die Übertragung von Daten zwischen Rechenmaschinen mit Hilfe von Strom-/Lichtimpulsen“, wäre die Entwicklung sicher nicht so schnell gegangen.

Gruss Jan

Hallo,

Das Gesetzespaket zur zur Patentierbarkeit
„computerimplementierter Erfindungen“ geht damit nun ohne
Änderung zur zweiten Lesung ins Europäische Parlament.

Kurz: kaum ein demokratisches Gremium will das Ding, aber es wird durchgeboxt.

Ich frage mich, welche inoffiziellen Gründe da bestehen und welchen finanziellen Einsatz deren Schaffung wohl benötigt hat.

Tatsache scheint zu sein, daß die Unternehmen, die Sofwarepatente wollen, vorwiegend aus dem Nicht-EU-Bereich kommen. Die EU setzt sich offenbar für gezielte Förderung der außereuropäischen Wirtschaft ein – auf dem Rücken dere, deren interessen sie vertreten sollte.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Und von wegen „open source“… Viele Leute haben noch immer
nicht begriffen, das der Markt schon lange aufgeteilt ist…

Kannst Du diesen meiner Meinung nach nicht sehr sinnvollen Satz bitte genauer erläutern, gerne mit besonderen Bezug auf die relevanz für Softwarepatente.

Gruß,

Sebastian

… bis Sachverhalte zur Kenntnis genommen werden?

Hallo Sebastian!

Die EU-Richtlinie hat keine Software-Patente zum Ziel. Im Gegenteil: Software soll nicht patentierbar sein! Es geht ausschließlich um computerimplementierte Software. Dazu empfehle ich auf der Seite des Deutschen Patentamts http://www.dpma.de nachzulesen, was patentierbar ist und was nicht und was computerimplementierte Software überhaupt ist. Das Problem aus deutscher Sicht besteht nun darin, daß es in der EU diesbezüglich keine einheitlichen Bestimmungen gibt und das Europäische Patentamt in der Vergangenheit Patente auf Software erteilt hat. Die EU-Richtlinie soll Klarheit schaffen.

Etliche Postings in diesem Thread ignorieren standhaft, um was es bei der EU-Richtline tatsächlich geht. Angeführt werden fragwürdige bis unseriöse Links, die von Ideologie, aber von wenig Sachkenntnis getrübt sind. Angeführt werden freie Interpretationen europäischer Patente, die entweder im glatten Gegensatz zum tatsächlichen Inhalt der Patentschrift stehen oder Beispiele, die erst deutlich machen, wie dringend nötig eine EU-weite Regelung ist.

Ständig wiederholt werden Mißstände im Patentwesen der USA, wo es wohl vorkommt, daß auf alte Hüte Patente erteilt werden. Diese Zustände sind für Europa nicht relevant und schon gar kein Maßstab. Zudem überstehen derartige Schutzrechte die erste Anfechtung nicht.

Von einigen Leuten wird Stimmung gegen Schutzrechte an sich gemacht. Aber ohne Schutzrechte kann niemand einen Film, ein Buch oder ein Musikstück in Verkehr bringen, kann niemand große Beträge in Entwicklung investieren. Erst die Möglichkeit der zeitlich befristeten ausschließlichen Nutzung durch den Urheber oder Erfinder ermöglicht überhaupt kreative und erfinderische Tätigkeit außerhalb der Bastler- und Hobby-Szene. Wenn mit vielstelligen Beträgen aus eigenen Mitteln finanzierte Entwicklungen ungeschützt zur Benutzung durch jedermann freigegeben sind, unterbleiben solche Tätigkeiten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Die Aufgabe besteht in der Harmonisierung der Verfahrensweisen
in den Mitgliedstaaten der EU und beim Europäischen Patentamt.
In Deutschland leben wir diesbezüglich auf einer Insel der
Glückseligkeit

Mit anderen Wortrn: jetzt ist es in Ordnung, später wird es „Harmonisiert“, also schlecht.

Hierzulande sind aber weder Softwarepatente
noch Trivialpatente ein Problem.

Aber „wir“ wollen und ja auf Bananenrepublik-Niveau herunterharmonieren.

Das könnte dann so enden:
http://webshop.ffii.org/index.de.html

Im FFII-Webshop sind alle Elemente und Prozesse, die in der untenstehenden Graphik markiert sind, sind mit schon erteilten (nicht nur beantragten) europäischen Patenten belegt.

Wer gegen solche banalitäten angehen will, kämpft gegen Windmühlen. Bei großen Konzernen sind sie Ressourcen sicherlich vorhanden, aber die kleinren Anbieter (die eigentlich geschützt werden sollten) werden durch die versuchte Privatisierung jeglichen Allgemeinguts bis hin zu Banalitäten ==> http://wiki.ffii.org/index.cgi?Ibm040612En behindert und in die Handlungsunfähigkeit gedrängt.

Gruß,

Sebastian

Gruß,

Sebastian

Moin

http://swpat.ffii.org/patente/txt/ep/1163/612/

Eins verstehe ich jedoch nicht (oder ich ahbe es überlesen).
Das patent beschreibt doch das Finden von Seiten mit
bestimmten geografischen Merkmalen (hier das KFZ-Zeichen),
verbietet jedoch das Betreiben einer solchen Seite nicht.

Das Patent sagt (grob): „Computer/Webseiten nach geo. Merkmalen benennen.“

Damit hat jeder desen Adresse ein geo. Merkmal (www.marktplatz-hh.de hh = Hansestadt Hamburg) enthält denen eine Lizenz zu bezahlen. Das ist die Logik von Patenten.

An sich hätten die damit auch ICANN und Denic verklagen können: „.de“ ist auch ein geo. Merkmal.

Laut
heise:" Die Firma beruft sich auf eine europäische
Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in
Internetadressen „als spezifischen Inhalt das Kürzel des
Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region“ zu nutzen.",
steht das aber so nicht im Patent.

Klar, das wäre ja auch nicht durch die Kontrollen gegangen (hoffentlich). Aber das ist eine der Konsequenzen aus dem Patent. Ob nun die Kennzeichen-abkürzungen oder andere war ja nicht festgelegt.

Und in der Richtung gibt’s hunderte Patente. Das Papier über Softwarepatente wär DIE Gelegenheit gewesen um mal festzuschreiben das solcher Scheiss nicht gilt und automatisch verfällt.

Oder festlegen: Wer zu einem unsinnigen Patent ein Beispiel aus der Vergangenheit findet muss nicht zip-tausend Euro investieren und sich durch 4 Instanzen klagen um das Patent abzuschaffen.

Oder eine öffentliche, informelle Bewertung der Patente in den ersten 6-12 Monaten nach der Ausstellung (mit entsprechenden Konsequenzen wenn 500 Beispiele aus der Vergangenheit auftauchen…)

Irgendwas sinnvolles halt. Irgendwas das Ottonormal-Spass-Programmierer und private Webseitenbetreiber vor dem finanziellen Aus bewahrt. Oder würdest du für ein privat erstellte, kleine, nicht-komerzielle Programm 600 Euro pro Patent berappen ?

Meine Webseite (ausserhalb der EU und USA gehostet, unter falschem Namen veröffentlicht) würde mich ±8000 Euro kosten. Was ist drauf: ein Program das die Grösse von Verzeichnissen inklusive Unterverzeichnissen anzeigt, ein primitiver Vektorgraphikeneditor und 4 kleine Handyspiele.

cu