Moin!
… entziehen? Alles, was getan wird, betrifft sie eh nicht
mehr und ganz fit im Kopf sind sie auch nicht mehr.
Der Gedanke macht vor dem Hintergrund Sinn, dass angesichts der demographischen Entwicklung die wachsende Gruppe der Älteren die schrumpfende Gruppe der Jüngeren übermässig „ausbeuten“ kann.
Will z.B. heissen: die Steuergelder der Jungen werden in immer höherem Maße in Pflegeeinrichtungen anstatt in Schulen investiert.
Auf der anderen Seite ist nicht jeder Rentner kinder-/enkellos und asozial.
Insgesamt würde ich persönlich von der One man - one vote - Regelung abrücken und die Anzahl der Wahlstimmen für eine wahlberechtigte Person von folgenden Faktoren abhängig machen:
- Bildungsstand
- Höhe der Steuerzahlungen
- Anzahl Jahre, während der Steuern bezahlt wurden
- Vorstrafen (Anzahl, Schwere)
- Mindestalter 21
- Mindestdauer der Inhaberschaft der deutschen Staatsbürgerschaft: 10 Jahre
- Summe der bislang einbezahlten Sozialbeiträge
- Summe der bislang erhaltenen Sozialleistungen
- Wohnort (Mallorca-Rentner und Florida-Rolfs verlieren Stimmen)
- Anzahl der eigenen Kinder
- besuchte Schulform und schulische Leistungen der Kinder. Vorstrafen der Kinder.
So kann man seinen Wählerstatus positiv und negativ beeinflussen. Der mögliche Range sollte zwischen 0 und 5 Stimmen pro Wähler liegen.
Überprüfung des Status jeweils ein bis zwei Jahre vor der nächsten Wahl durch die jeweilige Gemeinde, in der ein Steuerzahler gemeldet ist. Ist zwar aufwändig, aber machbar, denn:
Ferner: Legislaturperiode: 6 Jahre. Ein Superwahltag, an welchem in allen Bundesländern sowie auf Bundesebene gewählt wird. Keine Unterschiede mehr in Datum und Dauer nach Bundesländern.
Gruß,
M.