Hallo Merger,
Hallo Wolfgang,
ich antworte mal zusammen, komme mit dem System und dem Zitieren hier noch nicht klar.
Dass man mindestens 1 Jahr in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit bleiben muss, kannte ich auch so. Allerdings sagte mir ein Versicherungsberater vor kurzem, dass dies seit August 2013 nicht mehr so wäre und neuerdings ein Monat ausreicht. Eine Rechtsquelle habe ich nicht, aber er meinte es gab da eine Gesetzesänderung. Vorstellen könnte ich mir allerdings schon, dass man dann sehr wohl freiwilliges Mitglied der GKV bleiben darf, aber nicht pflichtversichert ist.
Das würde aber dennoch die bessere Alternative zur PKV sein.
Den Standardtarif kommt nur für Versicherte in Frage, die das 55. Lbj. vollendet haben…was nicht zutrifft.
Vor dem 65. Lbj. greift der Basistarif, der einfach lächerlich und absolute Abzocke ist. Der Beitrag orientiert sich am Höchstbetrag der GKV, das sind in 2014 stolze 627,75 € für Leistungen der GKV umfassen. Zudem besteht aber im Basistarif keine Behandlungspflicht für die Ärzte und so kann ( und so ist es laut diverser Berichte im Internet auch) der Patient von einem Arzt abgelehnt werden oder der Arzt stellt bestimmte Leistungen einfach weiter privat in Rechnung… was ja nicht Sinn des Ganzen ist. Man ist an diesen Tarif gebunden und kommt da quasi auch nicht mehr raus… weil der Wechsel an eine Gesundheitsprüfung gebunden ist.
Im Wahltarif der PKV aktuell liegt der Beitrag bei NUR etwa 340 € monatlich plus 900 SB… natürlich zuzüglich diverser Leistungen, die der Arzt aber nicht die KV für nötig erachtet und die dann letztlich zu Lasten des Patienten gehn. Dafür hat man aber auch ziemlich gute Leistungen.
Sicher, kann der Basistarif auch halbiert werden, wenn man Sozialleistungen bezieht, was auch der Fall ist, dennoch bleibt unterm Strich eine wesentlich schlechtere Behandlung und Absicherung, als sie als Kassenpatient bestünde.
Der Grund für den Wechsel liegt in folgenden Punkten :
- chronisch krank und arbeitslos und im Bezug von Sozialleistungen, welche die KV nur in Höhe des Halben Basistarifes bezahlt… egal wie hoch der tatsächliche Tarif ist und natürlich nicht für die Selbstbeteiligung oder die Kosten aufkommt auf denen man sitzen bleibt
- der oben beschriebenen sehr schlechten Versorgung im Basistarif, ausserdem würde bei Berufstätigkeit wieder der volle Basistarif fällig
- bestimmte Therapieleistungen sind in der PKV nicht erhältlich, aber in der GKV
- und letztlich natürlich, weil die Uhr tickt und ein Wechsel irgendwann nicht mehr möglich ist
- sollte irgendwann die Erwerbsunfähigkeit zuschlagen, stünden wiederum dauerhaft nur Sozialleistungen an und dementsprechend wäre ein Grossteil des Beitrages selbst zu tragen… aber wovon?
Das mit der 9/10 Rechnung kenne ich nicht, kann mir die jemand erklären?
Ehepartner gibt es nicht. Und so hoch werden die Einkünfte nicht mehr werden, wenn man nur noch eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen kann.
Richtig ist auch, dass die Gleichstellung für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer in Frage kommt. Da die Rückkehr in die Berufstätigkeit noch immer geplant ist, wenn auch nur im kleinen Rahmen, trifft das zu.
So, ich hoffe keine Fragen übersehn zu haben. Ansonsten bitte nochmal nachfragen.
Liebe Grüsse
Rita