Hallo!
Es ist eben nicht nur schlicht die Meinungsfreiheit anderer,
sondern es sind Sanktionen härterer Gangart im Spiel, wie z.B.
Rauswurf aus dem Bank-Vorstand und evtl sogar aus der SPD.
Hier würde das, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe,
bedenklich angekratzt werden.
Gruß,
Branden
Naja, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt, weil dieser öffentlich eine Meinung vertritt, die der Arbeitgeber als geschäftsschädigend ansieht und der Arbeitnehmer öffentlich jederzeit mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, ist absolut legitim und gängige Praxis. Selbst wenn es sich dabei um die Bundesbank und beim Entscheidungsträger über die Kündigung um den Bundespräsidenten handelt.
Ebenso kann die SPD ihn ausschließen, wenn er als prominentes SPD-Mitglied eine Meinung vertritt, die mit den Grundsätzen der Partei nicht vereinbar sind.
Das Recht auf Meinungsfreiheit schließt Konsequenzen, die sich aus der Meinungsäußerung ergeben, nicht aus. Es gewährt aber, dass der Staat keine repressiven Maßnahmen einsetzt, um politisch
Andersdenkende mundtot zu machen. Stichworte Inhaftierung, Ermordung, Gulag, Folter, etc…