Sperrgut zurücksende

Hallo,

muss man Sperrgut wieder original bzw. überhaupt verpacken bei einer Rücksendung?

Danke!

Frage von Browser verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Hi.

Wer ist „man“?
Privatperson oder war das eine Transaktion im gewerblichen Bereich?
Weswegen erfolgt die Rücksendung? Was sagen die Liefer- und Rücksendebedingungen?

1 Like

Es handelt sich um eine Privatperson, die Mieter ist und keine Möglichkeit zur Aufbewahrung/Zwischenlagerung der recht großen Verpackung hat.

Es handelt sich um eine Privatperson, die Mieter ist und keine Möglichkeit zur Aufbewahrung/Zwischenlagerung der recht großen Verpackung hat. Kostenlose Rücksendung innerhalb 30 Tagen. Von Verpackung aufheben steht da erst mal Nichts, allerdings ein Hinweis zur Handhabung bei Sperrgut, was mit der Speditionsfirma zu klären wäre. Rücksendegrund: Nichtgefallen.

Ja, dann musst du das wohl machen.

1 Like

Irgendwo muss doch festgehalten sein, wer das Transportrisiko bei Rücksendungen trägt.
Die Spedition ist für die Verpackung höchstwahrscheinlich nicht zuständig.

Übrigens sehr leichtsinnig von dir, die Verpackung zu entsorgen, wenn du vorab schon weißt, dass du das Teil eventuell zurückschicken wirst. Worum geht es eigentlich? Eine verchromte Stoßstange eines Oldtimers?

(fett von mir)

Das ist ja wohl logisch!
Wie sonst soll das Teil - egal was es ist - sauber und unbeschädigt wieder beim Empfänger ankommen?

Fragen gibt’s … !

1 Like

Generation TikTok.
(Ja, ich bin böse.)

5 Like

hi,

so logisch finde ich das gar nicht, außer du beziehst dich explizit auf das Wort ‚man‘.
Soweit bin ich bei dir, irgendjemand muss/sollte es verpacken.
Deine Antwort ist inhaltlich also absolut korrekt.

Ich lese seine Frage jedoch so, ob der Käufer es verpacken muss.
Dabei nicht vergessen, dass beide eine kostenfreie Rücksendung vereinbart haben.
Ebenso sollte muss nicht auf Manieren oder reiner Höflichkeit aufbauen.

Gibt’s vergleichbares zum LG Berlin (18.03.2010, Az. 57 S 111/09) in dem auch darauf eingegangen wird, wer es verpacken muss?
Ob der Käufer einen Auftrag zum verpacken annehmen muss, war dort nicht relevant.

Die Frage ist natürlich super unpräzise (woher soll er es auch wissen), so kann man sich wunderbar darin verrennen ob die Ware überhaupt sperrig genug ist, dass es nicht um die Kosten geht, dass er ‚man‘ statt ‚Käufer‘ schrieb und dass die Einzelheiten des Vertrages nicht vollständig bekannt sind…

Und es ist Wochenende, es könnte kaum schlimmer kommen.

grüße
lipi

Huch! Will dise Person das einmal im Kreis an sich selbst versenden? Oder warum schweigst Du dich über die Umstände aus?

Das ist ja mal geil. Weil dem Herrn Käufer der Artikel nicht gefällt, soll er ihn möglichst wertgemindert zurückgeben dürfen, damit er nur mit beträchtlichem Verlust vom Verkäufer wiederveräußert werden kann? Das Fehlen der Originalverpackung ist eine durchaus erhebliche Beeinträchtigung.

Es ist einfach so. Platz hat man zu haben.

Das mag dir nicht plausibel erscheinen, aber genau das sieht das Widerrufsrecht so vor. Fehlende Original-Verpackung verhindert nicht das Widerrufsrecht und berechtigt den Verkäufer auch nicht dazu eine Wertminderung geltend zu machen. Vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-28096

Verkäufer haben schlicht zu sehr übertrieben, indem sie z. B. Großgeräte oder Möbel wie Betten und Schränke nur in Originalverpackung zurücknehmen wollten. Das ist oft gar nicht umsetzbar. Folgerichtich sind solche Urteile sehr pauschal gefallen.

Inzwischen allerdings hat sich das Rad noch ein Stückchen weitergedreht. Bei Zusendung von Ware muss der Händler inzwischen die Verpackung zurücknehmen. Vgl. https://deutsche-recycling.de/blog/ruecknahmepflicht-verpackungen/
Praktisch wird das anders gelebt. Wo kein Kläger da kein Richter.

Leider hat der OP meine Rückfrage nicht beantwortet, so dass nicht klar ist, ob das o. g. in seinem Fall greift.

?? Wie ist das gemeint: „…an sich selbst versenden“?

Ich bezog mich auf das von mir gefettete „überhaupt verpacken“! :wink:
Wie stellt sich @jetme denn das so vor?
Denkt er, eine x-beliebige Spedition fährt Verpackungsmaterial
einfach so durch die Gegend, weil irgendwem plötzlich einfällt, daß ihm das neue Sofa doch nicht gefällt?
Oder stellt das Sofa unverpackt auf eine dreckige Ladefläche?

Das Problem wird ja nicht sein, ein paar Streifen Klebeband um einen Karton herum anzubringen, sondern die Verpackung noch zu besitzen. Und das völlig unabhängig von irgendwelchen Rücksendekosten.

Offtopic:
Ich finde, kostenlose Rücksendung sollte abgeschafft werden, dann würden sich die Kunden vorher etwas länger überlegen, bevor sie auf den Bestellen-Button klicken…

4 Like

hi,

und ich bezog mich darauf, wer es machen muss.
Du bestätigst zwar, dass es dir im Grunde darum geht, dass es überhaupt verpackt werden muss, bist aber dann ohne auch nur den Versuch es zu begründen wieder beim Käufer.

Das ist eine sehr rätselhafte Diskussion, die du - denke ich - auch gut allein führen kannst.
Letztlich ging es nur darum, ob du deinen Standpunkt begründen könntest, da dem einiges entgegen steht.

die Frage umdefinieren?
wirklich sehr gern kannst du begründen, warum der Käufer die originale Verpackung aufbewahren muss.

Ich verstehe deinen Gedankengang ehrlich gesagt gar nicht. Irgendwie läuft alles darauf hinaus, dass es lediglich nett, einfacher und umsichtig wäre, die alte Verpackung aufzuheben und zu nutzen.
Da bin ich bei dir, ist aber nicht die Frage gewesen.

na wenigstens noch ein Punkt, in dem wir uns mal einig sind.

grüße
lipi

Wir wissen ja nicht, um welches Sperrgut es sich handelt.
Eine Spezialverpackung sollte man immer aufheben, bis alle eventuellen Gründe für eine Rücksendung entfallen.
Das andere Kleingedruckte (Haftung für Rücksendung) kennen wir auch noch nicht. Kostenlos für den Käufer sind ja allenfalls die Transportkosten.

(Oder habe ich es irgendwo überlesen? Wurde ja schon angefragt.)

1 Like

An einem Versand sind in der Regel immer zwei beteiligt und natürlich müssen auch die Gegebenheiten von beiden Seiten bekannt sein.

Ein kaufmännisch kalkulierender Verkäufer hat natürlich die Rücksendekosten in den Verkaufspreis schon mit eingerechnet. Da er seine Rücksendequote kennt ist das eine einfache Sache.
Bei jedem Kauf zahlen alle Kunden einen kleinen Anteil dieser Kosten.

Als Verkäufer, der auch an den Endverbraucher über das Internet verkauft, rollen sich mir, bei so manchen Ausführungen hier, die Fussnägel auf.
Überhaupt darüber zu lamentieren, ob etwas beim Zurücksenden verpackt werden muss oder nicht und dann wer das bezahlen und/oder tun muss zeigt schon mal die Beknacktheit einiger Käufer!
Wie muss ein Rechtsverdreher gestrickt sein, dass er es durchboxt, dass die Original Verpackung nicht aufgehoben werden muss, wenn Käufer von Ihren Widerrufsrecht gebrauch machen.
Das Abwälzen von Verantwortung und Kosten auf andere treibt die Kosten für Produkte hoch und alles jammert wieder darüber! Gleichzeitig kann der stationäre Handel trotzdem nicht überleben.
Meines Erachten dürften grundsätzlich keine kostenlosen Rücksendungen angeboten werden, da Kosten für die Rücksendung immer entstehen, diese i.d.R. sogar höher sind als der eigentliche Versand. Wer gedankenlos drauflos bestellt und Umwelt und Infrastruktur belastet muss dafür zur Kasse gebeten werden!

6 Like

Das ist der eigentliche „Casus knacktus“.
Die Eindämmung dieser sinnlosen Bestell- und Rücksenderei würde nach meiner Überzeugung einen Großteil der Paketmassen, die ständig auf den Autobahnen hin und her gefahren werden (ganz abgesehen von den anderen Kosten und Zeitverlusten) überflüssig machen.
Deutschland ist Europameister in dieser Rücksenderitis.
Vor allem im Mode– und Schönheitsbereich sind diese Rücksendungen hoch.