Sperrung ALG 1 wegen zuspätkommen zum Vorstellungsgespräch

Hallo an die hier Wissenden,
mein Sohn hatte vor einiger Zeit ein Vorstellungsgespräch. Er ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und kannte die Stadt nicht und auch nicht die Firma bei der er vorstellig werden sollte (Vermittlungsvorschlag vom Amt).
Er fuhr auch hin, aber wie so oft hatte die Bahn Verspätung, die Firma fand er auch nicht sofort (weil fremd in der Stadt). Bei Pünktlichkeit der Bahn, hätte die Zeit ausgereicht um rechtzeitig beim Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
Das Gespräch fand auch statt, allerdings schienen aber die beruflichen Erfahrungen der Firma nicht ausreichend zu sein. Schlussendlich bekam er den Job nicht. Begründung: er hätte sich nicht so gegeben, wie die Firma es gern gehabt hätte.
Jetzt kam ein Brief vom Amt mit einer Sperre von ALG I wegen zu späten Erscheinens beim Vorstellungsgespräch. Ist das rechtens?
Die Verspätung war kein Eigenverschulden. 
Mit dem ALG I finanziert sich mein Sohn seinen Führerschein ohne den zu 95% hier keine Anstellung zu finden ist. Streicht das Amt das ALG I, so nimmt sie ihm die Möglichkeit eine bessere Vermittelbarkeit zu schaffen, und das wissentlich.
Wer kann helfen?
Eine Mutter

Hallo,

Jetzt kam ein Brief vom Amt mit einer Sperre von ALG I wegen
zu späten Erscheinens beim Vorstellungsgespräch. Ist das
rechtens?

Wenn ein Gericht entschieden hat (falls ich es richtig gelesen habe), dass ALG nicht gestrichen werden darf, selbst bei mehrmaligem Meldeversäumnissen, dann wäre die jetzige Streichung wohl nicht rechtens.
Urteil aus dem Internet

Wer kann helfen?

Ein Anwalt!

Eine Mutter

16BIT (keine Mutter)

ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und kannte die
Stadt nicht und auch nicht die Firma bei der er vorstellig
werden sollte (Vermittlungsvorschlag vom Amt).
Er fuhr auch hin, aber wie so oft hatte die Bahn Verspätung,
die Firma fand er auch nicht sofort (weil fremd in der Stadt).
Bei Pünktlichkeit der Bahn, hätte die Zeit ausgereicht um
rechtzeitig beim Vorstellungsgespräch zu erscheinen.

Wie üblich sind irgendwelche anderen Umstände schuld.

Hätte man sich entsprechend vorbereitet, VORHER mal einen Blick in den Stadtplan geworfen und in Kenntnis " wie so oft hatte die Bahn Verspätung" eine Bahn früher genommen, wäre das alles anders gelaufen.

Aber erwarten, dass das Sozialsystem jeden durchschleppt, der augenscheinlich kein Interesse an einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch hat und jede Mühe vermissen lässt.

Wenn Sohnemann verspätet zum Gespräch erscheinen ist, interessiert es nicht, was nun der Grund dafür war. Die Tatsache, dass er zu spät kam, ist entscheidend. Wer es nicht ein mal schafft, zum Vorstellungsgespräch pünktlich zu erscheinen wird im Arbeitsleben vermutlich diesen Schlendrian fortführen und noch steigern.

Es ist doch völlig okay, wenn der Betrieb das so wahrheitsgemäß zurück meldet.

Schließlich wird das ALG von der Solidargemeinschaft gezahlt. Und ich, der da nicht unerhebliche Summen einbezahlt, will einfach nicht, dass sich Leute in die soziale Hängematte werfen, was hier ja offensichtlich der Fall ist.

Ernsthafte Bemühungen um einen Arbeitsplatz sehen definitiv anders aus!

Wenn ein Gericht entschieden hat (falls ich es richtig gelesen
habe), dass ALG nicht gestrichen werden darf, selbst bei
mehrmaligem Meldeversäumnissen, dann wäre die jetzige
Streichung wohl nicht rechtens.
Urteil aus dem Internet

Das haken wir dann doch eher unter dem Motto „nette Antwort, passt aber überhaupt nicht zur Frage“ ab, denn der Sachverhalt ist hier nicht einmal ähnlich.

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Das haken wir dann doch eher unter dem Motto „nette Antwort, passt aber überhaupt nicht zur Frage“ ab, denn der Sachverhalt ist hier nicht einmal ähnlich.

Bist Du Gott oder der der Verursacher des Urteils?
In 2 Minuten hast Du es gelesen und festgestellt, es passt nicht zum Thema!
Hut ab!

2 Like

Hallo,

beim nächsten Mal sollte der Bewerber auf jeden Fall einen Zug früher nehmen. Zudem ist es möglich, sich vom Zugbegleiter oder am Service-Point der DB, wenn es denn an dem Bahnhof einen gibt, eine Verspätungsbescheinigung geben zu lassen. Die wäre jetzt hilfreich.

Natürlich kann man trotzdem Widerspruch gegen die Sperrfrist einlegen. Man muss hierzu die Frist unbedingt einhalten. Auf dem Bescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung sein.

Zur Begründung kann man anführen, dass man auch bei pünktlichem Erscheinen den Job nicht bekommen hätte. Es besteht also, sofern das denn stimmt, kein direkter Zusammenhang zwischen dem verspäteten Eintreffen und der Ablehnung. Allerdings weiß ich nicht, warum das Unternehmen dann die Verspätung gemeldet hat. Gibt es hierzu ein Standard-Formular, das jedes Unternehmen ausfüllen muss? Wenn nicht, wenn das Unternehmen also von sich aus an die Behörde herangetreten ist, würde ich die Chancen des Widerspruchs als gering einschätzen.

Viele Grüße und viel Glück für deinen Sohn bei der Arbeitssuche.
Ultra

Hi

Das ist ja wahnsinnig interessant, was du hier alles aus einem einzigen Fall herauslesen kannst.

Ist dir aufgefallen, dass es um Arbeitslosengeld I geht, was bedeutet, dass der junge Mann auf jeden Fall schon einmal gearbeitet hat?

Deine Brieftasche wird auch keinesfalls von der Kreation eines weiteren Langzeit- ALG II (!) Empfängers entlastet.

Du hast mit deinen Anführungen natürlich Recht, aber das ist auch Erfahrungssache. Er hat die Erfahrung jetzt gemacht und lernt hoffentlich daraus. Im Posting gibt es aber keinerlei Hinweis darauf, dass sein Verhalten Usus ist und er ständig zu spät käme.

Noch etwas:
Wenn ein Arbeitgeber von einem Gesprächskandidaten total überzeugt ist, dann ist dem scheißegal, ob man zu spät gekommen ist. Kein Arbeitgeber der Welt lässt den Wunschkandidaten fahren, weil er zu spät kommt. Es ist kein schöner erster Eindruck, aber wenn man den Job „sonst“ bekommen hätte, dann bekommt man ihn auch mit Verspätung - ganz besonders wenn das Gespräch trotz Verspätung noch stattfand. Wenn die Erfahrung nicht da ist, hätte er den Job mit oder ohne Verspätung nicht bekommen.

lg
Kate

1 Like

Hi Ultra,

zumindest bei mir war es so, dass die von der AfA vorgeschlagenen Unternehmen (ganze zwei waren es…) eine Rückmeldung abgeben sollten. Ob das per Bogen oder per Telefon geschah, ist mir nicht bekannt. Ich musste jedenfalls eine Bescheinigung darüber anschleppen, dass ich angetanzt war und sie mussten sich auch rückmelden - eine doppelte Absicherung fürs Amt also.

lg
Kate

Hallo,

Du hast mit deinen Anführungen natürlich Recht

Wieso?

In dieses Forum kommt jemand neu rein und hat eine für sich gesehen, existenzielle Frage!
Wie Recht hat da jemand, der die Moralkeule auspackt und in der Antwort nur beleidigend ist?
Dieses Forum nennt sich wer-weiss-was und nicht wer-holzt-frager-mit-beleidigungen-oder-arroganz-zu!

16BIT

5 Like

Hi

Das _hatte_ ich ja bereits angemerkt.

Trotzdem hat er damit recht, dass man im Idealfall einen Zug früher nimmt, weil die Bahn immer Verspätung hat, vorher mal Stadtkarten studiert und im besten Fall ein Navi aufs Smartphone lädt (so vorhanden).

Das sind die Lektionen die der angenommene Bewerber nun hoffentlich gelernt hat.

lg
Kate

Hallo,

du schreibst an alle Wissenden und bekommst Antworten aus Wünsch-dir-was.

Dein Sohn ist zu spät gekommen, aber das Vorstellungsgespräch hat stattgefunden. Das Zuspätkommen hat vielleicht einen schlechten Eindruck hinterlassen, nicht aber das Gespräch verunmöglicht. Hätte das Zuspätkommen den Ausschlag gegeben, hätte kein Personaler noch Zeit verplempert, sondern den jungen Mann direkt nach Hause geschickt.

Die Sperre eines Arbeitsamtes ist nichts, was im rechtsfreien Raum passiert oder sich an die Launen der Straße hält. Sie ist geregelt in
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/159.html

In Frage kommt Ziffer 2
„die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert

Die Agentur kann nicht sperren - s.o.
Wenn als einziges Versäumnis das Zuspätkommen benannt wird, dann kann ihm deshalb nicht das Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses zu Last gelegt werden. Das Gespräch hat stattgefunden. Erst, wenn er in diesem Gespräch „Verhalten“ an den Tag gelegt hat, das einer Einstellung entgegen steht, kann man ihn belangen.
Widerspruch einlegen und ggf. vor das Sozialgericht gehen. Dafür braucht es nicht einmal einen Anwalt in diesem Fall, weil der Sachverhalt nicht kompliziert ist. Es sei denn, hier ist etwas verschwiegen worden.

Grüße Uli

P.S. Auch, wenn es nichts mit der Frage direkt zu tun hat, von mir ein Einwand: Mutter fragt hier, wieso tut das der Sohn nicht? Wieso ist der nicht rechtzeitig losgefahren und hat sich vor Fahrtantritt über den Weg informiert? Rechtzeitig bedeutet, dass man den Ausfall einer Bahn mit einkalkuliert. Wieso hat er sich nicht über die Firma informiert, das ist heute 1mal1 eines erfolgreichen Bewerbungsgespräches! Schon die KFZ-Werkstatt ums Eck fragt, warum der Bewerber ausgerechnet zu ihr kommt!

Wenn du als Mutter deinen Sohn für alles in Schutz nimmst und ihm seine Sachen regelst, wird das nichts!

Hallo,

Bist Du Gott oder der der Verursacher des Urteils?

man muss weder Gott noch „Verursacher“ des Urteils (ich dachte, Urteile werden von Richtern gefällt).

In 2 Minuten hast Du es gelesen und festgestellt, es passt
nicht zum Thema!

Man braucht weniger als 2 Minuten, um ziemlich am Anfang zu lesen, dass es dort darum ging, dass der Kläger es versäumt hat, die Termine, die er beim Arbeitsamt hatte, wahrzunehmen. In dem UP ging es aber darum, dass ein Bewerber beim Vorstellungsgespräch (bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber, nicht beim Arbeitsamt!) zu spät erschienen ist.

So, und jetzt erklär mal den Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.

Gruß
Christa

5 Like

Das ist ja wahnsinnig interessant, was du hier alles aus einem
einzigen Fall herauslesen kannst.

Nun ja. Wenn der Beitrag mit der ausführlichen Schilderung beginnt, an was es alles gelegen hat, aber nicht ein Wort darüber fällt, dass Sohnemann eigentlich an allem selbst schuld ist, sagt das schon einiges.

Ist dir aufgefallen, dass es um Arbeitslosengeld I geht, was
bedeutet, dass der junge Mann auf jeden Fall schon einmal
gearbeitet hat?

Ja und? ALG1 sprudelt irgendwo aus einer unerschöpflichen Quelle?

Deine Brieftasche wird auch keinesfalls von der Kreation eines
weiteren Langzeit- ALG II (!) Empfängers entlastet.

Da ich Steuern UND Arbeitslosenversicherung bezahle und somit ALG1 und ALG2 mit finanziere, macht es keinen großen Unterschied ob jemand das eine oder andere bezieht.

Noch etwas:
Wenn ein Arbeitgeber von einem Gesprächskandidaten total
überzeugt ist, dann ist dem scheißegal, ob man zu spät
gekommen ist. Kein Arbeitgeber der Welt lässt den
Wunschkandidaten fahren, weil er zu spät kommt.

Nur haben Bewerber, die zu spät zum Gespräch kommen oft nicht einmal mehr die Möglichkeit sich zu präsentieren. Häufig finden 5 Interviews hinter einander statt. Wenn für den Bewerber die Zeit 13:00 bis 14:00 vorgesehen ist und er erscheint erst um 13:45, wird er entweder gleich wieder nach hause geschickt, oder er hat noch ganze 15 Minuten zu erklären, warum er so ein toller Typ ist und man ihn trotz Unpünktlichkeit unbedingt einstellen müsse.

5 Like

Hallo,

hättest Du gefragt:
„In dem Urteil geht es um Meldepflicht. Was steht in dem Urteil, was auch für zu spät kommen bei Bewerbungsgesprächen gilt?“
dann hätte ich Dir auch nicht so geantwortet, wie ich es jetzt tue!

Bist Du Gott oder der der Verursacher des Urteils?

man muss weder Gott noch „Verursacher“ des Urteils (ich
dachte, Urteile werden von Richtern gefällt).

Ver-Ursache-r, hat nichts mit dem Richter zu tun!
Ein Richter ent-scheidet und be-urteilt.

In 2 Minuten hast Du es gelesen und festgestellt, es passt
nicht zum Thema!

Man braucht weniger als 2 Minuten, um ziemlich am Anfang zu
lesen, dass es dort darum ging, dass der Kläger es versäumt
hat, die Termine, die er beim Arbeitsamt hatte, wahrzunehmen.
In dem UP ging es aber darum, dass ein Bewerber beim
Vorstellungsgespräch (bei einem möglichen künftigen
Arbeitgeber, nicht beim Arbeitsamt!) zu spät erschienen ist.

Nun, dies zeigt, dass Du das URTEIL nicht gelesen hast.
Urteile sind immer interessant, da sie Abseits der „Überschrift“ auch anderen Text enthalten, die Urteilsbegründung!

So, und jetzt erklär mal den Zusammenhang zwischen den beiden
Fällen.

ALG I und deren Rechtsgrundlage!
Denn Rest kannst Du im Urteil lesen.
Ich hoffe, innerhalb von 2 Minuten! Denn dies war ja die Vorgabe!:wink:

Und falls Du es innerhalb der 2 Minuten nicht findest, dann ver-stehst Du ggf. meine Nach-frage und, warum ich auf Deine Frage so reagierte.
Es ist nicht in 2 Minuten zu händeln!

16BIT
aber einen Stern, für Deinen Beitrag!:wink:

1 Like

Sehr geehrter Stammtisch-Wissender,

Ja und? ALG1 sprudelt irgendwo aus einer unerschöpflichen Quelle?

Beitragsfinanziert und steuerfinanziert, sagt Dir was?
Befristet ist Dir auch kein Fremdwort?

Da ich Steuern UND Arbeitslosenversicherung bezahle und somit ALG1 und ALG2 mit finanziere, macht es keinen großen Unterschied ob jemand das eine oder andere bezieht.

Stimmt, an Deinem Stammtisch wird dies keinen großen Unterschied machen!
Nun, Du solltest den Stammtisch wechseln!

Da der gewöhnliche ALG2 Empfänger befreit ist von:

Abgeltungssteuer
Baulandsteuer
Beförderungssteuer
Biersteuer
Börsenumsatzsteuer
Branntweinsteuer
Einkommensteuer
Energiesteuer
Erbschaftsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Feuerschutzsteuer
Gesellschaftsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Hypothekengewinn-abgabe
Investitionssteuer
Jagd- und Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
KFZ-Steuer
Kinosteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Konjunkturzuschlag
Leuchtmittelsteuer
Lohnsteuer
Lustbarkeitssteuer
Mineralölsteuer
Notopfer Berlin
Ökosteuer
Rennwettsteuer
Salzsteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Solidaritätszuschlag
Speiseeissteuer
Spielbankabgabe
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Steuerberatung
Stromsteuer
Süßstoffsteuer
Tabaksteuer
Tanzsteuer
Teesteuer
Tonnagesteuer
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Vermögensabgabe
Vermögensteuer
Verpackungssteuer
Versicherungssteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer
Zweitwohnungssteuer

und GEZ, ist Dein Unmut verständlich!
Es war ja nur die arbeitende Bevölkerung die diese Steuer entrichten muss!

oder er hat noch ganze 15 Minuten zu erklären, warum er so ein toller Typ ist

Ok, Du hast ab jetzt, 20 Minuten Zeit!

16BIT

2 Like

Hallo,

wenn einer meiner Mitarbeiter nach Wünsch-dir-was arbeiten und sich nicht an Regeln und Gesetze halten würde, wäre das ein Grund für eine Abmahnung und bei Wiederholung für eine Kündigung.

Viele Grüße

Uli

Servus,

Urteile sind immer interessant, da sie Abseits der „Überschrift“ auch anderen Text enthalten, die Urteilsbegründung!

Solche Überschriften heißen „Leitsatz“ und sie sind ganz praktisch, wenn man sehen möchte, worum es in dem vorliegenden Urteil geht. In der Begründung kann man übrigens ebenfalls innerhalb von zwei Minuten sehen, dass es um das Thema „Meldepflicht und Verfügbarkeit“ geht, also eben nicht um versicherungswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Vorstellungstermin.

Achja, bevor ichs vergesse: Benennst Du bitte noch die Rechtsgrundlage, von der Du sprichst?

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo,

wenn einer meiner Mitarbeiter nach Wünsch-dir-was arbeiten und
sich nicht an Regeln und Gesetze halten würde, wäre das ein
Grund für eine Abmahnung und bei Wiederholung für eine
Kündigung.

Hi,

ist es nicht so, das auch der Eindruck den der Bewerber beim Unternehmen hinterläßt, für eine Sperre reicht?

Wenn also der Bewerber - wie hier - zu spät kommt und so den Eindruck hinterlässt er wäre an der Stelle eigentlich nicht interessiert?

Gruß
Tina

Hallo Tina,

ist es ein Versehen, dass du hier auf diesen Kommentar geantwortet hast? Gemeint mit Abmahnung war Nomen.nominandum.

Auf deine Frage geantwortet: Hast du meinen vorangegangenen Beitrag mit dem Auszug aus dem Gesetz gelesen?

Hier braucht nicht spekuliert und nichts nach eigenen Wünschen hinein interpretiert werden: Es ist zum Vorstellungsgespräch gekommen! Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle nicht bekommen hat.

Ansonsten lohnt tatsächlich der genauer Blick in Urteilsbegründungen, die in ähnlichen Konstellationen abgegeben wurden, wie hier auch schon gepostet
http://www.wer-weiss-was.de/arbeitsamt/sperrung-alg-…

Ein einmaliges Zuspätkommen, dessen Kausalzusammenhang zum Nichtbekommen der Stelle nicht einmal gegeben ist, rechtfertigt keine Sperre. Übrigens ist dein Schluss, der Bewerber hätte den Eindruck hinterlassen, nicht an der Stelle interessiert zu sein, deine Interpretation. Du warst bei dem Gespräch nicht dabei. Welchen Eindruck der Bewerber in dem Augenblick hinterlassen hat, weißt du nicht. Selbst der fehlende Arbeitsvertrag sagt darüber nichts. Es könnte auch gut sein, dass der Bewerber trotz Zuspätkommen einen guten Eindruck persönlich hinterlassen hat, aber seine Qualifikation nicht passt.

Keine Vorverurteilungen, kein wünsch-dir-was und rein menschlich vielleicht auch nicht gleich vollständiges Verdammen.

Anmerkung an der Stelle: Ich habe vor einigen Jahren selbst ein Vorstellungsgespräch mit gut 1 Stunde Verspätung antreten müssen wegen eines Unfalls. Der Arbeitsvertrag für eine leitende Stelle wurde trotzdem unterschrieben. Kann es eventuell sein, dass die Angaben: Sohn, für den Mutter schreibt, arbeitslos einen reinen Sachverhalt, nämlich das Zuspätkommen einschließlich der Strafe, die zu drohen hat, gleich anders bewerten lässt?

Viele Grüße

Uli

3 Like

Hallo,

Achja, bevor ichs vergesse: Benennst Du bitte noch die
Rechtsgrundlage, von der Du sprichst?

Bist du so nett und zeigst die Rechtsgrundlage, wonach ein Zuspätkommen zu einem Vorstellungsgespräch, das dieses nicht verunmöglicht, ein versicherungswidriges Verhalten ist, auf das eine Sperrzeit folgen darf?

Danke.

LG Uli

1 Like