Sperrung ALG 1 wegen zuspätkommen zum Vorstellungsgespräch

Hallo Uli,

im vorliegenden Fall beruft sich die Bundesagentur für Arbeit auf § 159 Abs 1 Nr. 2 SGB III.

Ob das gerechtfertigt ist oder nicht, kann und möchte ich nicht beurteilen. Darum geht es mir aber nicht, zumal wesentliche Teile des Sachverhalts vom Fragesteller verschwiegen wurden - mit meiner Replik wollte ich den Kollegen einladen, wenigstens ein kleines bissle weniger vage in seiner Suppe herumzurühren.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

im vorliegenden Fall beruft sich die Bundesagentur für Arbeit
auf § 159 Abs 1 Nr. 2 SGB III.

Sagt wer?
Wir wissen nicht, ob sich die AA darauf beruft. Eigentlich kann sie es nicht. Denn sowohl der Gesetzestext als auch die GA geben das nicht her: Das Gespräch hat stattgefunden.

zumal
wesentliche Teile des Sachverhalts vom Fragesteller
verschwiegen wurden

Welche denn?

mit meiner Replik wollte ich den
Kollegen einladen, wenigstens ein kleines bissle weniger vage
in seiner Suppe herumzurühren.

Also nur der Kochlöffel für Ego-Suppe, was nichts mit der Frage zu tun hat. Ich verstehe.

Dabei sind die Hinweise selbst auf dieses Urteil nicht falsch. Das BSG stellt doch auf Arglist bzw. gezieltes Verhindernwollen eines Arbeitsvertrages ab, um solche Sperren zu rechtfertigen. Hierzu mal ein anderes Urteil, bei dem es auch auf die Urteilsbegründung ankommt.
BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: B 7 AL 106/02 R

LG

Uli

Sehr geehrter Stammtisch-Wissender,

Gehen Dir JETZT schon die Argumente aus, so dass Du beleidigend werden musst? Das ging ja schnell…

Ja und? ALG1 sprudelt irgendwo aus einer unerschöpflichen Quelle?

Beitragsfinanziert und steuerfinanziert, sagt Dir was?
Befristet ist Dir auch kein Fremdwort?

Nein. Kannst Du ja selbst weiter unten lesen.

Da ich Steuern UND Arbeitslosenversicherung bezahle und somit ALG1 und ALG2 mit finanziere, macht es keinen großen Unterschied ob jemand das eine oder andere bezieht.

Stimmt, an Deinem Stammtisch wird dies keinen großen
Unterschied machen!

Es ist mir völlig egal, ob irgendwas aus meinen Steuern oder meinen Sozialabgaben gezahlt wird. Ich zahle beides, was Dir offensichtlich beim Lesen meines Beitrags entgangen sein muss.

Nun, Du solltest den Stammtisch wechseln!

Bla bla bla…

Da der gewöhnliche ALG2 Empfänger befreit ist von:

Abgeltungssteuer
Baulandsteuer
Beförderungssteuer
Biersteuer
Börsenumsatzsteuer
Branntweinsteuer
Einkommensteuer
Energiesteuer
Erbschaftsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Feuerschutzsteuer
Gesellschaftsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Hypothekengewinn-abgabe
Investitionssteuer
Jagd- und Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
KFZ-Steuer
Kinosteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Konjunkturzuschlag
Leuchtmittelsteuer
Lohnsteuer
Lustbarkeitssteuer
Mineralölsteuer
Notopfer Berlin
Ökosteuer
Rennwettsteuer
Salzsteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Solidaritätszuschlag
Speiseeissteuer
Spielbankabgabe
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Steuerberatung
Stromsteuer
Süßstoffsteuer
Tabaksteuer
Tanzsteuer
Teesteuer
Tonnagesteuer
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Vermögensabgabe
Vermögensteuer
Verpackungssteuer
Versicherungssteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer
Zweitwohnungssteuer

und GEZ, ist Dein Unmut verständlich!
Es war ja nur die arbeitende Bevölkerung die diese Steuer
entrichten muss!

Keine Ahnung was Du nun genau mit dieser wirren Aufzählung zum Ausdruck bringen willst…

oder er hat noch ganze 15 Minuten zu erklären, warum er so ein toller Typ ist

Ok, Du hast ab jetzt, 20 Minuten Zeit!

Hab ich nicht nötig. Du offensichtlich schon, wie man der Aufzählung oben klar entnehmen kann.

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Hier braucht nicht spekuliert und nichts nach eigenen Wünschen
hinein interpretiert werden: Es ist zum Vorstellungsgespräch
gekommen! Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht
Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle
nicht bekommen hat
.

Das liest sich aber in der Stellungnahme des Unternehmens ganz anders…

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Hi,

ist es ein Versehen, dass du hier auf diesen Kommentar
geantwortet hast?

Ja.

Auf deine Frage geantwortet: Hast du meinen vorangegangenen
Beitrag mit dem Auszug aus dem Gesetz gelesen?

Ja. Aber gibt es nicht weitere Gründe für eine Sperrung?

Hier braucht nicht spekuliert und nichts nach eigenen Wünschen
hinein interpretiert werden: Es ist zum Vorstellungsgespräch
gekommen! Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht
Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle
nicht bekommen hat.

Woher willst Du das wissen?

Ansonsten lohnt tatsächlich der genauer Blick in
Urteilsbegründungen, die in ähnlichen Konstellationen
abgegeben wurden, wie hier auch schon gepostet
http://www.wer-weiss-was.de/arbeitsamt/sperrung-alg-…

Das sind zwei völlig verschiedene Schuh. Dort geht es nicht um Zuspätkommen zum Vorstellungsgespräch sondern um Meldeversäumnisse gegenüber dem Amt.

Ein einmaliges Zuspätkommen, dessen Kausalzusammenhang zum
Nichtbekommen der Stelle nicht einmal gegeben ist,
rechtfertigt keine Sperre.

Woher willst Du wissen ob kein Kausalzusammenhang besteht. Meiner Meinung nach ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen, denn woher weiß das Amt denn, das der Bewerber zu spät kam?

Übrigens ist dein Schluss, der

Bewerber hätte den Eindruck hinterlassen, nicht an der Stelle
interessiert zu sein, deine Interpretation.

Mag sein, genauso wie Du hier ja auch interpretierst.

Du warst bei dem

Gespräch nicht dabei. Welchen Eindruck der Bewerber in dem
Augenblick hinterlassen hat, weißt du nicht. Selbst der
fehlende Arbeitsvertrag sagt darüber nichts.

Richtig. Aber wenn der Bewerber vom Amt geschickt wird, bekommt der Arbeitgeber in der Regel ein Formular in dem er angibt, warum der Bewerber nicht genommen wurde. Wird in diesem Feld das Zuspätkommen als „Kein Interesse“ interpretiert und so auch angegeben, könnte es nicht sein, daß das eine Sperre rechtfertigt?

Wie ich oben bereits mitteilte, muß das Amt ja die Info über die Verspätung ja irgendwo herhaben.

Es könnte auch

gut sein, dass der Bewerber trotz Zuspätkommen einen guten
Eindruck persönlich hinterlassen hat, aber seine Qualifikation
nicht passt.

Dann würde das so in der Beurteilung des AG stehen. Wenn wir Bewerber bekommen der nicht passt, geben wir das so an. Haben wir den Eindruck, der Bewerber bewirbt sich weil er muß und hat eigentlich kein Interesse an Arbeit, geben wir auch das so an.

Selbst bei Bewerbern die auf Eigeninitiative kommen aber arbeitslos sind, haben wir schon beim Amt gemeldet, wenn wir sie eingestellt hätten, sie aber nicht kamen.

Anmerkung an der Stelle: Ich habe vor einigen Jahren selbst
ein Vorstellungsgespräch mit gut 1 Stunde Verspätung antreten
müssen wegen eines Unfalls.

Das ist etwas anderes.

Der Arbeitsvertrag für eine

leitende Stelle wurde trotzdem unterschrieben. Kann es
eventuell sein, dass die Angaben: Sohn, für den Mutter
schreibt, arbeitslos einen reinen Sachverhalt, nämlich das
Zuspätkommen einschließlich der Strafe, die zu drohen hat,
gleich anders bewerten lässt?

Das hat mit meinen Fragen jetzt was zu tun?

Ich habe Fragen gestellt, deren Antwort ich nicht genau kenne und die Du hier falsch zu interpretieren scheinst.

Gruß
Tina

Hallo MM,

im vorliegenden Fall beruft sich die Bundesagentur für Arbeit
auf § 159 Abs 1 Nr. 2 SGB III.

Kann sie tun, jedoch wird in der Urteilsbegründung dies sogar verneint!
Das Urteil hat gegenüber dem §159 SGBIII so viel Bums, dass es den Mitarbeitern des Jobcenters jetzt wohl die Arbeit mehr als erleichtert.
Blühende Fantasien sind Geschichte!

Ein ALGI Bescheid ist mit Dauerwirkung erstellt und somit bindend. Für beide Seiten.
Diese Bescheid darf aber auch aufgehoben werden (nach § 48 Abs 1 S 1 SGB X) wenn es WESENTLICHE Änderungen gibt!

Bei dem §159 SGBX, passt der vorliegende Fall ja schon mal nicht rein, wie ulischnee ja auch schon schrieb!
2.die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung)

Somit ergibt sich keine Veränderung lt §48 SGB X, denn die Situation hat sich für den Sohn nicht verändert.
Somit darf (lt. Urteilsbegründung Abs. 27-29) der ALG Bescheid nicht einmal aufgehoben werden bei blosser Vermutung, was das Amt ja lt. UP, jetzt hier tut.
§43 Abs 3 SGB X
(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

Und ob „Überschriften“ „Leitsätze“ genannt werden, ist mir wurscht, denn wie Du selber jetzt bemerkt hast, steht nicht all zuviel im „Leitsatz“!

mit meiner Replik wollte ich den
Kollegen einladen, wenigstens ein kleines bissle weniger vage
in seiner Suppe herumzurühren.

Ich habe vielleicht keine Ahnung von allen Fachbegriffen, aber ein Urteil lesen und verstehen, dies kann ich wohl!

16BIT

Hallo,

Ja. Aber gibt es nicht weitere Gründe für eine Sperrung?

Das weiß ich nicht. Du weißt es aber auch nicht! Ein sachgerechter Umgang wäre, nachzufragen, ob es weitere Gründe gibt, anstatt zu unterstellen, dass es sie gibt.

Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht
Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle
nicht bekommen hat.

Woher willst Du das wissen?

Wissen tue ich das genau genommen nicht. Aber wenn eine Firma so viel Wert auf Pünktlichkeit legt, dass sie ein Zuspätkommen zum Vorstellungsgespräch als KO-Kriterium betrachtet, dann führt sie das Gespräch nicht! Das ist Zeitverschwendung, die die Firma nur Geld kostet!

http://www.wer-weiss-was.de/arbeitsamt/sperrung-alg-…

Das sind zwei völlig verschiedene Schuh. Dort geht es nicht um
Zuspätkommen zum Vorstellungsgespräch sondern um
Meldeversäumnisse gegenüber dem Amt.

Du hast die Urteilsbegründung nicht gelesen, obwohl du mehrfach darauf hingewiesen wurdest! In der Urteilsbegründung wird über den konkreten Fall hinaus Stellung bezogen! Üblich bei höheren Gerichten!

Mir fällt auf, dass du und einige andere hier Sachverhalte höchst oberflächlich be- und vor allen Dingen verurteilen!

Woher willst Du wissen ob kein Kausalzusammenhang besteht.

Wie oft muss du einen Satz lesen, bevor du ihn zur Kenntnis nimmst? Exakt das habe ich bereits mehrfach begründet!

Meiner Meinung nach ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen,
denn woher weiß das Amt denn, das der Bewerber zu spät kam?

Du ziehst erneut voreilig Schlüsse! Das Unternehmen kann dem Amt mitgeteilt haben, was die Fragebögen so hergeben, darunter auch das Zuspätkommen. Zum x-ten Mal: Aber sie haben das Gespräch geführt! Ein Kausalzusammenhang zwischen Ablehnung und dem Zuspätkommen (oder einem anderen Fehlverhalten), muss aber explitzit! hergestellt werden. Das verlangt das BSG in diversen urteilen und übrigens auch in dem, was du dich weigerst zu lesen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Übrigens ist dein Schluss, der

Bewerber hätte den Eindruck hinterlassen, nicht an der Stelle
interessiert zu sein, deine Interpretation.

Mag sein, genauso wie Du hier ja auch interpretierst.

Was habe ich interpretiert? Ich habe nirgendwo geäußert, dass ich weiß, wie der Bewerber sich verhalten und welchen Eindruck er hinterlassen hat. Ich sage nur, dass ich nicht aus dem Angaben rückschließen kann, dass es ein negativer war.

Richtig. Aber wenn der Bewerber vom Amt geschickt wird,
bekommt der Arbeitgeber in der Regel ein Formular in dem er
angibt, warum der Bewerber nicht genommen wurde. Wird in
diesem Feld das Zuspätkommen als „Kein Interesse“
interpretiert und so auch angegeben, könnte es nicht sein, daß
das eine Sperre rechtfertigt?

Nein, weil die Entfernung zwischen „Kein Interesse“ und „Zuspätkommen“ riesig groß ist, erst Recht dann, wenn das Vorstellungsgespräch geführt wurde. Die Arbeitsagentur ist keine Willkürgeschichte. Es muss - laut BSG wie verlinkt - eine gezielte Aktion durch die Arbeitsagentur nachgewiesen werden! Das heißt, die AA müsste konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Zuspätkommen absichtlich erfolgt sei, um den Job nicht zu bekommen.

Dann würde das so in der Beurteilung des AG stehen. Wenn wir
Bewerber bekommen der nicht passt, geben wir das so an.

Weil ihr das so macht, gehst du davon aus, dass andere das auch machen?

Ich kenne solche Rückläufer an die AAen. Die wenigsten Unternehmen machen sich die Mühe und füllen die richtig vollständig aus.

Haben
wir den Eindruck, der Bewerber bewirbt sich weil er muß und
hat eigentlich kein Interesse an Arbeit, geben wir auch das so
an.

… und führt dann ein Gespräch mit einem Zuspätkommer, wenn Zuspätkommen ein KO.Kriterium für die Einstellung ist? Ihr habt Geld und Zeit zuviel, ganz offensichtlich.

Selbst bei Bewerbern die auf Eigeninitiative kommen aber
arbeitslos sind, haben wir schon beim Amt gemeldet, wenn wir
sie eingestellt hätten, sie aber nicht kamen.

… um genau was zu erreichen? Das Ganze erweckt auf mich den Eindruck, dass ihr (oder eher du?) nur zu einem Teil das Prozedere macht, um gute Arbeitnehmer zu bekommen, sondern auch, um erzieherisch gegenüber Arbeitslosen zu werden und Dinge zu tun, die euch nichts angehen! Dabei nimmt man es mit dem Gesetz auch nicht so genau.

Wenn ein arbeitsloser Bewerber sich bei euch auf Eigeninitiative bewirbt, dann dürfte es den Datenschutzbeauftragten interessieren, wenn ihr hier Meldung an die AA macht!

Das hat mit meinen Fragen jetzt was zu tun?

Das hat etwas damit zu tun, dass die Aussage des Zuspätkommens automatisch ohne Herstellen eines konkreten Kausalzusammenhangs und ohne weitere Kenntnisse als Grund für den Nichtvertrag annimmst. Wenn das so wäre, dann hätte ich den Job nicht kriegen dürfen, weil automatisch…

Ich habe Fragen gestellt, deren Antwort ich nicht genau kenne

Vor allem deine zweite Antwort ist voller Interpretation. Außerdem stellst du deine Fragen rhetorisch, wie man an deinen weiteren Antworten erkennen kann.

LG Uli

1 Like

Du hast die Stellungnahme des Unternehmens gelesen? Habe ich da was übersehen?

Grüße

Uli

Du hast die Stellungnahme des Unternehmens gelesen? Habe ich
da was übersehen?

Zitat UP: „Jetzt kam ein Brief vom Amt mit einer Sperre von ALG I wegen zu späten Erscheinens beim Vorstellungsgespräch“.

Da ich nicht davon ausgehe, dass das „Amt“ über hellseherische Fähigkeiten verfügt, ist es doch naheliegend bis eindeutig, dass das Unternehmen das so an das „Amt“ zurück gemeldet hat.

Vielleicht aber hat es sich das „Amt“ auch einfach nur ausgedacht um den Arbeitslosen zu schikanieren und ganz zufällig war es tatsächlich so.

Welche Möglichkeit hältst Du für wahrscheinlicher?

Hallo,

ist es nicht so, das auch der Eindruck den der Bewerber beim
Unternehmen hinterläßt, für eine Sperre reicht?

Nein, denn dies gibt ja schon §159 SGB X nicht her.

2.die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung)

Welche Klamotten oder Haartracht man wählt zum VG, ist nicht relevant.
Auch nicht, ob man direkt sagt „ich will den Job nicht!“.

Auszug aus dem Urteil:

Auch hat er sich über Vermittlungsvorschläge beschwert, obwohl es zu den zentralen Aufgaben der Beklagten zählt, Arbeitslosen Vermittlungsangebote zu unterbreiten

Normal würde man nun sagen, §159 wäre ja hier erfüllt (oben, fett markiert), da „er sich weigert bzw. beschwert und so gar nicht arbeiten will?“
Ist aber nur eine Vermutung und darf aber bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nicht sein!

Wenn also der Bewerber - wie hier - zu spät kommt und so den
Eindruck hinterlässt er wäre an der Stelle eigentlich nicht
interessiert?

In der bayrischen Urteilsbegründung, worauf sich die von mir verlinkte Revisionsablehnung bezog, wird sogar die Verwaltungsvorschrift (2x nicht gemeldet und dann kein Geld mehr) auch ausgehebelt.
Und glaub mir eins, es wurde Zeit, dieses Urteil.

Bei einer Angestellten von mir, musste ich die Stunden runterschreiben, da sie 5 Wochen krank war wg. massiven Kreislaufproblemen und ich sie erst wieder langsam in die Firma wieder integrieren wollte.
Da sie daraufhin zum Jobcenter musste (Aufstocker), sollte sie dann lt. dem JC-Mitarbeiter, sich auf 40h Stellen bewerben.
Ich würde den JC-Mitarbeiter als deliktunfähig einstufen, wie auch manchen Antworter hier…nein, Du bist nicht gemeint!:wink:

16BIT

Du hast die Stellungnahme des Unternehmens gelesen? Habe ich
da was übersehen?

Zitat UP: „Jetzt kam ein Brief vom Amt mit einer Sperre von
ALG I wegen zu späten Erscheinens beim Vorstellungsgespräch“.

Da ich nicht davon ausgehe, dass das „Amt“ über hellseherische
Fähigkeiten verfügt,

Aber du!

ist es doch naheliegend bis eindeutig,
dass das Unternehmen das so an das „Amt“ zurück gemeldet hat.

Nein, das ist nicht naheliegend! Ich habe gelesen, du warst / bist Schöffe? Entsetzlich, wenn so schnell Urteile gefällt werden und Sachverhalte so schlampig erfasst!

Wir wissen, dass die AA weiß, dass der Kandidat zu spät gekommen ist. Genau genommen wissen wir nicht, dass dies vom Unternehmen kam, aber es ist anzunehmen. Wir wissen, dass die AA den Kausalzusammenhang gezogen hat. Daraus den Rückschluss zu ziehen, dass Unternehmen habe das so begründet, ist falsch!

Tatsache ist, dass das Unternehmen ein Vorstellungsgespräch geführt hat.

Vielleicht aber hat es sich das „Amt“ auch einfach nur
ausgedacht um den Arbeitslosen zu schikanieren und ganz
zufällig war es tatsächlich so.

Die AA tut so etwas nicht, um zu schikanieren, sondern um Quoten einzuhalten!
Wenn du der Auffassung bist, dass das AA alles richtig macht, wieso meinst du, sind die Erfolgsquoten bei den Klagen so hoch?

Welche Möglichkeit hältst Du für wahrscheinlicher?

Ich halte es für wahrscheinlicher, dass ein Unternehmen nicht die Zeit verschwendet, ein Vorstellungsgespräch zu führen, wenn es bereits durch das Zuspätkommen weiß, dass der Kandidat nichts ist.
Oder willst du mit deiner Auffassung ausdrücken, dass ein Unternehmen, das einen Bewerber wegen Zuspätkommens bereits als Lustlos und Unmotiviert empfunden hat, noch zum Gespräch nimmt? Warum sollte es das tun?

Da sie daraufhin zum Jobcenter musste (Aufstocker), sollte sie
dann lt. dem JC-Mitarbeiter, sich auf 40h Stellen bewerben.

Dafür hätte es aber andere, sinnvollere Wege gegeben
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehab…

Dass das Amt darauf nicht hingewiesen hat, spricht allerdings auch nicht für die Qualifikation. Die ist tatsächlich in allem, was mit Reha und Behinderung, Wiedereingliederung, Arbeitshilfen, Rechte von Schwerbehinderten unterirdisch.

LG Uli

Hi,

Ja. Aber gibt es nicht weitere Gründe für eine Sperrung?

Das weiß ich nicht. Du weißt es aber auch nicht!

würde ich sie wissen, würde ich nicht fragen. Meine Frage war allgemein gestellt, nicht auf den Fall bezogen.

Ein
sachgerechter Umgang wäre, nachzufragen, ob es weitere Gründe
gibt, anstatt zu unterstellen, dass es sie gibt.

Hä?

Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht
Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle
nicht bekommen hat.

Woher willst Du das wissen?

Wissen tue ich das genau genommen nicht. Aber wenn eine Firma
so viel Wert auf Pünktlichkeit legt, dass sie ein Zuspätkommen
zum Vorstellungsgespräch als KO-Kriterium betrachtet, dann
führt sie das Gespräch nicht! Das ist Zeitverschwendung, die
die Firma nur Geld kostet!

Das kann ich so nicht unterschreiben. Mein Chef hört sich auch die Bewerber an, die zu spät kommen. Haben sie einen triftigen Grund für ihr zu spät kommen, ist das ok, wenn nicht wird von unserer Seite dem AA mitgeteilt, das der potentielle AN zu spät kam und scheinbar kein Interesse an der Stelle hat, ansonsten wäre er genommen worden.

Und das haben wir nicht nur einmal in die Ablehnungsbegründung geschrieben.

http://www.wer-weiss-was.de/arbeitsamt/sperrung-alg-…

Du hast die Urteilsbegründung nicht gelesen, obwohl du
mehrfach darauf hingewiesen wurdest! In der Urteilsbegründung
wird über den konkreten Fall hinaus Stellung bezogen! Üblich
bei höheren Gerichten!

Mag sein, das ich das überlesen habe, warum stellst Du die entsprechende Stelle nicht einfach ein?

Mir fällt auf, dass du und einige andere hier Sachverhalte
höchst oberflächlich be- und vor allen Dingen verurteilen!

Wo be- oder verurteile ich? Ich habe hier Fragen gestellt, die zum Teil sehr allgemein gestellt wurden und Dir praxisbezogen geantwortet, da Du meiner Meinung nach sehr viel interpretiert hast.

Woher willst Du wissen ob kein Kausalzusammenhang besteht.

Wie oft muss du einen Satz lesen, bevor du ihn zur Kenntnis
nimmst? Exakt das habe ich bereits mehrfach begründet!

Diese Begründung stellt mich nicht zufrieden, denn wie ich bereits schrieb, erhält der AG ein Formular mit dem Bewerbervorschlag, dieses Formular muß er zurücksenden mit einer Begründung, warum er den Bewerber nicht genommen hat.

Ob das Amt nun korrekt gehandelt hat, kann man hier meiner Meinung nach nicht abschließend beurteilen, denn ob und wie oft es schon bewerberbedingte Ablehnungsgründe gab. Zu sagen das Amt hätte richtig gehandelt, ist in meinen Augen genau so falsch, wie auch die Aussage, es hätte nicht richtig gehandelt. Um hier eine konkretere Aussage treffen zu können, müssten nähere Infos geliefert werden.

Meiner Meinung nach ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen,
denn woher weiß das Amt denn, das der Bewerber zu spät kam?

Du ziehst erneut voreilig Schlüsse! Das Unternehmen kann dem
Amt mitgeteilt haben, was die Fragebögen so hergeben, darunter
auch das Zuspätkommen. Zum x-ten Mal: Aber sie haben das
Gespräch geführt! Ein Kausalzusammenhang zwischen Ablehnung
und dem Zuspätkommen (oder einem anderen Fehlverhalten), muss
aber explitzit! hergestellt werden.

Und wer sagt Dir, das genau das nicht geschehen ist? Wir haben Bewerber abgelehnt, weil sie mit den dämlichsten Ausreden für zu spät kommen kamen, weil sie betrunken erschienen oder weil sie sagten, sie müssten sich wegen dem Amt bewerben, hätten aber keine Lust zu arbeiten. Und genau das haben wir auch als Begründung für die Ablehnung eingetragen.
Das verlangt das BSG in

diversen urteilen und übrigens auch in dem, was du dich
weigerst zu lesen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Mag sein, genauso wie Du hier ja auch interpretierst.

Was habe ich interpretiert? Ich habe nirgendwo geäußert, dass
ich weiß, wie der Bewerber sich verhalten und welchen Eindruck
er hinterlassen hat. Ich sage nur, dass ich nicht aus dem
Angaben rückschließen kann, dass es ein negativer war.

Du interpretierst, das die Agentur falsch gehandelt hat obwohl Du das aus den vorliegenden Angaben nicht wissen kannst, denn Du weißt nicht, was von Seiten des potentiellen AG an die Agentur gemeldet wurde.

Richtig. Aber wenn der Bewerber vom Amt geschickt wird,
bekommt der Arbeitgeber in der Regel ein Formular in dem er
angibt, warum der Bewerber nicht genommen wurde. Wird in
diesem Feld das Zuspätkommen als „Kein Interesse“
interpretiert und so auch angegeben, könnte es nicht sein, daß
das eine Sperre rechtfertigt?

Nein, weil die Entfernung zwischen „Kein Interesse“ und
„Zuspätkommen“ riesig groß ist, erst Recht dann, wenn das
Vorstellungsgespräch geführt wurde.

Das stimmt so einfach nicht, Du kennst nicht jeden Betrieb. Bei uns wird nicht so gehandelt. Mein Chef hört sich durchaus die Gründe an, warum jemand zu spät kommt und anhand der Begründung kann man durchaus auf mangelndes Interesse schließen.

Der geschilderte Sachverhalt wäre für meinen Chef ein Grund für mangelndes Interesse.

Die Arbeitsagentur ist

keine Willkürgeschichte. Es muss - laut BSG wie verlinkt -
eine gezielte Aktion durch die Arbeitsagentur nachgewiesen
werden! Das heißt, die AA müsste konkrete Anhaltspunkte dafür
haben, dass das Zuspätkommen absichtlich erfolgt sei, um den
Job nicht zu bekommen.

Ok.

Ich kenne solche Rückläufer an die AAen. Die wenigsten
Unternehmen machen sich die Mühe und füllen die richtig
vollständig aus.

Die Unternehmen bei denen ich gearbeitet habe, haben das gemacht.

… und führt dann ein Gespräch mit einem Zuspätkommer, wenn
Zuspätkommen ein KO.Kriterium für die Einstellung ist? Ihr
habt Geld und Zeit zuviel, ganz offensichtlich.

s. o. und hier interpretierst Du ganz offensichtlich.

… um genau was zu erreichen? Das Ganze erweckt auf mich den
Eindruck, dass ihr (oder eher du?) nur zu einem Teil das
Prozedere macht, um gute Arbeitnehmer zu bekommen, sondern
auch, um erzieherisch gegenüber Arbeitslosen zu werden und
Dinge zu tun, die euch nichts angehen! Dabei nimmt man es mit
dem Gesetz auch nicht so genau.

Wow und Du sagst Du interpretierst nicht? Mein Chef sucht händeringend Arbeitnehmer für ein mittelständisches Unternehmen zu für unsere Gegend guten Bedingungen. Auf Leute, die eigentlich arbeiten könnten, aber nicht wollen reagiert er allergisch und sieht nicht ein, das solche Leute auf Kosten der Steuerzahler leben. Aus diesem Grund veranlasst ER diese Meldungen. Das kann man finden wie man will, ist aber sein gutes Recht.

Wenn ein arbeitsloser Bewerber sich bei euch auf
Eigeninitiative bewirbt, dann dürfte es den
Datenschutzbeauftragten interessieren, wenn ihr hier Meldung
an die AA macht!

Warum?

Das hat etwas damit zu tun, dass die Aussage des Zuspätkommens
automatisch ohne Herstellen eines konkreten
Kausalzusammenhangs und ohne weitere Kenntnisse als Grund für
den Nichtvertrag annimmst.

Nicht zwingend.

Wenn das so wäre, dann hätte ich

den Job nicht kriegen dürfen, weil automatisch…

Vor allem deine zweite Antwort ist voller Interpretation.
Außerdem stellst du deine Fragen rhetorisch, wie man an deinen
weiteren Antworten erkennen kann.

Nein, aber Du interpretierst für mich zu viel ohne den genauen Zusammenhang zu kennen.

Gruß
Tina

Servus,

nun, da wisst Ihr zwei beide ja viel mehr über das Verhalten des Arbeitssuchenden beim Vorstellungstermin und über die Angaben, die der Arbeitgeber in seinem Feedback-Wisch gemacht hat, als im Sachverhalt zu finden ist.

Interessant insbesondere Deine Empfehlung, das Widerspruchsverfahren ohne rechtlichen Beistand anzugehen, weil die Sache so furchtbar banal ist.

Da kann ich dann ja auf eine Prognose verzichten, wie in diesem Widerspruchsverfahren entschieden werden wird.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Also nur der Kochlöffel für Ego-Suppe, was nichts mit der
Frage zu tun hat. Ich verstehe.

nein, einmal wieder ein verzweifelter Versuch, hier sowas wie eine Diskussion zu ermöglichen, in der ein klitzekleines bisschen mehr als vollmundige Parolen ausgetauscht wird.

War n Versehen, lass gut sein.

Schöne Grüße

MM

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Gehen Dir JETZT schon die Argumente aus, so dass Du
beleidigend werden musst? Das ging ja schnell…

Wer in den Wald ruf „Du bist dumm!“ kann kein „Ich liebe Dich!“ zurück erwarten!

Es ist mir völlig egal, ob irgendwas aus meinen Steuern oder
meinen Sozialabgaben gezahlt wird. Ich zahle beides, was Dir
offensichtlich beim Lesen meines Beitrags entgangen sein muss.

Nein, ist mir nicht entgangen! Hast Du ja oft genug betont!

Keine Ahnung was Du nun genau mit dieser wirren Aufzählung zum
Ausdruck bringen willst…

Zustimmung!
Daher konntest Du auch das Urteil nicht lesen! Ok, kann passieren!

Hab ich nicht nötig. Du offensichtlich schon, wie man der
Aufzählung oben klar entnehmen kann.

Nun, da Du so toll bezeugst, was für ein toller Steuerzahler Du doch bist, geh noch mal die Liste durch und frage Dich, was ALG1 oder ALG2 Empfänger so alles an Steuern zahlen!
Ach nee, las sein, kommt eh nur Quark bei Dir raus.

Im Übrigen hast Du mit Deinem ganzen Geschreibsel den schönen Beitragsstrang ruiniert!
Es hätte so schön sein können für wer-weiss-was!
Eine Frage, eine kompetente Antwort!
Nee, da musst Du Dich wieder wie ein Proll einbringen! Und dann auch noch den Müll selber besternen…na ja, mach ma…

16BIT

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Hallo,

nun, da wisst Ihr zwei beide ja viel mehr über das Verhalten
des Arbeitssuchenden beim Vorstellungstermin und über die
Angaben, die der Arbeitgeber in seinem Feedback-Wisch gemacht
hat, als im Sachverhalt zu finden ist.

JEder Fall ist ein Einzelfall, somit interessiert es nicht, was da gelaufen ist!

Interessant insbesondere Deine Empfehlung, das
Widerspruchsverfahren ohne rechtlichen Beistand anzugehen,
weil die Sache so furchtbar banal ist.

Bist Du im Beitrag verrutscht?
Wenn ja, dann sei Dir diese Aussage verziehen, wenn nein, dann hab ich langsam meine Bedenken, auch Dir gegenüber!

16BIT

Lege doch einfach mal Deine Sicht der Dinge dar, wie es wohl gewesen sein könnte, anstatt hier alles andere auszuschließen. Du bewegst Dich so langsam in Richtung „Neues aus Absurdistan“…

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Was soll man dazu sagen? Einfach krank, was Du da von Dir gibst.

Trink noch mal 16 Bit, dann geht´s Dir wieder besser.

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Danke für den Link!
Meine Mitarbeiterin hatte sich auf Anraten von mir bei allen schriftlich beworben und wir haben gemeinsam diese Bewerbungen in den Briefkasten geworfen.
Leider hatte sie nie eine Antwort erhalten!:wink:
Schade, denn jetzt muss sie wieder in meiner Firma Vollzeit schuften!

16BIT