Hi,
Ja. Aber gibt es nicht weitere Gründe für eine Sperrung?
Das weiß ich nicht. Du weißt es aber auch nicht!
würde ich sie wissen, würde ich nicht fragen. Meine Frage war allgemein gestellt, nicht auf den Fall bezogen.
Ein
sachgerechter Umgang wäre, nachzufragen, ob es weitere Gründe
gibt, anstatt zu unterstellen, dass es sie gibt.
Hä?
Damit ist klar, dass das Zuspätkommen nicht
Ausschlag gegeben hat dafür, dass der Bewerber die Stelle
nicht bekommen hat.
Woher willst Du das wissen?
Wissen tue ich das genau genommen nicht. Aber wenn eine Firma
so viel Wert auf Pünktlichkeit legt, dass sie ein Zuspätkommen
zum Vorstellungsgespräch als KO-Kriterium betrachtet, dann
führt sie das Gespräch nicht! Das ist Zeitverschwendung, die
die Firma nur Geld kostet!
Das kann ich so nicht unterschreiben. Mein Chef hört sich auch die Bewerber an, die zu spät kommen. Haben sie einen triftigen Grund für ihr zu spät kommen, ist das ok, wenn nicht wird von unserer Seite dem AA mitgeteilt, das der potentielle AN zu spät kam und scheinbar kein Interesse an der Stelle hat, ansonsten wäre er genommen worden.
Und das haben wir nicht nur einmal in die Ablehnungsbegründung geschrieben.
http://www.wer-weiss-was.de/arbeitsamt/sperrung-alg-…
Du hast die Urteilsbegründung nicht gelesen, obwohl du
mehrfach darauf hingewiesen wurdest! In der Urteilsbegründung
wird über den konkreten Fall hinaus Stellung bezogen! Üblich
bei höheren Gerichten!
Mag sein, das ich das überlesen habe, warum stellst Du die entsprechende Stelle nicht einfach ein?
Mir fällt auf, dass du und einige andere hier Sachverhalte
höchst oberflächlich be- und vor allen Dingen verurteilen!
Wo be- oder verurteile ich? Ich habe hier Fragen gestellt, die zum Teil sehr allgemein gestellt wurden und Dir praxisbezogen geantwortet, da Du meiner Meinung nach sehr viel interpretiert hast.
Woher willst Du wissen ob kein Kausalzusammenhang besteht.
Wie oft muss du einen Satz lesen, bevor du ihn zur Kenntnis
nimmst? Exakt das habe ich bereits mehrfach begründet!
Diese Begründung stellt mich nicht zufrieden, denn wie ich bereits schrieb, erhält der AG ein Formular mit dem Bewerbervorschlag, dieses Formular muß er zurücksenden mit einer Begründung, warum er den Bewerber nicht genommen hat.
Ob das Amt nun korrekt gehandelt hat, kann man hier meiner Meinung nach nicht abschließend beurteilen, denn ob und wie oft es schon bewerberbedingte Ablehnungsgründe gab. Zu sagen das Amt hätte richtig gehandelt, ist in meinen Augen genau so falsch, wie auch die Aussage, es hätte nicht richtig gehandelt. Um hier eine konkretere Aussage treffen zu können, müssten nähere Infos geliefert werden.
Meiner Meinung nach ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen,
denn woher weiß das Amt denn, das der Bewerber zu spät kam?
Du ziehst erneut voreilig Schlüsse! Das Unternehmen kann dem
Amt mitgeteilt haben, was die Fragebögen so hergeben, darunter
auch das Zuspätkommen. Zum x-ten Mal: Aber sie haben das
Gespräch geführt! Ein Kausalzusammenhang zwischen Ablehnung
und dem Zuspätkommen (oder einem anderen Fehlverhalten), muss
aber explitzit! hergestellt werden.
Und wer sagt Dir, das genau das nicht geschehen ist? Wir haben Bewerber abgelehnt, weil sie mit den dämlichsten Ausreden für zu spät kommen kamen, weil sie betrunken erschienen oder weil sie sagten, sie müssten sich wegen dem Amt bewerben, hätten aber keine Lust zu arbeiten. Und genau das haben wir auch als Begründung für die Ablehnung eingetragen.
Das verlangt das BSG in
diversen urteilen und übrigens auch in dem, was du dich
weigerst zu lesen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Mag sein, genauso wie Du hier ja auch interpretierst.
Was habe ich interpretiert? Ich habe nirgendwo geäußert, dass
ich weiß, wie der Bewerber sich verhalten und welchen Eindruck
er hinterlassen hat. Ich sage nur, dass ich nicht aus dem
Angaben rückschließen kann, dass es ein negativer war.
Du interpretierst, das die Agentur falsch gehandelt hat obwohl Du das aus den vorliegenden Angaben nicht wissen kannst, denn Du weißt nicht, was von Seiten des potentiellen AG an die Agentur gemeldet wurde.
Richtig. Aber wenn der Bewerber vom Amt geschickt wird,
bekommt der Arbeitgeber in der Regel ein Formular in dem er
angibt, warum der Bewerber nicht genommen wurde. Wird in
diesem Feld das Zuspätkommen als „Kein Interesse“
interpretiert und so auch angegeben, könnte es nicht sein, daß
das eine Sperre rechtfertigt?
Nein, weil die Entfernung zwischen „Kein Interesse“ und
„Zuspätkommen“ riesig groß ist, erst Recht dann, wenn das
Vorstellungsgespräch geführt wurde.
Das stimmt so einfach nicht, Du kennst nicht jeden Betrieb. Bei uns wird nicht so gehandelt. Mein Chef hört sich durchaus die Gründe an, warum jemand zu spät kommt und anhand der Begründung kann man durchaus auf mangelndes Interesse schließen.
Der geschilderte Sachverhalt wäre für meinen Chef ein Grund für mangelndes Interesse.
Die Arbeitsagentur ist
keine Willkürgeschichte. Es muss - laut BSG wie verlinkt -
eine gezielte Aktion durch die Arbeitsagentur nachgewiesen
werden! Das heißt, die AA müsste konkrete Anhaltspunkte dafür
haben, dass das Zuspätkommen absichtlich erfolgt sei, um den
Job nicht zu bekommen.
Ok.
Ich kenne solche Rückläufer an die AAen. Die wenigsten
Unternehmen machen sich die Mühe und füllen die richtig
vollständig aus.
Die Unternehmen bei denen ich gearbeitet habe, haben das gemacht.
… und führt dann ein Gespräch mit einem Zuspätkommer, wenn
Zuspätkommen ein KO.Kriterium für die Einstellung ist? Ihr
habt Geld und Zeit zuviel, ganz offensichtlich.
s. o. und hier interpretierst Du ganz offensichtlich.
… um genau was zu erreichen? Das Ganze erweckt auf mich den
Eindruck, dass ihr (oder eher du?) nur zu einem Teil das
Prozedere macht, um gute Arbeitnehmer zu bekommen, sondern
auch, um erzieherisch gegenüber Arbeitslosen zu werden und
Dinge zu tun, die euch nichts angehen! Dabei nimmt man es mit
dem Gesetz auch nicht so genau.
Wow und Du sagst Du interpretierst nicht? Mein Chef sucht händeringend Arbeitnehmer für ein mittelständisches Unternehmen zu für unsere Gegend guten Bedingungen. Auf Leute, die eigentlich arbeiten könnten, aber nicht wollen reagiert er allergisch und sieht nicht ein, das solche Leute auf Kosten der Steuerzahler leben. Aus diesem Grund veranlasst ER diese Meldungen. Das kann man finden wie man will, ist aber sein gutes Recht.
Wenn ein arbeitsloser Bewerber sich bei euch auf
Eigeninitiative bewirbt, dann dürfte es den
Datenschutzbeauftragten interessieren, wenn ihr hier Meldung
an die AA macht!
Warum?
Das hat etwas damit zu tun, dass die Aussage des Zuspätkommens
automatisch ohne Herstellen eines konkreten
Kausalzusammenhangs und ohne weitere Kenntnisse als Grund für
den Nichtvertrag annimmst.
Nicht zwingend.
Wenn das so wäre, dann hätte ich
den Job nicht kriegen dürfen, weil automatisch…
Vor allem deine zweite Antwort ist voller Interpretation.
Außerdem stellst du deine Fragen rhetorisch, wie man an deinen
weiteren Antworten erkennen kann.
Nein, aber Du interpretierst für mich zu viel ohne den genauen Zusammenhang zu kennen.
Gruß
Tina