Hallo Michael,
Hallo Insel,
der
Verdacht der Fälschung oder des Tricksens ist absurd.
Das wollte ich Dir und Deiner Tochter auch nicht unterstellen.
Aus Deinem ersten Posting ging hervor, dass es mehrere
Schüler gab, die für den Sport eine Entschuldigung hatten. Da
kann man sich aus rein statistischen Gründen schon fragen, ob
alle Eltern das so gewissenhaft sehen…
Das mag sein, aber es steht meines Erachtens nicht im Ermessen des Sportlehrers, zu entscheiden, wer denn nun wirklich krank ist und wessen Eltern getrickst haben.
Wenn die Befreiung ausschließlich für den Sport besteht, dann
kann - oder muss - der Sportlehrer auf die Anwesenheit der
Schüler bestehen, weil sonst unter Umständen die Aufsicht
nicht Gewährleistet werden kann.
Um die Anwesenheit geht es nicht, meine Tochter hatte ihre Sportschuhe dabei, weil die Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen, in der Turnhalle auf der Bank sitzen und zuschauen.
Es geht also einzig und allein um die Frage, was „leichte
Übungen“ sind. Das hast Du uns bisher verschwiegen.
Sie mußten wohl weniger rumrennen als sonst, es war weniger anstrengend - genaueres weiß ich nicht. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass es nicht im Ermessen eines Lehrers ist zu entscheiden, welches Kind wie viel auszuhalten hat. Ich erwähne ja beispielsweise in einer Entschuldigung nicht, ob das Kind Medikamente bekommt und vielleicht auch deshalb eine körperliche Schonung nötig ist.
Außerhalb des Sportunterrichts müssen sie sich ja auch
irgenwie bewegen: Schulweg, Treppensteigen, große Pause, …
Wenn die Kinder so krank sind, dass sie wirklich
garnichts machen können, dann haben sie in der Schule
nichts verloren, und zwar nicht nur im Sportunterricht.
Zwischen Treppensteigen und in der Halle herumrennen gibt es aber doch Unterschiede
. Meine Tochter ging heute wieder zur Schule, ist aber sehr angeschlagen und hat mich gebeten, sie zu fahren, weil die Busfahrt (überfüllter Bus, nur Stehplatz, weil wir eine der letzten Haltestellen sind) sie sehr anstrengt. Ich hätte sie auch daheim gelassen, aber sie wollte gehen, meinte, da sie ja überwiegend im Klassenzimmer herumsitzt, schaffe sie das.
Übrigens: Dass ein Sportlehrer einen Schüler turnen lässt, auf
dessen Entschuldigungszettel „Gehirnerschütterung“ steht,
halte ich für nahezu ausgeschlossen. Viel wahrscheinlicher ist
es, dass er bei den Eltern anruft und ihnen mitteilt, sie
sollen ihr Kind von der Schule abholen.
Das habe ich weiter oben beantwortet: Die reine Gehirnerschütterung ist ausgeheilt, aber die Ärzte erlauben noch keinen Sport - normalen Unterricht aber schon.
Meine Frage ist schlicht, darf ein Sportlehrer eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ignorieren ?
Übrigens ist heute mein Jüngster (7) krank, er hat die ganze Nacht gefiebert und starkes Halsweh. Um Scharlach auzsuschließen, das hier gerade rumgeht, war ich mit ihm bei der Kinderärztin. Sie meinte, dieser grippaler Infekt, den wohl meine Tochter auch erwischt hat, sei gerade sehr verbreitet, da könne man nur ein paar Tage abwarten und LANGSAM tun. Sie war ziemlich entsetzt über den Sportlehrer…
Viele Grüße
Insel