Stammtischmärchen?

Ausgangspunkt war, dass die offiziellen Zahlen zu „Rasern“ und Unfällen durch „überhöhe Geschwindigkeit“  nicht mit der „gefühlten“ Realität zusammenpassen, will sagen, es gibt deutlich weniger „echte Raser“ als die Statistik und Flensburg behaupten. Stammtischtheorie: - Unfälle mit uneindeutiger Ursache, oder bei Verkettung von Ursachen, werden von der Polizei gerne unter „Geschwindigkeit“ eingeordnet, selbst wenn sich die Fahrgeschwindigkeit gar nicht feststellen lässt, das ist erstens bequem und zweitens von oben gewollt, weil das wiederum die „Blitzerabzockerei“ rechtfertigt.

Nun seine Story: auf einem mehrspurigen, vereisten, abschüssigen Autobahnstück mit etwa 40 km/h gefahren, mit einer Wagenseite in eine Spurrille geraten, aus der Bahn geworfen worden, den auf der daneben liegenden Spur fahrenden PKW seitlich gestreift, dann auf der anderen Seite in die Leitplanke gekracht.

Strafebefehl +1 Punkt bekommen wegen „überhöhter Geschwindigkeit“.

Mal abgesehen davon, dass man ihm als Laien möglicherweise Ausdrucksfehler nachsehen muss (man bekommt wohl keinen Strafbefehl, sondern einen Bußgeldbescheid, und nicht wegen „überhöhter“, sondern wegen „unangepasster“ Geschwindigkeit) Ich wage, leise zu zweifeln an der Geschichte. Kann sie stimmen?

Mich interessiert außerdem der gesamte Vorgang. Werden Unfälle von der Polizei bei der Aufnahme oder danach tatsächlich, notfalls mit einer nach Gutdünken („Erfahrung“) „geschätzten“ Ursache - in Ursachenkategorieen einsortiert, und wenn ja, kann man irgendwo nachlesen welche Kategorieen das sind?

Gesetzt es gibt diese Kategorisierung … mich würde interessieren, ob es da „unklar“ oder „blöder Zufall“ gibt, oder ob man als Polizist  gezwungen ist, sich im Zweifelsfall eine „Ursache“ auszusuchen, von der man annimmt, dass sie am Ehesten zutreffen könnte.

Gruss Armin.

Hallo,

ja, es ist durchaus sogar sehr viel an dieser Stammtischaussage dran. Denn die Vielzahl der mitauslösenden Gründe wird tatsächlich überhaupt nicht berücksichtigt, sondern man beschränkt sich auf wenige augenfällige, und leicht nachweisbare auslösende Momente, und nimmt sich sogar unter diesen nur den gewichtigsten Punkt für die Statistik, auch wenn der unter Berücksichtigung aller Aspekte nur zu einem kleinen Anteil am Unfall beigetragen hat. Da die Geschwindigkeit aufgrund von Bremsspuren immer gut nachweisbar ist, und eine gegenüber der offiziellen Angabe tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vollkommen üblich ist, hat man hier natürlich immer schnell einen Auslöser gefunden. Dito bei der leicht feststellbaren Alkoholisierung, wobei in beiden Fällen vollkommen außer Acht gelassen wird, ob bei korrekter und nicht minimal überhöhter Geschwindigkeit oder ohne minimale Alkoholisierung angesichts der sonstigen Umfallumstände eine Verhinderung des Unfalls möglich gewesen wäre.

Im speziellen Fall kommt dann bei der Frage der angemessenen Geschwindigkeit in besonderen Verkehrssituationen hinzu, dass eine beliebig mit Grenzwert gegen Null reduzierte Geschwindigkeit nahezu jeden Unfall ausschließen kann (und sei es nur dadurch, dass dann eine Begegnung der Beteiligten gar nicht stattgefunden hätte), und zudem an den idealtypischen Autofahrer hellseherische Anforderungen gestellt werden, der nicht nur wegen des für ihn sichtbaren Eises, sondern zusätzlich auch noch wegen der für ihn nicht erkennbaren (aber potentiell natürlich immer möglichen) Spurrille sein Tempo hätte reduzieren müssen.

Würde man eine nach Mitverursachungsbeiträgen gewichtete Einordnung der Unfälle vornehmen, sähen die Statistiken ganz anders aus, und würde der Parkrempler im Dunklen bei Sauwetter der Parkrempler sein, und kein alkoholbedingter Unfall, und der bei 5 Km/h weniger genauso wenig vermeidbare Unfall kein Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mehr sein. Aber Du vermutest richtig. Da geht es nicht nur um Aufwandsvermeidung, sondern auch um einen konkreten Willen, zu bestimmte Gängelungen und Einnahmequellen zu rechtfertigen. Wie wäre es anders möglich, dass man ohne jegliche Not (Platz vorhanden) die Auffahrspur auf einen Schnellweg ganz außergewöhnlich kurz anlegt, und dann statt deren einfach möglichen Verlängerung lieber eine Blitzeranlage installiert, um das angeblich ursächliche zu hohe Tempo auf dem gut ausgebauten Schnellweg für eine gefahrlose Auffahrt zu senken. Das es sich dabei um den Schnellweg zum größten Messegelände handelt, der von ausgesprochen vielen ortsfremden Fahrern befahren wird, die den gut getarnten Blitzer nicht kennen … Eine Schade über den, der schlechtes dabei denkt. Auffällige Schilder wie „Kurze Auffahrt/Einfädeln lassen/…“ natürlich an dieser ach so gefährlichen Stelle natürlich auch sicherheitshalber Fehlanzeige.

Gruß vom Wiz

es gibt deutlich weniger „echte Raser“ als die Statistik und
Flensburg behaupten.

Genau das Gegenteil ist der Fall. In der Statistik werden nur die berücksichtigt, die auch erwischt wurden. Die echten Zahlen sind sogar höher. Das nennt man Dunkelziffer.

„Blitzerabzockerei“

Dieser Begriff ist auch falsch. Wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält muss nichts zahlen. Man kann also nicht von einer Abzockerei reden.
Ich führe an dieser Stelle gerne an, dass ich noch nie etwas zahlen musste weil ich mich eben an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte.
Leider wurde ich letztens mit 37 in einer 30er Zone geblitzt und musste 15€ zahlen. Jetzt kann ich nur noch sagen, dass ich noch nie einen Punkt hatte. :.(
Aber ich habe es gern gezahlt. Schließlich habe ich gegen die Regeln verstoßen.

Genau das Gegenteil ist der Fall. In der Statistik werden nur
die berücksichtigt, die auch erwischt wurden. Die echten
Zahlen sind sogar höher. Das nennt man Dunkelziffer.

Hallo,

falsch. Wer erwischt wird, muss kein Raser sein. Nur weil einer ein Limit nicht beachtet, bedeutet es noch lange nicht das er für Umstände zu schnell war. Rasen ist in realer Geschwindigkeit nicht zu fassen, es kommt rein auf die Umstände an. 120km/h auf einer gut ausgebauten Bundesstraße ist kein rasen, dagegen kann 20km/h in der Stadt bei erlaubten 50km/h unverantwortliches rasen sein. Der Unterschied ist, der mit 120km/h bekommt ein Knöllchen, der mit 20km/h nichts, solange nichts passiert.

Dieser Begriff ist auch falsch. Wer sich an die
Geschwindigkeitsbegrenzungen hält muss nichts zahlen. Man kann
also nicht von einer Abzockerei reden.

Doch kann man ohne weiteres wenn das Limit das dort angegeben ist, schlicht falsch ist, und nur der Einnahmeoptimierung dient.

Ich führe an dieser Stelle gerne an, dass ich noch nie etwas
zahlen musste weil ich mich eben an die
Geschwindigkeitsbegrenzungen halte.

Das bedeutet noch lange nicht das Du kein Raser sein kannst. Unangepasste Geschwindigkeit, sprich rasen, ist auch beim einhalten von Limits möglich.

Leider wurde ich letztens mit 37 in einer 30er Zone geblitzt
und musste 15€ zahlen. Jetzt kann ich nur noch sagen, dass ich
noch nie einen Punkt hatte. :.(

Du wurdest mit 40km/h geblitzt und die Toleranz abgezogen. Damit warst Du 33.3% über dem Erlaubten. Setze das mal in Relation zu dem der mit 120km/h auf der Bundesstraße geblitzt wird, warum muss der das doppelte zahlen, obwohl er die Geschwindigkeit nur um 20% überschritten hat?

Aber ich habe es gern gezahlt. Schließlich habe ich gegen die
Regeln verstoßen.

Ich könnte dir viele Stellen Zeigen wo die Tempo 30Zone schlicht falsch ist. Möglichrweise hast nicht Du gegen die Regeln verstoßen, sondern die Schilderaufsteller.

Gruß

Nostra

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Hallo!

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Ich könnte dir viele Stellen Zeigen wo die Tempo 30Zone
schlicht falsch ist. Möglichrweise hast nicht Du gegen die
Regeln verstoßen, sondern die Schilderaufsteller.

Wie kann eine 30er Zone „schlicht falsch“ sein?

Bitte um Aufklärung! :wink:

Grüße
Tomm

Wie kann eine 30er Zone „schlicht falsch“ sein?

Bitte um Aufklärung! :wink:

Hallo,

aber gerne doch.

Über solche Zonen entscheiden oft Gremien wie Gemeinderäte, die von Verkehr soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom Eier legen.

Deshalb meiden sie solche schwierige Texte wie, die Verwaltungsvorschriften zur StVO. Da stehen solche Dinge drin wie, es muss rechts vor links gelten. Keine Ampeln, keine Zebrastreifen, keine Radwege usw. Auch in Industriegebieten darf Tempo 30 Zone nicht angeordnet werden.

Und so passiert es eben das Tempo 30 Zonen schlicht unrechtmäßig angeordnet werden.

Und so werden die Gemeinderäte auch zu einer Art Verkehrssünder, die sich nicht um die StVO scheren.

Gruß

Nostra

Über solche Zonen entscheiden oft Gremien wie Gemeinderäte,
die von Verkehr soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom Eier
legen.

Das mag sein aber es spart der Gemeinde Geld, so hat unsere Gemeinde beschlossen
alle Straßen außer der Durchfahrtsstrasse sind Tempo 30.

Einen verkehrstechnischen Grund gibt es an vielen Stellen nicht.

Deshalb meiden sie solche schwierige Texte wie, die
Verwaltungsvorschriften zur StVO. Da stehen solche Dinge drin
wie, es muss rechts vor links gelten. Keine Ampeln, keine
Zebrastreifen, keine Radwege usw.

Sie meiden dies nicht sie nutzen es aus, auch der Winterdienst ist in Tempo 30
Zonen anders bis gar nicht vorhanden.

Und so werden die Gemeinderäte auch zu einer Art
Verkehrssünder, die sich nicht um die StVO scheren.

Nirgendwo in der StVO steht das die Tempolimits Sinn ergeben müssen.

Der Plem

Hallo,

ob Du es glaubst oder nicht, aber ausnahmsweise darf man hier mal an den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG erinnern und den so ganz allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns und Eingreifens in diese Handlungsfreiheit. D.h. eine Maßnahme muss nicht nur „rein technisch“ geeignet sein, ein wichtigeres Rechtsgut durch Einschränkung eines anderen Rechtsguts (hier die Handlungsfreiheit) zu schützen, sondern sie muss auch notwendig und das mildest mögliche Mittel sein. Und daraus abgeleitet gibt es massenhaft Papier unter welchen Voraussetzungen man wann wie weit zu irgendwelchen konkreten Einschränkungen in welchem Maße kommen kann, und dazu zählt auch wann Verkehrsschilder mit welchen Einschränkungen zulässig sind.

Und insoweit ist die momentane Tendenz und pauschale Aussage, „langsamer ist immer besser“, durchaus kritisch zu betrachten, und zu hinterfragen, gerade vor dem Hintergrund, dass sich durch immer drastischere Beschränkungen zunehmend mehr Geld bei Leuten kassieren lässt, die sich zwar an irgendein Schild nicht ganz genau gehalten haben, dadurch aber nicht zwingend auch irgendein höherwertiges Rechtsgut nur ansatzweise gefährdet hätten. Hierzu ein schönes, ganz konkretes Beispiel zum Nachdenken:

Auf der A2 wurde zwischen H und BS eine automatische Verkehrsbeeinflussungsanlage installiert, die mit diversen Blitzern gekoppelt ist, und extreme Geschwindigkeitsbegrenzungen auch in Situationen vorsieht, die diese ganz objektiv betrachtet, nicht erfordern. Trotzdem kosten einen die gefahrenen 130 Km/h bei unsinniger 80er Ausschilderung den Lappen und viel Geld und Punkte.

Wie es der Zufall so will, sind die Dinger in großer Zahl kaputt gegangen, und werden schon seit Monaten repariert. Seit dem gilt im gesamten Bereich konstant tagsüber 130 Km/h mit der Folge, dass man jetzt in einer absolut vergleichbaren Situation die 130 vollkommen legal fahren darf (Rechtsgutgefährdung identisch, Folge dramatisch unterschiedlich). BTW: Weder gefühlt noch aufgrund irgendwelcher Medienberichte müsste man annehmen, dass seit Einführung der pauschalen Regelung eine Steigerung der Unfallzahlen zu beobachten wäre. Zudem handelt es sich bei den regelmäßig schlimmen Unfällen auf dieser Strecke um LKW-Unfälle ohne PKW Beteiligung oder um PKW-Beteiligung die unabhängig von der Geschwindigkeit des PKW ist (z.B. LKW fährt auf PKW am Stauende auf, oder PKW fährt in frische LKW-Unfallstelle, was er auch mit 80 Km/h nicht hätte vermeiden können).

Und nur um das festzuhalten: Es geht mir ganz sicherlich nicht darum, das Geschwindigkeitsbegrenzungen grundsätzlich unangemessen wären. Jedoch ist tatsächlich eine zunehmende Kopplung von unverhältnismäßigen Beschränkungen mit neuen Einnahmequellen ebenso zu beobachten, wie ein gewisser Automatismus aufgrund tatsächlich gegebener Umstände einzurichtende Beschränkungen nach Wegfall dieser Umstände (z.B. Straßensanierung) nicht mehr oder zumindest nicht mehr vollständig zurück zu nehmen, um sich die während der angemessenen Beschränkung eröffneten Einnahmequellen nicht wieder zu nehmen. Oder wie ist es anders zu verstehen, dass eine ganz normale Kreisstraße erst aufgrund massiver Straßenschäden von 100 auf 50 runter begrenzt wurde, und die dann noch Wochen (nebst Kontrollen) nach Sanierung erhalten blieben, bevor es dann zu einer dauerhaften 70er Beschränkung kam, die natürlich ebenfalls seit dem regelmäßig kontrolliert wird, was zu den 100er Zeiten nie vorkam, die angemessen und daher auch von den Autofahrern respektiert waren.

BTW: Deine Argumentation zur Dunkelziffer passt hier auch nicht, denn es geht ja nicht um Schnellfahrer an sich, sondern um Unfälle, und da ist gerade keine Dunkelziffer gegeben, sondern bietet sich eine aufgrund Bremsspuren leicht zu konstatierende (ggf. auch nur minimale und nicht wirklich entscheidend ursächliche) Geschwindigkeitsübertretung als vorgeschobene Unfallursache (mit Einnahmepotential) natürlich an.

Gruß vom Wiz

3 Like

aber ausnahmsweise darf man hier
mal an den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus
Art. 2 GG erinnern und den so ganz allgemeinen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns und Eingreifens in
diese Handlungsfreiheit.

Artikel 2 GG sagt auch aus:
_Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt _

Trotzdem kosten einen die gefahrenen 130 Km/h bei unsinniger 80er
Ausschilderung den Lappen und viel Geld und Punkte.

Ist daran die Beschilderung schuld oder der Fahrer?

sondern um Unfälle, und da ist gerade keine Dunkelziffer gegeben,
sondern bietet sich eine aufgrund Bremsspuren leicht zu
konstatierende (ggf. auch nur minimale und nicht wirklich
entscheidend ursächliche) Geschwindigkeitsübertretung als
vorgeschobene Unfallursache (mit Einnahmepotential) natürlich
an.

Wo findet man denn heute noch Bremsspuren?
Die große Mehrzahl der Fahrzeuge ist mit ABS ausgerüstet, die Räder blockieren also erst kurz vor dem Stillstand.
Und wenn alle anderen Ursachen für den Unfall ausgeschlossen werden können dann bleibt nur noch eins: Der Fahrer war für die Strecke oder für sein Fahrzeug oder für sein Können zu schnell.

Gruß Crack

falsch. Wer erwischt wird, muss kein Raser sein.

So so…
Dann hat er also alles richtig gemacht und ist trotzdem erwischt worden? Wobei denn dann?

Doch kann man ohne weiteres wenn das Limit das dort angegeben
ist, schlicht falsch ist, und nur der Einnahmeoptimierung dient.

Der Gesetzgeber kontrolliert die Einhaltung seiner Gesetze und Vorschriften.
Die Umsetzung muss auch nicht für jeden auf den ersten Blick verständlich sein, man darf aber durchaus beim Straßenverkehrsamt nach dem Sinn fragen wenn man sie nicht versteht.

Und nebenbei: Das was für den Einen im modernen Fahrzeug eine angemessene Geschwindigkeit darstellt kann für Opa Karl im alten Golf schon das unfreiwillige Verlassen der Strecke in einer Kurve bedeuten. Nicht jeder hat die selben Voraussetzungen…

Gruß Crack

Das mag sein aber es spart der Gemeinde Geld, so hat unsere
Gemeinde beschlossen
alle Straßen außer der Durchfahrtsstrasse sind Tempo 30.

Hallo,

beschließen können sie viel, im Notfall muss eben geklagt werden.

Einen verkehrstechnischen Grund gibt es an vielen Stellen
nicht.

Es gibt aber Gründe die ein Zone ausschließen. Dazu gehört, es muss ein Vorfahrtstraßennetz vorhanden sein. Bundes, Landes und Kreisstraßen dürfen nicht in der Zone sein. Rettungswege müssen vorhanden sein. Und was ich schon vorher aufgezählt habe.

Sie meiden dies nicht sie nutzen es aus, auch der Winterdienst
ist in Tempo 30
Zonen anders bis gar nicht vorhanden.

Auch daran darf erinnert werden das die Behörden räumen müssen.

Nirgendwo in der StVO steht das die Tempolimits Sinn ergeben
müssen.

Aber es steht drin welche Bedingungen vorhanden sein müssen, damit ein Limit angeordnet werden darf. Sonst kann dagen Widerspruch eingelegt werden.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Gruß

Nostra

Hallo,

was hast Du an meinen ganzen Darstellungen zum Thema „höheres Rechtsgut“ nicht verstanden? Da geht es doch genau um die ggf. höher zu bewertenden Recht anderer. Es geht aber hier doch überhaupt nicht um die Fälle, wo tatsächlich durch eine höhere Geschwindigkeit die Unfallauslösung als singuläres oder zumindest überwiegendes Element mitentscheidend ist, sondern eben genau um die Fälle, wo eine dann typischerweise nur geringfügige Übertretung als Einzelfaktor neben anderen Faktoren kaum bzw. gar keine Rolle spielt, aufgrund der einfachen Nachweisbarkeit aber trotzdem als auslösend in der Statistik erscheint.

Und bei einer Gefahrenbremsung (was die für einen Unfall typische Situation sein dürfte) legt auch ein ABS-Fahrzeug Spuren. Die sind dann zwar unterbrochen, aber durchaus auswertbar. Abgesehen davon gibt es inzwischen auch jede Menge hochtechnische Verfahren (schon mal so einen Unfallsachverständigen mit Notebook im Gerichtssaal erlebt?), mit denen man Geschwindigkeiten, … sehr genau bestimmen kann.

Nochmal, es geht hier nicht um Rasen ohne Rücksicht auf Verluste, sondern um die - bewusste - Verfälschung von Statistiken um Kontrollmaßnahmen mit Einnahmemöglichkeiten zu rechtfertigen, die bei korrekter Betrachtung vor dem Hintergrund „Rechtsgutabwägung“ gerade eben nicht zu rechtfertigen wäre. Wer im üblichen fließenden Verkehr mit den üblichen paar Km/h bei guten Verkehrsverhältnissen unterwegs ist, ist eben kein gefährlicher Raser, vor dem man die Welt schützen müsste. Nicht mal dann wenn er dabei in einen Unfall verwickelt wird (in den er bei exakt eingehaltener Begrenzung genauso verwickelt worden wäre). Und wer „einnahmeoptimierte“ Ausschilderungen ignoriert ist sicher kein heldenhafter Revoluzzer, und muss eben damit leben, wenn ihn das dann Geld und Lappen kostet, muss aber deshalb eben trotzdem noch kein verantwortungsloser Raser sein (siehe das angeführte A2-Beispiel, was deutlich belegt, dass die höhere Geschwindigkeit von 130 über die gesamte Tageszeit keine zusätzlichen Risiken gegenüber der automatisch sonst oft extrem darunter vorgenommenen Ausschilderung birgt.

Gruß vom Wiz, dessen letzte Knolle trotz diverser zig tausend Kilometern im Jahr schon diverse Jahre zurück liegt.

Deshalb meiden sie solche schwierige Texte wie, die
Verwaltungsvorschriften zur StVO. Da stehen solche Dinge drin
wie, es muss rechts vor links gelten.

Nein, da steht:
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden

Keine Ampeln,

Für LSA die vor November 2000 installiert wurden besteht Bestandsschutz

Und so werden die Gemeinderäte auch zu einer Art
Verkehrssünder, die sich nicht um die StVO scheren.

Schon mal daran gedacht zu klagen wenn sich das so eindeutig darstellt?

Gruß Crack

Hi Wiz,

danke für Deinen Beitrag, der als Einziger (hab allerdings noch nicht alle gelesen) beim Thema geblieben ist, statt sich über die „Abzockerei mit den Blitzern“ auszulassen, denn darjum ging es eigentlich gar nicht.

Deine Ausführungen machen Sinn, zum Einordnen habe ich nocht eine Frage an Dich persönlich: zählst Du Dich, was Polizeiarbeit und verkehrskontrolle betrifft, zu den Insidern, oder bist Du „betroffener Außenstehender mit Interesse“ wie ich?

Thx

Armin.

So so…
Dann hat er also alles richtig gemacht und ist trotzdem
erwischt worden? Wobei denn dann?

Hallo,

er hat die Radarfalle zu spät gesehen. Kann ja mal passieren.

Der Gesetzgeber kontrolliert die Einhaltung seiner Gesetze und
Vorschriften.

So fein möchte ich es auch mal haben das ich ohne Sinn und Verstand machen kann was ich will.

Die Umsetzung muss auch nicht für jeden auf den ersten Blick
verständlich sein, man darf aber durchaus beim
Straßenverkehrsamt nach dem Sinn fragen wenn man sie nicht
versteht.

Sei versichert, es wird nachgefragt. Nur die Antworten bleiben aus.

Und nebenbei: Das was für den Einen im modernen Fahrzeug eine
angemessene Geschwindigkeit darstellt kann für Opa Karl im
alten Golf schon das unfreiwillige Verlassen der Strecke in
einer Kurve bedeuten. Nicht jeder hat die selben
Voraussetzungen…

Und weniger nebenbei hat jeder Fahrer die Verantwortung seine Fahrweise dem Straßenzustand, den technischen und persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Der Punkt gerät leider Gottes immer mehr in den Hintergrund, und so wird versucht die die Straße idiotensicher zu machen. Aber nachher heulen wenn sich keiner an die unsinnigen Regeln hält.

Gruß

Nostra

Nein, da steht:
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung
oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es
erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor
links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden

Hallo,

als Ausnahme, aber nicht 10 Kreuzungen hintereinander und das als kerzengerade Strecke, ohne Busverkehr.

Für LSA die vor November 2000 installiert wurden besteht
Bestandsschutz

Dann zitiere ich mal
. Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgängerverkehrs, die in bis zum Stichtag angeordneten Tempo 30-Zonen zulässig bleiben, sind neben den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen auch Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerungsverkehrs dienen. Dies ist durch Einzelfallprüfung festzustellen.
Ich kenne sogar Ampeln die nachträglich installiert wurden.

Das wesentliche einer Tempo 30 Zone ist ja das sich die Verkehre mischen.

Schon mal daran gedacht zu klagen wenn sich das so eindeutig
darstellt?

Aber natürlich, ist im Gange.

MfG.

hartmut

er hat die Radarfalle zu spät gesehen. Kann ja mal passieren.

Sicher. Dann muss man sich aber nicht abgezockt fühlen.
Auch ich halte mich nicht immer an die Regeln, wenn es mich aber ermittelt dann suche ich die Schuld nicht bei Anderen.

Der Gesetzgeber kontrolliert die Einhaltung seiner Gesetze und
Vorschriften.

So fein möchte ich es auch mal haben das ich ohne Sinn und
Verstand machen kann was ich will.

Die 3 Fragezeichen?

Und weniger nebenbei hat jeder Fahrer die Verantwortung seine
Fahrweise dem Straßenzustand, den technischen und persönlichen
Fähigkeiten anzupassen. Der Punkt gerät leider Gottes immer
mehr in den Hintergrund, und so wird versucht die die Straße
idiotensicher zu machen. Aber nachher heulen wenn sich keiner
an die unsinnigen Regeln hält.

Heulen tun ja dann diejenigen die diese Regeln ignoriert haben.

Gruß Crack

Schon mal daran gedacht zu klagen wenn sich das so eindeutig
darstellt?

Aber natürlich, ist im Gange.

Dann berichte mal über den Ausgang…

Gruß Crack

Hallo!

Also rechtlich stimme ich zwar insoferne nicht zu, als es keine verschiedenen Kategorien von Verkehrszeichen geben kann, die einen, an die man sich halten muss und die anderen, an die man sich nicht halten muss. Zustimmen würde ich jedoch insoferne, als du damit an sich die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften behauptest.

Aber ich habe eine Frage dazu, so aus Interesse am Rechtsvergleich oder falls es mich mal erwischt: in solchen Fällen, die du beschreiben hast, sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen selbst rechtswidrig . Wie sieht da der Rechtsweg in Deutschland aus um dagegen vorzugehen? Ich meine ein Inzidentalverfahren, also ich werde bestraft und der Strafbescheid stützt sich auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die gültig erlassen, aber rechtswidrig ist (bzw ich behaupte das jetzt mal).

Gruß
Tom

Hallo!

Das klingt aber jetzt schon auch ein bisschen nach Verschwörungstheorien finde ich…

Gruß
Tom