SteuerCDs und schweizer Recht

Moin,

auch wenn die Frage ins Rechtsbrett gehört, ich frage aufgrund der politischen Dimension mal hier nach:

Die Schweiz stellt also ein Rechtshilfeersuchen über die Vernehmung von Finanzbeamten, die, so vermutet die Schweizer Bundesanwaltschaft, ihre Kontakte gesteuert hat, für sie interessante Informationen heraus zu finden.

In diversen Kommentaren taucht immer wieder folgende Aussage auf: Der Kauf einer CD (warum kauft heutzutage keiner USB-Sticks?) mit Informationen zu Steuersündern wurde durch das BVG legitimiert.

Wenn ich Artikel zum Urteil suche (z. B. den hier: http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerhinterzie… ) finde ich immer nur Aussagen, dass die Beweise, die auf der CD gefunden werden, genutzt werden dürfen, auch wenn die Beschaffung illegal war.

Also ich verstehe das Urteil so, dass die Beschaffung der CD illegal war, aber wenn sie schon mal da ist, darf man sie auch benutzen. Aber wäre dann die Anklage der Finanzbeamten nicht sogar nach deutschem Recht möglich? Und hat vielleicht nur deswegen niemand in Deutschland die entsprechenden Finanzbeamten angezeigt, weil es zum einen auf ihn als Steuerflüchtling hingewiesen hätte und selbst eine Verurteilung der Finanzbeamten den Anzeiger nicht vor der Prüfung der Daten bewahrt hätte.

Ich wundere mich nur, wie selbstverständlich manche deutsche Politiker in die Judikative eines souveränen (und wenn nicht die Schweiz, wer dann) eingreifen wollen.

Gruß

ALex

Hi,

ich verstehe schon gar nicht, wo die Sache illegal sein soll. Der Ankauf fand auf deutschem Boden statt - wenn also irgendwer hier irgendwen Haftbefehle ausstellen darf, dann nur, weil gegen DEUTSCHES Recht verstoßen wurde - und das darf dann auch nur die DEUTSCHE Staatsanwaltschaft.

Sonst hätte ich da eine einfache Lösung: Wir machen es einfach illegal Schweizer zu sein und fordern von der Schweiz die Auslieferung aller ihrer Staatsbürger.

Gruß

Anwar

Hi,

ich verstehe schon gar nicht, wo die Sache illegal sein soll.

Illegal ist es, wenn Daten weitergegeben werden und der Besitzer der Daten nicht zugestimmt hat. Das ist auch in Deutschland so.

Der Besitzer ist hier jedoch Schweizer. Deshalb erhebt er Anklage. Ein ganz normaler Prozess.

Hi,

ich verstehe schon gar nicht, wo die Sache illegal sein soll.

_§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._

Ich schon. :smile: Der Rechtsstaat schert sich einfach nicht um Recht.

Natürlich ist Steuerhinterziehung eine Straftat, aber immerhin eine, bei der der Staat Straffreiheit verspricht, wenn der Täter sich selbst anzeigt. So etwas gibt es bei keiner anderen Straftat, der Staat suggeriert damitm daß es eine minser schwere Tat wäre.

Und was tut der Staat dann? Er tritt als Hehler auf und stiftet andere an, eine Straftat zu begehen und Daten zu stehlen, indem er keinen Zweifel lässt Daten, die in der Zukunft gestohlen werden, auch zu kaufen.

Natürlich geht das die Schweiz etwas an, wenn schweizer Bürgern Geld dafür geboten wird, daß sie in der Schweiz Straftaten begehen.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache,

Daten sind keine Sache und die CD wurde nicht gestohlen. Hehlerei ist hier also nicht einschlägig.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache,

Daten sind keine Sache und die CD wurde nicht gestohlen.
Hehlerei ist hier also nicht einschlägig.

Danke! Darauf wäre ich nicht gekommen!

Eien Datei z.B. mit Konstruktionsplänen zu kopieren und zu verkaufen ist danach gar kein Diebstahl? Das wäre allenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht und der ‚Küstler‘ müsste eine erhebliche Schöpfungstiefe nachweisen, damit der Datenklau überhaupt illegal wird?

Das muss ich mir erst noch auf der Zunge zergehen lassen.

Gruß Rainer

Hallo,

Ich wundere mich nur, wie selbstverständlich manche deutsche
Politiker in die Judikative eines souveränen (und wenn nicht
die Schweiz, wer dann) eingreifen wollen.

wollen wir doch mal sehen, worum es den Schweizern geht. Die drei Herren sollen gegen § 273 Strafgesetzbuch (Schweiz) verstoßen haben und das ist dieser:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a273.html

Es geht also um Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissse. Ob es nicht schon Bände spricht, wenn man Daten als geheim bezeichnet, mit denen sich Steuerhinterziehungen dokumentieren lassen, könnte man auch schon munter diskutieren.

Mir stellt sich aber vor allem die Frage, warum nicht die deutsche Steuerfahndung nicht einfach mal pauschal gegen die erste und zweite Führungsebene aller Schweizer wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Vielleicht wird den Schweizern dann mal klar, daß sie sich ohnehin seit Jahrzehnten auf eher dünnem Eis bewegen und nun damit angefangen haben, auf diesem mit schweren Stiefeln herumzuspringen.

Gruß
Christian

Guten morgen,

Eien Datei z.B. mit Konstruktionsplänen zu kopieren und zu
verkaufen ist danach gar kein Diebstahl? Das wäre allenfalls
ein Verstoß gegen das Urheberrecht und der ‚Küstler‘ müsste
eine erhebliche Schöpfungstiefe nachweisen, damit der
Datenklau überhaupt illegal wird?

das habe ich nicht gesagt. Zumindest aber ist es nicht Hehlerei. Alles weitere in der Rechtsabteilung.

Gruß
Christian

Hallo,

Illegal ist es, wenn Daten weitergegeben werden und der
Besitzer der Daten nicht zugestimmt hat. Das ist auch in
Deutschland so.

Der Besitzer ist hier jedoch Schweizer. Deshalb erhebt er
Anklage. Ein ganz normaler Prozess.

ganz so einfach, wie Du es Dir vorstellst, ist aber nicht.

Da wir hier aber nicht im Rechtsbrett diskutieren, erspare ich mir nähere Ausführungen, da diese hier off topic wären.

Gruß

S.J.

Hi Christian

Du hast schon eine eigenartige Auffassung der Privatsphäre:

  1. Nicht alle Deutsche auf diesen ominösen CD sind Steuerhinterzieher

  2. Sowas nenne ich „fishing expedition“

Mit derselben Argumentation könnten die Behörden flächendeckend Hausdurchsuchungen anordnen und schauen, was man da so findet, für mich sind das Zustände wie in der DDR oder anderen kommunistischen Regimes.

Wir Schweizer haben eine andere Staatsauffassung, dank der direkten Demokratie können wir z.B. in meinem Kanton dieses Jahr über eine Steuererhöhung abstimmen.

Die Utopie des alle versorgenden Staates führt genau zu dem Debakel, welches ihr in Europa habt, aber kein Wunder: bereits über 50 % der Deutschen sind direkt oder indirekt von staatlicher Stütze abhängig, wen erstaunts, dass etatistische Politiker und Funktionäre den sogenannten „Abzockern & Reichen“ noch den letzten Cent aus der Tasche ziehen wollen!

Das erwirtschaftete Vermögen gehört primär dem Bürger, nicht dem Staat. Hättet ihr Deutschen wie wir eine direkte Demokratie, hättet ihr wahrscheinlich ebenfalls so etwas wie eine „Schuldenbremse“, unsere Apparatschiks dürfen keine Defizite machen und nicht eigenmächtig Steuern erhöhen.

Aber eure Apparatschiks scheuen natürlich die direkte Demokratie wie der Teufel das Weihwasser, denn so könnte nicht mehr über die Köpfe der Bürger entschieden werden und Funkionärsausflügchen, Gefälligkeiten und fürstliche Saläre bezogen werden.

bye

l.

Hallo,

Du hast schon eine eigenartige Auffassung der Privatsphäre:

inwiefern habe ich mich über meine Auffassung der Privatsphäre geäußert und inwiefern steht diese zur Debatte?

  1. Nicht alle Deutsche auf diesen ominösen CD sind
    Steuerhinterzieher

Habe ich auch nicht behauptet.

  1. Sowas nenne ich „fishing expedition“

Was soll das heißen?

Mit derselben Argumentation könnten die Behörden
flächendeckend Hausdurchsuchungen anordnen und schauen, was
man da so findet, für mich sind das Zustände wie in der DDR
oder anderen kommunistischen Regimes.

Mit welcher Argumentation?

Die Utopie des alle versorgenden Staates führt genau zu dem
Debakel, welches ihr in Europa habt, aber kein Wunder: bereits
über 50 % der Deutschen sind direkt oder indirekt von
staatlicher Stütze abhängig,

Was ich hier immer wieder kritisiere und als einen wesentlichen Grund dafür nenne, daß ein ausgeglichener Haushalt für die nächsten Jahrzehnte nicht zu erwarten ist. Daß ich von einem alle versorgenden Staat nichts halte, sollte in den letzten Jahren eigentlich das ein oder andere mal deutlich geworden sein.

wen erstaunts, dass etatistische
Politiker und Funktionäre den sogenannten „Abzockern &
Reichen“ noch den letzten Cent aus der Tasche ziehen wollen!

So wie ich das verstanden habe, will man den Steuerpflichtigen genau das aus der Tasche ziehen, was diese an Steuern zu zahlen haben. Mit arm, reich, abzockend oder gar dem letzten Cent hat das überhaupt nichts zu tun.

Das erwirtschaftete Vermögen gehört primär dem Bürger, nicht
dem Staat.

Erwirtschaftet wird Einkommen und das steht dem Staat insoweit zu, wie es die aktuelle Gesetzgebung vorsieht.

Hättet ihr Deutschen wie wir eine direkte
Demokratie, hättet ihr wahrscheinlich ebenfalls so etwas wie
eine „Schuldenbremse“, unsere Apparatschiks dürfen keine
Defizite machen

Das hielte ich für einen sehr erfreulichen Zustand. Allerdings halte ich es zumindest für nicht unwahrscheinlich, daß sich der Zustand eines ausgeglichenen Haushaltes eher einstellte, wenn die Leute ihre Steuern bezahlen würden.

und nicht eigenmächtig Steuern erhöhen.

Wer erhöht denn eigenmächtig Steuern?

Aber eure Apparatschiks scheuen natürlich die direkte
Demokratie wie der Teufel das Weihwasser, denn so könnte nicht
mehr über die Köpfe der Bürger entschieden werden und
Funkionärsausflügchen, Gefälligkeiten und fürstliche Saläre
bezogen werden.

Ich glaube, ich habe mehr Angst vor direkter Demokratie als jeder Politiker (falls Du die mit Apparatschiks meinen solltest). Außerdem erschließt sich mir nicht, was Du mit fürstlichen Salären meinst.

Insgesamt ist mir eigentlich überhaupt nicht klar, was Du mir und der Allgemeinheit mitteilen wolltest, außer, daß Du ganz offensichtlich eine von Halbwissen, Vorurteilen und Abneigung geprägtes Bild von Deutschland und den Deutschen hast. Um das zu formulieren, hättest Du aber nicht unbedingt auf meinen Artikel antworten müssen.

Gruß
Christian

Hallo!

wollen wir doch mal sehen, worum es den Schweizern geht. Die
drei Herren sollen gegen § 273 Strafgesetzbuch (Schweiz)
verstoßen haben und das ist dieser:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a273.html

Es geht also um Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissse. Ob
es nicht schon Bände spricht, wenn man Daten als geheim
bezeichnet, mit denen sich Steuerhinterziehungen dokumentieren
lassen …

Moooment mal :smile:
Die Schweizer beanstanden, was überall - auch in Deutschland - beanstandet würde. Wenn ein Angestellter der örtlichen Raiffeisenbank zu welchem Zweck auch immer unbefugt Kundendaten kopiert und verkauft, wird sich die Staatsanwaltschaft für die am Deal Beteiligten interessieren. Dies geschähe unabhängig vom Hintergrund der illegal beschafften Daten und unabhängig von der Nationalität der Beteiligten.

Vermutlich niemand bezweifelt, dass die Beschaffung und Weitergabe der Daten aus Schweizer Banken illegal geschah.

Gruß
Wolfgang

hallo Wolfgang,

Die Schweizer beanstanden, was überall - auch in Deutschland -
beanstandet würde. Wenn ein Angestellter der örtlichen
Raiffeisenbank zu welchem Zweck auch immer unbefugt
Kundendaten kopiert und verkauft, wird sich die
Staatsanwaltschaft für die am Deal Beteiligten interessieren.

Interesse wäre wohl vorhanden aber dabei bliebe es in strafrechtlicher Hinsicht auch. Auch deutsche Steuerfahnder bewegen sich nicht außerhalb des Rechts; hätten sich diese nach deutschem Recht durch den Ankauf bzw. durch die Anstiftung zur Übergabe strafbar gemacht, so wären die Ermittlungen aufgenommen worden.

Daß das nicht geschehen ist, darf man als Indiz dafür werten, daß die Handlungen im Zusammenhang mit den CDs nach deutschem Recht anders beurteilt werden als nach Schweizer Recht. Tatsächlich wird man im deutschen Strafgesetzbuch zu dem Thema nichts finden.

Im UWG findet man zwar einen Paragraphen, der sich mit dem Thema beschäftigt, nur scheitert m.E. die Anwendbarkeit an kleinen Details wie z.B. der fehlenden Begünstigung eines Dritten (ungleich dem „jemand“, dem man das Geheimnis übergeben hat) bzw. der Schädigung des Dienstherrn.

Es blieben einzig zivilrechtliche Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und des Vertrauensverlustes.

Gruß
Christian

Ohne diese gegenseitigen Nadelstiche werten zu wollen:

Wie wird in Deutschland „Wirtschaftsspionage“, und um nichts anderes geht es in dem Paragraphen, denn bestraft?

Und wenn der Artikel hier so stimmen würde, ginge das über den reinen Datenankauf hinaus und wäre wohl durchaus ein spannendes Thema.

Beide Seiten tragen nicht wirklcih dazu bei endlich ein vernünftiges Abkommen hin zu bekommen. Ich fands allerdings ziemlich witzig von den Schweizern - so viel orginelles begegnet mir da selten :smile:

Gruss highQ

Guten Morgen Christian,

das habe ich nicht gesagt. Zumindest aber ist es nicht
Hehlerei. Alles weitere in der Rechtsabteilung.

Du hast Recht, wir sind hier nicht im Brett ‚Rechtsfragen‘.

Der Ankauf der Steuer-CDs war und ist trotzdem illegal und es stört kaum einen Politiker. Rechtsstaat … Kein Wunder, wenn das Niemand mehr ernst nimmt.

Gruß Rainer

Hallo nochmal,

Der Ankauf der Steuer-CDs war und ist trotzdem illegal

in der Regel wird eine derartige Beurteilung der Justiz überlassen.

und es
stört kaum einen Politiker.

Solange kein Urteil gesprochen wurde, ist die rechtliche Bewertung des Vorgangs nicht geklärt. Wenn die Justiz sich des Themas nicht annimmt, dann hat die Politik auch nichts, auf was sie sich berufen kann.

Steuerhinterziehung ist ein Vergehen gegen die Gesellschaft - genauso wie Sozialversicherungsbetrug usw. Das Steuereinnahmen, die dadurch fehlen, werden von allen anderen eingefordert. Bei geschätzten 30 Mrd. hinterzogemem Steuern sind das allein im Schnitt 1000 Euro je Arbeitnehmer pro Jahr.

Rechtsstaat … Kein Wunder, wenn
das Niemand mehr ernst nimmt.

Die Bemerkung ist genauso überflüssig wie das Grußwort an deutschen Stammtischen („armes Deutschland“). Da draußen weder Anarchie noch Willkür herrschen, kann ja nicht stimmen, was Du schreibst.

Gruß
Christian

Hallo,

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich schon. :smile: Der Rechtsstaat schert sich einfach nicht um Recht.

Na doch, eine gerechte Besteuerung des Einkommens gehört doch auch dazu. Das ist er allen ehrlichen Steuerzahlern schuldig. Das muss dann also auch gelegentlich durchgesetzt werden. Wenn dann jemand plötzlich mit solchen Informationen vor der Tür steht, dann muss der Staat den doch sicher nicht abweisen?

Natürlich ist Steuerhinterziehung eine Straftat, aber immerhin eine, bei der der Staat Straffreiheit verspricht, wenn der Täter sich selbst anzeigt.

Das muss aber auch rechtzeitig geschehen. Insofern war es doch unheimlich nett von deutschen Staat öffentlich herauszuposaunen, dass solche Daten angekauft worden sind und dann bei den Selbstanzeigern nicht so pingelig in der Auslegung des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO war. Man stelle sich vor, dass wäre schön unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgelaufen und man hätte den Absatz 2 so richtig zur Geltung lassen kommen.

So etwas gibt es bei keiner anderen Straftat, der Staat suggeriert damitm daß es eine minser schwere Tat wäre.

Suggeriert er das wirklich? Oder will man sich das als Steuerhinterzieher irgendwie selbst einreden? Aber ganz sicher hat Mord eine andere Qualität als Steuerhinterziehung. Eine Straftat ist es trotzdem.

Und was tut der Staat dann? Er tritt als Hehler auf

Tut er das nach der obigem §259? Ist denn die Tat tatsächlich gegen fremdes Vermögen gerichtet, wenn es sich eigentlich in Form von Steuern bereits im Besitz des Staates befinden sollte? Es richtet sich doch dann eher gegen eigenes? Auf die Angaben, die zu einer korrekten Besteuerung führen, hat der Staat doch ebenso ein Anrecht? Eine Bereicherung des Staates findet also nicht statt. Und sich selbst werden die Steuerfahnder sicher auch nicht bereichert haben.

und stiftet andere an, eine Straftat zu begehen und Daten zu stehlen, indem er keinen Zweifel lässt Daten, die in der Zukunft gestohlen werden, auch zu kaufen.

Na das ist aber eine mutwillige Interpratation. Man kann dem deutschen Staat sicher vorwerfen, dass mit dieser Aktion vor allem ein auf die Zukunft gerichteter Abschreckungseffekt erzielt werden sollte. Die Steuerflüchtlingen sollen sich nicht mehr so sicher fühlen können. Als positiver Nebeneffekt waren sicher die Vielzahl von Selbstanzeigen einkalkuliert, die den Verfolgungsbehörden viel Arbeit abgenommen haben. Aber eine Anstiftung muss man da nicht unbedingt hineininterpretieren.

Natürlich geht das die Schweiz etwas an, wenn schweizer Bürgern Geld dafür geboten wird, daß sie in der Schweiz Straftaten begehen.

Ja, das muss er natürlich untersuchen und ggf. verfolgen. Aber ob der Ankauf in Deutschland strafbar war, ist selbstverständlich eine andere Frage. Das Hinterziehen (nur ausländischer oder auch inländischer?) Steuern ist in der Schweiz nicht strafbar. In Deutschland machen sich die Steuerhinterzieher aber eben strafbar. Es ist also gar nicht so ungewöhnlich, dass identische Vorgänge in verschiedenen Ländern unterschiedlich bewertet werden.
Wenn Deutschland Rechtshilfersuchen (oder wie immer das dann auch konkret heißen mag) in Fällen von Steuerhinterziehungen von in Deutschland Steuerpflichtigen an schweizer Behörden stellt, was passiert dann eigentlich?

Grüße

Hallöchen,

Ohne diese gegenseitigen Nadelstiche werten zu wollen:

Wie wird in Deutschland „Wirtschaftsspionage“, und um nichts
anderes geht es in dem Paragraphen, denn bestraft?

dDie Frage muß anders lauten: ist das, was mit den CDs passiert ist, als Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) oder Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG) zu werten? Das sind die beiden wesentlichen Strafbestimmungen, die in Frage kommen (wenn man vom Datenschutz mal abseht). Verletzung von Privatgeheimnissen ist es ganz sicher nicht und bei § 17 UWG habe ich ernsthafte und an anderer Stelle schon begründete Zweifel.

Beide Seiten tragen nicht wirklcih dazu bei endlich ein
vernünftiges Abkommen hin zu bekommen.

Nein, allerdings nicht, wobei die CD-Geschichte ja zur Beschleunigung der Verhandlungen beitrug, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Daß in der Schweiz nicht wenig Geld herumliegt, das aus zweifelhaften Quellen kommt und daß nicht alle Zinsen ordnungsgemäß versteuert werden, ist kein Geheimnis und auch keine Überraschung. Letztlich ist auch die Größe der Finanzwirtschaft in der Schweiz darauf zurückzuführen.

Aus diesem Grunde ist auch verständlich, daß die Schweiz die Branche schützt und die Institute selber nur den jeweils unvermeidbaren Beitrag zur Wogenglättung leisten.

Ganz grundsätzlich verstehe ich aber das Verhalten der deutschen Politik nicht. Es muß doch irgendwann mal möglich sein, daß Deutschland seine wirtschaftliche und politische Bedeutung in die Waagschale wirft, wenn es um die eigenen Interessen geht, anstatt die meiste Zeit einen auf Bittsteller zu machen. Wenn man wechselweise auftritt wie Graf Rotz (Steinbrück) und jemand, der grad mal eine Frage hätte, falls es nicht nicht übermäßig stört, muß man sich nicht wundern, wenn man nicht wirklich ernstgenommen wird.

Gruß
Christian

Hoi,

dDie Frage muß anders lauten:

Nein, muss sie nicht.
Die Frage lautet: Wie wird Wirtschaftsspionage denn in Deutschland gehandhabt? Einfach um mal nen Vergleich zu haben.

Und das Schweizer Strafrecht gibt genau das her in diesem Fall.

Nein, allerdings nicht, wobei die CD-Geschichte ja zur
Beschleunigung der Verhandlungen beitrug, wenn ich das richtig
in Erinnerung habe.

Na ja… eine typisch deutsche Wahrnehmung.
Die in den Deutschen Medien auch so verbreitet wurde.
Ich hab Zweifel weil ich auch in die Auslandspresse geschaut hatte.

Daß in der Schweiz nicht wenig Geld herumliegt, das aus
zweifelhaften Quellen kommt und daß nicht alle Zinsen
ordnungsgemäß versteuert werden, ist kein Geheimnis und auch
keine Überraschung. Letztlich ist auch die Größe der
Finanzwirtschaft in der Schweiz darauf zurückzuführen.

Unbestritten.

Aus diesem Grunde ist auch verständlich, daß die Schweiz die
Branche schützt und die Institute selber nur den jeweils
unvermeidbaren Beitrag zur Wogenglättung leisten.

Ziemlich sicher… wobei ich nicht wissen will wie es eigentlich anders herum aussieht. Gerade in meinem Wohnort werden Schweizer Kunden von allen vertetenen Banken aktiv beworben.

Ganz grundsätzlich verstehe ich aber das Verhalten der
deutschen Politik nicht. Es muß doch irgendwann mal möglich
sein, daß Deutschland seine wirtschaftliche und politische
Bedeutung in die Waagschale wirft, wenn es um die eigenen
Interessen geht, anstatt die meiste Zeit einen auf Bittsteller
zu machen. Wenn man wechselweise auftritt wie Graf Rotz
(Steinbrück) und jemand, der grad mal eine Frage hätte, falls
es nicht nicht übermäßig stört, muß man sich nicht wundern,
wenn man nicht wirklich ernstgenommen wird.

Ich bitte dich…

  1. verschanzen wir uns immer hinter Europa
  2. mehr als ein paar markige Sprüche kommen eh nicht
  3. der einzig erfolgreiche Welterpresser in der Richtung heisst IRS

Gruss HighQ

Hallo nochmal,

Nein, muss sie nicht.
Die Frage lautet: Wie wird Wirtschaftsspionage denn in
Deutschland gehandhabt? Einfach um mal nen Vergleich zu haben.

das gibt es in dem Sinne nicht. Es gibt die Verletzung von Privatgeheimnissen und den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach UWG (s. Links im vorherigen Artikel).

Ich bitte dich…

  1. verschanzen wir uns immer hinter Europa
  2. mehr als ein paar markige Sprüche kommen eh nicht
  3. der einzig erfolgreiche Welterpresser in der Richtung
    heisst IRS

Tja…

Gruß
Christian