Hallo,
warum gibt es bei uns die Trennung zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen?
Warum werden die notwendigen Ausgaben nicht allesamt steuerfinanziert?
Danke für Aufklärung.
Hallo,
SV-Beiträge richten sich nach dem Einkommen, Steuern (z.B. MwSt, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, etc) nicht. Daher ist das mE durchaus sinnvoll.
Gruß,
Steve
SV-Beiträge richten sich nach dem Einkommen, Steuern (z.B.
MwSt, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, etc) nicht. Daher ist das
mE durchaus sinnvoll.
Dann sind meine Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag also ein Sozialversicherungsbeitrag?
Allein an der Tatsache, dass es eine Aufteilung in (zumeist einkommensunabhängige) Steuern und (zumeiste einkommensabhängige) Sozialversicherungsabgaben gibt, kann ich noch nichts „sinnvolles“ erkennen.
Die Frage, die gemeint ist, ist doch wohl eher die, wieso für die soziale Absicherung der Gesamtbevölkerung allein die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufkommen sollen - und nicht alle Steuerpflichtigen.
Gruß
s.
Danke für die klarstellende Präzisierung der Fragestellung.
Jetzt braucht´s nur noch eine gleichermaßen ehrliche, wie überzeugende Antwort
Hallo,
warum gibt es bei uns die Trennung zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen?
Das ist ja nicht erst heute so, sondern seit mehr als 100 Jahren, also historisch gewachsen.
Warum werden die notwendigen Ausgaben nicht allesamt steuerfinanziert?
Naja, da bewegen wir uns ja langsam hin. Die Krankenversicherung für die Beamten (und Soldaten, Richter etc. pp.) bzw. der beihilfefähige Anteil wird schon aus Steuern bezahlt wird. Auch die Krankenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger weden letztlich aus Steuermitteln aufgebracht. Gleiches für die Pension oder die Grundsicherung im Alter.
Daneben noch diverse andere Sonderversorgungssteme für Künstler oder Landwirte, mit einem mehr oder weniger hohen Anteil an staatlichen Zuschüssen also Steuermitteln. Auch die GRV erhält Zuschüsse vom Staat. Auf der anderen Seite sind die Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar, also auch eine indirekte anteilige Steuerfinanzierung.
Es gibt wohl starke Beharrungskräfte amhistorisch gewachsenem System festzuhalten, auch wenn sich inzwischen die Rahmenbedingungen stark gewandelt haben.
Ändern würde sich bei einer vollständigen Steuerfinanzierung praktisch nichts. Ob die Sozialministerin nun aus Steuermitteln oder aus anderen zwangsbeiträgen ihre Versprechungen bezahlen lässt, ist letztlich egal. Außer vielleicht, dass in den vielen einzelnen damit verbundenden Verwaltungsstrukturen Posten wegfallen würden. Gleichzeitig würden Arbeitgeber von einem enormen Verwaltungsaufwand entlastet.
Also lieber so lassen. Eine reine Steuerfinanzierung würde sonst die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch weiter erhöhen. Noch dazu, wenn dadurch vielleicht auch noch ausgerechnet der Faktor Arbeit entlastet würde. Das würde glatt mehr bringen als jeder Mindestlohn oder irgendwelche krampfhaften Arbeitsmarktmaßnahmen. Was sollen dann all die Experten dann machen, die sich bisher damit beschäftigen? ;o)
Grüße
Also lieber so lassen. Eine reine Steuerfinanzierung würde
sonst die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch
weiter erhöhen. Noch dazu, wenn dadurch vielleicht auch noch
ausgerechnet der Faktor Arbeit entlastet würde. Das würde
glatt mehr bringen als jeder Mindestlohn oder irgendwelche
krampfhaften Arbeitsmarktmaßnahmen. Was sollen dann all die
Experten dann machen, die sich bisher damit beschäftigen? ;o)
Ob man den produktiv tätigen Teil der Bevölkerung nun mit Sozialabgaben oder mit Steuern so lange melkt, bis das nötige Geld für das Sozialgewerbe zusammen ist, spielt keine Rolle. In beiden Fällen müsste letztlich der Arbeitslohn in gleichem Maße belastet werden.
s.
Danke für die klarstellende Präzisierung der Fragestellung.
Aber gerne.
Jetzt braucht´s nur noch eine gleichermaßen ehrliche, wie
überzeugende Antwort
Manche Formen der individuellen Leistungsfähigkeit sind einfach zu belasten, da sie nicht mal eben „flüchten“ können, manche andere Formen können sich einer Zwangsbelastung dagegen verhältnismäßig einfach entziehen. Außerdem ist „Arbeit“ eine Leistungsform des gemeinen Volkes, während „Vermögen“ eine Leistungsform der Elite ist. Und so kommt es, dass man von 100 k€ Bruttolohn aus harter Arbeit mehr Steuern bezahlt als für 100 k€ Zinsen aus leistungslos ererbtem Geldvermögen und mehr Sozialabgaben als für Mieteinnahmen in gleicher Höhe.
Gruß
s.
Tach,
Die Frage, die gemeint ist, ist doch wohl eher die, wieso für
die soziale Absicherung der Gesamtbevölkerung allein die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufkommen sollen -
und nicht alle Steuerpflichtigen.
Es wäre mir neu, dass bspw. Beamte Sozialbezüge aus der Arbeitslosenversicherung bekämen, für die sie keine SV-Beiträge entrichtet haben. Gleiches gilt für Krankenkassen, sofern diese Personengruppen keine Beiträge entrichtet haben.
Also bringen die SV-Pflichtigen eben nicht die Gelder für die soziale Absicherung der Gesamtbevölkerung auf. SV ist eben nicht gleich SV.
vdmaster
Tach,
und die „Berufsgruppe“ der Vermieter erhält dann wieviel Leistungen aus den SV ?
vdmaster
Hallo,
Ob man den produktiv tätigen Teil der Bevölkerung nun mit Sozialabgaben oder mit Steuern so lange melkt, bis das nötige Geld für das Sozialgewerbe zusammen ist, spielt keine Rolle.
In beiden Fällen müsste letztlich der Arbeitslohn in gleichem Maße belastet werden.
Ich kann ganz ehrlich nicht ganz folgen. Das Steueraufkommen setzt sich doch nicht ausschließlich aus Lohnsteuern zusammen? Es gibt schon noch ein paar andere Steuerarten.
Grüße
und die „Berufsgruppe“ der Vermieter erhält dann wieviel
Leistungen aus den SV ?
Der Vermieter, wenn er nicht SV-pflichtig arbeitet, erhält selbst nichts. Er beteiligt sich allerdings auch nicht an den gesellschaftlichen Lasten, die seine SV-pflichtigen Mieter tragen, indem sie den Eltern auch der Privatiers dieses Landes Rente und Heilbehandlung finanzieren.
Also bringen die SV-Pflichtigen eben nicht die Gelder für die
soziale Absicherung der Gesamtbevölkerung auf. SV ist eben
nicht gleich SV.
Es gilt für die Eltern von Beamten dasselbe wir für die Eltern von Vermietern: Beide werden, wenn sie denn bezugsberechtigt sind, über RV und KV allein von den SV-pflichtigen unterhalten.
Ob man den produktiv tätigen Teil der Bevölkerung nun mit Sozialabgaben oder mit Steuern so lange melkt, bis das nötige Geld für das Sozialgewerbe zusammen ist, spielt keine Rolle.
In beiden Fällen müsste letztlich der Arbeitslohn in gleichem Maße belastet werden.Ich kann ganz ehrlich nicht ganz folgen. Das Steueraufkommen
setzt sich doch nicht ausschließlich aus Lohnsteuern zusammen?
Es gibt schon noch ein paar andere Steuerarten.
Sicher, aber den Teil, der wegfallen würde, indem man keine SV-Abzüge mehr vom Lohn vornimmt, müsste man gegenfinanzieren, indem man dann eben einen höheren ESt-Abzug vereinnahmt. Brutto bliebe brutto, aber netto eben auch netto.
Wollte man dies vermeiden, müsste man an einigen lohnunabhängigen Steuern schon erheblich drehen. Wie ich die Politik kenne, wäre dies bevorzugt die MwSt, weil diese in der Wirkung einer Kopfsteuer recht nahe kommt und daher so unsozial und reichenfreundlich wie nur irgend möglich wäre.
Gruß
s.
Hallo,
Verbreite hier doch keine Nebelkerzen. Du hattest behauptet, dass die SV-Beitragszahler die soziale Absicherung der Gesamtbevölkerung übernehmen. Das ist einfach falsch, was ich am Beispiel belegt hatte.
Das Personen, die bezugsberechtigt sind, auch Bezüge erhalten, ist kein Argument sondern eine logische Selbstverständlichkeit.
Also differenziere bitte etwas genauer, falls Du schon Kritik am System der SV übst und verwende keine falschen Allgemeinbehauptungen.
vdmaster
Hallo,
zumindest über seine Einkommenssteuer, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen generiert, unterstützt er ebenso die RV, da sich diese nicht nur aus Beiträgen finanziert.
Die Eltern haben zuvor RV-Beiträge entrichtet. Ansonsten wären sie gar nicht bezugsberechtigt und nun (ohne Vermögen oder andere Einkünfte) auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialamt würde sich vom Vermieter gemäß Gesetzeslage diese Sozialhilfe (je nach Einkommen auch aus Vermietung) von 0% bis zu 100% wiederholen.
vdmaster
zumindest über seine Einkommenssteuer, die der Vermieter aus
den Mieteinnahmen generiert, unterstützt er ebenso die RV, da
sich diese nicht nur aus Beiträgen finanziert.
Aber eben auch nicht nur aus Steuern.
Die Eltern haben zuvor RV-Beiträge entrichtet.
Das ist unerheblich, da 1957 das Umlageverfahren eingeführt wurde und seither ist die RV nicht mehr kapitalgedeckt, sondern eine reine Umverteilungsmaschine zu Gunsten der jeweiligen Rentnergeneration. Die Eltern des Vermieters haben mit ihren Beiträgen (so welche flossen) die Großeltern des Vermieters finanziert - und nicht den eigenen Ruhestand. Den Namen „Rentenversicherung“ trägt dieses Konstrukt nur noch aus entweder historischen oder taktischen Gründen. Das folgende Argument
Ansonsten wären
sie gar nicht bezugsberechtigt und nun (ohne Vermögen oder
andere Einkünfte) auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialamt
würde sich vom Vermieter gemäß Gesetzeslage diese Sozialhilfe
(je nach Einkommen auch aus Vermietung) von 0% bis zu 100%
wiederholen.
läuft daher ins leere.
s.
Verbreite hier doch keine Nebelkerzen. Du hattest behauptet,
dass die SV-Beitragszahler die soziale Absicherung der
Gesamtbevölkerung übernehmen.
Nein, ich habe nur gesagt, dass sie das sollen. Ich habe dabei auch nur versucht, die Frage des UP zu präzisieren. Ob diese von richtigen oder falschen Grundannahmen ausgeht, soll ja überhaupt erst diskutiert werden.
Das Personen, die bezugsberechtigt sind, auch Bezüge erhalten,
ist kein Argument sondern eine logische
Selbstverständlichkeit.
Dann wünsche ich dir in 20, 30 Jahren viel Spaß beim Studium deines Rentenbescheids von heute.
Also differenziere bitte etwas genauer, falls Du schon Kritik
am System der SV übst und verwende keine falschen
Allgemeinbehauptungen.
Die RV ist keine Versicherung mehr, die diesen Namen verdient. Differenziert genug?
s.
also, ich verstehe bisher:
SV-Beiträge betreffen nur den schwächeren Teil der Gesamtbevölkerung, der sich damit quasi am eigenen Schopf über Wasser halten muss. Der „besserverdienende“ - oder gar „vermögende“ Teil hält sich hier - buchstäblich vornehm - über eigene - scharf abgegrenzte - Methoden zurück. Sei es über die Methode „eigene Absicherungsmodelle“ oder über die Erpressungsmethode: „wenn ich - meiner eigenen subjektiven Meinung nach - für die Allgemeinheit zu viel abgeben muss, dann vergesse ich eben schnell den Grundgesetzartikel der Eigentum verpflichtet“.
Habe ich das bis hierher richtig kapiert?
Ist das „Rechtsstaat“? Ist das „Einigkeit und Recht und Freiheit“? Ist das „soziale Marktwirtschaft“? Ist das „stärkere Schultern schultern mehr“? Ist das die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ die wir alle meinen?
Würde also eine einheitliche Steuerfinanzierung aller gesellschaftlichen Aufgaben letztlich mehr oder weniger „Gesellschaftszusammenhaltsbindungswirkung“ entfalten als die bisherige Methode? Oder ist „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ gar nicht beabsichtigt?
Hallo,
lies Dich doch mal ein, anstatt fälschlich Grundgesetzartikel nur zu deuten und dabei inhaltlich weit überzustrapazieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_%28D…
Warum sollen Personen, die gar keine Ansprüche auf SV-Leistungen erhalten könnten (wie bspw. ein selbstständiger Handwerker in Sachen Arbeitslosenversicherung), diese Leistungen für andere mitfinanzieren.
Wie smalbop sehr treffend an anderer Stelle schreibt, müssten dann eben die Steuern entsprechend angehoben werden. Was wäre aber nun mit dem Arbeitgeberanteil zur SV? Zudem sind die SV-Leistungen eben nicht nur aus SV-Beiträgen finanziert.
Eine Solidargemeinschaft heisst eben auch, dass alle Betroffenen füreinander einstehen. Wieso soll der Millionär, der niemals in die Verlegenheit kommen würde, Leistungen aus der RV zu beziehen, dann Geld einzahlen?
vdmaster
Falls Du über die Umstellung des Umlageverfahrens in ein kapitalgedecktes diskutieren möchtest, ist das natürlich eine ganz andere Sachen. Die Frage ist dann nur, aus welchen Quellen das Kapital herangezogen werden soll.
vdmaster