Strafen für Grundschüler - Maßstab?

Schüler einer dritten Klasse bekommen eine neue Lehrerin.
Probleme treten auf.
Die Neue bestraft wie folgt.

Ein Kind spuckt (angeblich) und muß zwei Schulstunden vor dem Lehrerzimmer sitzen und danach noch einmal 1,5 Zeitstunden, weil die Mutter ihn nicht abholen kann.

Zwei Kinder rangeln in der Pause. Als die Neue kommt, werden sie verpetzt. Beide sollen die erste Seite der Schulordnung komplett abschreiben. Geschätzt 300 Wörter, auch schwere dabei. Zeitdauer reines Schreiben: 1,5 - 2 Zeitstunden.

Findet ihr die Strafen angemessen?

Tilli
… mehr auf http://w-w-w.ms/a5edlt

Hallo!

Voll OK.

Was will man denn auch machen, seid es keine Karzer mehr gibt und kaum noch Hausmeister ständig anwesend sind, die die kleinen Monster zeitweise im Keller einsperren könnten.

MfG
duck313

Hallo,

einen Grundschüler ohne Aufsicht sich selbst zu überlassen, könnte als Verletzung der Aufsichtspflicht gewertet werden. Über einen so langen Zeitraum ist das aber keinesfalls zu rechtfertigen.

In diesem Fall kann man auf mehreren Ebenen argumentieren:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht (viele Schulordnungen sprechen sogar davon, dass die Aufsichtsperson „geeignet“ sein muss. Der Hausmeister zählt z.B. nicht zwingend zu diesem Kreis).

  • Der Schüler versäumt Unterricht.

  • Ein (auch zeitweiser) Ausschluss vom Unterricht muss im Verhältnis zur Tat stehen, was in diesem Fall sicher nicht zu rechtfertigen wäre.

  • Vor dem Lehrerzimmer sitzen kann man als „entwürdigende Maßnahme“ betrachten, da das Kind ja quasi öffentlich am Pranger steht. Das ist verboten.

Was das Abschreiben der Schulordnung betrifft, so sind rein mechanische Strafarbeiten in den meisten Bundesländern verboten.

Näheres sagt dir das Schulgesetz deines Bundeslandes.

Schöne Grüße,
Jule

Ich wundere mich über die Hellsichtigkeit anderer hier
Hallo

Leider ist die Schilderung der Umstände so löchrig, dass man hier unmöglich eine sinnvolle Stellungnahme abgeben kann.
Insofern wundere ich mich über die ernsten oder auch satirischen Urteile meiner Vorredner/innen.

Weder wissen wir etwas über Art und Umstände des Spuckens, noch über eine eventuelle Vorgeschichte. Der Hinweis auf die zusätzlichen 1,5 Stunden Wartezeit, weil die Mutter das Kind nicht abholen konnte (??), zeigt, dass hier anscheinend nicht nur ein stumpfes auf die Bank setzen erfolgte, sondern noch mehr abgelaufen ist, was uns verschwiegen wurde.

Es könnte sich zum Beispiel um eine Wiederholungstat oder Teil einer Kette von Disziplinlosigkeiten gehandelt haben oder einen Angriff auf einen Mitschüler.
Ich hatte z. B. in meiner Grundschulzeit einen Mitschüler, der es genoss schwächere Schüler niederzuringen, zu quälen und wenn diese dann vor Schmerz aufschrien, schön gehaltvoll in den offenen Mund zu Rotzen.
Unter Umständen könnte man es auch als Verletzung der Fürsorgepflicht den anderen Schüler/innen gegenüber auffassen, so einen Schüler nicht aus der Klasse zu entfernen.
Aber mit Spekulationen kann man aus dieser Andeutung einer Situation im Grunde alles herauslesen was man will.

Auch das Sitzen vor dem Lehrerzimmer kann ohne Kenntnis der Örtlichkeit und eventueller organisatorischer Maßnahmen nicht eingeschätzt werden.
Wenn es sich z. B. um ein Vorzimmer, wohl möglich mit Sichtfenster vom Sekretariat handelt, wäre das was ganz anderes als mitten auf dem Hauptflur oder vor dem Eingang auf dem Hof.

Auch für den zweiten Fall gibt es mehr Fragen als Fakten. Was soll bitte schon „gerangel“ sein, das mit einer Strafe belegt wird? War es nicht vielleicht eine Prügelei? Wurden dadurch evtl. andere gefährdet oder geschah dies an einem gefährlichen Ort?

Was das Abschreiben einer Schulordnung grundsätzlich angeht, dann habe ich zum Einen ernste Zweifel, ob eine DinA4 Seite abzuschreiben für einen Drittklässler bis zu 2 Stunden Arbeit bedeutet. Es sei denn, es liegt eine Form von LRS vor.
Zum Anderen ist es m. E. pädagogisch und auch inhaltlich durchaus zu rechtfertigen, bei Verstößen gegen die Ordnung - die ja vielleicht auch auf Unkenntnis beruhen - eben die schriftlich fixierte Ordnung gegen die verstoßen wurde in der Weise zur Kenntnis zu bringen, dass diese Abgeschrieben werden muss.

Gruß
Werner

PS: Wer die Lehrerin als „Die Neue“ entpersonalisiiert (um nicht zu sagen entmenschlicht) und das Spucken als „angeblich“ sowie die Mitteilung über das Fehlverhalten von Mitschülern als „verpetzen“ abqualifiziert, sucht hier wohl nur Bestätigung für die schon beschlossene Verurteilung.

Hallo,

Weder wissen wir etwas über Art und Umstände des Spuckens,
noch über eine eventuelle Vorgeschichte.

Was in diesem Fall vergleichsweise unerheblich ist. Wenn das Kind während der Unterrichtszeit unbeaufsichtigt im Flur saß, ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Der Hinweis auf die

zusätzlichen 1,5 Stunden Wartezeit, weil die Mutter das Kind
nicht abholen konnte (??)

Selbst in diesem Fall ist die Schule in der Pflicht, die Aufsicht über das Kind zu gewährleisten.

Es könnte sich zum Beispiel um eine Wiederholungstat oder Teil
einer Kette von Disziplinlosigkeiten gehandelt haben oder
einen Angriff auf einen Mitschüler.

Das ändert nichts daran, dass das Kind nicht über mehrere Stunden ohne Aufsicht gelassen werden darf - auch wenn Lehrer solche Dinge gerne immer wieder tun.

Ich hatte z. B. in meiner Grundschulzeit einen Mitschüler, der
es genoss schwächere Schüler niederzuringen, zu quälen und
wenn diese dann vor Schmerz aufschrien, schön gehaltvoll in
den offenen Mund zu Rotzen.

Auch asoziales Verhalten rechtfertigt bestimmte Strafmaßnahmen nicht.

Auch das Sitzen vor dem Lehrerzimmer kann ohne Kenntnis der
Örtlichkeit und eventueller organisatorischer Maßnahmen nicht
eingeschätzt werden.
Wenn es sich z. B. um ein Vorzimmer, wohl möglich mit
Sichtfenster vom Sekretariat handelt, wäre das was ganz
anderes als mitten auf dem Hauptflur oder vor dem Eingang auf
dem Hof.

Hier gehe ich schlicht von Wahrscheinlichkeiten aus. Aber vielleicht äußert sich Tilly ja noch dazu.

Zum Anderen ist es m. E. pädagogisch und auch inhaltlich
durchaus zu rechtfertigen, bei Verstößen gegen die Ordnung -
die ja vielleicht auch auf Unkenntnis beruhen - eben die
schriftlich fixierte Ordnung gegen die verstoßen wurde in der
Weise zur Kenntnis zu bringen, dass diese Abgeschrieben werden
muss.

Da gäbe es pädagogisch betrachtet durchaus sinnvollere Maßnahmen, wie z.B. über eine Wiedergutmachung nachzudenken und die Umsetzung derselben zu begleiten.

PS: Wer die Lehrerin als „Die Neue“ entpersonalisiiert (um
nicht zu sagen entmenschlicht) und das Spucken als „angeblich“
sowie die Mitteilung über das Fehlverhalten von Mitschülern
als „verpetzen“ abqualifiziert, sucht hier wohl nur
Bestätigung für die schon beschlossene Verurteilung.

Das mag sein. Als pädagogische Meisterleistung ist das, was die Kollegin hier getan hat, sicher dennoch nicht zu werten.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

als ich noch in der Grundschule war, hätten diese Strafen keinen interessiert. Und mir wäre das bei meinen Kindern auch egal. 300 Wörter zu schreiben, ist bestimmt eine gute Übung. Und ein paar Stunden warten. Meine Güte, wie oft ich das als Kind tun musste. Himmel, wie oft ich das immer noch tue!

Mein Großvater sagte immer: Ich kenne viele Menschen, die sagen, sie hätten eine beschissene Jugend gehabt, aber aus ihnen sei was geworden. Das Gegenteil hat noch niemand zugegeben.

Hallo Tilli,

wie du den meisten Antworten hier entnehmen kannst, ist das ein sehr Lehrer-freundliches Forum dass oft bis meist unreflektiert zu den schulischen Maßnahmen steht, auch wenn diese noch so unpädagogisch sein mögen. Dann kommt das „Hat-uns-früher-doch-auch-nicht-geschadet-Argument“. Wobei ich an den Antworten dann doch vermute, dass es ein bisschen vielleicht doch geschadet hat.

Doch nun zu deiner Frage:

So wie Jule geschrieben hat: Dies Maßnahmen sind (egal was vorgefallen sind) daneben und sagen mehr von der pädagogischen Unfähigkeit der Lehrerin aus, als über das Verhalten der Kinder.
Es sei denn, du stellst die Dinge sehr verschoben dar und verschweigst einiges. Aber das werde ich nicht beurteilen.

Grüße
Stefan

es muß weh tun!!
Sanktionen waren, sind und bleiben der einzige machbare Weg, junge Menschen vom asozialen Verhalten abzubringen!

Ganz besonders schwierig werden erzieherische Maßnahmen, wenn Eltern diesen einzigen vernünftigen Weg in Frage stellen!

Kinder in der dritten Klasse - also zwischen 8 und 10 Jahre alt - haben schon sehr ausgeprägte Fähigkeiten, zwischen richtig und falsch zu entscheiden, und wenn sie Falsches tun, sollten sie deutlich und spürbar leiden!

Gruß

Hummel

Sorry,

Sanktionen waren, sind und bleiben der einzige machbare Weg,
junge Menschen vom asozialen Verhalten abzubringen!

aber das ist schlicht und ergreifend falsch - eher das Gegenteil ist der Fall!!! Woher willst du also diese Weisheit nehmen???

Grüße
Stefan

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Das Gleiche…
frage ich dich dann auch gern!

Gruß

Hummel

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Moin,

wie du den meisten Antworten hier entnehmen kannst, ist das ein sehr Lehrer-freundliches Forum dass oft bis meist unreflektiert zu den schulischen Maßnahmen steht, auch wenn diese noch so unpädagogisch sein mögen…

Nehmen wir diese und diverse andere Werturteile und Ansagen von dir mal so hin.

Doch nun zu deiner Frage:
Dies Maßnahmen sind (egal was vorgefallen sind) daneben

Welche grundsätzlichen Arten und Angemessenheit von Maßnahmen schweben dir denn so vor? Ausgehend von den geschilderten Vorfällen?

Gruß
nasziv

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Bevor hier alle in die Schwarze Pädagogik zurückfallen empfehle ich folgenden Link:

http://tny.de/RK97Q

und dann eine ausgiebige Beschäftigung mit dem Thema Erziehung!

freundliche Grüße

Barney

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hier noch einmal der Link von Unten:

http://tny.de/RK97Q

Ich habe meine Kinder gewaltfrei erzogen, aber zugegeben, ich habe auch Pädagogik und Psychologie studiert, zugegeben, nicht mit dem Ziel da eine Prüfung zu bestehen, denn meinen Abschluss habe ich in Etechnik, aber so etwas geht ja nun nicht sprulos an einem vorüber. Ich bin mit dem, was aus meinen Kindern geworden ist, sehr zufrieden. vor Allem haben meine Kinder gelernt auf Aggressionen von Ausßen cool und gelassen zu reagiern, trotzdem zu wissen was Richtig und was Falsch ist und sie können ihr Verhalten sehr gut Steuern!

Wenn Du Dir also bitte einmal die Mühe machst, Dich mit aktueller Pädagogik und Psychologie auseinanderzusetzen, vor Allem mit den Lerngesetzen die bereits in den Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts endeckt wurden und erst vor ein paar Monaten vom MIT (Massachusetts Institute of Technology) eindrucksvoll bestätigt wurden, gleich mit dem Zusatz dass Strafen praktisch wirkungslos sind, dann wirst Du (vielleicht) auch in die Lage kommen, die ollen Kamellen zu beerdigen!

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Hallo,

du stellst eine starke Behauptung auf

Sanktionen waren, sind und bleiben der einzige machbare Weg, junge Menschen vom asozialen Verhalten abzubringen!

und wenn ich dich frage, wie du zu dieser Weisheit gelangt bist, weichst du aus.
Mehr fällt dir dazu nicht ein?

LG
Stefan

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Danke für den Link! owt
Gar nix steht hier!

Hallo Ahnzasnich,

das ist das, was die Lehrer nach ihrerm Studium von Lehrer zu Lehrer als Maßnahmen wietergeben, so wurde das früher gemacht, es hat sich scheinbar bewährt, deshalb machen die das Heute genauso.

Besser wäre es, wenn da Eltern und Lehrer an einem Strang ziehen würden. Natürlich müssen die Eltern zuhause die Kinder auch erziehen. Aber wir sind in einer Übergangsphase von autoritärer Erziehung zu moderner Erziehung. Gewalt in der Erziehung ist seit dem 02.11.2000 nun endgültig verboten und die Eltern sind verunsichert, weil sie oft die alten aggressiven Impulse (die sie in ihrer Erziehung am Vorbild gelernt haben) in sich verspüren, und das ja nun nicht mehr dürfen. Ich verfolge in mehreren Foren die Erziehungswirklichkeit und die Ratschläge die erteilt werden. Gewalt, und Strafen sind Gewalt, ist da noch die Regel. Wie Erziehung gewaltfrei erfolgen soll? Darüber wird eigentlich gar nicht diskutiert. Wenn die Frage auftaucht Gewaltfrei oder mit Gewalt haben alle eine Meinung. Aber wie diese gewaltfreie Erziehung erfolgreich erfolgen soll? Praktisch keine Äußerungen.

Tatsache ist einfach, dass Erfolg ein verhalten verstärkt, und die Kinder sehr früh lernen, dass aggressives Verhalten erfolgreich ist. Und Spucken ist nun einmal Aggression. Hier wäre es besser in einem guten gespräch herauszuarbeiten, warum der Spucker sich geärgert hat und was er damit erreichen wollte. Denn wenn er das, was er erreichen wollte erreicht hat, wird er das als Erfolg verbuchen und er wird immer weiter Spucken oder sein Gegenüber auf andere Art aggressiv angehen, ganz unabhängig davon ob er nun nbestraft wird oder nicht. Er wird auf jeden Fall lernen, sich nach Möglichkeit nicht mehr erwischen zu lassen oder es nicht mehr Nachweisbar zu machen. Aber genau das meint ja das Nachfolgeministerium des Bundesfamilienministeriums, wenn es schreibt, dass Strafen eskalieren müssen. Mit den Kindern eine Vernünftige Konfliktlösungsstrategie zu lernen ist halt wesentlich aufwändiger als mal schnell eine Strafe zu verhängen. Aber was will man von einem Berufsstand erwarten, der mehrheitlich das Studium mit dem Ansinnen beginnt, dass man dann als ausgebildeter Lehrer so wenige Wochenstunden und so viele Ferien hat, und das bei einem recht ansehlichem Gehalt?

Mein Junger gieng in eine Schule, da ist der stellvertretende Schulleiter immer durch die Schule gegeistert, um Schüler bei weiß was zu erwischen. Er hat dann immer sogenannte „Sozialstunden“ verhängt. Die bestanden dann darin, dass die Schüler nach Schulschluss im Schulgelände immer irgendwelche Aufräumarbeiten oder ähnliches zu erledfigen hatten. Mal ganz abgesehen davon, dass er damit soziale Arbeit mit einem negativen Touch beklebte haben die Schüler schnell gelernt, daraus den Nutzen zu ziehen: Wir wohnen in einer ländlichen Gegend, und die Schüler müssen meist mit dem Bus in die Stadt zur Schule fahren. Wenn sie nach Schulende noch „Sozialstunden leisten mussten, war natürlich der Bus weg, zum Hausaufgabenerledigen durften sie nicht im Schulgebäude bleiben, denn es gab ja keinen Unterricht mehr. Also haben sie sich bewusst zu „Sozialstunden“ einteilen lassen, also mit Absicht irgendeinen Mist gebaut um dann nach Ende der Sozialstunden noch in der Stadt chillen zu können.en am Abend erledigt, eher schnell und mit dem festen Ende der Schlafenszeit. Tja, hat der als Stellvertretender Schulleiter trotz Pädagogikstudium nie überblickt. Aber was will man dann von einfachen Lehrern erwarten?

Ich bin mal mit einem Bekannten auf einem Lehrgang für Menschenführung gewesen. War ganz interessant und gut, was wir da so gelernt haben. Am Ende gabs natürlich auch eine Prüfung. Meinte mein Bekannter: „Bei der Prüfung schreib ich dem hin, was er sehen will, und wenn ich dann zurück im Betrieb bin, dann gibt’s ganz einfach Druck!“

Meiner Erfahrung nach sind die meisten Lehrer nicht anders!

In Fett z.B lese ich dort:

Es gibt auf Dauer keine „leichte Strafe“, Strafen eskalieren längerfristig.

Du solltest es nicht nur lesen, sondern auch verstehen!

Sorry Stefan, habe ein mechanisches Gehirn, da dauert verstehen oft etwas länger.

Überraschung - diese Mühe habe ich mir gemacht!

Habe auch Pädagogik studiert ( zur Zeit, als Summerhill als große Verheißung galt ) , Kinder großgezogen, und ich bin seit Jahrzehnten im Betrieb für Lehrlinge und Praktikanten zuständig…

Aus Allen ist Etwas geworden, zu fast Allen habe ich noch gute Beziehungen!

Und bleib doch einfach bei der Ausgangsfrage: Ich habe dem Fragesteller lediglich mitgeteilt, dass das Aufzeigen von Grenzen durch Sanktionen bei kleinen Rotzlöffeln er einzig gangbare Weg ist.

Und diese gewählten Sanktionen waren der richtige Weg - irgendwie muss man den versäumten Unterrichtsstoff ja nachholen…

Ich erinnere mich an meine eigene Schulzeit: ich wurde bei einem Unsinn erwischt und musste drei ( frei gewählte ) Seiten aus einem Buch abschreiben. Es war Grundschule…zweite oder dritte Klasse…

Um den Lehrer zu ärgern, besorgte ich mir ein englisches Buch und malte brav drei Seiten ab…

Mein Lehrer bemängelte in dieser Abschrift zu viele Fehler - ich sollte das in kürzester Zeit überarbeiten = neu schreiben…

Diese „Sanktion“ bewirkte bei mir

  1. ein rechtzeitiges Nachdenken, wie man Zwänge umsetzt
  2. einen Schub, konzentrierter zu arbeitn
  3. ein Faible für die englisch Sprache, was mir dann später sehr weiterhalf
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Woraus schließt du denn bei meinem Beitrag jetzt auf

Schwarze Pädagogik

???

Ich hatte über das ein wenig bashende Geschreibsel von Stefan hinaus schlicht nach ein paar konkreten Maßnahmen gefragt. Als darunter anstelle Strafe u.a. auch Belohnung fallen könnte…

und dann eine ausgiebige Beschäftigung mit dem Thema Erziehung!

Du und Stefan, ihr macht es euch sehr einfach. Besserwisserisch, mutmaßend und vorwurfsvoll ein paar Interpretationen in den Raum werfen und dann nichts konkretes beitragen.

Tztztz…

Gruß
nasziv

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