Ich weiß ja nicht, was so ein Tag Haft kostet. Uns Steuerzahlern. Wenn nun jemand in den Knast kommt, und er zu Hause Millionen auf seinem Konto liegen hat und das Geld verzinsen läßt, hat er nach dem Gefängnisaufenthalt mehr Geld auf dem Konto als vorher, weil er auch nichts ausgeben konnte.
Ist es dann eigentlich zu viel verlangt, daß vermögende Knastler die Kosten, die sie verursachen, auch selbst zahlen?
Hallo!
Bundesdurchschnitt liegt bei 84 € pro Tag und Platz. Übrigens Bayern liegt am unteren Rand mit 62 € !
Und nein,es mag beim aktuellen Fall Hoeneß verlockend sein,dem Verurteilten auch noch die Haftkosten aufzuerlegen, aber das geht nicht.
Das wäre ungerecht,weil nicht gleiches Recht für alle.
Die Strafe ist der Entzug der Freiheit. Die ist für alle gleich, arm und reich. Da darf es keinen Unterschied geben.
Bei Geldstrafen spielt das Einkommen aber sehr wohl ein Rolle, denn es richtet sich nach Tagessätzen. Wer wenig verdient zahlt dann eben Sätze von 5 oder 10 €, der Millionär auch mal mehrere 1000 € als Tagessatz.
Aber da gehts um Sühne durch Geldleistung und damit die wieder für alle gleich schwer wirkt, macht man es dort eben so.
Aber nicht bei Freiheitsentzug. Diese Strafe ist so schwer und einschneidend,da darf man nicht noch Zuschläge nach Verdienst oben drauf legen.
MfG
duck313
Hallo duck,
achso,und das U.Hoeneß uns alle belogen und betrogen hat,das ist nicht Ungerecht???
Gruß
MückeHH
Hi
dafür ist er ja verurteilt worden.
Gruß
HaWeThie
Und täglich grüßt der Stammtisch
Hallo!
Bundesdurchschnitt liegt bei 84 € pro Tag und Platz. Übrigens
Bayern liegt am unteren Rand mit 62 € !
Sind hier die Kosten für Bau bzw. späteren Abriß des Gefängnisses mit eingerechnet?
Das wäre ungerecht,weil nicht gleiches Recht für alle.
Es gibt nur gleiche Gesetze für alle. Gleiches Recht für alle gibt es nicht. Es gibt gute Anwälte, es gibt Richter, die Recht sprechen und andere, die (hin)richten. Oder das Gegenteil davon.
Daher könnte ein Richter in seinem Ermessensspielraum auch den Verursacher der Kosten verantwortlich machen.
Gruß
wynmuck
Hallo,
Sind hier die Kosten für Bau bzw. späteren Abriß des
Gefängnisses mit eingerechnet?
…
Daher könnte ein Richter in seinem Ermessensspielraum auch den
Verursacher der Kosten verantwortlich machen.
das könnte man doch weiterspinnen: Gefängnisse sind sicher unterschiedlich teuer gebaut. Das müsste man dann auch berücksichtigen. Wer’s zahlen kann, kommt in den modernen Edelknast, wer nicht, in die alte Klitsche von anno Piependeckel.
Man könnte natürlich auch sagen: Als Gesellschaft leisten wir uns ein funktionierendes Rechtssystem inklusive Strafen. Das ist unser gesellschaftlicher Umgang mit Kriminalität.
Strafen sind individuell zu tragen, aber das Strafsystem dient der ganzen Gesellschaft.
Aber ich weiß schon, das ist höchst uncool zur Zeit.
Viele Grüße,
Jule
Hallo!
Bundesdurchschnitt liegt bei 84 € pro Tag und Platz. Übrigens
Bayern liegt am unteren Rand mit 62 € !MfG
duck313
Wie kommt diese Rechnung zustande?
Bin vollkommener Laie, meine angenommenen Zahlen mögen doch bitte von Ihnen korrigiert werden:
Ein Gefängnis mit 200 Insassen.
Personalkosten:
Angenommenes Personal: 20 Personen x 3 Schichten x 3500 Euro Monatseinkommen = 210.000 Personalkosten/Monat dividiert durch 200 Personen = 1050 : 30 Tage = 35 Euro/Tag.
Baukosten:
Belegung über 40 Jahre (so lange kann es ein Gefängnis wohl aushalten);
200 Personen x 365 Tage x 40 Jahre = 2.920.000 Nächtigungen.
Bei Baukosten von angenommenen 40.000.000 Euro kostet eine Nacht 13.70 Euro.
Zwischensumme: 35 + 13.70 = 48.70 Euro.
Während dieser 40 Jahre sind Instandsetzungen einzurechnen, ich gehe wie bei einem Eigenheim vom Herstellpreis = 40.000.000 Euro aus = 48.70 + 13.70 = 62.40 Euro.,
Hinzu kommen Strom/Wasser/Abwasserkosten in mir unbekannter Höhe. Außerdem sicher auch Finanzierungskosten (Hypotheken).
Wie kommt Bayern dann mit 62 Euro aus?
Bitte, korrigieren Sie meine Zahlen! Sie sind vollkommen willkürlich gewählt.
Hallo,
Wer’s zahlen kann, kommt in den modernen
Edelknast, wer nicht, in die alte Klitsche von anno
Piependeckel.Viele Grüße,
Jule
Das wäre ja der ganz verkehrte Weg.
Wer eine Straftat begangen hat, die wiedergutgemacht werden kann, also z.B. Diebstahl, hat im schweren Fall dafür im Gefängnis zu sitzen.
Jetzt will er den Schaden aber nicht wieder gutmachen (ich rede nicht über eine bestimmte Person), sondern hat das Geld versteckt und freut sich darauf, wenn er nach guter Führung wieder vorzeitig entlassen wird.
In solch einem Fall dürfte der Straftäter erst wieder entlassen werden, wenn er sein verborgenenes Diebesgut + die entstandenen Kosten im Gefängnis vollständig beglichen hat (außer, letzteres kann er wirklich nicht vollbringen).
Beispiel: Jemandem wird vom Gericht der Führerschein für eine bestimmte Zeit entzogen.
Der Führerschein wird nicht automatisch wieder ausgehändigt, es muß vielleicht eine psychologische Prüfung erfolgen. Nicht bestanden = kein Führerschein.
Im obigen Fall: keine Einsicht für Wiedergutmachung = keine Freiheit.
Ich weiß, das klingt radikal, könnte aber auch abschreckend wirken.
Die Leute sollen nicht untätig in ihren Zellen rumhocken, Arbeit gibt es gerade bei den maroden Stadtkassen genug.
Hallo,
Bitte, korrigieren Sie meine Zahlen! Sie sind vollkommen
willkürlich gewählt.
ich kann natürlich nicht die Zahlen korrigieren, aber eines viel mir schon auf.
In Deienr Rechnung fehlt die Arbeit, welche die Insassen verrichten und die ncht bezahlt wird (max. 10 Euro/Tag)
Hier miene ich zum Beispiel Schreinerei oder Metallverabreitung.
Hier arbeiten die Häftlinge und bringen auch eine gewisse Summe wieder rein.
Grüße RS99
Hallo,
Die Leute sollen nicht untätig in ihren Zellen rumhocken,
Arbeit gibt es gerade bei den maroden Stadtkassen genug.
woher hast Du Dein Wissen über den Strafvollzug? Soweit ich weiß, müssen die Leute in aller Regel arbeiten. Mein Wissen kommt aus dem Kontakt zu Leuten, die in unterschiedlichen Funktionen Zugang zu JVAs haben/ hatten.
Jule
Natürlich konnte ich nicht alles aufführen, auch fehlen mir die Kenntnisse.
So habe ich ja auch die Kosten für die Rundum-Vollpension nicht erwähnt.
Dank für den Hinweis.
Bisher dachte ich, daß man arbeiten darf, nicht, daß man arbeiten muß.
Gruß
wnymuck
Hallo,
schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefängnis#Alltag_im_Ge… und hier: https://www.knast.net/article.html?id=728
Die Haftstrafe soll ja eigentlich in erster Linie der Resozialisierung dienen und gar nicht zuallererst unserem Straf-/ Rachebedürfnis. Und dazu dient natürlich ein geregelter Tagesablauf und das Arbeiten. Ggf. auch eine Ausbildung.
Viele Grüße,
Jule
Dann gehören m.M. manche Gefangene aber in eine Entzugsanstalt für Suchtkrankheiten. Ansonsten: Danke für die Links.
wynmuck
Glückliche Arme
Ich könnte mir dann einen Strafantritt einfach nicht leisten
In Deiner Rechnung müßen alle frieren und die Insassen hungern?
Deine Personalstärke geht auch weit an der Realität vorbei. 20 Mann pro Schicht sind Unsinn. Tagsüber langt das nie, nachts brauchts nicht einen Beamten für 20 Insassen, da tut´s einer für 200. Aaaaber: Es gibt dort nicht nur den Vollzugsdienst, sondern auch medizinischen Dienst, technischen Dienst, Küche, Kesselhaus, Fahrbereitschaft, Arbeitsbetriebe, Ausbildungsstätten, Schule… und nicht zuletzt eine Verwaltung für das alles.
Hallo,
Die Leute sollen nicht untätig in ihren Zellen rumhocken,
Arbeit gibt es gerade bei den maroden Stadtkassen genug.woher hast Du Dein Wissen über den Strafvollzug? Soweit ich
weiß, müssen die Leute in aller Regel arbeiten.
Müßen sie nicht. Es besteht ein Recht auf Arbeit, aber keine Pflicht.
Mein Wissen
kommt aus dem Kontakt zu Leuten, die in unterschiedlichen
Funktionen Zugang zu JVAs haben/ hatten.
Sehr beeindruckend, aber trotzdem falsch.
Hallo,
Müßen sie nicht. Es besteht ein Recht auf Arbeit, aber keine Pflicht.
sicher? Hier und hier steht etwas über die Arbeitspflicht.
Hier der §41 des Strafvollzuggestzes, der im Wikipedia-Link zitiert wird.
Wenn Du bessere Informationen hast, lass ich mich gern korrigieren.
Viele Grüße,
Jule
Hallo
Jetzt will er den Schaden aber nicht wieder gutmachen (ich
rede nicht über eine bestimmte Person), sondern hat das Geld
versteckt und freut sich darauf, wenn er nach guter Führung
wieder vorzeitig entlassen wird.
Zumindest bei Steuerhinterziehung muss das geschuldete Geld mit Zins und Zinseszins nachgezahlt werden.
Gruss, Sama