Hallo,
eine Person ( Mieter ) wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( seit 4 Jahren ). In den ersten NK Abrechnungen war eine Putzhilfe aufgeführt ( 30 Euro ) was soweit OK ist. Sie macht ihre Arbeit gut.
Seit der letzten NK Abrechnung allerdings ist einmal die Vorgartenpflege mit 60 Euro aufgeführt und ein Hauswart mit 80 Euro. Beide Personen sind aber Freunde des Vermieters und machen ihre Arbeit eher schlecht bis gar nicht.
Der Vorgarten sieht furchtbar aus und wird max. 1 mal im Jahr geschnitten. Der Job des Hauswarts ist überhaupt nicht nachzuvollziehen ( was tut er ? ). Da beides erst seit der letzten NK Abrechnung ausgewiesen wird, bleibt jetzt die Frage ob der Vermieter dies überhaupt ausweisen darf und inwieweit welche Arbeiten verrichtet werden müssen um die Summe zurechtfertigen. Was kann der Mieter hier verlangen ?
Weiter hat der Mieter seit ein paar Monaten einen Kondenstrockner im Keller stehen ( im Bad ist kein Platz mehr, da zu klein ). Der VM schrieb ihm daraufhin einen Brief das er es zu unterlassen hat ein elektronisches Gerät im Keller zu betreiben.
Darf der VM dies verlangen ? Oder kann der Mieter hier den Trockner weiter betreiben ? Es sind ja auch Steckdosen vorhanden
MfG