Hallo
ich bin Vermieter zweier Wohnungen. Beide haben separate Heizungen und Eingänge. Lediglich ein Durchgangsflur wird gemeinsam genutzt. Hier ist eine Energiesparlampe verbaut. Nun hat ein Mieter festgestellt dass die Lampe, ganze 7 Watt stark, über seinen Zähler läuft und möchte einen extra Zähler hierfür haben. Ich habe dann vorgerechnet, dass der Stromverbrauch so einer Lampe bei maximal 2 Euro im Jahr liegt, da sie nur bei Bedarf eingeschaltet wird. Es ist sonst kein Anschluss für Allgemeinstrom im Haus vorhanden, da die Mieter ja auch selbst Heizungen in den Wohnungen haben und dort auch entsprechend selbst den Strom für zahlen. Kann der Mieter nun tatsächlich verlangen dass ich eine extra Stromversorgung anmelde und hierfür dann Kosten bei etwa 200 € im Jahr anfallen die dann auf beide Mietparteien umgelegt werden müssten?
Bitte nichts schreiben von wegen: An Vernunft appellieren. Das wird bei dem Mieter leider nichts. Ich habe jetzt auch schon Stunden mit der Suche im Netz zugebracht und immer nur Hinweise auf die Pflicht eines separaten Anschluss bei Allgemeinstrom für Heizung und Beleuchtung gefunden. Allerdings keinen Hinweis auf eine eventuell vorhandene Bagatellgrenze oder so etwas. Gibt es hierzu eine Rechtsprechung oder ein Gesetz?