Stromanschluss für Allgemeinstrom für eine Glühbirne

Hallo
ich bin Vermieter zweier Wohnungen. Beide haben separate Heizungen und Eingänge. Lediglich ein Durchgangsflur wird gemeinsam genutzt. Hier ist eine Energiesparlampe verbaut. Nun hat ein Mieter festgestellt dass die Lampe, ganze 7 Watt stark, über seinen Zähler läuft und möchte einen extra Zähler hierfür haben. Ich habe dann vorgerechnet, dass der Stromverbrauch so einer Lampe bei maximal 2 Euro im Jahr liegt, da sie nur bei Bedarf eingeschaltet wird. Es ist sonst kein Anschluss für Allgemeinstrom im Haus vorhanden, da die Mieter ja auch selbst Heizungen in den Wohnungen haben und dort auch entsprechend selbst den Strom für zahlen. Kann der Mieter nun tatsächlich verlangen dass ich eine extra Stromversorgung anmelde und hierfür dann Kosten bei etwa 200 € im Jahr anfallen die dann auf beide Mietparteien umgelegt werden müssten?

Bitte nichts schreiben von wegen: An Vernunft appellieren. Das wird bei dem Mieter leider nichts. Ich habe jetzt auch schon Stunden mit der Suche im Netz zugebracht und immer nur Hinweise auf die Pflicht eines separaten Anschluss bei Allgemeinstrom für Heizung und Beleuchtung gefunden. Allerdings keinen Hinweis auf eine eventuell vorhandene Bagatellgrenze oder so etwas. Gibt es hierzu eine Rechtsprechung oder ein Gesetz?

Weiß der Mieter von seinem Glück?
Mach den Vorschlag, er soll über die Einschaltdauer Buch führen und du schenkst ihm die 3 €.
Andernfalls…

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Ich habe keine Hinweise auf Rechtsprechung oder Gesetz, nur einen Tipp:
Leuchten mit LED-Lampen verbrauchen so wenig Strom, dass man sie auch mit Batterien betreiben kann.
Dazu noch einen Bewegungsmelder, damit sie nur bei Bedarf angeht. Wenn der Flur zu lang oder eine Leuchte zu wenig ist, dann halt zwei.

Einfach mal nach „Leuchte Bewegungsmelder Batterie“ im Internet suchen.

Und die Batterien sind dann Betriebskosten.

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Wenn er nicht einsichtig ist dann wende dich doch an den 2. Mieter. Trage ihm vor was der Nachbar wünscht und schildere ihm was das für IHN im Jahr an Mehrkosten bedeuten würde.
Vielleicht kann der auf den Nachbarn einwirken oder seinerseits einen Geldausgleich für Lichtstrom anbieten.
Übrigens, hast Du das nicht auch angeboten ? Biete eine Pauschale im Jahr an oder senke die Miete um 1 €

Sonst kann es dir als Vermieter doch fast egal sein, die laufenden Kosten tragen die Mieter.
Ob die Umbaukosten umlagefähig wären (Modernisierung) mag dahingestellt sein. Ich halte sie für zulässig.

MfG
duck313

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Das Problem ist leider das, dass die Mieter sich untereinander nicht wohlgesonnen sind. Den einen interessiert das nicht. Der hat genug Geld. Der andere leider nicht und der ist mir der liebere Mieter. Wäre schon wichtig hier Rechtssicherheit zu haben. Gesagt hatte ich dem das schon. Ihm komplett egal!

Ja, LEDs mit Bewegungsmelder hatte ich auch schon im Sinn. Allerdings werde ich dann immer hinfahren müssen und die Batterien tauschen und einen Haustürschlüssel besitze ich nicht und der würde mich sicher nicht ins Haus lassen. Der andere Mieter ist nur ab und an mal da.

So dumm kann er eigentlich nicht sein, aber er wird dir schlicht und einfach nicht glauben, dass das so wenig Geld im Jahr ist.

Kann der Stromkreis auf den anderen Mieterzähler umgelegt werden?
Neben dem Grundpreis in Höhe von ca. 120€ - 150€ im Jahr und den 5€ für den Strom musst du nämlich mit ganz erheblichen Umbaukosten rechnen, falls kein Zählerplatz im Schrank frei ist UND dieser Schrank den halbwegs aktuellen Normen entspricht.

Ein geeigneter, geeichter Zwischenzähler könnte helfen - Einbaukosten je nach Lage aber nicht unter 100€.

Wird aber langsam Zeit.

So weit kommen wir noch.
Lass Dich nicht auf solche Faxen ein, Kündige mal den Umbau an und dass die Kosten den Mietern als Umlage anfallen. Was glaubst Du, wie schnell da eine Einigung erzielt wird.

Die Umbaukosten wird man nicht umlegen können und das weiß er auch. Ist ja eigentlich Voraussetzung bei Vermietung. Die laufenden Kosten klar, das geht, den Zählereinbau aber wohl auch nicht. Der eigentliche Stromanschluss liegt durch mehrere Wohnungen entfernt in einem Technikraum. Das kann man eigentlich schon vergessen.

@anon58271165 weiß vielleicht, ob es ein juristisches Schlupfloch in deinem Fall gibt.

Ich habe dieses Urteil gefunden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-28644

Da gibt es einen Hinweis, dass im verhandelten Fall

  • keine Beteiligung an den Abschlagszahlungen erfolgte
  • der Vermieter die Verhältnisse verheimlichte (fehlendes Vertrauen in zukünftige Abrechnungen)
  • die Investition nicht als unverhältnismäßig galt (mehr als 1000€, aber da lief der gesamte Allgemeinstrom über den Mieterzähler)

In deinem Fall sieht es ja ganz anders aus.

Ich bin Elektriker und würde eine technische Lösung suchen, bei der „böse“ Mieter nicht kooperieren muss, die dir keine Umbaukosten im vierstelligen Bereich beschert und auch keine hohen, laufenden Kosten für die Mieter verursacht.

Dann mal her mit deinen Ideen! Alles andere wäre ja auch Wahnsinn.

Das Urteil, das du gefunden hast, liest sich interessant. Inwiefern man die Unverhältnismäßigkeit berücksichtigen könnte, wenn es sie denn gäbe, und wenn nicht Umstände durchgreifen würden, sie außer Acht zu lassen, steht da zwar nicht. Man sieht aber immerhin, dass Amtsgerichte gewillt sein könnten, den Anspruch auf Mangelbeseitigung abzuweisen (nach § 242 BGB vermutlich).

Ich würde als Vermieter hier ja eine jährliche Zahlung von 5,00 Euro anbieten oder so.

… und wenn ich das richtig verstehe…
durch den Flur muss man nur „selten“ gehen… braucht’s da überhaupt ein Licht?
Anweisung: Betreten des Flures nur mit geeigneten Handleuchten gestattet…

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Die müsste ich mal erst finden - und dazu wird man sich das vor Ort anschauen müssen.

Als „Joker“ müsste der „liebe Mieter“ helfen. Irgendwie muss da Strom hin, der nicht vom „bösen Mieter“ kommt.

So langsam wird es ja interessant. Also Licht muss da schon sein. Der Flur ist sehr dunkel und man kann ja nun wirklich niemandem zumuten immer mit Stirnlampe durch die Gegend zu laufen.

Wieso hast du als Vermieter keinen Haustürschlüssel, und was spricht dagegen, dir so schnell wie möglich einen zu besorgen?
Wieso ist der „liebere Mieter“ nur ab und an mal da? Gibt es dort sonst noch andere (Miet-)Wohnungen, die nicht dir gehören, so dass ggf. jemand anders die Batterien einer entsprechenden Leuchte austauschen könnte? Du hast ja von mehreren Wohnungen und vom Technikraum geschrieben …

Ja, das ist ein größeres Haus von dem mir halt nur 2 Wohnungen gehören. Der „gute Mieter“ ist in der Woche meistens auf Montage, also ich würde sagen so zu 60% auswärts. Andere Mietparteien kommen nicht in den Bereich. Ja, ich weiß, ich dürfte nen Schlüssel haben. Ehrlich gesagt wollte ich das aber selbst bisher nicht. Ich will ja niemanden nerven. Die nervige Mieter hat auch ständig nur Streit mit anderen Mietern und beschwert sich ständig wegen jedem Mist. Total nervig der Typ. Da kann man aber wohl auch nichts gegen machen. Ich habe jetzt mal LEDs bestellt mit 4 D-Batterien und Bewegungsmelder. Die sollten doch nen Jahr halten. :wink:

Andere Frage. Was passiert denn mit der Nebenkostenabrechnung wenn die nun angezweifelt wird? Da habe ich auch noch was aus 2020 zu bekommen. Nicht viel, aber da habe ich jetzt schon wenig Lust mich deswegen zu streiten. Nur der Typ kann ja nicht mit Allem durchkommen. Geht um und bei 300€.

Wäre trotzdem schön wenn jemand die Eingangsfrage abschließend klären könnte. Die LEDs kosten mehr als 15 Jahre Strom.

deinem Seelenfrieden zu Liebe würde ich die LEDs einfach anstelle der normalen Beleuchtung anbauen und ihm das schriftlich mitteilen.
Was sind schon 30 Euro als „Ersatz“ für Magengeschwüre etc.

Gruß

Anders herum gefragt, was hat denn der Mieter vorgebracht was er machen möchte, wenn der Umstand so bleibt? Klagen?

Er könnte klagen, und wahrscheinlich bekäme er Recht. Würdest du es als Vermieter darauf ankommen lassen? Ich nicht.

Auf was könnte er klagen?
Erstattung der Stromkosten?
Getrennte Abrechnung?
Exakte Ermittlung des Verbrauchs?