Vermutlich würde die Klage nie eingereicht werden, denn da müsste der Mieter erst mal zum Anwalt. Der würde wohl kaum die Klage einreichen, da die wahrscheinlich recht hoch ist, dass diese nicht zugelassen wird, bei 2, 5o€ Streitwert.
Zum Beispiel, ja.
Du und @anon44275120 habt euch wahrscheinlich den Link oben von @X_Strom nicht angeschaut?
Nun ja, dort ist auch irgendwo von „wirtschaftlich unzumutbar“ die Rede. Ich denke ein anderes Gericht kann auch zu einer anderen Entscheidung kommen. Wir reden hier von einem Betrag deutlich im unteren zweistelligen Bereich - möglicherweise noch weniger.
"Werter Herr Mieter!
Zur Abwehr etwaiger Gefahren ist eine Beleuchtung des (näher bezeichneten) Raumes erforderlich. Die zugehörige Leuchte ist aus technischen Gründen nur mit dem zur Mietsache gehörenden, von Ihnen genutzten Stromkreis (Zählerausgang) zu betreiben. Die Installation eines separaten Zählers hierfür (Kosten ungeführ x € ) steht in keinem Verhältnis zu den jährlich enstehenden Energiekosten für diese Beleuchtung, selbst wenn diese ununterbrochen in Betrieb gehalten würde. Folgendes haben Sie daher zu billigen: Die fiktiv enstehenden Energiekosten für einen solchen 24h-Betrieb, (Anschlusswert in W, , auf die Zeit ausrechnen, Strompreis kWh - ausrechnen) auf einen vollen Euro-Betrag gerundet, überweise ich jährlich auf Ihr Bankkonto.
Ferner sind Sie aufgefordert, mir als Vermieter jederzeit / zu verkehrsüblichen Zeiten, die Ausübung meines Rechtes zu ermöglichen, das Gebäude betreten zu dürfen, das die an Sie vermietete Wohneinheit beinhaltet.
Hochachtungsvoll
Vermieter.
Ein geringer Streitwert macht eine Klage nie unzulässig.
Das habe ich nicht gesagt, nur das diese öfters abgewiesen oder wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Zugeegeben, hätte das ausführlicher schreiben können.
Das stimmt nicht. Die Kategorie „Geringfügigkeit“ gibt es im Zivilprozessrecht gar nicht.
Ich befürchte, dass das nur über ein Urteil möglich wäre.
Ob da der Richter sagt, dass es ein Bagatellbetrag ist, dem ein unverhältnismäßiger Aufwand gegenüber steht - oder ob der Richter sagt „Ein Mangel ist ein Mangel und bleibt solange ein Mangel, bis er behoben wird“ kann hier keiner vorhersagen.
Der Richter im Urteil, was ich gefunden hatte, schien einer Abweisung der Klage bei Unverhältnismäßigkeit nicht abgeneigt gewesen zu sein - hat das aber nicht weiter ausgeführt, weil er dort keine Unverhältnismäßigkeit sah (es ging um weitaus höhere Stromkosten).
Also den Text von Tokei_ihto würde ich wohl so fast übernehmen, jedoch auf 10h am Tag anpassen. Hat sich aber gerade erledigt. Ein Schreiben seines Anwalts ist gerade eingetroffen. Ich werde aufgefordert innerhlab von 14 Tage die Leitungen zu trennen. Muss ich denn überhaupt auf so eine absurde Aufforderung eingehen? Die LEDs baue ich an, mache dann ein Schreiben und den Anwalt würde ich dann mal ganz ignorieren.
Zehn Stunden was?
Du willst doch mit Batterie betriebene LEDs installieren. Was hat das mit dem (nicht sehr empfehlenswerten) Textvorschlag zu tun, den man dir hier unterbreitet hat?
Die Aufforderung ist nicht absurd. Der Anspruch könnte bestehen. Zweifel bestehen daran wegen möglicher Unverhältnismäßigkeit, zumal wenn du die LEDs verwendest. Aber was da vor Gericht rauskommt, kann dir hier keiner mit Sicherheit vorhersagen.
Hallo,
natürlich weiß ich, dass ich nicht rechtskundig bin.
Warum ist der Text des Schreibens nicht empfehlenswert - welche Nachteile kann er dem Vermieter bescheren? Wie wäre es besser formuliert?
Ist denn ein Vermieter völlog rechtlos?
Oh man, Deutschland ist ein Rechtsstaat… Und was für einer. ;-( Ich musste auch mal mehrere hundert km zu einem Gerichtstermin, habe gewonnen, aber nicht einmal meine Fahrt bezahlt bekommen. Das kann alles so nicht sein. Entscheidungen nach Aktenlage machen die Gerichte auch nur im Ausnahmewill will man meinen. Soll wohl abschrecken, kann aber eigentlich nicht sein. Na ja, nun hat sich das ja eh erledigt. Die LED-Lampen kosten übrigens fast 50€ und damit hätte man wohl bis zum Ableben des Mieters den Strom bezahlen können.
Ich kann es wirklich nicht nachvollziehen dass für jedes einzelne Licht ein separater Zähler her muss. Das würde hier bedeuten in dem Haus müssten noch mehrere Unterzähler für andere Eigentümer für genau den gleichen Mist angelegt werden.
Stimmt. Darum …:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/331a.html
Wann ein Gericht das darf, steht halt im Gesetz.
Ist ja auch nicht so. Wen genau soll das denn wie genau abschrecken?
Muss ja auch nicht. So was hat niemand hier behauptet.
Nein, eigentlich müsste der Allgemeinstrom des Hauses gemeinsam erfasst werden.
Nein, eigentlich müsste der Allgemeinstrom des Hauses gemeinsam erfasst werden.
Das wäre hier aber extrem schwierig bei mehreren Eigentümern.
hi,
sagt doch auch keiner.
Es ist bei dir eben Zufall, dass der Allgemeinstrom hier nur eine einzige Leuchte umfasst.
Ich finde das ja seltsam, aber du sagst, es wäre so.
Blende den Umstand mal aus, dass der Umbau Kosten verursacht und dass es um einen lächerlich geringen Verbrauch geht.
Es geht ums Prinzip.
Gibt es in dem kompletten Haus keinen Allgemeinstrom? Keller, Außenlicht?
Ist schon etwas seltsam, gerade, wenn es ein größeres Haus sein soll.
Mieter A hat einen Vertrag mit den Stadtwerken.
Herr B, Vermieter von A, hat jedoch baulich dafür gesorgt, dass unbemerkt A die Hausbeleuchtung bezahlt.
A möchte nun lediglich, dass dieses beendet wird.
Natürlich ist das jetz blöd für B, aber im Grunde eine recht normale Forderung, oder nicht?
quatsch. Das wird überall so gemacht. Es ist völlig egal ob das zwei oder 100 Eigentümer sind.
Es geht ja nur darum den Verbrauch zu erfassen, der keinem Mieter zuzuordnen ist.
Wie eben bei dir das Flurlicht, was nur einer der Mieter bezahlt.
Schwer zu glauben, dass es im restlichen Haus auch keinen Allgemeinstrom gibt. Keller, Außenbeleuchtung, andere Flure?
grüße
lipi
Hallo,
ich sehe das kritisch.
„Daher haben Sie als Vermieter eine Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Mietvertraglich wurde nicht vereinbart, dass mein Mandant eine solche Pflicht zu übernehmen hat.“
„Ich bedanke mich für Ihre Aussage, dass es auch Ihrer Meinung nach technisch möglich ist, einen separaten Zähler zu installieren. Ich nannte Ihnen bereits das Datum, bis zu dem dies erfolgt sein soll.“
„Es ist meinem Mandanten nicht zuzumuten, einer fiktiven Berechnung zuzustimmen, nur weil die Mietsache einen Mangel hat. Die bisher von Ihnen zu verantwortende Entnahme elektrischer Energie aus dem Stromkreis meines Mandanten erfolgte ohne Rechtsgrundlage oder vertragliche Regelung und ist daher als Vertrauensbruch zu bewerten, bei dem ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dringend geboten ist.“
OK, ja. So rum könnte es natürlich passieren.
Scholwa tut mir direkt leid. Aber der Zutritt zur Mietsache, seinem Eigentum, darf ihm doch nicht verwehrt werden. Oder?
Nein, den Zutritt dürfte ich mir sicherlich verschaffen. Zumindest zur Eingangstür. Ich habe nur alle Schlüssel abgegeben. Man ist halt zu gutmütig. ;-(
Was den Allgemeinstrom angeht, die Wohnungen haben keinen Keller und die Außenbeleuchtung kann jeder selbst schalten. Geht halt wirklich nur jeweils um eine oder zwei Birnen in den Fluren. Na ja, kann mir ja nun auch egal sein, ich hänge jetzt die überteuerten Dinger an und hoffe dass ich nicht alle halbe Jahr neue Batterien liefern oder einsetzen muss, wobei, das wäre ja umlagefähig als Hausmeistertätigkeit.
Ach so, zum Thema „Entscheidung nach Aktenlage“ gem. § 331a:
Danke für den Hinweis! Allerdings war ich in dem bezeichneten Fall selbst Kläger. Ich fürchte das greift dann nicht, oder? Ich habe auch mal ein Fahrzeug verkauft und hätte eigentlich an den Wohnort des Käufers vor Gericht gemusst. Das hat mein Anwalt seinerzeit aber vermeiden können. Das war wohl ein guter.