Wieso sollte es dann nicht greifen? Beachte aber, was Voraussetzung ist: Der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein, außerdem darf die Gegenseite nicht zur Verhandlung erschienen sein. Wie sich dann aus dem Verweis in Abs. 2 ergibt, muss in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden sein.
hi,
Man würde vermuten, dass der Mieter diese Lösung nicht auf dem Schirm hatte.
Man könnte ihm daher danken, dass er dich auf den Missstand hingewiesen hat und ihm diese Lösung präsentieren.
Den Vergleich zwischen „würde ich ihnen erstatten“ und „die anteiligen Kosten der Batterie werden betragen“ könnte man ihm dann ganz genüsslich aufs Brot schmieren.
grüße
lipi
Auch in 251A ist wieder die Rede davon, dass beide Parteien nicht erscheinen. Ich glaube der Kläger hat also immer am Termin teilzunehmen. Was ein Unfug. Bei mir war das damals 100% sicher und ich musste trotzdem hin.
Hi, hi, genau das werde ich auch machen. Ich rechne dann mit der kommenden Abrechnung 2 € bei ihm ab und stelle zeitgleich mal flotte 2 Euro je Batterie in Rechnung. Ach ja, dazu natürlich noch die Wartungskosten. Anbringungskosten darf man dann vermutlich nicht anführen.
Nein, nur in § 251a steht, dass beide nicht erscheinen. Ist aber ja auch egal. Das wird mir jetzt zu kompliziert.
Auf jeden Fall!
Schon, aber ich weiß nicht, ob es z. B. 100 %ig sicher ist, dass NUR die Flurbeleuchtung über den Mieterzähler läuft, oder weiß der Geier, was sonst. Er hat wohl grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Allgemeinstrom getrennt erfasst wird. Und wenn schon ein Anwalt die Sache in die Hand genommen hat …
Alles was nicht eindeutig zuweisbar ist, ist Allgemeinstrom. Jede Wohnung hat seine eigene Heizung und Außenlicht. Was soll denn sonst noch sein an Strom? Macht mir hier mal keine Angst.
Keine Ahnung, ich kenne die Begebenheiten vor Ort nicht!
Genau das ist der springende Punkt! Der Mieter will Recht haben…koste es was es wolle!
Mir ist da gerade eben noch ne Idee gekommen:
Scholwa könnte den „guten Mieter“ fragen ob er den Strom von seinen Zähler über einen Zwischenzähler abgreifen kann…
Früher gab es mal im Baumarkt alte ungeeichte Wechselstromzähler (20,-DM) zu kaufen. Irgendeiner hat so ein Ding sicherlich noch rumfliegen. Das Dingens flux in ne Kloemoelklarsichtkiste gebaut und schön sichtbar für Hain Blöd in den Flur geschraubt und hübsch Aufputz verrödelt. Kostet fast gar nix und nen befreundeten Elektriker findet sich bestimmt der das montiert…
So eine Idee hatte ich auch schon. Das macht der … leider alles nicht mit. Geeichter Zähler, seine Grundgebühr… Macht alles keinen Sinn. Nun gut, scheinbar ist es wirklich so, dass man gezwungen werden könnte so einen Aufwand wegen 2 Euro im Jahr zu betreiben und dabei dann 200 € dauerhaft an Kosten fabriziert. Das ist total lächerlich, aber scheinbar ist das dann wohl das Ergebnis.
Ich meinte deinen „Guten Mieter“! Hattest du ihn schon mal auf sowas angesprochen?
Dann ist er kein Elektriker. Für [fehlerhafte Installationen] muss er nämlich sonst haften.
Oje…
[Beitrag zwecks Netiquette editiert - X_Strom]
Ach so, ne, selbst da wäre der Aufwand ja verglichen mit den LEDs viel zu hoch. Die Kabel müssten ja komplett neu verlegt werden.
Sowas gibt es in neu für 18€, und ist so groß wie eine Sicherung. Man kann den sicherlich so im Sicherungskasten montieren, dass der Mieter den Strom zwar zunächst zahlt, dann aber präzise nach Verbrauch vom Vermieter entschädigt wird - meinetwegen mit 1€/kWh. Bleibt abzuwarten, ob der Mieter dem zustimmt, und vor allem, ob das überhaupt erlaubt ist - geeicht sind diese Dinger nämlich nicht.
Dann schient mich meine erinnerung stark zu täuschen. Ist aber auch schon über 20 Jahre her; in Juristerei bist du ja besser bewandert als ich.
Heute kauft man einen MID-konformen („geeichten“) Zähler für Hutschienenmontage für 30€.
Das Begehen von Ordnungswidrigkeiten empfiehlt sich nicht, wenn übel gesonnene Mitmenschen das leicht erkennen werden.
Man darf nur dem MessEG entsprechende Zähler verwenden - diese sind zudem der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
Wenn das ein Durchgang ist, an dem beide Wohnungen angrenzen, dann dürfte es kein großer Aufwand sein, den Strom von der anderen Wohnung zu holen.
30€ Zähler, 20€ für ein Kleingehäuse, dazu die Installation, aber 0€ Gebühren. Statt dessen jährliche Ablesung beim „guten Mieter“.
Oder man legt die Leitung ohne Zwischenzähler zum „guten Mieter“ und kündigt nach Fertigstellung die Modernisierung des Flurlichts an „Einbau von zwei Leuchten mit integriertem Bewegungsmelder im Treppenhaus zur Energieeinsparung und Erhöhung des Komforts“.
Modernisierungskosten: 400€
Jahres-Mieterhöhung daraus resultierend: 32€ gesamt, 16€ je Mieter. Dem guten Mieter könnte man das erlassen, dem bösen Mieter auf die Miete aufschlagen.
Vorsicht:
Es sind nur die reinen Modernisierungskosten ansetzbar. Die Umlegung auf einen anderen Stromkries sind nicht anrechenbare Kosten.
Exberliner schrieb „Kloemoelklarsichtkiste“ - ich musste auch erst überlegen, was er damit meint:
Vermutlich ein geeignetes Elektrogehäuse in der Art, wie es dereinst von Klöckner-Möller gebaut wurde (die Firma, die schon vor Jahrzehnten den Namen in Moeller änderte und seit etwas weniger Jahren nur noch unter dem Namen „Eaton“ produziert).
Haftungsrelevanter Mist daran ist für den Elektriker ggf. der Verstoß gegen die MLAR / LBO (in notwendigen Treppenräumen kann nicht einfach beliebig installiert werden).
Vermutlich verwechselst du Strafrecht und Zivikrecht. Es sind schon Prozesse wegen einer Briefmarke geführt - und vom Richter gebührenpflichtig entschieden - worden.
Und wenn du mal nachdenkst, ist das eine wichtige Grundlage eines Rechtsstaates. Stell dir vor, irgendein Großkonzern bescheißt jeden seiner Kunden regelmäßig um 10Cent - und keiner der Kunden kann dagegen klagen.
Ja leider
völlig richtig aber ich kann mich einfach ned an „eaton“ gewöhnen. „Klöckner-Moeller“ klingt vertraut nach Qualität…