Es geht nicht um den beliebigen Begriff Kriegszustand, sondern um den vom gewählten ukrainischen Parlament gemäß der ukrainischen Verfassung festgestellten bzw. bestätigten Zustand des Kriegsrechts in der Ukraine.
Verstehe ich das richtig? Du sprichst dem ukrainischen Volk nicht nur das Recht ab, selbst zu entscheiden, wie lange es sich gegen einen Aggressor verteidigen möchte, sondern nun auch dem demokratisch gewählten Parlament der Ukraine das Recht, nach der Verfassung des Landes zu handeln?
Gleichzeitig muss man mit Dir anhand von Ereignissen, bei denen die Gewaltenteilung in Deutschland offensichtlich funktioniert hat, darüber diskutieren, ob die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert, während Du bei anderen Ländern keine Bedenken zu haben scheinst, alleine entscheiden zu wollen, wie sich Volk, Politik und Präsident zu verhalten haben bzw. dass sich diese über ihre Verfassung hinwegzusetzen haben.
Bin ich der einzige, der da irgendwie einen Widerspruch erkennt?