Zunächst meinen Dank für die angebotenen Hilfen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Auf dem Areal einer ehemaligen Gärtnerei wird auf ca. 1,8 ha eine Siedlung geplant. Das Gebiet wird von 2 bestehenden Siedlungsgebieten sowie einem Bahndamm begrenzt. Der einzige Zugang kann von der Hauptstrassenseite erfolgen, hier befindet sich seit Jahrzehnten eine Tankstelle, stark frequentiert, sowie die Einfahrt in die ehem. Gärtnerei.
Die neue, geplante Zufahrt nimmt von der Tankstelle ca. 4,50m in der Breite weg. Zufahrt zur Siedlung sowie Zugang zur Tankstelle sind fast deckungsgleich.
Zur Zeit haben wir bei niedrigen Preisen enormen Ansturm von tankbereiten Autos, das wird sich nach den Plänen noch verstärken.
Die von den Anwohnern geäußerte Vermutung, der Tanklaster könnte zum Betanken jetzt nicht mehr geradewegs durch die Tankstelle fahren, sondern rückwärts wieder rausrangieren müssen, scheint real.
Schräg gegenüber ist eine Schule, die Strasse ist auch Schulweg, Neben der allgemein drastischerhöhten Unfallgefahr wehren sich die Anwohner. Z.Zt. befinden wir uns in der Offenlegungsphase der Baupläne, können also noch - begrenzt - opponieren.
Es gibt „Richtlinien für die Anlage von Tankstellen an Strassen“, aber das sind keine Vorschriften. Das Stadtplanungsamt sieht das so.
Daher nochmal meine Frage: wie siehts aus beim Rangieren von Tanklastern auf Tankstellengelände?
Wenn es die Vorschriften nicht hergeben, und da habe ich null Ahnung, kann in diesem Fall das Gewerbeamt zuständig werden? Und die Konzession entziehen? w/Gefährdung in bewohntem Gebiet?
Herzlichen Dank für Eure Mühe,
Harald