Taschenkontrolle der Mitarbeiter erlaubt?

Liebe Experten,

eine Angestellte im Einzelhandel (Filliale einer großen Einkaufsgenossenschaft mit gelb-blauem Logo) käme eines Tages zur Arbeit und fände folgenden Aushang:

„Liebe Kollegen, der Chef erwartet ab sofort, dass ALLE MITARBEITER unseres Marktes beim Verlassen des Marktes, egal in welcher Schicht, den Button an der Bürotür drücken. Wenn er (durch Zufall) rotes Licht zeigt, sind die Taschen vom Teamleiter kontrollieren zu lassen.“

Gelesen und verstanden, mit Unterschrift"
Da drunter eine Unterschriftsliste aller Angestellten ihrer Abteilung.

Ist so ein anlaßloses Vorgehen erlaubt? Wie sollten sich Angestellte in so einer Situation verhalten? Ignorieren? Dem AG mitteilen, daß man keine Durchsuchung dulden wird?

In den Arbeitsverträgen sei nichts zu diesem Thema geregelt und ein Betriebsrat könne - da nicht vorhanden - nicht gefragt werden.

Vielen Dank und viele Grüße
Christian

Hallo Christian!

„Liebe Kollegen, der Chef erwartet ab sofort, dass ALLE
MITARBEITER unseres Marktes beim Verlassen des Marktes, egal
in welcher Schicht, den Button an der Bürotür drücken. Wenn er
(durch Zufall) rotes Licht zeigt, sind die Taschen vom
Teamleiter kontrollieren zu lassen.“

Ist so ein anlaßloses Vorgehen erlaubt?
Dem AG mitteilen, daß man keine Durchsuchung dulden wird?

Es geht um Kontrollen von Handtaschen, nicht um Durchsuchung von Mitarbeitern (Abtasten, Durchsuchen der Kleidung, Blick in Körperöffnungen). Die Durchsuchung von Mitarbeitern ist dem AG unter keinen Umständen gestattet. Etwas anderes ist die Kontrolle von Handtaschen. Bei konkretem Verdacht oder nach dem Zufallsprinzip ausgewählt ist die Maßnahme statthaft. Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollten solche Maßnahmen per Betriebsvereinbarung fixiert werden. Aber auch ohne Betriebsrat gibt es gegen solche Maßnahme letztlich keine Handhabe.

Taschenkontrollen nach dem Zufallsprinzip sind mir seit über 40 Jahren von diversen Unternehmen von AEG bis Lufthansa aus eigenem Erleben bekannt. Diskussionen über den Sinn der Kontrollen sind eine uralte Begleiterscheinung. Tatsächlich verursachen durch Mitarbeiter am Arbeitsplatz begangene Diebstähle beträchtliche Kosten. Nicht nur im Handel, sondern hinsichtlich Schadenshöhe mindestens so hoch im produzierenden Gewerbe und in Wartungsbetrieben (siehe die genannten Unternehmen). Beträchtliche Mengen Werkzeuge und Meßinstrumente - nicht etwa irgendwelcher Billigramsch - verschwinden.

Wer als persönlich haftender Arbeitgeber im Kleinbetrieb mit einem Dutzend Mitarbeitern alljährlich durch Diebstahl verursachte Schäden im hohen 5stelligen Bereich bemerkt, fühlt sich persönlich beklaut (glaub mir, kein schönes Gefühl) und läßt sich etwas einfallen.

Gruß
Wolfgang

Taschenkontrollen nach dem Zufallsprinzip sind mir seit über
40 Jahren von diversen Unternehmen von AEG bis Lufthansa aus
eigenem Erleben bekannt. Diskussionen über den Sinn der
Kontrollen sind eine uralte Begleiterscheinung. Tatsächlich
verursachen durch Mitarbeiter am Arbeitsplatz begangene
Diebstähle beträchtliche Kosten. Nicht nur im Handel, sondern
hinsichtlich Schadenshöhe mindestens so hoch im produzierenden
Gewerbe und in Wartungsbetrieben (siehe die genannten
Unternehmen). Beträchtliche Mengen Werkzeuge und
Meßinstrumente - nicht etwa irgendwelcher Billigramsch -
verschwinden.

Wer als persönlich haftender Arbeitgeber im Kleinbetrieb mit
einem Dutzend Mitarbeitern alljährlich durch Diebstahl
verursachte Schäden im hohen 5stelligen Bereich bemerkt, fühlt
sich persönlich beklaut (glaub mir, kein schönes Gefühl) und
läßt sich etwas einfallen.

und erneut muss ich deine aussage richtigstellen…

grundsätzlich stellt die taschenkontrolle des AN einen eingriff in das allgemeine persönlichkeitsrecht iSd art. 2 I, 1 I gg dar und ist (ohne einwilligung) unzulässig.
wie (fast) jedes grundrecht ist aber auch das allg. persönlichkeitsrecht nicht grenzenlos gewährleistet, sondern unterliegt einer abwägung. gibt es also auf AG-seite gewichtige gründe für eine solche kontrolle, dann darf sie durchgeführt werden.

das allgemeine sicherungsinteresse des AG am erhalt der betriebsmittel ist kein grund, der die rechte des AN verdrängt.
ein zu beachtender grund läge etwa vor, wenn der AG konkret darlegen kann, dass der verdacht besteht, dass arbeitsmittel durch die mitarbeiter beiseite geschafft wurden. mildere mittel wie arbeitenhmerbefragungen müssten erfolglos durchgeführt oder unzweckmäßig sein. der AG muss insofern nachforschungen anstellen, was mit den betriebsmitteln geschehen ist und kann sich nicht darauf berufen, dass irgendwann durch irgendwen betriebsmittel entwendet wurden.

es muss also stets eine abwägung im einzelfall erfolgen, wessen interessen überwiegen (vgl. Hess. LArbG, Urt. v. 18.04.2012, Az.: 18 Sa 1474/11) - dort wird beispielhaft eine solche abwägung durchexerziert

natürlich kann im arbeitsvertrag eine solche taschenkontrolle festgehalten werden.- das ist vorliegend aber nicht der fall. auch eine abänderung des arbeitsvertrags durch den aushang am „schwarzen brett“ fand (jedenfalls vor geleisteter unterschrift) nicht statt.

eine taschenkontrolle ist ebenfalls zulässig, wenn eine BV iSd § 87 I nr.1 betrvg vorliegt.- das ist hier nicht der fall.

eine taschenkontrolle ist -wie in den meisten größeren unternehmen- auch dann zulässig, wenn eine betriebliche übung vorliegt.
aber auch das ist hier bei dem neu eingeführten verfahren nicht der fall.

fazit:
eine taschenkontrolle ist außerhalb individualvertraglicher und kollektiver vereinbarungen unwirksam. sie sind gerechtfertigt, wenn der AG gewichtige gründe konkret (und nicht nur pauschal) darlegen kann. spätestens in einem gerichtlichen verfahren muss der AG die gründe vor sein verhalten offenlegen.

sollte demnach eine taschenkontrolle zulässig sein, stellt sich die folgefrage, ob ihre ausführung den gesetzlichen regelungen entspricht. dabei kann insbesondere die einhaltung von § 32 bdsg eine rolle spielen.

da hier über die gründe des AG nichts weiter bekannt ist, kann eine abschließende beurteilung über (un-)zulässigkeit des vorgehens nicht getroffen werden.

p.s. AEG und Lufthansa haben beide BV, so dass der vergleich unzweckmäßig ist…

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Die Antwort ist hier einfach.Es spielt keine rolle ob diese Taschenkontrolle
legal oder illegal ist.Wer hier eine andere Meinung hat der sollte sich mal
näher mit der realen Wirklichkeit in der Arbeitswelt befassen.
Wen man seine Tasche kontrollieren lässt ist alles gut.Wenn nicht …
nun der Arbeitgeber wird hier schon möglichkeiten finden damit
der widerspenstige Mitarbeiter schnellstmöglich dem Arbeitsmarkt
wieder zur verfügung steht.

Was hier recht oder unrecht ist ?.Wer will seinen Arbeitsplatz behalten ?

Mfg Thomas B.

Die Antwort ist hier einfach.Es spielt keine rolle ob diese
Taschenkontrolle
legal oder illegal ist.Wer hier eine andere Meinung hat der
sollte sich mal
näher mit der realen Wirklichkeit in der Arbeitswelt befassen.

Was hier recht oder unrecht ist ?.Wer will seinen Arbeitsplatz
behalten ?

ohje, das wird hier wohl zur standard-antwort von personen zu sein, die meinen , große praktiker zu sein…
die logische konsequenz dieser auffassung wäre, dass jede auseiandersetzung mit dem AG zwangsläufig zum verlust des arbeitsplatzes führt, auch wenn das verhalten des AG nicht gerechtfertigt ist. der rat besteht also darin, dass sich der AN von anfang an gegenüber dem AG unterwürfig verhält und alles macht, was dieser verlangt. alternativ setzt sich der AN mit dem AG auseinander und wenn es zum streit kommt, verliert der AN sowieso seinen arbeitsplatz, also sollte er sich nicht wehren.

folglich ist der gesetzliche kündigungsschutz (einen kündigungsschutz gibt es auch im kleinbetrieb) überflüssig. ebenso bräuchte man dann keine arbeitsgerichte mehr.

DIESE beschränkte ansicht beruht auf schlechten erfahrungen, die der einzelne gemacht hat. sie spiegelt aber nicht die realität wider.

und bevor man hier stets behauptet, dies sei die realität, sollte man sich doch bitte mit mehr als der eigenen erfahrung auseinandersetzen.

p.s. diese unsinnige antwort kann man übrigens auf viele rechtsgebiete ausweiten, in denen ein stärkerer vertragspartner einem schwächeren gegenübersteht:
im mietrecht sollte der mieter bei einer auseinandersetzung mit dem vermieter stets selbst kündigen, da der vermieter schon einen kündigungsgrund finden wird; im kaufrecht braucht sich der käufer auch nicht wehren, weil der überstarke verkäufer in seinen agb jeden fall zu seinen gunsten erfasst hat…- beides völliger blödsinn in anbetracht der gesetzlichen regelungen.

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Nochmal aus der Parxis für dich
Hallo,

dir scheint irgendwie eine Entscheidende Querverbindung zu fehlen, um geschriebenes Recht und Realität in Einklang zu bringen.

Wenn zum Beispiel die Frage lautet:

Darf man die Frau seines Arbeitgebers/Chefs verführen und mal kräftig durchknettern?

Dann wird deine juristisch absolut richtige Antwort lauten: Ja, man darf!

Dass dann aber „zwischenmenschliche Komponenten“ ins Spiel kommen, die sich nicht in Paragraphen fassen lassen, muss in jedem Fall erwähnt und bedacht werden!!

Ein gewonnener Prozess ist nicht zwangsläufig immer ein Sieg!

Die überwiegende Anzahl der Fragen, die hier gestellt werden, sollen einem Fragesteller helfen, mit einer bestehenden Situation weiter zu kommen.
Für hypothetischen Austausch im Elfenbeinturm gibt es fachspezifischere Foren…

Gruß

Hummel

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Aha
Hi!

Dass du in deriner eigenen Welt lebst, hast du ja schon mehrfach belegt, deshalb mal ein wunderbares Beispiel aus der realen Welt …

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-04/hollister-…

Hat Hollister jetzt keine Mitarbeiter mehr, weil die alle entlassen wurden?

Kopfschüttelnd
Guido

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Moin!
Spielt es wirklich eine so große Rolle, ob zulässig oder nicht. Warum dem AG so etwas vorschwebt ist doch klar: Es wird geklaut! Dass er daran etwas ändern möchte ist wohl auch verständlich. Welche Gegenstände, die mich in peinliche Situationen bringen muß ich denn mit zu meinem Arbeitsplatz nehmen? Was habe ich denn dabei, von dem mein AG absolut nichts wissen darf/soll, was aber (wie Diebesgut) keinerlei betriebliche (und strafrechtliche) Konsequenzen hätte/haben dürfte.(evtl. Medikamente gegen Durchfall o.Ä. oder Verhütungsmittel vielleicht?)
Ansonsten sagt mir der gesunde Menschenverstand: „Bitte, lieber AG! Ich habe nichts zu verbergen! Durchsuche gerne meine Tasche/n, Du wirst nichts finden.“
Dort wo regelmäßig Betriebsmittel, Waren, Werkzeuge u.Ä. „verschwinden“, wird der Arbeitsplatz i.d.R. nicht durch zu hohe Verluste gefährdet sein, aber das Betriebsklima und das Vertrauen untereinander und gegenüber dem Chef wird leiden.
Wo ist also das Problem?
Geht es darum, das eigene Zubrot zu sichern oder nur darum Recht zu haben?
Gruß Walter

Ansonsten sagt mir der gesunde Menschenverstand: „Bitte,
lieber AG! Ich habe nichts zu verbergen! Durchsuche gerne
meine Tasche/n, Du wirst nichts finden.“
Dort wo regelmäßig Betriebsmittel, Waren, Werkzeuge u.Ä.
„verschwinden“, wird der Arbeitsplatz i.d.R. nicht durch zu
hohe Verluste gefährdet sein, aber das Betriebsklima und das
Vertrauen untereinander und gegenüber dem Chef wird leiden.
Wo ist also das Problem?

es besteht kein problem, wenn man -wie du- dem AG die zustimmung zur durchsuchung der tasche gibt.
allerdings soll es personen geben, die auf ihre privatssphäre (und dazu gehört auch die eigene tasche am arbeitsplatz) besonderen wert legen und nicht jedem die zustimmung geben, ihre sachen zu durchstöbern.
was genau inhalt der tasche ist (taschentücher, telefonbuch, unterwäsche, medikamente, fotos, tagebuch) ist völlig unerheblich…

Geht es darum, das eigene Zubrot zu sichern oder nur darum
Recht zu haben?

eine seltsame äußerung… du unterstellst dem fragesteller, dass er regelmäßig eine straftat am arbeitsplatz begeht, um sich ein „zubrot“ zu sichern ?

im übrigen tut sich der AG in (kleineren) betrieben oftmals keinen gefallen damit, dass er die mitarbeiter durchsucht. dabei kommt nämlich bei jedem mitarbeiter, egal wie loyal er sich bisher verhalten hat, der verdacht auf, dass ihn der AG einer straftat verdächtigt. manche AN scheinen sicherlich ein problem damit zu haben, wenn sie zu unrecht einer straftat verdächtigt werden.
diese aussage „Bitte, lieber AG! Ich habe nichts zu verbergen! Durchsuche gerne meine Tasche/n, Du wirst nichts finden.“

zeugt von einem „besonderen“ menschenverstand.

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Hi!

Spielt es wirklich eine so große Rolle, ob zulässig oder
nicht.

Ja, absolut.

Welche Gegenstände, die mich in peinliche
Situationen bringen muß ich denn mit zu meinem Arbeitsplatz
nehmen? Was habe ich denn dabei, von dem mein AG absolut
nichts wissen darf/soll,

-BDSM-Videos, die auf em Rückweg in der Videothek abgegeben werden
-Einladungen zum Vorstellungsgespräch, die ich nach Feierabend telefonisch bestätigen will
-Überweisungen zu Fachärzten, die meine komplizierte Erkrankung behandeln sollen
-Rezept für Methadon

… nur, um mal ein paar Beispiele zu geben.

Ansonsten sagt mir der gesunde Menschenverstand: „Bitte,
lieber AG! Ich habe nichts zu verbergen! Durchsuche gerne
meine Tasche/n, Du wirst nichts finden.“

OK, mein gesunder Menschenverstand sagt mir:
„Bitte, lieber Arbeitgeber! Wenn Du pauschal allen Deinen Mitarbeitern misstraust, ihnen also das Vertrauen entziehst, solltest Du Dich ernsthaft psychologisch untersuchen lassen! Durchsuche verdammt nochmal nur die Taschen der Leute, bei denen ein begründeter Verdacht besteht!“

Dort wo regelmäßig Betriebsmittel, Waren, Werkzeuge u.Ä.
„verschwinden“, wird der Arbeitsplatz i.d.R. nicht durch zu
hohe Verluste gefährdet sein, aber das Betriebsklima und das
Vertrauen untereinander und gegenüber dem Chef wird leiden.

Ähm - hast Du da gerade wirklich das Wort Vertrauen benutzt im Zusammenhang damit, dass der Chef gleich mal jeden seiner Mitarbeiter im Verdacht des Diebstahls hat und deshalb jede Tasche kontrolliert?

Denk mal drüber nach!

Gruß
Guido

P.S.
Eine ganz einfache Methode, das Ganze zu umgehen, wäre ein Verbot, Taschen mit in den Verkaufsraum zu nehmen und Spinde außerhalb zur Verfügung zu stellen …

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Hallo,

Dass du in deriner eigenen Welt lebst, hast du ja schon mehrfach belegt, deshalb mal ein wunderbares Beispiel aus der realen Welt …
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-04/hollister-…
Hat Hollister jetzt keine Mitarbeiter mehr, weil die alle entlassen wurden?

Wenn ich es richtig verstehe, müssten da viele gar nicht entlassen werden, da sie befristete Verträge haben? Denen könnte man also auch einfach keinen neuen geben. Außerdem wird da jetzt gewürfelt und dann findet eine Taschenkontrolle statt, wenn die 4 gewürfelt wurde? Und gerade solche Kontrollen nach dem Zufallsprinzip sind zulässig? Würde meiner Meinung ja auch reichen, wenn jeder damit rechnen muss zufällig erwischt zu werden.

Grüße

Hi,

es geht doch darum, dass Taschenkontrollen aus reinem Misstrauen ohne Regelung mit eimen BR nicht möglich sind.

Da hier behauptet wurde, es sei in der Realität unmöglich,sich zu wehren,habe ich ganz einfach mal einen Beleg aus der jüngeren Vergangenheit geliefert, dass diese Behauptung Blödsinn ist.
Eine ganz ähnliche Entscheidung gab es kürzlich bei Amazon …

Gruß
Guido

Moin!
Dass durch Diebstahl am Arbeitsplatz jährlich Schäden in Milliardenhöhe entstehen…geschenkt!
Dass das Vertrauen des AG zuerst missbraucht wurde…egal!
Wo liegt denn das Problem bei Taschenkontrollen? Man kommt doch z.B. ohne nicht ins Fußballstadion, wird dort sogar abgetastet. Regt sich niemand drüber auf!
Aber Kontrollen, die den Betrieb vor Diebstahl schützen (und aus gegebenem Anlass nach Ankündigung durchgeführt werden) sind verpönt?
Wer nichts mitgehen lässt, dem passiert auch nichts.
Übrigens: Ich unterstelle weder dem Fragesteller noch sonstwem irgendetwas! Aber falls sich jemand ertappt fühlt, ist das nicht mein Problem.
Gruß Walter

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Moin!
Dass durch Diebstahl am Arbeitsplatz jährlich Schäden in
Milliardenhöhe entstehen…geschenkt!
Dass das Vertrauen des AG zuerst missbraucht wurde…egal!
Wo liegt denn das Problem bei Taschenkontrollen? Man kommt
doch z.B. ohne nicht ins Fußballstadion, wird dort sogar
abgetastet. Regt sich niemand drüber auf!

du hast den vorschlag über die einführung von körperscans am flughafen vergessen, über die sich niemand aufgeregt hat…(achtung *ironie)

dass an diesem arbeitsplatz tatsächlich diebstähle begangen werden, die den mitarbeitern zuzurechnen sind, ist ein bloße unterstellung.

dass es in stadien (und auch nur bei bestimmten spielen) zu ausschreitungen kommt, weil die besucher flaschen und bengalos mitnehmen, ist eine konkrete gefährdung. (ein großer fußballfan scheinst du ja nicht zu sein, wenn du meinst, dass jedes spiel kontrolliert wird bzw. bei diese durchsuchungen bei den vereinsanhängern keinen aufruhr erzeugen…)

p.s. vielleicht denkst du über die vergleiche ein bisschen nach, bevor du sie anstellst

Plauder- oder Wissensbrett ???
Hallo,

vielleicht sollten sich einige Diskutanten dieses Threads noch mal vor Augen führen, daß es sich hier zuerst mal um ein Wissensbrett handelt und weniger um ein Plauderbrett, bei dem der persönliche Horizont daß Maß der Diskission bestimmt - vor allem, da sich bei genauem Hinsehen auch in diesem Thread der Bereich der Kenntnisse über „DIE“ Arbeitswelt als recht begrenzt erweist.

Natürlich müssen die rechtlichen Ergebnisse der Diskussion auch im realen Umfeld umsetzbar sein, aber dies ist bestenfalls der zweite Schritt. Bevor nicht klar ist, wie eigentlich der rechtliche Rahmen aussieht, macht eine Diskussion über den konkreten betrieblichen Nutzwert der rechtlichen Gegebenheiten keinen Sinn.
Dieser rechtliche Rahmen wurde von Guido und Hendrick versucht darzustellen. Sie dafür derart anzugehen - und zT mit äußerst begrenztem Horizont und gegen Null tendierendem Fachwissen - ist vollkommen unakzeptabel

Und in einem demokratischen Rechtsstaat sind Äußerungen nach dem Motto, daß AN die Schnauze zu halten haben und alles kritklos schlucken müssen, was ihrem AG einfällt, total daneben.

Manche Menschen heute müssen wohl immer wieder daran erinnert werden, daß nahezu alles, was heute im Arbeitsrecht als selbstverständlich gilt, von AN erkämpft werden mußte, die durchaus nicht die Schnauze gehalten und geschluckt haben, sondern sich gewehrt haben - durchaus mit Risiko für Leib, Leben und materielle Existenz.

&Tschüß
Wolfgang

Ach…

dass an diesem arbeitsplatz tatsächlich diebstähle begangen
werden, die den mitarbeitern zuzurechnen sind, ist ein bloße
unterstellung.

…dann sind die Milliardenschäden, die dadurch entstehen eine reine Erfindung neugieriger Arbeitgeber, die zu gerne mal wüssten, was ihre Mitarbeiter so in in ihren Taschen mit sich führen?
Natürlich bin ich kein Freund solcher Kontrollen und sehe sie auch nur als letztes Mittel, wenn denn nachweislich und regelmäßig gestohlen wird.
Gruß Walter

2 Like

dass an diesem arbeitsplatz tatsächlich diebstähle begangen
werden, die den mitarbeitern zuzurechnen sind, ist ein bloße
unterstellung.

…dann sind die Milliardenschäden, die dadurch entstehen eine
reine Erfindung neugieriger Arbeitgeber, die zu gerne mal
wüssten, was ihre Mitarbeiter so in in ihren Taschen mit sich
führen?

du willst es nicht kapieren, oder ?
der AG kann natürlich die taschen kontrollieren, wenn er konkret darlegt, dass bei ihm arbeitsmittel abhanden kommen und (nach entsprechenden ermittlungen) der dringende verdacht vorliegt, dass dies durch die mitarbeiter versursacht wurde.

es genügt aber nicht, wenn der AG vorträgt, der deutschen wirtschaft entstehen jedes jahr millardenschäden durch straftaten, deshalb möchte ich jetzt auch mal in die tasche meiner AN sehen. und auch die bloße prävention vor einer abstrakten gefahr genügt nicht, die taschen zu kontrollieren.
für diesen konkreten verdacht gibt es im vorliegenden fall (in diesem fall, der hier geschildert wurde) (noch) keine anhaltspunkte.

Natürlich bin ich kein Freund solcher Kontrollen und sehe sie auch nur als letztes Mittel, wenn denn nachweislich und regelmäßig gestohlen wird.

Gelesen hast Du?
Auch ich möchte mir nicht grundlos in die Tasche schauen lassen, kann dieses Anliegen seitens eines bestohlenen AG´s aber durchaus nachvollziehen und hätte eben kein Problem damit, dass er mir in die Tasche schaut. Nix binnen und gut is`!
Ohne Not (es kommt nichts weg) macht so etwas ohnehin keinen Sinn.
Und im vorliegendem Fall wird es mit Sicherheit (nicht durch den Fragesteller) solche Diebstahlfälle gegeben haben, weshalb sein AG so reagiert. Stellt sich eher die Frage, warum die Mitarbeiter nicht über den Grund der Kontrollen informiert wurden…
Gruß Walter

1 Like

Gelesen hast Du?

Stell sich die Frage, wer nicht liest …
Ich markiere mal den wichtigen Teil für Dich, vielleicht begreifst Du es dann:
der AG kann natürlich die taschen kontrollieren, wenn er konkret darlegt, dass bei ihm arbeitsmittel abhanden kommen und (nach entsprechenden ermittlungen) der dringende verdacht vorliegt, dass dies durch die mitarbeiter versursacht wurde

Besser?

Gruß
Guido

Nu is ma gut!
OwT