Taschenlampe bestellt, folgen?

Ich habe vor einiger Zeit eine Taschenlampe bestellt ohne richtig auf die Beschreibung zu achten… Heißt so viel wie die Taschenlampe hat due Zusatzfunktion Elektroschocker nun steht bei der paketverfolgung „Held by Customs“ muss ich da mit Konsequenzen rechnen die Zusatzfunktion ist mir egal die Taschenlampe war mir wichtig kennt sich da jemand aus was passiert oder passieren könnte.?

wennst ne gute Taschenlampe haben willst, kauf die die Fenix LD22. Die hat AA-Batterien/Akkus, also günstige Batterien und keine teuren Sondermaße.
Kauf dir dazu Eneloop-Akkus + Ladegerät und du wirst auf ewig glücklich sein.
Sehr gute Leuchtkraft, Wasserdicht bis 1m, Stoßfest, Akku (sofern du gute verwendest - Eneloop) halten extrem lange…
Ein sensationelles Produkt zum angemessenen Preis!

Wegen Zoll wird dich wahrscheinlich ein Zollbeamter anrufen. Ist mir mal bei einem Messer passiert, das ich von Amerika bestellt hatte. Mit dem kann man meist sehr gut reden :wink:
Ansonsten - wenn das in deinem Land verboten sein sollte oder verzollt werden muss - einfach mit der Zollbehörde sprechen wie die weitere Vorgehensweise ist. Die Nummer steht meist auf dem Brief den du bekommen hast.
Elektroschocker sind ja meines Wissens nicht verboten. Vielleicht muss es ja wirklich nur verzollt werden.

Wie gesagt: anrufen, „dumm stellen“, und fragen wies jetzt weiter geht.

Gruß,

Baumi

Eine hilfreiche Antwort ohne gleich als Gewalttäter dargestellt zu werden ich danke dir mein Freund :ok_hand:

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Aber sicher doch.
Es gilt der Anhang 2 zum Waffengesetz („Waffenliste“):

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie 
Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich
 unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum 
Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

Das Teil wird so ein Prüfzeichen wohl nicht haben.

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Dunkel und lahm.
Kein Wunder, bei so einer mickrigen Energiequelle.

Stand der Technik bei Taschenleuchten ist der 18650 Akku mit Schutz-Chip.
Vernünftige Leuchten - gerne auch von Fenix - habe dazu einen magnetisch anclipbares Ladekabel für USB.
Da ja dies der quasi-Standard zum Aufladen von so ziemlich allen Geräte geworden ist, wird man so eine Leuchte praktisch überall laden können.
Und wer dann beim Kauf noch aufpasst, dass die Leuchte wahlweise mit CR123 Batterien betreiben kann, der kann sich zwei davon bereit legen (10 Jahre lagerfähig!) für den Fall, dass er mal mit leerem Akku ohne Lademöglichkeit da steht.

Weiterer Vorteil:
Die aktuelle LD22 kann maximal 300lm, da sind die Akkus nach 1:15h leer.
Eine Klarus RS11 kann maximal 930lm - und das 2,5h mit einem Akku.

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ja klar gibts bessere - die Klarus RS11 kostet halt auch das doppelte :smile:
Aber sieht mich klasse an :+1: ist die auch stoß- und wasserfest?

Hab fürs Auto die Fenix RC15. Immer in der Ladestation. Auch ein Hammer Teil :smile:
Die dürft glaube ich ähnlich stark sein wie die RS11, aber die USB-Ladefunktion hatte die dazumals leider noch nicht.

Wie lange lädst die RS11 über USB? Hast die selbst zu Hause?

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OK, das heißt, dass der Zoll nicht den Stempel „von zollamtlicher Behandlung befreit“ bekommen hat, sondern auffällig geworden ist.
Das kann bedeuten:

  • man hat Bedenken wegen illegaler Waren (Einfuhrverbot, Plagiat,…)
  • man vermutet, dass Einfuhrabgaben zu entrichten sind
  • es ist falsch deklariert

Fakt:
Elektroschocker ohne Prüfzeichen darf nicht in Deutschland eingeführt werden.

Und der Umgang mit diesen verbotenen Gegenständen ist strafbar:
§52 WaffG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

(Der Schocker fällt unter Anlage 2, 1.3.6)

Somit kann das zum Staatsanwalt gehen. Auch bei Fahrlässigkeit steht das Ganze unter Strafe.
Mist, oder?

Schade, dass du schon weißt, dass das ein Elektroschocker ist. Es kommt ja immer wieder mal vor, dass ein Chinaladen falsche Waren verschickt oder dass Artikelbeschreibungen vollkommen falsch sind.
Da könntest du ja nichts für, da wäre man ja entrüstet und würde direkt sagen, dass man so etwas auf gar keinen Fall besitzen wolle und der Zoll das doch bitte umgehend verschrotten solle, das würde doch hoffentlich nicht allzu große Kosten für dich verursachen.

Oder aber es geht zum Staatsanwalt. Und da würde ich erwarten, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird.

Das sei mal dahingestellt.
Die in Deutschland geltenden Paragrafen des Waffengesetzes, in denen klar nachzulesen ist, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hast, habe ich dir bereits in anderen Antworten genannt.

Das DÜMMSTE, was du jetzt machen kannst, wäre ein unbedarfter Kontakt mit dem Zoll, bei dem du dich irgendwie verplapperst und erkennen lässt, dass du den wahren Inhalt des Päckchen kennst.

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei einem von mir aus den USA bestellten Messgerät, welches schon länger nicht mehr lieferbar war, auch dieser Hinweis bei der Sendungsverfolgung kam.

Etwa eine Woche später kam dann ein Brief von meinem Zollamt, ich fuhr dahin und bin, nachdem ich einen Beamten etwa 30min beschäftigt hatte, um 23€ ärmer, aber mit Messgerät und etlichen Papieren in der Hand nach Hause gefahren. Soweit ich weiß, heißt „held by customs“ nicht zwangsläufig „eingezogen“, sondern einfach nur, dass man sich dort tiefer mit dem Päckchen beschäftigt. Allerdings liegt meine Erfahrung auch schon etwa 5-6 Jahre zurück.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Fall hier ein Beamter den Inhalt des Päckchens gesehen hat, liegt bei 100%.
Ebenso tippe ich auf 100%, dass erkannt wurde, dass es ein verbotener Gegenstand ist.
Und daher gehe ich davon aus, dass in diesem Fall das Schicksal des Gegenstands schon klar ist: Er wird eingezogen und vernichtet.

Ich warte einfach mal ab was passieren wird im Status steht nun vom Zoll eingehalten ob ich jetzt Post bekomme oder nicht oder irgendwie kontaktiert werde wird sich mit der Zeit herausstellen, dennoch danke ich dir für deine Antwort Kumpel :ok_hand:

Hallo X_Strom,

was ist denn heute hier - wegen so einer Lapalie - schon wieder los? Fast jeder spinnt hier irgend etwas zusammen, obwohl Tolga66 nur eine kleine Frage gestellt hat.

Fakt: Elektroschocker ohne Prüfzeichen darf nicht in Deutschland eingeführt werden. Und der Umgang mit diesen verbotenen Gegenständen ist strafbar: §52 WaffG

Erstens muss ich dir dazu sagen, dass Tolga66 den Schocker ja NIE in die Hand bekommen hat und deshalb der Vorwurf „der Umgang mit diesen verbotenen Gegenständen ist strafbar“ in diesem Fall überhaupt nicht für Tolga in Frage kommt. Also wird es ganz sicher auch NICHT zum Staatsanwalt gehen!

Das Ding ist für immer weg … und er bekommt vielleicht 30,–€ Bußgeld … mehr kommt da nicht.

Grüße :dolphin:

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heißt nichts anderes, als dass das Paket nicht automatisch freigeschrieben wird sondern einer genaueren Inspektion unterzogen wird.
Wie die genauere Inspektion ausfallen wird, kann unterschiedlich sein: entweder reicht es, wenn du den HS Code sowie Rechnung elektronisch einreichst, oder du bekommst die Aufforderung, das bei deinem freundlichen Zollamt in der Nähe nach Entrichtung der Einfuhrabgaben abzuholen. Bei letzterem wird das Paket unter Aufsicht von dir geöffnet, dann kann die Ware entzogen werden.
Ebenso wenn in FRA deine Ware stichprobenartig geöffnet wird.

‚Held by customs‘ kann alles und nichts bedeuten. Aber in Hinsicht auf die versuchte Einfuhr eines Artikels der Verboten und Beschränkungen unterliegt würde ich mir keine allzugroßen Hoffnungen machen, die Ware irgendwann in der Hand zu halten. Die Zöllner kennen sich mit den Waren aus, gewisse Versender sind bekannt und auch im Röntgen kann man viel erkennen.

Auch der Versuch der Einfuhr kann dich noch einholen, egal was andere behaupten.

Holla…

Die Polizei (sprich Kommissare) haben mit der Fragestellung genau was zu tun? Nichts. Beim Zoll gibt es andere Bezeichnungen und ‚Zollfilme‘ sind leider recht selten und auch gerne genauso realitätsnah wie normale Meuchelkrimis - nämlich gar nicht.

Nup, heißt es nicht.

Nup. Eine fehlende CE Kennzeichnung wird bei Waren, die unter die Verbote und Beschränkungen fallen wohl nicht ausschlaggebend sein. VuB sind eine ganz andere Hausnummer.

Never ever. Deutlich häufiger. In IPZ in FRA, dem deutschen Drehkreuz für Sendungen aus Fernost, reden wir über einen Durchsatz von ~26,000 Sendungen / Tag. 2016 wurden im IPZ 191,000 Sendungen einkassiert weil sie nicht den EU-Standards entsprechen, macht etwas mehr als 500 Sendungen / Tag.

Was befähigt dich zu dieser ganz klaren Antwort? Wie gesagt, der Verstoß gegen VuB ist etwas anderes als ein fehlendes CE Zertifikat.

Und es gibt auch einen Grund warum nicht jeder alles erwerben darf.

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Das Zollrecht der EU hat mit dem WaffG erst einmal nichts zu tun…

Oder gibt gänzlich falsche Hinweise, so wie der am Anfang dieses Posts zitierte User.

Hier mal ein Link http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2017/z76_elektroschocker_als_taschenlampe_getarnt.html

Ein ganz klares Nein!

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Kein Witz sondern vollkommen ernst gemeint: Stell dich auf Probleme ein.

http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2018/y97_verletzt_os.html
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2017/z76_elektroschocker_als_taschenlampe_getarnt.html

? lt. Auszug Gesetzestext Anhang2 Waffengesetz (Post von X_Strom) aber schon? sofern sie ein Prüfzeichen der BTP haben ist es in Deutschland erlaubt!?

Nein, da in diesem Fall ein Gebrauchsgegenstand vorgetäuscht wird um eine Waffe zu tarnen.

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:smiley: gefinkelt :smiley: :+1:

Doch. Genau dies ist in der Vergangenheit bei exakt so einem Vorgang bereits passiert und es wird auch weiter passieren.

Dass der Besteller keine mehrjärhige Haftstrafe zu befürchten hat, schrieb ich schon.

Bitte unterlasse weitere Falschinformationen.
Mache dich bitte auch über die Definition des Begriffs „Umgang“ gem. WaffG vertraut. Es ist nicht nötig, Besitzer zu sein, um Umgang zu haben. Umgang umfasst auch den Erwerb, auch den versuchten Erwerb.

Hach, wenn ich könnte, dann würd ich sogar ein paar Dislikes für mich selber geben, dann hast DU es nicht so anstrengend!

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