Taufe trotz konfessionsloser Eltern?

Hallo Idde,

Ist es tatsächlich so abstrus, dass wir unsere Tochter gerne
taufen lassen wollen, ohne dass wir selbst „offiziell“ dieser
Gemeinschaft noch angehören?

kurz und bündig: Ja, ist es. Dasselbe gilt meines Erachtens für die von Dir hier vorgebrachten Argumente. Du selbst bist religionsmündig und triffst für Deine Tochter, die es nicht ist, als Vertreter eine Entscheidung, die Du für Dich selbst verworfen hast. Selbst wenn Deine Tochter sich irgendwann einmal aus eigener Verantwortung heraus für eine Religion entscheiden sollte - was sagt Dir, dass es dann ausgerechnet die christliche wäre und überdies noch ausgerechnet die spezielle christliche Sekte, die Du Dir für eine Taufe ausgekuckt hast?

Meines Erachtens gehört es zur elterlichen Verantwortung, mit Kindern über religiöse Fragen zu sprechen - und zwar dann, wenn bei den Kindern diese Fragen auftauchen. Nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Indoktrination aber auch ohne ein Geheimnis aus der persönlichen Haltung zu machen. Besteht dann seitens des Kindes ein Interesse daran, konkrete Erfahrungen mit religiöser Praxis in einer religiösen Gemeinschaft zu machen, steht dem eine fehlende Taufe nun wirklich nicht entgegen.

Das Eingehen auf Fragen religiöser Natur aber von vorneherein an professionelle Glaubenshüter zu delegieren ist schlicht ein Ausweichen vor der elterlichen Verantwortung. Jedenfalls, wenn man persönlich diesen Glaubenshütern offensichtlicht kein sonderliches Vertrauen mehr schenkt und für das eigene Leben auf deren Beistand verzichtet. Sorry, wenn ich das so deutlich sage - aber vielleicht verstehst Du jetzt einige der Reaktionen hier besser.

Empfohlene Lektüre:
http://www.ekd.de/download/TaufeEKD.pdf

  • es sollte allerdings nicht verwundern, dass diese Schrift natürlich ‚pro domo‘ spricht und die Praxis der Säuglingstaufe ausdrücklich verteidigt. Mit Argumenten, die ich persönlich ebenfalls für völlig abstrus halte - etwa dies hier:

„Theologisch muss festgehalten werden, dass die Taufe nicht geeignet ist, Ausdruck einer aktiven Antwort des Glaubenden zu sein; sie setzt nicht die Mündigkeit und den Glauben voraus, sondern ruft ihn hervor.“

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Gernot!

http://humanismus.de/namensfeier

welche die Rechte eurer Tochter als Individuum
im Unterschied zu einer christlichen Kindstaufe achten

Welche Rechte (ich nehme an, Du meinst Grundrechte) werden
denn Deiner Meinung nach bei einer christlichen Kindstaufe
missachtet?

Das Recht auf Glaubensfreiheit natürlich, welches denn sonst?

Das Recht der Eltern über ihr Kind (auch ohne Kenntnis dessen Willens oder entgegen diesem) zu bestimmen kann immer nur dann greifen, wenn es gilt, das Kind vor Schaden zu bewahren.

Deshalb dürfen Eltern ihr Kind auch impfen lassen, obwohl es die Spritze nicht haben möchte und es zur Schule schicken, obwohl es keine Lust dazu hat.

Was sie eindeutig nicht dürfen ist:

  • Ihrem Kind einen Ehepartner,

  • einen Beruf oder

  • einen Glauben aufzunötigen.

Das ist jeweils die alleinige Entscheidung des Kindes und die bleibt so lange offen, bis es alt genug dazu ist, selbst zu entscheiden.

  • Einige dieser Grundrechte, die doch eigentlich selbstverständlich sein sollten, haben sich erst in jüngster Zeit in der Gesetzgebeung und Rechtsprechung durchgesetzt.

  • Einige, wie etwa das Recht auf Eheschließung mit dem selbst gewählten Partner müssen hierzulande noch weiterentwickelt werden, denn eine eingetragene Partnerschaft Homosexueller genießt nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe

  • und beim Recht auf Glaubensfreiheit fangen wir überhaupt wohl erst bei Null an, solange Eltern es als ihr Gewohnheitsrecht betrachten, über den Glauben ihrer Kinder hinwegzubestimmen

Gruß Gernot

Das Recht der Eltern über ihr Kind (auch ohne Kenntnis dessen
Willens oder entgegen diesem) zu bestimmen kann immer nur dann
greifen, wenn es gilt, das Kind vor Schaden zu bewahren.

Für einen Menschen, der an die Existenz eines Gottes glaubt, kann es ein Schaden für das Kind sein, wenn es ohne diesen Glauben und den Respekt vor der Gottheit aufwächst. Für einen Menschen, der von der Nichtexistenz einer solchen Gottheit überzeugt ist, ist möglicherweise der Glaube an einen Gott ein Schaden. Wer soll nun das Recht haben, die eigene Weltsicht für gültig zu erklären?

Was sie eindeutig nicht dürfen ist:

  • Ihrem

Kind

  • einen Glauben aufzunötigen.


Recht auf Glaubensfreiheit fangen wir überhaupt wohl erst bei
Null an, solange Eltern es als ihr Gewohnheitsrecht
betrachten, über den Glauben ihrer Kinder
hinwegzubestimmen

Solange Kinder noch in der Phase sind, in der sie sich an ihren Eltern orientieren, ist es Recht (und wohl auch Pflicht) der Eltern, ihren Kinder Orientierung zu geben. Und das können sie nur, indem sie ihnen das nahebringen, wovon sie selber überzeugt sind. Dazu gehören eben auch die Glaubenseinstellungen und Weltanschauungen, die die Eltern vertreten.
Die Frage ist, wie die Eltern mit ihren Kindern über andere Weltanschauungen reden. Ob sie offen und fair damit umgehen, daß andere Menschen die Dinge anders sehen, oder ob sie mit mehr oder minder unsachlichen Mitteln Propaganda im Kinderzimmer betreiben (weil sie nunmal der Meinung sind, als einzige die richtige Sicht der Dinge zu haben, während alle Anderen gefährliche, irrende Idioten sind). Und da gehört ein „Ferkelbuch“ als Negativbeispiel ebenso dazu, wie die einschlägigen Pamphlete verschiedener anderer Glaubensgemeinschaften (die zum Glück auch Randerscheinungen sind).
Und spannend wird es in dem Moment, in dem die Kinder reif genug sind, sich ihren eigenen Weg zu suchen. Dann zeigt sich, ob die Eltern damit offen umgehen können, wenn das Kind (entgegen der eigenen Sicht der Dinge) plötzlich atheistisch oder im Glauben an Gott leben will.

Gruß, Martinus…

Halo Martinus!

Das Recht der Eltern über ihr Kind (auch ohne Kenntnis dessen
Willens oder entgegen diesem) zu bestimmen kann immer nur dann
greifen, wenn es gilt, das Kind vor Schaden zu bewahren.

Für einen Menschen, der an die Existenz eines Gottes glaubt,
kann es ein Schaden für das Kind sein, wenn es ohne diesen
Glauben und den Respekt vor der Gottheit aufwächst.

Ein Schaden, der nicht wissenschaftlich belegt ist und den sich Eltern an ihrem Kind nur einbilden , rechtfertigt nicht die Missachtung der Galubensfreiheit des Kindes selbst!

Für einen Menschen, der von der Nichtexistenz einer solchen
Gottheit überzeugt ist, ist möglicherweise der Glaube an einen
GottGottheit ein Schaden. Wer soll nun das Recht haben, die
eigene Weltsicht für gültig zu erklären?

Wie gesagt; die eigene Weltsicht kann das Kind getrost beizeiten selbst bestimmen!

Solange Kinder noch in der Phase sind, in der sie sich an
ihren Eltern orientieren, ist es Recht (und wohl auch Pflicht)
der Eltern, ihren Kinder Orientierung zu geben. Und das können
sie nur, indem sie ihnen das nahebringen, wovon sie selber
überzeugt sind. Dazu gehören eben auch die
Glaubenseinstellungen und Weltanschauungen, die die Eltern
vertreten.

Diese eigenen Weltanschauungen gegenüber ihrem Kind zu vertreten, daran hindert die Eltern ja auch niemand, nur was gibt Eltern eigentlich das Recht, ihr Kind über dessen Kopf hinweg gleich zum Angehörigen ihrer eigenen oder soger -wie im Falle des Originalposters- einer fremden Religionsgemeinschaft zu machen, von der das Kind noch keinerlei Ahnung hat?!

Für eine solche Haltung von Eltern fehlt mir jedes Verständnis!
Sorry, das ist einfach nur absurd!

Gruß Gernot

Ein Schaden, der nicht wissenschaftlich belegt ist und den
sich Eltern an ihrem Kind nur einbilden,

Der Rückschluß, „nicht belegt“ = „nur eingebildet“ dürfte ein wenig kurzsichtig sein. Lange waren Sachverhalte, die für uns heute völlig selbstverständlich sind, nicht belegbar (z.B. Zusammenhänge in der Medizin, Psychosomatik…), aber deswegen waren sie dennoch real. Mag sein, daß der Vergleich ein wenig hinkt, da viele Glaubensfragen prä mortem wohl nie objektiv belegbar sein werden - aber wie lange war man der festen, „wissenschaftlich belegten“ Überzeugung, auf einer Scheibe zu leben?

was gibt Eltern eigentlich das Recht, ihr Kind über dessen Kopf
hinweg gleich zum Angehörigen ihrer eigenen
Religionsgemeinschaft zu machen, von der das Kind noch
keinerlei Ahnung hat?!

Was gibt ihnen das Recht, es im Sportverein anzumelden, von dem es noch keine Ahnung hat?
Zum gelebten (z.B. christlichen) Glauben gehört oft zugleich die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft. Natürlich kann man auch alleine Fußball spielen, aber im Verein ist es eben anders. Und das ist für viele Menschen im christlichen Glauben genauso.

Diese eigenen Weltanschauungen gegenüber ihrem Kind zu vertreten,
daran hindert die Eltern ja auch niemand

Na, dann kann man ja einem anderen Menschen auch ganz getrost zugestehen, das eigene Kind so im christlichen Glauben großzuziehen, wie er es für richtig hält, ohne gleich mit Missionseifer dagegen zu Felde zu ziehen.

Gruß, Martinus…

Die Taufe ist irreversibel

Welche Rechte (ich nehme an, Du meinst Grundrechte) werden
denn Deiner Meinung nach bei einer christlichen Kindstaufe
missachtet?

Guten Morgen,

Ehen können anulliert werden, aus jedem Verein kann man austreten, sogar die Staatsbürgerschaft kann man wechseln. Nur die Taufe kann man nicht rückgängig machen.

Jetzt könnte man sagen: Wo ist das Problem? Nun ja für mich nicht, da mit symbolische Handlungen nichts bedeuten, aber die meisten Menschen sind da eben anders.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan!

Ehen können anulliert werden, aus jedem Verein kann man
austreten, sogar die Staatsbürgerschaft kann man wechseln. Nur
die Taufe kann man nicht rückgängig machen.

Die Kindstaufe muss auch gar nicht rückgängig gemacht werden können (es wäre geradezu absurd, wenn es ginge), da hierbei die Eltern und Paten (und Gott bzw. seine irdischen Statthalter) versprechen, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Weshalb sollte man dieses Versprechen zurücknehmen?

Ein Ritual, bei dem das Kind sich zum Glauben bekennt, liegt erst in der Erstkommunion / Konfirmation / (selbstbestimmten) Einnahme des Abendmahls vor, die nun allerdings nicht von den Eltern aufgezwungen werden sollten (was ich mir bei aus der Kirche ausgetretenen Eltern auch nicht vorstellen kann).

Liebe Grüße,
Immo

Hallo Vokietis,

Die Kindstaufe muss auch gar nicht rückgängig gemacht werden
können (es wäre geradezu absurd, wenn es ginge), da hierbei
die Eltern und Paten (und Gott bzw. seine
irdischen Statthalter) versprechen, ihr Kind im christlichen
Glauben zu erziehen. Weshalb sollte man dieses Versprechen
zurücknehmen?

Es geht nicht um das Versprechen der Eltern und/oder der Taufpaten, es geht darum, den Glauben des Kindes zu respektieren, das auf solch ein Versprechen möglicherweise keinen Wert legt und nicht von der übrigen Gesellschaft als Angehöriger einer bestimmten Religionsgemeinschaft betrachtet werden möchte, solange sich das Kind nicht selbst und nach erfolgreicher Überzeugungsarbeit von Eltern, Paten oder sonstwem aus freien Stücken dazu entscheidet!

Eltern mögen ihrem Kind ja auch einen bestimmten Beruf oder einen bestimmten Ehepartner empfehlen. Genauso wie bei diesen gibt Eltern und Taufpaten aber nichts und niemand das Recht, dem Kind einen Glauben aufzudrängen!

Gruß Gernot

Hallo Gernot!

Es geht nicht um das Versprechen der Eltern und/oder der
Taufpaten, es geht darum, den Glauben des Kindes zu
respektieren, das auf solch ein Versprechen möglicherweise
keinen Wert legt und nicht von der übrigen Gesellschaft als
Angehöriger einer bestimmten Religionsgemeinschaft betrachtet
werden möchte, …

Gibt es tatsächlich so viele Menschen, die jeden Getauften als Anhänger der entsprechenden Religionsgemeinschaft betrachten? Ist es nicht vielmehr so, dass gerade die Religionsträger jemanden, der „nur“ getauft ist und sonst nichts weiter mit Religion zu tun hat, zunächst als Nichtmitglied betrachten und immer noch versuchen werden, ihn zu „bekehren“, damit er sich auch konfirmieren / firmen lässt und sich dadurch

…selbst und nach
erfolgreicher Überzeugungsarbeit von Eltern, Paten oder
sonstwem aus freien Stücken dazu entscheidet

?

Eltern mögen ihrem Kind ja auch einen bestimmten Beruf oder
einen bestimmten Ehepartner empfehlen.

Und wenn die Eltern mir oder sonstwem versprechen, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um mich von einem bestimmten Ehepartner zu überzeugen, und ich lege auf dieses Versprechen und erst recht auf die entsprechende Ehe keinen Wert - na dann ignorier ich das Versprechen halt einfach, allenfalls - abhängig von meinem Einfühlungsvermögen - verstehe ich die gute Absicht und sehe deshalb davon ab, meine Eltern dafür zu hassen … Aber nehme ich denn sonst noch irgendwie Schaden daran?

Genauso wie bei diesen
gibt Eltern und Taufpaten aber nichts und
niemand
das Recht, dem Kind einen Glauben
aufzudrängen!

Das können sie auch gar nicht, und wenn das Kind zwanzigmal getauft würde, es hätte immer noch die Entscheidungsfreiheit, sich nicht weiter um die Kirche und / oder um Gott zu scheren.
Ein Aufzwingen findet m.E. erst dort statt, wo das Kind zu einem eigentlich als freiwillig geplanten Glaubensbekenntnis gezwungen wird, so wie dies gerade in den alten Bundesländern häufig stattfindet, weil alle Kinder in dem Alter die Erstkommunion erhalten / konfirmiert werden.
Aber das will ja hier hoffentlich niemand!

Liebe Grüße,
Immo

Taufversprechen kann nicht erfüllt werden
.

wir würden unsere Tochter (5 Monate) gerne taufen lassen. Wir,
die unverheirateteten Eltern, sind jedoch beide konfessionslos
(Ex-Evangelisch).

Wir haben uns in unserer Gemeinde an das ev. Pfarramt
gewendet, erhielten jedoch die Auskunft, dass unsere Tochter
nicht getauft werden kann, da wir beide aus der Kirche
ausgetreten sind.

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Guten Tag, Idde

Mit der Taufe versprecht ihr, euer Kind im evangelisch-reformierten Glauben zu erziehen – als Eltern und als Mitglieder einer Kirchgemeinde. Die Taufe betrifft also mehr euch als Eltern als das Kind: Als Ausgetretene seid ihr nicht in der Lage, dieses Versprechen zu erfüllen. Der Pfarrer DARF deshalb eine solche Taufe nicht vornehmen.

Euer Kind würde mit der Taufe in seinen späteren Entscheidungen nicht eingeengt; so könnte es mit 14 Jahren die Konfirmation (Eintritt in die Kirchgemeinde) ablehnen.

Freundliche Grüsse
Adam

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in der freien Evangelischen Gemeinde kann sich eure Tochter als erwachsene taufen lassen wenn sie das will. Ist auch besser so. Habe mich auch als erwachsener Taufen lassen und fühl mich so wirklich gläubig und nicht nur scheingläubig.