Liebe Experten!
Wenn ein Lehrer über ein Jahr krank ist, dann auf dem Weg der Besserung, diesbezüglich auch schon in der Schule war, um mit Abteilungsleiter usw. den Wiedereinstieg in die Schule nach den Sommerferien zu besprechen: Sollte er dann an der zum Schuljahresende üblichen Dienstbesprechung vor den Sommerferien - also noch während der AU - teilnehmen?
Eine Einladung ist nicht erfolgt. Der stellvertretende Schulleiter, der das BEM leiten soll, hat allerdings auf die letzten Mails auch nicht geantwortet. Und der Personalrat fragt nur nach Geld für das anschließende Sommerfest, aber auch dazu gab es keine Einladung (gehört normalerweise eh zusammen).
Darf die Schule aus rein rechtlichen Gründen diesen Lehrer gar nicht einladen? Obwohl er nicht gerade bettlägerig ist und vor einigen Wochen persönlich dargelegt hat, dass er auf jeden Fall im August wieder arbeiten will (Amtsarztbesuch findet leider erst Anfang August statt).
Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Danke und Gruß