Teilnahme an Dienstbesprechung

Liebe Experten!

Wenn ein Lehrer über ein Jahr krank ist, dann auf dem Weg der Besserung, diesbezüglich auch schon in der Schule war, um mit Abteilungsleiter usw. den Wiedereinstieg in die Schule nach den Sommerferien zu besprechen: Sollte er dann an der zum Schuljahresende üblichen Dienstbesprechung vor den Sommerferien - also noch während der AU - teilnehmen?

Eine Einladung ist nicht erfolgt. Der stellvertretende Schulleiter, der das BEM leiten soll, hat allerdings auf die letzten Mails auch nicht geantwortet. Und der Personalrat fragt nur nach Geld für das anschließende Sommerfest, aber auch dazu gab es keine Einladung (gehört normalerweise eh zusammen).

Darf die Schule aus rein rechtlichen Gründen diesen Lehrer gar nicht einladen? Obwohl er nicht gerade bettlägerig ist und vor einigen Wochen persönlich dargelegt hat, dass er auf jeden Fall im August wieder arbeiten will (Amtsarztbesuch findet leider erst Anfang August statt).

Wie sieht da die rechtliche Lage aus?

Danke und Gruß

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Erfolgt nicht sowieso Wiedereingliederung?

Ist natürlich nur eine Vermutung, aber nach einem Jahr heute (Juni) darauf zu schließen, wie es in 2 Monaten aussieht, ist … zumindest gewagt. Und jemanden in Wiedereingliederung schon 2 Monate vorher „vorzuladen“ würden einige als unerhörten Affront bezeichnen. Umgekehrt vermutlich auch. Wenn jemand „mitreden“ möchte, der erst (und nur vielleicht) in 2 Monaten und dann nur „schrittweise belastbar“ dabei ist.

Sorry, aber ich denke Du solltest hier versuchen, auf privater Ebene mit Deinem Abteilungsleiter (?), Schulleiter oder Vertrauensleuten Deine Wünsche und Vorstellungen einbringen und abgleichen.

Hallo,

wenn du noch arbeitsunfähig bist, ob bettlägerig oder nicht, hast du bei der Dienstbesprechung und auch beim Sommerfest nichs zu suchen.

Telefonisch ist er nicht erreichbar? So eine E-Mail kann in der Hektik kurz vor Schuljahresende schon mal untergehen.

Da ist mit BEM gemeint gewesen. :smile:

Wie libor bereits schrieb, ist noch gar nicht klar, ob es in 2 Monaten soweit ist oder nicht. Dienstbesprechungen werden normalerweise protokolliert, du kannst dich dann übers Protokoll informieren, was gelaufen ist.

Gute Besserung weiterhin!
Christa

Hi,

Ich würde Ärger mit Direktor und Hausarzt kriegen, wenn ich krankgeschrieben wäre und trotzdem in der Schule für ein dienstgeschäft auftauchen würde.
Warum? Rechtliche Gründe. Wenn du zb zu dieser Konferenz gehst Und das dafür sorgt, dass du länger krank wirst, kann die Schule verantwortlich gemacht werden.
Ich weiß, die schlusskonferenz ist die interessanteste des Jahres. Aber die zweitinteressanteste ist die Anfangskonferenz :slight_smile:

Die Franzi
Edit: zu früh gesendet, Gruß vergessen.

hallo,

pfff, ich bin froh, dass wir uns am Ende des Jahres nicht auch noch mit einer Dienstbesprechung rumplagen müssen! Sommerfest reicht mir vollkommen. :stuck_out_tongue:

Gruß
Christa

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Hallo,

schon erstaunlich, was hier einige relativ kenntnisfrei zu rechtlichen Dingen von sich geben.

Falls DDD keine Beamtin, sondern Angestellte ist, gilt folgendes:

Ein arbeitsunfähiger AN hat keinen Hausarrest. Sofern keine ausdrückliche ärztliche Anweisung wie zB Bettruhe vorliegt, kann dieser AN alles tun, was der Genesung nicht schadet - es muß der Genesung nicht nutzen.
Deswegen ist auch das berühmte Beispiel des Discobesuches mit Gipsbein nicht von vorneherein ein zwingender Grund, die AU anzuzweifeln.
Gerade bei längerer AU ist die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, sowohl im privaten wie auch beruflichem Umfeld, ein wichtiger Punkt. Es gibt deswegen keinen generellen Ausschlußgrund für die Teilnahme an einem betrieblichen Fest.

Ansonsten muß der erkrankte AN natürlich weiterhin über die betrieblichen Dinge informiert sein - allerdings nur auf dem betriebsüblichen Weg. Wenn es betriebsüblich ist, daß diese betriebsüblichen Dinge (einschl. Einladungen) nur intern kommuniziert werden, dann hat der erkrankte AN grundsätzlich kein Recht, eine Einladung zu einer betrieblichen Veranstaltung nach Hause gesendet zu bekommen. Ausgenommen sind dabei lediglich die Angelegenheiten, die den AN in seinen eigenen Angelegenheiten individuell betreffen.

Zu den weiteren Fragen wäre es - statt Mutmaßungen - wichtig, vom UP genau erklärt zu bekommen, was denn jetzt eigentlich in Bezug auf seine AU genau geplant ist - ein BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX oder direkt eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

grundsätzlich ist eine AU eine Bestätigung des Arztes, dass man im Augenblick der Ausstellung arbeitszunfähig erkrankt ist, verbunden mit der Prognose, dass dieser Zustand noch bis zum TT.MM.JJJ anhalten wird.

Wer sich fit fühlt, vorher wieder zu arbeiten, der wird durch die bestehende AU nicht daran gehindert.
Auch dem Arbeitgeber droht kein Ungemach, wenn er seine normale Sorgfaltspflicht nicht außer Acht lässt.
Kommt ein erkennbar an hohem Fieber und Ohnmachtsanfällen leidender Arbeitnehmer zur Arbeit als Gerüstbauer - na, das muss ich ja wohl nicht weiter erläutern.

Der trotz bestehender AU arbeitende AN hat trotzdem den normalen Schutz der Unfall- und Krankenversicherung.

Hier geht es um die Teilnahme an einer Konferenz. Diese dürfte eine andere Beanspruchung darstellen als stundenlanger Unterricht vor einer Horde Smartphone-Junkies Schulklasse.

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Hi diva krank ist krank - bzw au ist au

Wer eine Au hat, wird nicht zu ‚streng‘ dienstlichen Terminen mit Anwesenheitspflicht ( wie Jahreskonferenzen - oder sonstigen Terminen) geladen - zu ‚halb‘ dienstlichen Anlässen für die es keine echte Anwesenheitspflicht gibt (Sommerfest, Weihnachtfeier…), kann der Arbeitgeber einladen, lässt es aber oft aus mE nachvollziehbaren Gründen (gibt nur dummes Gerede)

Meinen dauerkranken (jetzt im BEM) Mitarbeiter lade ich zB zum gemeinsamen Pizzaessen (völlig privat) mit allen Teamkollegen ein - zu Referatsbesprechungen dagegen nicht …

An deiner Stelle würde ich ggf darum bitten eingeladen zu werden, um ‚wieder reinzukommen‘ - einfach um Interesse zu signalisieren und ein Zeichen zu setzen

Gruß h.

Hallo Wolfgang,

„letztens“ war sie noch Beamtin in RLP. Also war der Rest des Postings gegenstandslos?

Das schon, allerdings, wie Hexerl schrieb,

Deutlicher: „Sie ist nicht in der Lage zu arbeiten, aber feiern kann sie ganz gut?!“ Muss nicht sein, kann aber!

Gruß
Christa

P. S. Wir reden hier auch nicht von einem Schnupfen sondern von einer AU, die über ein Jahr andauert (zwei Hüft-TEP, wenn ich mich recht entsinne).

Danke erstmal für die Antworten.

Ein paar Details muss ich nochmal beifügen:

  • Der genannte Lehrer ist verbeamtet in Rheinland-Pfalz.

  • Er hat zwei neue Hüften bekommen, kann nach 2 Jahren an Krücken nun wieder gehen, was er vor 5 Wochen bei einem Besuch in der Schule zeigen konnte, Schul- und Abteilungsleitungs wissen also, dass der Lehrer nicht mehr bettlägerig, sondern wieder mobil ist.

  • Die AU besteht vorerst weiterhin, weil sich der o.g. Lehrer noch in der 3-monatigen Rekonvaleszenz nach Hüft-TEP befindet. Darüberhinaus hätte es keinen Sinn gemacht, für die letzten 3 Wochen vor den Ferien in die Schule zurückzukehren.

  • Die letzte Email an den stellv. Schulleiter ging vor 4 Wochen raus und hat die Wiederaufnahme des BEM thematisiert, dessen Profil vor 5 Wochen grob abgesprochen wurde. Allerdings antwortet der stellv. Schulleiter sowieso nur in den seltensten Fällen auf Emails.

  • Die Einladungen zu Dienstbesprechungen und Sommerfest werden normalerweise per Email-Verteiler rausgeschickt, es ging keineswegs darum, schriftlich eingeladen zu werden. Aus diesem Verteiler muss derjenige rausgenommen worden sein, denn Protokolle etc. werden ja nach wie vor zugemailt.

Wenn rechtliche Gründe nicht zwingend dagegen sprechen hätte ich persönlich es für eine nette Geste gehalten, wenn derjenige - und das bin ich selbst - zumindest informell zum Sommerfest eingeladen worden wäre. So hat sich lediglich der Personalrat gemeldet um 10 € dafür zu kassieren und hat sich dann gewundert, dass ich keine Einladung bekommen habe. Deshalb die Frage, ob dafür rechtliche Gründe vorliegen können.

Danke soweit!

Gruß, Diva

Alle wissen, dass ich lange schwer gehbehindert war und 3 OPs hinter mir habe. Seit 6 Wochen kann ich wieder ohne Krücken gehen, und bin vor 5 Wochen in der Schule gewesen, um auch zu zeigen, dass ich auf dem Weg der Besserung bin und nach den Sommerferien wieder arbeiten will.
Zu diesem Zeitpunkt hat sich keiner beschwert, dass ich noch krankgeschrieben bin und trotzdem in die Schule komme.
Immerhin bin ich 8 Monate lang an Krücken in die Schule gegangen, 3 x täglich in den 4.Stock ohne Aufzug. Da hat sich keiner beschwert, dass ich nicht krankgeschrieben bin, obwohl jeder sehen konnte, wie schlecht es mir ging.

Nur mal so zur Ergänzung.

Gruß

Das halte ich in diesem Fall eigentlich für Quatsch, weil mich ja alle Kollegen vor 5 Wochen gesehen habe, als ich mich ohne Krücken in der Schule gezeigt habe, um meinen Wiedereinstieg zu besprechen.

Das tägliche Miteinander wird glücklicherweise nicht nur durch Regeln und Gesetze gestaltet, sondern es gibt m.E. nach auch immer noch die Möglichkeit, sich menschlich zu begegnen.

Sorry, aber ich lade mich bestimmt nicht selbst zu der Feier ein. Sie hätten mir signalisieren können, dass sie mich auf dem Sommerfest gern gesehen hätten, gerade weil ich solange gefehlt hatte (dass ich wieder gehen kann, wissen ja nun alle), sie haben es nicht getan. Aber es wird ja nichtmal auf meine Mails geantwortet.

Aber der Personalrat hat ja wenigstens an mich gedacht - als es darum ging, für das Sommerfest Geld einzusammeln.

Gruß, Diva

DDD ist Beamtin und der og Lehrer aus dem UP.

Das schließt in meinen Augen nicht aus, dass man sich informell an den Lehrer wenden kann und ihm eine Einladung zum Sommerfest aussprechen kann.
Da der Lehrer ohnehin noch einmal zur Besprechung des Stundenplanes in die Schule kommen wollte, sehe ich auch keinen Hinderungsgrund, an der Dienstbesprechung teilzunehmen. Man kann das dem Lehrer (informell) als freiwillige Option anbieten.

Wer redet von „nach Hause gesendet“? Jeder Kollege wird per Email-Verteiler eingeladen. In dem Verteiler bin ich eh drin, sie haben mich wohl eher rausgenommen.

Welchen Unterschied macht das? Es ist ein Amtsarzt-Termin geplant und wie im UP genannt ist ein BEM aktiv, zu welchem der stellv. Schulleiter allerdings keine Mails beantwortet.

Es ist definitiv, dass der Lehrer wieder arbeiten wird im August. Darüber besteht kein Zweifel, auf keiner Seite.

Gruß

Der o.g. Lehrer - welcher ich selbst bin - ist in der Rekonvaleszenz nach Hüft-TEP.
Arbeiten würde bedeuten, 3x am Tag mit Schultasche in den 4.Stock ohne Aufzug, was innerhalb der ersten 3 Monate nach OP nicht angeraten wird.
Teilnahme an einer Dienstbesprechung und an einem Sommerfest ist eine wesentlich geringere Belastung und gut machbar in der Rekonvaleszenz.

Überhaupt nicht.
Ich bin 2 Jahre an Krücken gegangen. Nun habe ich 2 neue Hüften, kann wieder gehen und werde sehr wohl in der Lage sein, im August arbeiten zu gehen.
Da ich bereits in der Schule war zu einer Vorbesprechung, wissen alle, dass ich wieder gehen kann und sowohl in der Lage bin, 2 Stunden auf meinem Arsch in solch einer Dienstbesprechung zu sitzen als auch 2 Stunden auf einer Biergartenbank am Sommerfest teilzunehmen.

Meine Wünsche und Vorstellungen habe ich bereits mit den Abteilungsleitern besprochen, auf schulischer Ebene.

Ja, es ging mir tatsächlich um den persönlichen Aspekt, wenn ich aufgefordert werde, für das Sommerfest 10 € zu bezahlen, aber nicht dazu eingeladen werde

Gruß

Dann verstehe ich Deinen UP garnicht. Da sind mindestens 5 Personen (Schulleitung, stellv. Schulleiter für BEM, 2 Abteilungsleiter, Personalrat), mit denen Du über verschiedene Dinge kommunizierst und jetzt geht es Dir um den persönlichen Aspekt, dass keiner von denen Dich offiziell zum Schulfest eingeladen hat? Wer von denen war denn jetzt Schuld, dass Du während einer AU keine unverfängliche offizielle Einladung bekommen hast.

Wenn mich Person X um 10€ Umlage für ein gemeinsames Fest bittet, dann betrachte ich mich als eingeladen.
Während einer AU überlege ich mir, ob ich komme, notfalls halte ich Rücksprache.
Wenn ich die gesonderten Einladungen verteile, dann kann mir auch ein Fehler unterlaufen, dass ich denke: „ach, das Fach für Person Y brauch ich ja nicht, die ist ja bis nächstes Jahre AU. Und extra per Post, das ist wie Öl in die Wunde“. Da berufe ich keine Konferenz für ein. Und natürlich freue ich mich, wenn X es trotzdem hinkriegt.

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Könntest du mal aufzeigen, was für Beamte mit AU gilt?
Ist das tatsächlich anders? Wusste ich gar nicht.

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Es wird nicht in Fächer verteilt, sondern es gibt einen Email-Verteiler: Das ist eine Liste im Mailprogramm, wo eine Nachricht an alle Lehrer des Kollegiums gesendet werden kann.
Da geht doch heutzutage keine Kollegin mehr mit Papier rum und verteilt auf Fächer!

Hallo,

Ein Beamter hat einerseits eine Gesunderhaltungspflicht d. h. er muss alles Tun um seine Gesundheit zu erhalten od wiederherzustellen bzw alles vermeiden was der Gesundheit schaden könnte bzw einer Genesung entgegenstehen könnte.

Andererseits hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht ggü seinem Beamten und hat alles zu tun um seinen Beamten gesund zu erhalten bzw alles zu tun um eine Genesung herbeizuführen.

Damit ist arbeitsunfähig (= krank) immer arbeitsunfähig.

Der Beamte darf nicht in die Arbeit wenn er damit seine Genesung gefährden könnte und der Dienstherr darf ihn nicht arbeiten lassen, wenn dies der Genesung entgegen steht.

Also darf der Beamte an keinem Dienst (auch nicht am Schulfest) teilnehmen und der Diesntherr darf es auch nicht erlauben.

Sollte der Beamte trotzdem zum Dienst erscheinen könnte ihm dies als Dienstvergehen im krassesten Fall ausgelegt werden…

Grüße
miamei

Hallo Miamei!

Ist das jetzt eine Auslegung von dir selbst oder entspricht das einem Gesetzestext?

Ehrlich gesagt, kann ich nicht glauben, dass diese platte Formulierung heute so noch Gültigkeit haben soll.

In meinem speziellen Fall liegen 2 Hüft-TEP-OPs zugrunde, die letzte Mitte März, ich befinde mich also in der Rekonvaleszenz, kann wieder gehen, nur der Belastungsgrad ist noch nicht ganz klar.
Ich war bereits in der Schule zu Vorbesprechungen: Waren die bereits auch illegal?

Ich sehe keinen Sinn darin, mich Wochen und Monate zuhause einzusperren, nur weil ich noch nicht wieder voll belastbar bin. Ich muss mich doch an meine Belastungsgrenze herantasten. Dazu gehört wieder selbst einkaufen zu gehen, Freunde zu treffen, ja sogar Sport zu machen - was sicher anstrengender ist, als eine kurze Dienstbesprechung (die dauern am Schuljahresende höchstens ne Stunde) und einem Sommerfest mit Kollegen, die ich lange nicht gesehen habe.

Insofern wüsste ich nun gern einmal, wo das vielleicht justitiabel festgehalten ist, was ein rekonvaleszenter Beamter denn nun darf und was nicht.

Sowas darf ich doch hier fragen, oder nicht?

Gruß, Diva

P.S.: Die Schulsekretärin sagte mir heute, ich sei eingeladen zum Sommerfest, anscheinend sei die Mail wohl nicht angekommen. Begibt sich die Schulleitung damit bereits auf illegales Terrain???