Auch wieder,
Die exakt gleiche Frage könnte ich an dich zurückgeben. Im
exakt gleichen Wortlaut! Da muss nicht einmal ein einziges
Satzzeichen geändert werden, damit dein Unverständnis wieder
bei dir landet zur Beantwortung!
Als Anrufer kann ich nunmal nicht wissen wer am Rohr ist, wenn
abgehoben wird. Das ist der entscheidende Punkt. Als Erster
spricht der Angerufene. Und der kann dann doch wohl seinen
Namen sagen, oder nicht?
Dieses Argument zieht wohl absolut nicht und ist eher ein Schuss in den Ofen: Der Angerufene kann sogar noch weniger wissen, wer am Rohr ist. Du solltest wenigstens eine leiste Ahnung davon haben, wer auf der anderen Seite sein kann. Dies hat aber wohl der Angerufene nicht, oder?
Professionelle Teleagents arbeiten übrigens nach dem Motto „Ich X von Y. Spreche ich mit Z?“. Dies beinhaltet alles wichtige und signalisiert gleichzeitig, dass man eine bestimmte Person sprechen möchte. Die andere Seite kann nun entsprechend darauf reagieren.
-> Wer muss das Wohlgefallen des anderen haben? Du oder der
Angerufene?
Keiner von Beiden. Wir sind erwachsene Menschen die
gleichberechtigt miteinander umgehen sollten.
Nicht unbedingt. Wenn du im Dienstleistungssektor arbeitest, bedingt allein das Wort „Dienstleistung“ schon eine bestimmte Grundeinstellung.
-> Wer will was verdienen? Du oder der Angerufene?
Ich, so what?
Wie na und? Du willst also was verdienen, bist aber nicht bereits, einen ersten höflichen Schritt zu tun???
-> Wer dringt in die Privatsphäre ein? Du oder der
Angerufene?
Keiner. Der Angerufene möchte ja von mir angerufen
werden.
Dies mag in deinem einzelnen Fall vielleicht richtig sein, die meisten nervigen Anrufer sind aber eher anderer Gattung.
Nochmal: Wenn Du nicht willst, dass man in Deine „Privatsphäre
eindringt“ (wobei ich weiterhin darauf bestehe dass ich das
überhaupt nicht als solches empfinde), dann brauchst Du doch
eigentlich kein Telefon bzw.
Ich brauche ein Telefon um zu kommunizieren - und nicht von nervtötenden Vertretern & Co. belästigt zu werden. Diese Sicht haben auch letztendlich die Gerichte. Sonst wären die Kaltaquise nicht so explizit verboten.
kannst Dich mit Hilfe eines Anrufbeantworters „schützen“. Wenn mich dieses Eindringen so
stören würde, würde ich jedenfalls nicht direkt ans Telefon
gehen. Das „Ja“ oder das „Peter Müller hier“ macht da m.E.
jedenfalls keinen Unterschied.
Sogar du verwendest den Begriff „Schutz“. Scheinbar muss man sich wirklich vor unhöflichen, nervenden Telefonverkäufern schützen - oder ggf. vor Gericht ziehen.
Aber da du ja als professioneller Telefonverkäufer immer schön
höflich mit „Einen schönen guten Tag! Mein Name ist XXX YYY
von ZZZZ“ anfängst, hast du obiges Grundproblem ja erst nie!
Nochmal. Ich rufe an, der Angerufene meldet sich (wie auch
immer) und ich melde mich auch, mit meinem- und mit dem
Firmennamen. Was aber spricht dagegen, dass es der Angerufene,
auch als Privatperson, auch tut. Und sei es nur, um seinem
Gegenüber ein kleines Bischen Respekt zu erweisen. Das geht
mir einfach nicht in den Kopf.
Es ging um die Reihenfolge - nicht um das Grundsetzliche „nicht-nennen“.
Gruß
Falke